mini|Lithografie von Abraham Rudolf Wyss Abraham Rudolf Wyss (* 11. September 1792 in Bern; † 13. Februar 1854 ebenda) war ein Berner Jurist und Politiker.

Leben Herkunft und Kindheit Abraham Rudolf Wyss entstammte der Patrizierfamilie Wyss und war das erste Kind von Samuel Wyss, Stadtarzt und Grossrat, und seiner Ehefrau Elisabeth Morell. Von seinen drei jüngeren Geschwistern starben zwei früh; sein nur ein Jahr jüngerer Bruder Bernhard Karl Wyss blieb ihm zeitlebens eng verbunden. Sein Onkel war der Geistliche und Dichter Johann Rudolf Wyss. Der Grossvater väterlicherseits, Johann Rudolf Wyss, war selbst Jurist und Fürsprech vor dem Rat der Zweihundert gewesen und verbrachte seinen Ruhestand auf einem Gut in Gerzensee. Im Sommer 1817 zogen sich Wyss’ Eltern zur Ruhe auf das grossväterliche Gut nach Gerzensee zurück. Kurz darauf zog sein Bruder Bernhard Karl als Pfarrer aufs Land. Abraham Rudolf Wyss lebte nun allein. Im Februar 1834 starben seine beiden Eltern innerhalb von acht Tagen.

Auf einer Reise nach Graubünden im Sommer 1834 lernte er in Zürich Louise (* 24. Juli 1811 in Zürich; † 1874) kennen, Tochter des Chorherrn und Hochschullehrers am Collegium Carolinum Friedrich Salomon Ulrich (1771–1848) und Nichte des Zürcher Bürgermeisters David von Wyss der Jüngere. Am 17. Mai 1835 erfolgte die Hochzeit in Höngg; die Ehe blieb kinderlos.

Der Grossvater seiner Ehefrau war der evangelische Geistliche und Hochschullehrer Johann Rudolf Ulrich. Sein Schwager war der Jurist David Ulrich (1797–1844) und seine Schwägerin war Ernestine (* 1801 in Bern; † 1889 in Gerzensee), die Tochter des Politikers Johann Rudolf Steck.

Von 1799 bis 1803 besuchte er das Lehr-Institut von Friedrich Meisner. Von 1803 bis 1805 folgte in Bern die Wissenschaftliche Lehranstalt (Gymnasium) von Emanuel Jakob Zeender und Friedrich Trechsel, die dort auch beide unterrichteten.

Akademische Ausbildung 1805 gehörte Wyss zu den ersten Schülern der neu gegründeten Bernischen Akademie und Schule. 1806 wurde er in das neue Gymnasium aufgenommen, 1808 in die Akademie. Schon vorher liess ihn der Vater die Militärschule besuchen und arrangierte seine Aufnahme als Kadett in das Artilleriekorps.

An der Akademie hörte Wyss Vorlesungen namhafter Juristen: Samuel Ludwig Schnell für Bernisches Recht, Christian Heinrich Gmelin für Römisches und Kriminalrecht, und Karl Ludwig von Haller für Staatsrecht. Neben seinen juristischen Studien beschäftigte sich Wyss intensiv mit Immanuel Kants Schriften, deren Klarheit und Schärfe er lebenslang rühmte. Auch historischen Forschungen widmete er Zeit und Aufmerksamkeit.

1812 löste er eine Preisfrage über die Culpa (Schuld) und erhielt dafür eine goldene Medaille. Im selben Jahr gewann er den ersten Preis in der Militärschule. Zusammen mit seinem Bruder bearbeitete er akademische Preisfragen in verschiedenen Fächern – beide wurden am Schulfeste 1812 ausgezeichnet.

Seinen ersten Ausflug über die Kantonsgrenzen machte Wyss im Herbst 1811, als er mit seinem Bruder über die Gemmi durch das damals zu Frankreich gehörige Wallis an den Genfersee zog. Sie hielten sich dort mehrere Wochen auf und übten sich in der französischen Sprache. Unter anderem unternahmen sie einen Marsch um den Genfersee und die Besteigung des Dent de Jaman.

Mit der 51-jährigen Mutter machten sie sich 1812 zu Fuss auf, meist in Tagereisen. Der Weg führte über den Brünig, durch Unterwalden und Luzern auf den Rigi, über Goldau und Zug nach Zürich. Von dort ging es nach Einsiedeln, hinunter zum oberen Zürichsee, zu Ulrich von Huttens Grab auf der Insel Ufenau, zur Linth und nach Glarus. Über den Pragel gewandert, durchquerten sie das Muotatal nach Schwyz, besuchten das Rütli, Altdorf und Bürglen, wanderten die Gotthardstrasse hinauf, durchquerten das Urnerloch und kehrten über Furka und Grimsel zurück nach Hause.

Im Herbst 1813 verliess Wyss Bern in Richtung Universität Heidelberg, wo die Rechtslehrer Anton Friedrich Justus Thibaut, Georg Arnold Heise und Christoph Martin wirkten. Die Reise unternahm er überwiegend zu Fuss.

Die Reise fiel in eine welthistorisch denkwürdige Zeit – die der Völkerschlacht bei Leipzig. Dies verschaffte Wyss ein einzigartiges Erlebnis: den Übergang der Russen über den Rhein bei Mannheim in der Neujahrsnacht 1814 unter General Fabian Gottlieb von der Osten-Sacken. In Heidelberg bestand er bereits nach einem Jahr das Doktorexamen. Im Oktober 1814 erwarb er seinen Doktortitel mit der Dissertation De beneficio inventarii tum ex iure Romano quum ex iure Bernensi.

Nach Heidelberg zog Wyss mit seinem Bruder und dem Freund Franz Lüthardt an die Universität Göttingen, wo die beiden Brüder ein Jahr lang zusammen ihre Studien betrieben und ein Zimmer teilten. In Göttingen hörte Rudolf Wyss historische und statistische Vorlesungen bei Arnold Heeren und Vorträge zur Naturgeschichte von Johann Friedrich Blumenbach.

Blumenbach erinnerte sich noch an Wyss’ Vater, der 35 Jahre zuvor bei ihm Vorlesungen gehört hatte. Als die jungen Wyss mit einem Brief des Vaters zu Blumenbach kamen, holte dieser einen Schädel – ein Burgunderschädel aus dem durch die Franzosen zerstörten Beinhaus von Murten, den ihr Vater einst für Blumenbachs berühmte Schädelsammlung zugesandt hatte.

Der Freundeskreis der Montagsmänner In die akademischen Jahre Wyss’ fiel die Gründung des Freundeskreises, «Verein» genannt. Dieser Kreis, zu dem zunächst die Brüder Samuel und Sigmund Gottlieb Studer, Carl Albrecht Reinhold Baggesen, Franz Lüthardt (1792–1864), Pfarrer in Ins von 1821 bis 1861, Apotheker Carl Abraham Fueter (1792–1852), und später auch Johann Rudolf Friedrich Ith (1794–1861), und Karl Rickli gehörten, war jugendlich-poetischer Natur. Man deklamierte, las und verhandelte Ideales.

Später nahm der Verein eine immer reifere Gestalt an. Etwa zehn Jahre später waren fast alle Richtungen des Lebens vertreten: Grossräte und Beamte, Professoren und Prediger, Ärzte und Apotheker. Es gab keinen Gegenstand von allgemeinem Interesse, der nicht verhandelt wurde. Obwohl die Politik der 1830er Jahre Veränderungen mit sich brachte, erhielt sich dieser Kreis über vierzig Jahre.

Heimkehr und erste Karriere Im Sommer 1815 kehrte Wyss durch Sachsen und Bayern in die Heimat zurück. Er besuchte Verwandte in Coburg und Günzburg. Auch diese Reise machte er überwiegend zu Fuss. Zur Einübung in die Praxis trat er als Arbeiter in das Advokaturbüro des Fürsprech Samuel Friedrich Lüthardt ein. Zu Hause beschäftigte Wyss sich mit dem Studium der Stadtsatzung. Im März 1816 bestand er das Bernische Staatsexamen und erhielt das Patent eines Rechtsprokurators.

Am 5. April 1816 wurde Wyss zum zweiten Lehenskommissär gewählt. Da sein Vorgesetzter, Rudolf Friedrich von Ryhiner (1772–1817), erkrankt war, übernahm er schnell fast den ganzen Geschäftskreis. Nach dessen Tod wurde er am 27. Mai 1817 zum Ober-Lehenskommissär ernannt. Das Lehenskommissariat umfasste alles, was sich auf das Besitztum des Staates bezog: Territoriale Verhältnisse, Domänen, Waldungen, Zehnten, Bodenzinsen und Privatrechte aller Art. Wyss war für diese komplexe Aufgabe durch seine Studien und Neigungen besonders geeignet. Juristisches, historisches, mathematisches und finanzielles kamen hier zusammen. Die Hauptgeschäfte umfassten Untersuchungen und Berichterstattung über alle Streitigkeiten in Bezug auf Rechtsverhältnisse, Zehntrenovationen, Berechnungen für den Loskauf von Zehnten und Bodenzinsen, Eintragung neuer Erwerbungen des Staates und Verwaltung der vom Staat übernommenen Pfarrdotationen. Ein besonders beachtetes Gutachten verfasste Wyss 1823 über die Kantonsvermessung.

Gesellschaftliche Tätigkeiten und politisches Engagement Seine Zunftgesellschaft zu Schmieden vertraute ihm seit 1818 verschiedene Vormundschaften an, die zu den verwickelsten gehörten. Bei einer Vormundschaft war es seine Aufgabe, das durch Nachlässigkeit verwirrte Vermögen einer wohlhabenden Witwe wieder in Ordnung zu bringen. Dies trug nicht wenig dazu bei, seine administrative und Rechentüchtigkeit zu entwickeln. In solchen Angelegenheiten zeigte er seine Pflicht- und Geschäftstreue. Später trat er in die Vormundschaftsbehörde seiner Zunftgesellschaft ein und war längere Zeit Präsident derselben.

1822 wurde Wyss in die Stadtverwaltung von Bern gewählt und nahm von da an fast ununterbrochen bis zu seinem Tod an den inneren Angelegenheiten seiner Vaterstadt teil. Obwohl er nicht immer mit den Lenkern der Stadt einer Meinung war, blieb ihm das Zutrauen der Behörden und der Bürgerschaft erhalten. Er wurde Mitglied der Inseldirektion, später der Waisenhausdirektion, zeitweise der Finanzkommission, der Polizeikommission und der Stadt-Verfassungskommission. Hauptsächlich aber war ihm der Wirkungskreis lieb, der sich ihm 1829 bei Gründung der Realschule öffnete, deren Direktion er lange präsidierte.

1824 trat Wyss dem Grossen Rat bei, wo er sich nachdrücklich für die Erleichterung der Loskäuflichkeit von Zehnten und Bodenzinsen einsetzte – eine Position, die seine liberal gesinnten Überzeugungen zeigte.

Im Sommer 1825 erbat sich Wyss einen längeren Urlaub für eine Reise durch Europa. Er besuchte Paris und London, Bath, Birmingham und Manchester, Edinburgh und die schottischen Hochlande. Auf der Rückreise durchreiste er Holland, Belgien, Köln und Strassburg.

Mit dem Jahr 1830 brach ein Umbruch an. Die französische Julirevolution wirkte sich auch auf die Schweiz aus. In Bern kam es zur Frage, ob gründliche Ausbesserung der alten Ordnung oder völliger Neubau notwendig sei.

Am 6. Dezember 1830 setzte der Grosse Rat eine Standeskommission ein, um die Wünsche des Volkes entgegenzunehmen. Wyss wurde zum Sekretär dieser Kommission bestellt. 590 Wunschschriften gingen ein, die Wyss ordnete, studierte und begutachtete und zu einem Bericht zusammenfasste.

Am 13. Januar 1831 beschloss der Grosse Rat, einem Verfassungsrat und einer neuen Regierung das Feld zu räumen. Auch Wyss stimmte diesem Beschluss zu, aber widerstrebend. Er sagte, er möchte alles, nur keinen Verfassungsrat. Wyss wurde nicht nur in den Verfassungsrat gewählt, sondern auch zu einem der vier Sekretäre ernannt. Als solcher hatte er die Herausgabe des Tagblattes des Verfassungsrats zu besorgen. In diesem Organ veröffentlichte er seine politischen Überzeugungen in der Schrift Bemerkungen über den Verfassungsentwurf für den Kanton Bern. In klarer Weise setzte Wyss auseinander, dass eine gute Verfassung den Bürgern die Garantie geben müsse, nur durch Fähige und Rechtschaffene regiert zu werden. Der richtige Grundsatz führe zu einer republikanischen Verfassung – zur Aristokratie im alten Sinne, zur Herrschaft der Besten. Der falsche Grundsatz stelle das Recht zu regieren selbst als die wichtigste Freiheit dar und führe zu unvollkommenen Verfassungen. Ein Werk geprägt von Mässigung, Gerechtigkeit und Frieden, werde das Wohl des Landes hervorbringen. Sei es hingegen ein Werk der Beschränktheit und Eigensucht, so führe dies zu Unfrieden und Umwälzung. Trotz seiner Vorbehalte gegenüber der neuen Verfassung setzte sich Wyss aus einem Verständnis von Bürgerpflicht heraus für deren Verwirklichung ein. Er wurde in den neuen Grossen Rat und überraschenderweise auch in den Regierungsrat gewählt. Die Aussicht, das Erziehungsdepartement zu erhalten, überwand seinen inneren Widerstand. Provisorisch wurde ihm dieser Verwaltungszweig anvertraut. Doch als die Departemente förmlich besetzt wurden, wurde das Erziehungsdepartement Charles Neuhaus übertragen. Dies veranlasste Wyss, bereits vor Ende 1831 aus dem Regierungsrat auszutreten; 1832 erfolgte seine Ernennung zum Ober-Lehenskommissär.