Landsitz steht für: Wohnsitz des Besitzers eines Landguts bzw. Gutshofs, siehe Herrenhaus (Gebäude) herrschaftliches größeres landwirtschaftliches Anwesen, siehe Gutshof Sommersitz eines Adligen oder begüterten Bürgerlichen auf dem Land, Alternative zu seinem Stadtpalais Sitz der Landstände
Siehe auch: