mini|Ehemaliges Gerichtsgebäude (2009) Das Amtsgericht Dinkelsbühl war von 1879 bis 1973 ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Dinkelsbühl in Bayern. Es war dann Zweigstelle des Amtsgerichts Ansbach.

Geschichte Im Jahr 1808 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns ein Landgericht (älterer Ordnung) in der früheren Reichsstadt Dinkelsbühl errichtet. Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde aus diesem ein Amtsgericht in Dinkelsbühl gebildet, dessen Sprengel identisch mit dem des vorhergehenden Landgerichts Dinkelsbühl war.Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355 Mit Wirkung vom 1. Januar 1970 wurde der Bezirk des ehemaligen Amtsgerichts Wassertrüdingen vom Amtsgericht Gunzenhausen abgetrennt und dem Amtsgericht Dinkelsbühl zugelegt.Gesetz über die Aufhebung von Amtsgerichtsbezirken vom 24. Juni 1969 (GVBl. Nr. 9/1969 - S. 148)

Das Amtsgericht Dinkelsbühl bestand bis Ende Juni 1973. Die zum 1. Juli 1973 eingerichtete Außenstelle des Amtsgerichts Ansbach§ 1 Nr. 2 der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 30. Mai 1973 (GVBl. Nr. 13/1973, S. 341) wurde 2008 aufgehoben.Eindundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 14. Februar 2008 (GVBl. Nr. 4/2008, S. 53)

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Einzelnachweise

Dinkelsbuhl Kategorie:Organisation (Dinkelsbühl) Kategorie:Geschichte (Landkreis Ansbach) Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1973