Jugendgarantie ist der Name eines arbeitsmarkt-, jugend- und sozialpolitischen Instruments der Europäischen Union zur dauerhaften Senkung der Zahl der jugendlichen NEETs in den Mitgliedsstaaten der Union. NEET ist ein Akronym des Begriffs „Not in Education, Employment or Training – nicht in Ausbildung, Arbeit oder Schulung“ – und bezeichnet die Gruppe Jugendlicher und junger Erwachsener, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und sich nicht in beruflicher Ausbildung befinden.Eurostat: Glossar:Nichterwerbstätige Jugendliche, die weder an Bildung noch an Weiterbildung teilnehmen (NEET). 16. Januar 2019, abgerufen am 13. August 2020

Obwohl in der Rechtssprache im deutschsprachigen Raum zumeist nur 14- bis 17-Jährige als Jugendliche bezeichnet werden, gelten nach der Definition der Vereinten Nationen (und damit auch der ILO) 15- bis 24-Jährige, seit einigen Jahren sogar 15- bis 29-Jährige als Jugendliche.Österreichisches Bundeskanzleramt: . Abgerufen am 12. August 2020

Geschichte Vor allem in der Folge der Weltfinanzkrise ab 2007 sowie der Eurokrise ab 2010 erhöhte sich bis 2013 kontinuierlich die Quote junger Arbeitsloser in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. In der gesamten EU betrug sie 2013 (ohne Großbritannien) 24,4 Prozent. In Griechenland waren 2013 sogar 58,3 Prozent der jungen Leute im Alter von 16 bis 24 Jahren arbeitslos.Wirtschaftskammer Österreichs: Jugendarbeitslosenquote. wko.at. 2020. Abgerufen am 12. August 2020

Um durch ein möglichst frühzeitiges Eingreifen von Beginn an zu verhindern, dass junge Menschen über einen längeren Zeitraum arbeitslos bleiben,Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Jugendgarantie. 11. April 2018, abgerufen am 14. August 2020 empfahl der Europäische Rat den Mitgliedsstaaten der EU am 17. Juni 2011, sicherzustellen, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz angeboten wird. Ausgangspunkt der Abgabe der Jugendgarantie an einen jungen Menschen sollte die Registrierung bei einem Arbeitsvermittlungsdienst sein; und für die „NEETs“, die bei keinem Arbeitsvermittlungsdienst registriert sind, sollten die Mitgliedstaaten einen entsprechenden Ausgangspunkt festlegen, um die Jugendgarantie innerhalb desselben Zeitrahmens von vier Monaten abzugeben.Rat der Europäischen Union: Empfehlung des Rates vom 13. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie (2013/C 120/01). 26. April 2013, abgerufen am 12. August 2020

Die Europäische Kommission legte im Dezember 2012 einen Vorschlag für eine Jugendgarantie vor. Das Europäische Parlament unterstützte am 16. Januar 2013 mehrheitlich diesen Vorschlag.Europäisches Parlament: „Jugendgarantie“: Parlament drängt EU-Minister, entsprechende Programme vorzulegen. 16. Januar 2013, abgerufen am 14. August 2020 Am 22. April 2013 wurde er vom EU-Ministerrat angenommen und im Juni 2013 vom Europäischen Rat gebilligt. Auch die Arbeitsminister der G20-Runde verpflichteten sich auf ihrer Tagung am 10. und 11. September 2014 in Melbourne zu konkreten Maßnahmen, um nach dem Vorbild der Jugendgarantie der EU junge Menschen in Ausbildung, Weiterbildung und Beschäftigung zu bringen.Europäische Kommission: Die EU-Jugendgarantie – Fragen und Antworten. 4. Februar 2015, abgerufen am 13. August 2020

2018 bilanzierte die Europäische Kommission: „Die Jugendgarantie ist unionsweit Realität geworden. Sie hat dazu beigetragen, das Leben von Millionen junger Europäer zu verbessern. Seit 2014 haben sich jährlich mehr als 5 Millionen junge Menschen in Jugendgarantie-Programmen registriert. Seitdem haben jedes Jahr über 3,5 Millionen von ihnen ein Stellen-, Weiterbildungs-, Praktikums- oder Ausbildungsangebot angenommen. Im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen erhielten über 2,4 Millionen junge Menschen in der EU direkte Unterstützung.“Europäische Kommission: Sinn und Zweck der Jugendgarantie. 2019, abgerufen am 12. August 2020 Bis 2019 gelang es, die Jugendarbeitslosenquote in der EU von 24,4 auf 14,9 Prozent zu senken.

Am 1. Juli 2020 bewertete das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Jugendgarantie als „europäischen Erfolg“, da sie 24 Millionen jungen Menschen in Europa habe helfen können. Allerdings sei die Jugendarbeitslosenquote in vielen Ländern der EU immer noch unakzeptabel hoch. Die COVID-19-Pandemie verschärfe die Herausforderung, den jungen Menschen in Europa eine berufliche Perspektive zu bieten.Bundesministerium für Arbeit und Soziales: . 1. Juli 2020, abgerufen am 13. August 2020 Die Jugendgarantie solle erneuert und müsse an die veränderten Verhältnisse angepasst werden.

Nicolas Schmit, sozialdemokratischer Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration in der EU-Kommission, sieht ein Hauptproblem bei dem Versuch, allen jungen Menschen in der EU zeitnah einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu verschaffen, in einer unzureichenden Qualifikation vieler Klienten, die ihre Beschäftigungsfähigkeit beeinträchtige. Insbesondere müssten junge Menschen, die heute auf den Arbeitsmarkt kommen, über ein Mindestmaß an digitalen bzw. Computerkenntnissen verfügen.Beatriz Rios: Experten warnen: EU-Jugendgarantie muss sich auf Veränderungen der Arbeitswelt einstellen. euractiv.de. 13. Januar 2020, abgerufen am 14. August 2020 Ohne drastische Maßnahmen wie eine Verdreifachung der Mittel für die Jugendgarantie ab 2020 und flankierende bildungs-, struktur- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der EU-Mitgliedsstaaten werde, so Schmit, eine „verlorene Generation“ entstehen, und die EU drohe „auseinanderzufliegen“.EU-Sozialkommissar über EU-Jugendarbeitslosigkeit: „Dann fliegt uns Europa auseinander“. Spiegel Online. 1. Juli 2020, abgerufen am 24. August 2020

Das „Forschungsinstitut für innovative Arbeitsgestaltung und Prävention (fiap)“ vertritt die Auffassung, dass zwar am Ausgang der COVID-19-Krise vor allem die Aufgabe bestehe, die allgemeine Arbeitslosigkeit und insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit auf ein möglichst niedriges Niveau zurückzuführen. Zugleich biete aber die COVID-19-Krise die „einzigartige Chance, den wirtschaftlichen Erholungsprozess als ‚grüne Erholung‘ zu gestalten“, und zwar durch Einbezug der Ziele des Green New Deals.Forschungsinstitut für innovative Arbeitsgestaltung und Prävention (fiap): Reinforcing the European Youth Employment Policy through the European Green Deal. 29. Mai 2020 (englisch), S. 2. Abgerufen am 20. August 2020

Inhalt Durch die Jugendgarantie sagen alle EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu, zu gewährleisten, dass alle jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder ihre Ausbildung abgeschlossen haben, ein hochwertiges Angebot für

eine Beschäftigung, eine Weiterbildungsmaßnahme, eine Lehrstelle, einen Ausbildungsplatz oder ein Praktikum

erhalten.Europäische Kommission: Sinn und Zweck der Jugendgarantie. 2019, abgerufen am 13. August 2020

Maßnahmen(träger) und Finanzierung Anhand des Nationalen Implementierungsplans zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie in DeutschlandBundesministerium für Arbeit und Soziales: Nationaler Implementierungsplan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland. 8. April 2014, abgerufen am 15. August 2020 wird deutlich, dass es schwierig ist, genau zu definieren, welche konkreten Maßnahmen der Umsetzung der Jugendgarantie in die Praxis dienen und wie viel Geld seit 2013 zur Umsetzung der Jugendgarantie ausgegeben wurde.

Die Europäische Union als Initiatorin der Jugendgarantie finanziert die Jugendgarantie zur Hälfte über den Europäischen Sozialfonds (ESF), zur anderen Hälfte über eine eigene, für den Zeitraum 2014–2015 vorgezogene Haushaltlinie „Jugendbeschäftigung“ innerhalb der Rubrik Ib „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ im Mehrjährigen Finanzrahmen.. newsletter. Magazin der Bischofskonferenz der EU und des Jesuit European Office. September 2014, abgerufen am 24. August 2020 Im Etat des ESF existiert seit 2014 ein Posten „Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“ („Youth Employment Initiative – YEI“). Für den Zeitraum 2014 bis 2020 wurden von der EU zunächst 6,4 Milliarden Euro für die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten angesetzt. Im Jahr 2017 wurde der Betrag auf 8,8 Milliarden aufgestockt.Europäische Kommission: Die Jugendgarantie. Finanzierung. 2019, abgerufen am 15. August 2020

Wenn die Kosten der Jugendgarantie bilanziert werden, werden auch Mittel in die Berechnung einbezogen, die von den Mitgliedsstaaten der EU bereitgestellt werden. So verweist etwa der Nationale Implementierungsplan Deutschlands auf „seit Jahren [in Deutschland bestehende] gesetzliche Ziele, um Ausbildung oder Arbeit suchende junge Menschen unverzüglich zu vermitteln“ (S. 18) sowie diesen Zielen dienende Instrumente. Unklar ist, ob die Weiterfinanzierung solcher Strukturen in der Kategorie „Finanzierung der Jugendgarantie“ berücksichtigt werden soll (in anderen EU-Staaten mussten/müssen solche Instrumente noch implementiert und erstmals finanziert werden; dass bereits existierende nationale Finanzierungen wegen des Erhalts von ESF-Mitteln nicht gekürzt werden, wurde bei Einführung der Jugendgarantie als selbstverständlich unterstellt).

Die ab 2014 weiterhin bestehenden und ab 2014 geplanten neuen Maßnahmen zur Umsetzung der Jugendgarantie in Deutschland werden laut dem Implementierungsplan von 2014 aus verschiedenen Haushalten finanziert. Neben Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung werden auch Steuermittel von Bund, Ländern und Kommunen und ESF-Mittel des Bundes und der Länder eingesetzt. Die deutsche Wirtschaft bringt sich in Form der von ihr getragenen Kosten der Dualen Berufsausbildung finanziell ein. In Deutschland betrugen 2013 die Netto-Ausbildungskosten der Betriebe (d. h. ihre Ausbildungskosten nach Abzug der Ausbildungserträge) rd. 5,6 Mrd. Euro im Jahr. (S. 41 f.)

„Verstärkte Jugendgarantie“ Im Jahr 2020 schrieb die Europäische Kommission der Jugendgarantie die Wirkung zu, dass von deren Einführung bis zum Februar 2020 die Zahl der NEETS um 1,7 Millionen gesunken sei. Innerhalb der EU sei die Jugendarbeitslosigkeit auf ein „Rekordtief“ von 14,9 % gesunken. Allerdings seien infolge der COVID-19-Pandemie ab März 2020 junge Menschen unverhältnismäßig stark beeinträchtigt darin gewesen, eine Ausbildungs- oder eine Arbeitsstelle zu finden. Daher wurde die Jugendgarantie durch eine Erhöhung der Höchstaltersgrenze für eine Inanspruchnahme der Jugendgarantie auf 29 Jahre „verstärkt“. Der Fokus der „verstärkten Jugendgarantie“ wurde auf „besonders schutzbedürftige junge Menschen – wie beispielsweise diejenigen, die mit einer Behinderung leben, die einer Minderheit angehören oder die in abgelegenen ländlichen Gebieten oder benachteiligten Stadtteilen wohnen“, gerichtet. „Jungen Menschen soll“, so das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales, „eine möglichst frühzeitige und individuell zugeschnittene Beratung angeboten und der Erwerb von – angesichts des Wandels der Arbeitswelt erforderlichen – digitalen und ökologischen Qualifikationen ermöglicht werden“.

Die Europäische Kommission verkündete unmittelbar nach Beginn der COVID-19-Pandemie, dass für das restliche Jahr 2020 „vor allem Maßnahmen prioritär sein [sollen], die bei der Erholung nach der Krise helfen können.“ Die Verstärkung der Jugendgarantie wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich als eine der angesprochenen Maßnahmen bezeichnet.