Das Amtsgericht Berneck war ein von 1879 bis 1945 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Berneck.
Geschichte Ab 1840 bestand ein bayerisches Landgericht älterer Ordnung in Berneck. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wandelte man es in das Amtsgericht Berneck um. Nächsthöhere Instanz war das Landgericht Bayreuth.
Nachdem das Amtsgericht Berneck gegen Ende des Zweiten Weltkrieges zur Zweigstelle des Amtsgerichts Bayreuth herabgestuftDie Oberlandesgerichts-, Landgerichts- und Amtsgerichtsbezirke Bayerns. In: Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern, bearbeitet auf Grund der Volkszählung vom 13. September 1950. München 1952, S. 118. und diese Maßnahme im Jahre 1956 bestätigt worden warVerordnung über die Errichtung amtsgerichtlicher Zweigstellen vom 30. November 1956 (GVBl. S. 294), erfolgte am 1. Juli 1959 die Aufhebung dieser Zweigstelle durch Verordnung des Bayerischen Staatsministers der Justiz.Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 9. Juni 1959 (GVBl. S. 178)
Einzelnachweise
Berneck Kategorie:Organisation (Bad Berneck im Fichtelgebirge) Kategorie:Geschichte (Landkreis Bayreuth) Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1959