mini|Nachricht über den Tod Liudgers in einem Eintrag zum Jahr 1011 in den Annales Quedlenburgenses (Abschrift aus der Mitte des 16. Jahrhunderts; SLUB Dresden, Mscr. Dresd. Q.133, Nr. 4, Blatt 32r).

Liudger, auch Liutger, Ludiger, Liudiger oder Luderus, niederdeutsch Lüder († 26. Februar 1011), war der jüngere Bruder des sächsischen Herzogs Bernhard I. aus dem Geschlecht der Billunger. In den Quellen wird Liudger als Graf (comes) bezeichnet. Dort erscheint er fast nur an der Seite seines älteren Bruders.

Die Stellung Liudgers innerhalb des billungischen Fürstenhauses ist in der Mittelalterforschung noch nicht abschließend geklärt. Während ein Teil der Historiker ihn als begüterten Miterben neben seinem älteren Bruder ansieht, der auch über eigene Herrschaftsrechte verfügte, soll Liudger nach Auffassung von Gerd Althoff nur ein Schattendasein als „Ersatzmann“ für Herzog Bernhard I. geführt haben.

Herkunft und Familie Liudger war der Sohn Hermann Billungs.Die Abstammung von Hermann belegt eine Erwähnung beim Annalista Saxo a.A.1037: Machtildis, que filia fuit Herimanni ducis Saxonum de Liuniburch, soror Bennonis sive Bernhardi ducis et Liudigeri comitis. Sein älterer Bruder Bernhard folgte dem Vater mit dessen Tod als Herzog in Sachsen nach.Matthias Becher: Rex, Dux und Gens. Untersuchungen zur Entstehung des sächsischen Herzogtums im 9. und 10. Jahrhundert (= Historische Studien. Band 444). Matthiesen, Husum 1996, ISBN 3-7868-1444-9, S. 11. Liudger hatte zwei Schwestern, MathildeEbenfalls belegt durch die Erwähnung beim Annalista Saxo a.A.1037. und Schwanhild.Schwanhild wird erwähnt als Schwester Bernhards bei Thietmar IV, 39.

Liudger war mit Emma verheiratet.Adam II, 80 (76). Nachkommen Liudgers sind nicht überliefert.Paul Derks: Liudger und Emma, „Grafen von Stiepel“ – Die Quellen und die historische Überlieferung. In: Der Märker, Landeskundliche Zeitschrift für den Bereich der ehem. Grafschaft Mark und den märkischen Kreis 47 (1998), 12–20, hier S. 13. Der Bremer Domscholaster Adam von Bremen berichtet in der Hamburger Kirchengeschichte aus der Zeit um 1070 von einer namentlich nicht benannten Tochter von Liudgers Frau Emma.Adam II, 80 (76). Den Vater erwähnt Adam nicht. Dennoch geht ein Teil der Forschung seit jeher davon aus, es handele sich nicht nur um Emmas, sondern auch um Liudgers Tochter.Georg Dehio: Geschichte des Erzbistums Hamburg-Bremen bis zum Ausgang der Mission. W. Hertz, Berlin 1877, S. 162; Gerd Althoff: Die Billunger in der Salierzeit. In: Stefan Weinfurter (Hrsg.): Salier, Adel und Reichsverfassung (= Die Salier und das Reich. Band 1). Thorbecke, Sigmaringen 1991, S. 309–329, hier S. 320 (ohne Begründung). Auch männliche Nachfahren des Paares werden erörtert.Dieter Riemer: Die Stiftsdame Rikquur – eine Billungerin? Ein Skandal und seine Sühne im 11. Jahrhundert. In: Jahrbuch der Männer vom Morgenstern. Band 95 (2016) S. 81–108, hier S. 101 vermutet einen der beiden im Diptychon genannten Grafen Hermann als einen vor 1038 verstorbenen Sohn Liudgers; Günther Bock: Hammaburg und Domkirche in den frühen Jahrhunderten Hamburgs – Versuch einer historischen Neubewertung. In: Rainer-Maria Weiss, Anne Klammt (Hrsg.): Mythos Hammaburg. Archäologische Entdeckungen zu den Anfängen Hamburgs (= Veröffentlichung des Helms-Museums, Archäologisches Museum Hamburg, Stadtmuseum Harburg. Band 107). Archäologisches Museum Hamburg, Hamburg 2014, ISBN 978-3-931429-27-0, S. 291–302, hier S. 293 einen am 10. Oktober 1033 verstorbenen Graf Liudger II. In der Lebensgeschichte des Paderborner Bischofs Meinwerk, der Vita Meinwerci, wird der spätere Paderborner Bischof Imad als Sohn von Meinwerks Schwester bezeichnet.Vita Meinwerci, c.2. In der Hamburger Kirchengeschichte heißt es, Emma sei die Schwester eben dieses Meinwerk gewesen.Adam II, 80 (76). Dennoch wird eine Abstammung Imads von Emma angezweifelt, weil die Notiz zur Verwandtschaft Emmas mit Meinwerk erst in einer Abschrift aus der Zeit nach dem Jahr 1160 eingefügt wurde.Paul Derks: Liudger und Emma, „Grafen von Stiepel“ – Die Quellen und die historische Überlieferung. In: Der Märker, Landeskundliche Zeitschrift für den Bereich der ehem. Grafschaft Mark und den märkischen Kreis 47 (1998), 12–20, hier S. 14 mit weiteren Nachweisen zur Forschungsdiskussion. Umgekehrt kennt die Vita Meinwerci zwar Emma als Frau Liudgers, aber nicht als Schwester Meinwerks. Als Schwestern Meinwerks benennt sie stattdessen Glismod und Adela.Vita Meinwerci, c. 2.

Machtbefugnisse Die Frage nach Liudgers Machtbefugnissen innerhalb des Adelsgeschlechtes der Billunger wird in der Forschung uneinheitlich beantwortet. Das betrifft sowohl eine etwaige Teilhabe an der Herrschaft seines älteren Bruders Bernhard I. als auch mögliche eigene Herrschaftsrechte als Graf.

Teilhabe an der Herrschaft Bernhards I. Über Liudgers politische Bedeutung für die Herrschaft seines älteren Bruders ist den mittelalterlichen Quellen nichts Sicheres zu entnehmen.Gerd Althoff: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen (= Münstersche Mittelalter-Schriften. Band 47). Fink, München 1984, ISBN 3-7705-2267-2, S. 390 (Digitalisat). Dort wird ausschließlich Bernhard I. als Herzog bezeichnet. Dieser zeichnete sich als Oberhaupt des mächtigsten und reichsten Adelsgeschlechtes im nördlichen Sachsen durch eine besondere Nähe zum Königshof aus.Ernst Schubert: Das Herzogtum. In: Hans Patze (Begründer): Geschichte Niedersachsens. Band 2, Teil 1: Ernst Schubert (Hrsg.): Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen, Bremen und die Ehemaligen Länder Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe. 36). Hahn, Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7, S. 179–183, hier S. 181. Nach der Überlieferung gehörte er zu den engsten Beratern der Könige und Kaiser Otto II. (973–983), Otto III. (983–1002) sowie Heinrich II. (1002–1024). Entsprechend häufig findet er in mittelalterlichen Urkunden, Annalen und Chroniken Erwähnung. Demgegenüber wird Liudger nur am Rande erwähnt.Gerd Althoff: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen (= Münstersche Mittelalter-Schriften. Band 47). Fink, München 1984, ISBN 3-7705-2267-2, S. 390 (Digitalisat).

Trotz dieses Befundes geht ein Teil der Mittelalterforschung davon aus, dass Liudger für die Herrschaft der Billunger in Sachsen eine bedeutende Rolle spielte, ohne diese näher zu bestimmen.Ruth Bork: Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert. Greifswald 1951, S. 105, Siegfried Hirsch: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich II. Band 2, Duncker und Humblot, Berlin 1864, S. 305 Anmerkung 2, ebenso Gerd Althoff: Die Billunger in der Salierzeit. In: Stefan Weinfurter (Hrsg.): Salier, Adel und Reichsverfassung (= Die Salier und das Reich. Band 1). Thorbecke, Sigmaringen 1991, S. 309–329, hier S. 317. Diese Einschätzung gründet sich vorrangig auf Nachrichten aus der Chronik des Klosters St. Michael in Lüneburg, des Hausklosters der Billunger. Darin heißt es, beide Brüder seien ihrem Vater Hermann in die Herzogswürde nachgefolgt und hätten ihn gemeinsam beerbt.Ludwig Weiland (Hrsg.): Chronicon Sancti Michaelis Luneburgensis in: MGH SS 23, 1874, S. 391–397, hier S. 394: Eique successit filius eius Bernardus in ducatu et frater Luderus comes. Die Chronik stammt aus der Zeit zwischen 1229 und 1233 und ist damit erst rund 200 Jahre nach Liudgers Tod entstanden.Ludwig Weiland (Hrsg.): Chronicon Sancti Michaelis Luneburgensis in: MGH SS 23, 1874, S. 391–397, hier S. 392. Dennoch gilt sie als glaubhaft, da dem Verfasser der Chronik ältere, heute verloren gegangene Urkunden vorgelegen haben sollen.Ruth Bork: Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert. Greifswald 1951, S. 105. Zudem erscheint der mediävistischen Forschung eine Teilhabe Liudgers an der Herrschaft seines älteren Bruders Bernhard I. auch in Ansehung der Herrschaftspraxis des billungischen Herzogshauses in den Folgegenerationen als naheliegend. Auch Bernhards I. Sohn Thietmar hatte neben seinem älteren Bruder Herzog Bernhard II. Anteil an der Herrschaft. Und Bernhards II. Sohn Herrmann vertrat seinen älteren Bruder Herzog Ordulf sogar über mehrere Jahre an der Spitze des Fürstenhauses.Ruth Bork: Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert. Greifswald 1951, S. 106. Schließlich fällt auf, dass Liudger fast immer an der Seite seines Bruders Bernhard I. hervortritt.Ruth Bork: Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert. Greifswald 1951, S. 105–107. In einer Aufzeichnung über das Ergebnis der Grenzverhandlungen zwischen den Bistümern Hildesheim, Minden und Verden aus der Zeit zwischen dem 15. Januar und 13. Mai 993 führen „Herzog Bernhard und sein Bruder Liudger“ die Liste der weltlichen Zeugen an (Bernhardi ducis suique fratris Liudgeri).Karl Janicke (Hrsg.): Urkundenbuch des Hochstifts Hildesheim und seiner Bischöfe. Erster Theil. Hirzel, Leipzig 1896, S. 24 (Urkunde Nr. 35) .

Gerd Althoff zeigt in seiner 1990 veröffentlichten Untersuchung zu Gruppenbindungen im Mittelalter die Grenzen von Liudgers Stellung innerhalb des Adelsgeschlechtes der Billunger auf.Gerd Althoff: Verwandte, Freunde und Getreue. Zum politischen Stellenwert der Gruppenbindungen im früheren Mittelalter. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1990, ISBN 3-534-04125-9, S. 61. Danach beschränkte sich die Rolle Liudgers auf die des „Ersatzmannes“ für den älteren Bruder. Nur die Anerkennung von Bernhards Erstgeburtsrecht und die Unterordnung unter dessen Herrschaftsanspruch hätten Liudger überhaupt erst den Verbleib am Hof ermöglicht, um im Interesse des Familienverbandes beim Ausfall des Regenten einzuspringen. Auf keinen Fall habe sich Liudgers Teilhabe an der Herrschaft der Billunger als Mitherrschaft dargestellt, und am Erbgut des Vaters sei er höchstens in kleinerem Umfang beteiligt gewesen. Demgegenüber hatte Althoff in seiner Habilitationsschrift aus dem Jahre 1984 noch die Auffassung vertreten, Liudger habe als jüngerer Bruder unmittelbar an der Herrschaft des Herzogsgeschlechtes partizipiert.Gerd Althoff: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen (= Münstersche Mittelalter-Schriften. Band 47). Fink, München 1984, ISBN 3-7705-2267-2, S. 51. Ernst Schubert hat in der Auseinandersetzung mit Althoffs Beurteilung einen vermittelnden Standpunkt eingenommen. Zwar habe sich Liudger dem älteren Bruder untergeordnet, gleichwohl sei ein einvernehmliches brüderliches Zusammenwirken festzustellen, das den Frieden innerhalb des Adelsgeschlechtes der Billunger sicherte.Ernst Schubert: Die Billunger. In: Hans Patze (Begründer): Geschichte Niedersachsens. Band 2, Teil 1: Ernst Schubert (Hrsg.): Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen, Bremen und die Ehemaligen Länder Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe. 36). Hahn, Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7, S. 155–164, hier S. 164.

Eigene Herrschaftsrechte Liudgers Anhand der wenigen Nachrichten über Liudger wird mit unterschiedlichen Ergebnissen erörtert, ob Liudger als Graf über eigene Herrschaftsrechte oder zumindest über den dafür notwendigen Grundbesitz verfügte. Im Mittelpunkt der Überlegungen stehen zwei Urkunden Ottos III. sowie eine Passage aus der Hamburger Kirchengeschichte Adams von Bremen.

Die Schenkungsurkunde für Minden