Das Stadtgericht Gießen war von 1821 bis 1879 ein erstinstanzliches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Gießen in der Provinz Oberhessen des Großherzogtums Hessen.

Bezeichnung Die Gerichte erster Instanz in den Provinzen Oberhessen und Starkenburg des Großherzogtums Hessen trugen von 1821 bis 1879 üblicherweise die Bezeichnung „Landgericht“, die für die Städte Gießen und Darmstadt zuständigen dagegen die Bezeichnung „Stadtgericht“ – ohne dass dies eine Auswirkung auf ihre sachliche oder instanzielle Zuständigkeit hatte.

Gründung Ab 1821 trennte das Großherzogtum Hessen auch auf der unteren Ebene die Rechtsprechung von der Verwaltung. Im Bereich von Gießen und seinem Umland wurden die Aufgaben der Verwaltung dem Landratsbezirk Gießen übertragen, die Aufgaben der Rechtsprechung dem Stadtgericht Gießen und dem Landgericht Gießen, die hinsichtlich instanzieller und sachlicher Zuständigkeit gleichgestellt waren, aber unterschiedliche Gerichtsbezirke aufwiesen. Das für das Stadtgericht Gießen zuständige Obergericht war das Hofgericht Gießen.

Bezirk Der Bezirk des Stadtgerichts Gießen umfasste:

Gemeinde Herkunft Zugang Abgang Anmerkung Allendorf/Lahn Landgericht Gießen 1827Bekanntmachung, die Zutheilung mehrerer bisher zum Landgerichte Giessen gehöriger Ortschaften an das Stadtgericht zu Giesen betreffend vom 1. März 1827. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 8 vom 16. März 1821, S. 46. Fellingshausen Amt Gießen 1821 1866 Von Preußen annektiertSiehe: Friedensvertrag vom 3. September 1866. Frankenbach Amt Königsberg 1821 1866 Von Preußen annektiert Garbenteich Vom Landgericht Gießen 1867Ziffer 2 Bekanntmachung betreffend die Gerichtsbarkeit in den durch den Friedensvertrag mit der Krone Preußen vom 3. September v. J. erworbenen Gebietstheilen vom 4. Januar 1867. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 2 vom 9. Januar 1867, S. 9f. Gießen Stadt Gießen 1821 Großenlinden Landgericht Gießen 1827 Hausen Vom Landgericht Gießen 1867 Hermannstein Landgericht Gießen 1853 1866 Von Preußen annektiert Heuchelheim Amt Gießen 1821 Kirch-Göns Landgericht Gießen 1827 1840 An das Landgericht ButzbachBekanntmachung, die Errichtung eines neuen Landgerichts zu Butzbach betreffend vom 1. Juni 1840. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 14. Juni 1840, S. 195f. Kleinlinden Landgericht Gießen 1827 Königsberg Amt Königsberg 1821 1866 Von Preußen annektiert Krumbach Amt Blankenstein 1821 1866 Von Preußen annektiert Lang-Göns Landgericht Gießen 1827 Leihgestern Vom Landgericht Gießen 1867 Naunheim Amt Königsberg 1821 1866 Von Preußen annektiert Pohl-Göns Landgericht Gießen 1827 1840 An das Landgericht Butzbach Rodheim-Bieber Amt Gießen 1821 1866 Von Preußen annektiert Waldgirmes Amt Königsberg 1821 1866 Von Preußen annektiert Watzenborn-Steinberg Landgericht Gießen 1867

Weitere Entwicklung Zum 1. April 1827 wurden aus dem Bezirk des Landgerichts Gießen eine Reihe von Orten dem Bezirk des Stadtgerichts Gießen zugeschlagenBekanntmachung, die Zutheilung mehrerer bisher zum Landgerichte Giessen gehöriger Ortschaften an das Stadtgericht zu Giesen betreffend vom 1. März 1827. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 8 vom 16. März 1821, S. 46. (siehe: Übersicht).

Am 1. Juli 1840 wurden Pohl-Göns und Kirch-Göns aus dem Gerichtsbezirk Gießen ausgegliedert und dem Bezirk des neu eingerichteten Landgerichts Butzbach zugeteilt.Bekanntmachung, die Errichtung eines neuen Landgerichts zu Butzbach betreffend vom 1. Juni 1840. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 14. Juni 1840, S. 195f.

Zum 15. Oktober 1853 Ziffer 3) Bekanntmachung,1) die Aufhebung der Großherzoglichen Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;2) die künftige Zusammensetzung der Landgerichts-Bezirke in der Provinz Oberhessen betreffend vom 4. Oktober 1853. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 44 vom 7. Oktober 1853, S. 640–641. ging die Zuständigkeit für den Ort Hermannstein vom Landgericht Gießen an das Stadtgericht Gießen über. Bekanntmachung betreffend:1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen vom 15. April 1853. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 19 vom 26. April 1854, S. 221–230.

Nach dem verlorenen Krieg von 1866 musste das Großherzogtum Hessen im Friedensvertrag vom 3. September 1866 Gebiete im westlichen Oberhessen an Preußen abtreten. Auch Gemeinden aus dem Bezirk des Stadtgerichts Gießen waren darunter (siehe Übersicht). Um das daraus entstandene Ungleichgewicht im Bezirksumfang auszugleichen, wurden zum 20. Januar 1867 vom Landgericht Gießen einige Gemeinden dem Stadtgericht Gießen unterstelltZiffer 2 Bekanntmachung betreffend die Gerichtsbarkeit in den durch den Friedensvertrag mit der Krone Preußen vom 3. September v. J. erworbenen Gebietstheilen vom 4. Januar 1867. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 2 vom 9. Januar 1867, S. 9f. (siehe: Übersicht).

Ende Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die Landgerichte auf. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte. §§ 1, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f. So ersetzte nun das Amtsgericht Gießen das Stadtgericht Gießen (ebenso wie das bisherige Landgericht Gießen). „Landgerichte“ nannten sich nun die den Amtsgerichten direkt übergeordneten Obergerichte. Das Amtsgericht Gießen wurde dem Bezirk des Landgerichts Gießen zugeordnet. §§ 2, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.

Einzelnachweise

Gießen, Stadt Kategorie:Gericht (Gießen) Kategorie:Gerichtsgründung 1821 Kategorie:Aufgelöst 1879