mini|Flusssystem Wellspanger-Loiter-Oxbek Das FFH-Gebiet Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder ist ein NATURA-2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Schleswig-Flensburg. Es hat eine Fläche von 1434 ha und eine Ausdehnung von 18,7 km in nordöstlicher Richtung. Es umfasst ein Gewässersystem mit einem 5 km langen und bis zu 420 m breiten See und vier Flüssen sowie vier angrenzenden Wäldern und einen Truppenübungsplatz der Bundeswehr. Entlang der Flüsse ist das Gebiet zwischen 80 m und 100 m breit. Die höchste Erhebung liegt im Gehege Idstedtwege mit 52,5 m im äußersten Westen, der niedrigste Punkt liegt mit 0,5 m 1 km vor der Mündung der Füsinger Au in die Schlei an der K 119. Das FFH-Gebiet liegt im Naturraum Angeln, der aus naturfachlicher Bewertung laut Landschaftssteckbrief des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zu den „Landschaften mit geringerer Bedeutung“ zählt.
FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung links|mini|Grafik 1 links|mini|Grafik 2 Der NATURA-2000-Standard-Datenbogen für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) ausgewiesen. Auf Grund der großen Ausdehnung und der damit hohen Anzahl von Eigentümern und Anliegern wurden für die Teilgebiete „Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF)“, „Teilgebiet Fließgewässer“ und „Teilgebiet Neuberend“ eigene Managementpläne mit jeweils gesonderten FFH-Erhaltungs- und FFH-Entwicklungszielen erstellt. Die Flächenanteile der Teilflächen zeigt Grafik 2. Im Standard-Datenbogen sind diese Unterschiede allerdings nicht mehr zu erkennen. Mit Stand Mai 2017 werden im aktuellen Standard-Datenbogen die Flächenanteile der Lebensraumtypen, wie in Grafik 1 dargestellt, angegeben.
Managementplan FFH-Teilgebiet „Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF)“ mini|Grafik 3 Im FFH-Teilgebiet „Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF)“ befinden sich vier örtlich getrennte Waldgebiete, die im Folgenden als Teilgebiete 1 bis 4 bezeichnet werden. Die im Teilgebiet ausgewiesenen Flächen nach Lebensraumtypen sind in Grafik 3 dargestellt. Mehr als drei Viertel der Fläche besteht aus Buchenwald und knapp ein Fünftel aus Heide.
SHLF-Teilgebiet 1: Gehege Idstedtwege und Gehege Karenberg Das Teilgebiet 1 besteht aus dem Gehege Idstedtwege und dem östlich angrenzendem Gehege Karenberg. Es ist flächenmäßig mit ca. 203 ha das größte Waldstück im FFH-Gebiet und grenzt im Westen an das FFH-Gebiet Idstedtweger Geestlandschaft. Es ist Teil des Landschaftsschutzgebietes „Naherholungsgebiet Idstedt-Gehege“, das im Jahre 1973 eingerichtet wurde. Das Teilgebiet 1 ist von Höhenunterschieden bis zu 30 m geprägt. Die höchste Erhebung mit 52,4 m liegt im Gehege Idstedtwege. Auf fast gleicher Höhe liegt der Karenberg im Gehege Karenberg. Der Baumbestand besteht zur Hälfte aus Buchen und zu einem Drittel aus Fichten. Die vermutlich mit über 220 Jahren ältesten Buchen stehen im Norden in der Abteilung 3446 c. Es beinhaltet daneben Moore und mehrere Kleingewässer, die zum Teil in früheren Jahrhunderten als Fischteiche angelegt wurden. Am Westrand unmittelbar an der Kreisstraße K44 befindet sich ein archäologisches Bodendenkmal. Ein Großsteingrab, das im Volksmund „Idstedter Räuberhöhle“ genannt wird. Es ist öffentlich zugänglich und kann besichtigt werden. Parkmöglichkeiten bestehen in unmittelbarer Nähe auf zwei Parkbuchten an der K44. Ein Hinweisschild bietet umfangreiche Informationen zum Thema Großsteingräber. Im südlichen Zentralbereich zeichnen sich im Höhenmodell die im 19. Jahrhundert angelegten Schießbahnen ab. Im Osten im Gehege Karenberg befindet sich ein Sammelgrab, das nach der Schlacht bei Idstedt im Juli 1850 angelegt wurde. Im Süden des Teilbereiches liegt eine Grünlandfläche, die von der Stiftung Naturschutz des Landes Schleswig-Holstein aufgekauft und zur Landschaftspflege durch extensive Beweidung an den Verein Bunde Wischen verpachtet wurde. In der Nähe der Försterei Idstedtwege in den Abteilungen 3441, 3442 a2 und b2, 3439 a2, 3440 a2, 3452 a2, 3446 b, sowie im Gehege Karenberg in der Abteilung 3444 c2 sind Teile des Waldes als Naturwald ausgezeichnet worden. Er ist der forstwirtschaftlichen Nutzung entzogen und wird sich in der Entwicklung selbst überlassen.
FFH-Erhaltungsgegenstand Im ersten Standard-Datenbogen vom Juni 2004 sind für das Teilgebiet „Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF)“ folgende FFH-Lebensraumtypen und Arten der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):
Fünf FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie: (* = Prioritärer Lebensraumtyp)
4030 Trockene Heiden 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore 9110 Hainsimsen-Buchenwälder 9130 Waldmeister-Buchenwälder 91D0* Moorwälder 3160 Dystrophe Stillgewässer
FFH-Erhaltungsziele Von den FFH-Erhaltungsgegenständen wurden folgende Lebensraumtypen und Arten als Erhaltungsziel von gemeinschaftlichem Interesse erklärt:
7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore 9110 Hainsimsen-Buchenwälder 9130 Waldmeister-Buchenwälder 91D0* Moorwälder 1166 Kammmolch
FFH-Analyse und Bewertung Im Managementplan für das Teilgebiet 1 nimmt die FFH-Analyse und Bewertung des Istzustandes breiten Raum ein. Sie bildet die Grundlage für den Maßnahmenkatalog zur Verbesserung des Erhaltungszustandes der FFH-Erhaltungsziele. Da sich das Gebiet vollständig im Besitz der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten befindet, sind notwendige Maßnahmen leichter durchzuführen.
FFH-Maßnahmenkatalog Aus den Erkenntnissen der FFH-Analyse und Bewertung wurde für das Teilgebiet 1 ein FFH-Maßnahmenkatalog erstellt sowie in einer Karte und in den Maßnahmenblättern 1–5, 15–16 und 23–26 festgehalten. Für alle Waldgebiete der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten gelten in NATURA-2000-Gebieten gesonderte Handlungsgrundsätze. Die Wirbelstürme der letzten beiden Jahrzehnte und der fortschreitende Klimawandel haben gezeigt, dass der Nadelholzbestand für hiesige Verhältnisse keine Zukunft hat. Deshalb ist eine Hauptaufgabe, diese Bestände in den nächsten Jahrzehnten durch Laubwald zu ersetzen. Zweite Hauptaufgabe ist die Anhebung des Grundwasserstandes, um auch in trockenen Jahren die Bäume vor Austrocknung zu schützen. Hierzu dienen der Rückbau der Entwässerungssysteme in den Wäldern und Einbau zusätzlicher Wasserrückhaltesysteme. Dabei ist der Schutz und die Förderung der Moore in den SHLF-Gebieten von besonderer Bedeutung für die Speicherung von CO2 aus der Atmosphäre.
FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen Das Monitoring erfolgt in Schleswig-Holstein alle sechs Jahre.. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 206, 22. Juli 1992, S. 10, Anhang I, Artikel 11. Die Ergebnisse des letzten Folgemonitorings wurden im Jahre 2012 durch das beauftragte Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH vorgelegt. Die Verteilung der Biotop- und Lebensraumtypen sind in je 20 Karten festgehalten. Für das Teilgebiet 1 wurden keine signifikanten Veränderungen zur Erstkartierung im Jahr 2006 festgestellt.
SHLF-Teilgebiet 2 bei Idstedt-Osterfeld Das Teilgebiet bei Idstedt-Osterfeld liegt nördlich des Langsees. Es hat eine Fläche von 13,6 ha und besteht aus Wald, Binnendünen, Moor und Heide. 5,1 ha der Fläche sind als Naturwald ausgezeichnet. Im Zentrum der Binnendüne liegt das Kesselmoor, das sich zum Osten hin bis in den Eichenwald ausdehnt. Die Entwässerung in den am Nordostrand des Gebietes entlang fließenden Lüngmoorbaches ist schon vor Jahren unterbrochen worden. Das Gebiet kann nur an wenigen Stellen betreten werden, da durch die Auszeichnung als Naturwald die Wege nicht mehr gepflegt werden. In den Wäldern lassen sich Reste von Laufgräben erkennen, die während der Schleswig-Holsteinischen Erhebung angelegt wurden, als sich in dem Gebiet am 24. und 25. Juli 1850 die Schlacht bei Idstedt zutrug. Sie unterliegen dem Denkmalschutz.
FFH-Erhaltungsgegenstand Für das Teilgebiet 2 liegen keine gesonderten Flächenangaben und Angaben zum Erhaltungszustand der FFH-Lebensraumtypen vor.
FFH-Erhaltungsziele Für das Teilgebiet 2 wurden keine gesonderten Erhaltungsziele definiert. Für die im Teilbereich 2 vorkommenden Lebensraumtypen und Arten gelten die im Amtsblatt für Schleswig-Holstein festgelegten FFH-Erhaltungsziele.
FFH-Analyse und Bewertung Für das Teilgebiet 2 ist die Erhaltung des natürlichen Wasserhaushaltes von Bedeutung. Das Eindringen von Drainagewasser aus den umliegenden intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen muss verhindert werden. Zur Erhaltung der Dünen und Heideflächen wäre eine extensive Beweidung nützlich.
FFH-Maßnahmenkatalog Die Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Teilgebietes 2 sind in einer Maßnahmenkarte und den Maßnahmenblättern 6–9 und 17 festgehalten. Die wichtigste Erhaltungsmaßnahme ist die Reparatur der Stauwehre zur Rückhaltung des Wassers im Gebiet und die Anlage eines Knicks im Norden an die angrenzende intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche zur Reduktion des Eintrags von Nährstoffen.
FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen Das Monitoring erfolgt in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre. Die Ergebnisse des letzten Folgemonitorings wurden im Jahre 2012 durch das beauftragte Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH vorgelegt. Für das Teilgebiet 2 wurden keine signifikanten Veränderungen zur Erstkartierung im Jahr 2006 festgestellt. Die Verteilung der Biotop- und Lebensraumtypen sind in je 20 Karten festgehalten.
SH-LF-Teilgebiet 3 Gehege Brebelholz und Billwatt Das FFH-Teilgebiet 3 Gehege Brebelholz und Billwatt ist 10,8 ha groß und liegt südlich und nördlich der Oxbek, bevor diese sich mit der Boholzer Au zur Loiter Au vereinigt. Es liegt im Gebiet der Gemeinden Loit und Böel in Mittelangeln. Es handelt sich zum größten Teil um Brachland der SHLF, das zum Schutz der Arten Sumpfdotterblume und Knabenkraut nicht aufgeforstet wurde. Die wenigen Waldflächen bestehen aus sehr jungen Baumbeständen. Naturwald ist nicht vorhanden. Das Gebiet ist für den Erholungssuchenden nur bedingt zugänglich. Lediglich in den außerhalb des FFH-Teilgebietes liegenden Teilen des Geheges Brebelholz gibt es einen ausgewiesenen Rundwanderweg, der aber immer mehr zuwuchert und als Rundwanderweg nicht mehr nutzbar ist. Die Grünlandflächen sind verpachtet und werden entweder beweidet oder gemäht. Das Gebiet ist zum größten Teil von Aufforstungen der SHLF, aber auch von landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen, umgeben. Das Teilgebiet wird je nach Lage von den Förstereien Idstedtwege oder Satrup verwaltet.
FFH-Erhaltungsgegenstand Im Teilgebiet 3 befinden sich keine FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie. Als weitere Arten wurden Sumpfdotterblume, Sumpf-Vergissmeinnicht, Wiesen-Schaumkraut, Wiesen-Segge und Waldsimse gesichtet.
FFH-Erhaltungsziele Ohne FFH-Erhaltungsgegenstände gibt es keine FFH-Erhaltungsziele.
FFH-Analyse und Bewertung Die SHLF-Flächen haben einen direkten Einfluss auf den Nährstoffeintrag in das Fließgewässersystem der Umgebung.
FFH-Maßnahmenkatalog