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In der Liste der Kulturdenkmale in Horb am Neckar sind Bau- und Kunstdenkmale der Stadt Horb am Neckar verzeichnet, die im „Verzeichnis der unbeweglichen Bau- und Kunstdenkmale und der zu prüfenden Objekte“ des Landesamts für Denkmalpflege Baden-Württemberg verzeichnet sind. Dieses Verzeichnis ist nicht öffentlich und kann nur bei „berechtigtem Interesse“ eingesehen werden. Die folgende Liste ist daher nicht vollständig und beruht auf anderweitig veröffentlichten Angaben.

Nach § 19 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) Baden-Württemberg können die Gemeinden Gesamtanlagen durch Satzung unter Denkmalschutz stellen. Gesamtanlagen sind insbesondere Straßen-, Platz- und Ortsbilder, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Veränderungen an dem geschützten Bild bedürfen der Genehmigung. In dieser Liste sind unter Gesamtanlage Altstadt alle Gebäude enthalten, die im Rahmen der Gesamtanlagensatzung Horb geschützt sind, obwohl sie als Einzelgebäude nicht als Denkmäler eingestuft sind. Die folgende Liste ist nicht vollständig. Aufgrund der Größe der Liste sind die Stadtteile in die gesonderte Liste der Kulturdenkmale in Horb am Neckar (Stadtteile) ausgelagert.

Liste Kernstadt Horb Gesamtanlage Altstadt

Außerhalb der Gesamtanlage

Literatur Annegret Kaiser: Denkmalpflegerischer Werteplan. Gesamtanlage Altstadt Horb. Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg, 10. August 2016

Weblinks

Einzelnachweise

Horb am Neckar