Die Bildung in der Sowjetunion stand unter dem Einfluss der bolschewistischen Ideologie sowie der verschiedenen Herrscher im Sowjetsystem und musste den Herausforderungen an ein Bildungssystem nach der Industrialisierung des großen Reiches genügen. Den Beginn markierte die Russische Oktoberrevolution 1917, obwohl die UdSSR formal erst 1922 gegründet wurde. Ihrem Bildungssystem ging das bildungsarme zaristische Russland voraus. Mit der Auflösung der Sowjetunion 1991 nahmen die Bildungssysteme der einzelnen Republiken eigene Wege, so die Bildung in Russland, die Bildung in Litauen, die Bildung in Lettland.
Schul- und Hochschulformen Das sowjetische Bildungssystem kannte in seiner Geschichte bei vielen Besonderheiten folgende Schulformen:
Vorschulen (führten bereits zum Lesen und Schreiben, daher Schulbeginn meist mit 7 Jahren) Grundschulen (начальная школа) waren vier-, später dreiklassig. Die vierte Klasse galt bei der Fortsetzung als übersprungen, so dass es mit der 5. Klasse weiterging. Unvollständige Sekundarschulen (неполное среднее образование) waren sieben-, später achtklassig (gerechnet ab dem 1. Schuljahr, Pflichtschule seit 1963, endgültig erst 1981). Vollständige Sekundarschulen oder Mittelschulen (сре́днее образова́ние) waren zehnklassig (in baltischen Staaten elfklassig). Die beiden letzten Jahre vor der Hochschulzugangsberechtigung wurden teilweise als Oberstufe bezeichnet. Der Abschluss ließ sich auch in der beruflichen Bildung erlangen. PTU (Professionell-technische Berufsschule, профессиона́льно-техни́ческое учи́лище), Technikum und einige militärische Schulen bildeten ein System sog. Spezial-Sekundarschulen (среднее специальное), deren Abschluss für Facharbeiter, Techniker und Verwaltungsangestellte notwendig war. Auch militärische Schulen wie die Suworow-Militärschule gab es. Hochschulen (высшее учи́лище / высшая школа) waren Universitäten, Institute (meist technische Spezialhochschulen) und Militärschulen. Die Universitäten standen an der Spitze, etwa die Lomonossow-Universität Moskau oder die Universität Leningrad. Die größten Institute bildeten medizinisches Personal, Lehrkräfte oder Ingenieure aus. Für sie gab es die Abkürzung VUS (ВУЗ – Вы́сшее уче́бное заведе́ние). Für den Zugang war ein Mittelschulabschluss oder der einer Spezial-Sekundarschule notwendig. Zahlreiche Militär- oder Milizschulen hatten ebenso das Hochschulniveau, hinzu kamen noch besondere Schulen der KPdSU und des KGB. Es hat Jahrzehnte bis in die 1980er Jahre gedauert, die zehnjährige Schulpflicht effektiv durchzusetzen. Die Hochschulen führten Aufnahmeprüfungen durch.
Von 1920 bis 1953
Frühsowjetische Bildungspolitik Das Volkskommissariat für Bildung der RSFSR bestand seit Beginn der bolschewistischen Regierung 1917. Am 26. Juni 1918 (13. Juni) wurde mit Lenins Unterschrift vom Rat der Volkskommissare „Das Dekret über die Organisation der Volksbildung in der Russischen Republik“ erlassen, das die Aufgaben der Staatlichen Kommission für Bildung detaillierter festgelegt hat. Die Kommission hatte die Aufgabe, die Angelegenheiten der Volksbildung zu leiten und die allgemeinen Prinzipien der Volksbildung festzulegen, staatliche Bildungspläne zu erlassen und andere prinzipielle Fragen zu klären. Zu Beginn stand die Zerschlagung der pädagogischen Institutionen des alten Zarenreiches (Abschaffung des Religionsunterrichts, der Zensuren und der elitären Gymnasien, obligatorische Koedukation), die eine neue Schule ersetzen sollte: die Einheits-Arbeitsschule. Gedacht war an ein dreistufiges Einheitssystem. Lenins Ehefrau Nadeschda Krupskaja war zuständig für Schulbildung und favorisierte mit dessen Unterstützung die polytechnische Bildung.
Die wichtigsten Forderungen des kommunistischen Parteiprogramms der KPR (B) von 1919 lauteten:
Allgemeine und polytechnische Bildung sowie Verbindung von Unterricht und Produktionsarbeit für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 17. Lebensjahr; Schaffung eines breiten Netzes von Vorschuleinrichtungen zum Zwecke der Verbesserung der gesellschaftlichen Erziehung und der Emanzipation der Frau; Ausbau der beruflichen Ausbildung und Errichtung zahlreicher außerschulischer Bildungseinrichtungen für Erwachsene, Eröffnung eines breiten Zugangs zu den Hochschulen, besonders für die Arbeiter.
Der Ideengeber der Arbeitsschule und Polytechnik war der Schulreformer Pawel P. Blonski mit seinem Buch Die Arbeitsschule (1919). In der Praxis lief das Arbeitsschulprinzip einfach auf Handarbeit und „gesellschaftlich-nützliche“ Arbeit hinaus. Auf die Kluft zwischen Anspruch und Realität folgte die Neue Ökonomische Politik (NEP) im Frühjahr 1921 mit einer Konsolidierung der Schulpolitik bis 1927. Im Jahr 1923 wurden neue Schulformen und Lehrpläne eingeführt. Es gab nun die Vier-Jahre-, Sieben-Jahre- und Neun-Jahre-Schulen. Wer die Sieben-Jahre-Schule absolvierte, konnte ein Technikum besuchen, nur mit der Neun-Jahre-Schule ohne Umwege eine Hochschule. Statt Fächern gab es nun „komplexe Themen“, die fachübergreifend und lebensnah unterrichtet werden sollten. Das wurde schon ein Jahr später als gescheitert abgeschafft.
Das größte Problem war der umfassende Analphabetismus in der Bevölkerung. 1927 war die allgemeine Grundschulpflicht noch fast ebenso weit entfernt wie vor der Oktoberrevolution: Die Gruppe der 8–11-jährigen Kinder wurde lediglich zu etwa 50 % beschult, nur knapp ein Drittel dieser Grundschulen entsprach dem vierklassigen Normaltypus, und besonders auf dem Lande gingen Mädchen seltener und kürzer zur Schule als Jungen. Ein Gesetz zur Einführung der allgemeinen Schulpflicht wurde erst im Jahre 1930 erlassen. Das andere große Problem war die nach dem Weltkrieg und Bürgerkrieg gewaltige Jugendverwahrlosung, auf die der später maßgebliche Pädagoge Anton Makarenko einging.
Ein Dekret vom 2. September 1921 richtete in den Hochschulen eine kollektive Verwaltung von drei bis fünf Personen ein, ein Rektor sowie Vertreter je für das Lehrpersonal und die Studenten. Diese sollte in erster Linie der Entmachtung der nichtkommunistischen Professoren dienen, 1921 und 1922 verließen zahlreiche russische Gelehrte die Sowjetunion. Unter Stalin wurde 1932 das Mitbestimmungsrecht der Studenten ganz beseitigt und die „Ein-Mann-Leitung“ konsequent verwirklicht. In den 1920er Jahren wurde das Hochschulsystem entsprechend dem föderalistischen Staatsaufbau der Sowjetunion dezentralisiert. Es entstanden kleine, fachlich eng spezialisierte Hochschuleinheiten, die an einzelne Wirtschaftsbranchen oder Großbetriebe angebunden waren. In dieser Weise wurde gesichert, dass den Betrieben immer genügend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.Vgl. Kuebart (2002), S. 94. Die Kompetenzen für das Bildungswesen lagen bei den Volksbildungskommissariaten der Republiken.
Bereits in der Frühphase gab es die Jugendorganisation Komsomol und die Pionierorganisation, die auch Bildungsaufgaben übernahmen und zur ideologischen Ausrichtung beitrugen.
Anatoli Lunatscharski wirkte von 1917 bis 1929 als Volkskommissar, nach seiner Entlassung führte Andrei Bubnow einen strengen administrativen Kurs. Unter Stalins Führung folgte noch eine zweite radikale Reform, die in den Jahren 1930/31 ihren Höhepunkt hatte. Die erneute „Stabilisierung“ des Schul- und Hochschulwesens in den frühen dreißiger Jahren beendete die frühsowjetische Periode.
Stalinistische Bildungspolitik „Innerhalb von drei Monaten einen Fünfjahresplan für die Heranbildung von Spezialisten höherer und mittlerer Qualifikation und für den Bau neuer Technischer Hochschulen und Technika, in Übereinstimmung mit den konkreten Erfordernissen der Zweige der Volkswirtschaft, auszuarbeiten“, so lautete Stalins Direktive. Die Planansätze für die Kaderbildung wurden drastisch heraufgesetzt; von 41.500 Ingenieuren und 60.000 Technikern auf 75.000 bzw. 110.000 am Ende des Fünfjahresplanes. Der Fünfjahresplan sollte den „großen Sprung nach vorn“ für die Sowjetunion bringen. Bei der Grundschule lagen die Probleme in der Lehrerfrage und im Schulraum. Zwischen den Jahren 1930 und 1932 mussten allein in der RSFSR ca. 114.000 Grundschullehrer ausgebildet werden. Die Absolventen der regulären Lehrerbildungsanstalten (Pädagogische Technika und Pädagogische Hochschulen) reichten dafür bei weitem nicht aus. Im Schuljahr 1930/1931 sollten alle Schulen einem Industriebetrieb, Staatsgut oder Kolchos angeschlossen werden; im Mittelpunkt der Lehrpläne und der Schularbeit sollte das Studium der Produktion und die Teilnahme der Kinder an der produktiven Arbeit stehen. Für die 12–13-jährigen Schüler bedeutete dies teilweise die Arbeit unmittelbar im Betrieb.
Nach dem ZK-Beschluss der KPdSU vom 5. September 1931 „Über die Grund und Mittelschule“ endete die frühsowjetische Periode der pädagogischen Experimente, die autoritäre Lern- und Leistungsschule der Stalin-Ära setzte sich durch. Ohne die Polytechnisierung grundsätzlich infragezustellen, sollte die „gesamte gesellschaftlich produktive Arbeit der Schüler den Unterrichts- und Erziehungszielen der Schule untergeordnet werden. Jeder Versuch, die Polytechnisierung der Schule von der soliden und systematischen Aneignung der Wissenschaften, insbesondere der Physik, Chemie und Mathematik, zu trennen, stellt eine grobe Abweichung von der Idee der polytechnischen Schule dar.“ Am 25. August 1932 folgte der ZK-Beschluss für die Lehrpläne und die innere Schulordnung. In den gesellschaftlichen Fächern wurde eine historische Einleitung verlangt, weiterhin sollte im muttersprachlichen Unterricht das Schwergewicht auf schriftlichen Arbeiten und grammatischen Analysen liegen und mehr Mathematik unterrichtet werden. Bei allen Wandlungen blieb dies bis 1956 konstant. Der ZK-Beschluss verfügte weiter: „Die grundlegende Organisationsform der Unterrichtsarbeit muß die Unterrichtstunde sein“. Diese sollte im Klassenverband nach einem genau bestimmten Plan stattfinden. womit reformpädagogische Versuche einer freieren Unterrichtsgestaltung untersagt waren. Stattdessen galt wieder die „führende Rolle des Lehrers“; 1933 auch wieder die alte Zensurenskala. Seit einem ZK-Beschluss vom 12. Februar 1933 kehrte auch das „stabile Lehrbuch“ zurück. Für jedes einzelne Fach gab es künftig lediglich ein obligatorisches Lehrbuch aus dem Staatlichen Lehrbuchverlag der betreffenden Republik – ein Schritt zur einheitlichen Ausrichtung und Kontrolle der Lehrer und Schüler. Schließlich war die Schuldauer in der Einheitsschule zu regeln. Erst 1934 wurden folgende Typen in der Allgemeinbildung festgelegt:
Grundschule (Klassen 1–4) unvollständige Mittelschule (Klassen 1–7) Mittelschule (Klassen 1–10)
Wer weniger als sieben Jahre die Schule besucht hatte, wurde Kolchosbauer oder unqualifizierter Industriearbeiter; nach Abschluss einer Siebenjahresschule konnte ein Technikum besucht werden, das „mittlere Spezialisten“ ausbildete. Nur die zehnjährige Mittelschule berechtigte zum Hochschulstudium. Wer sein Studium erfolgreich absolviert hatte, gehörte auch nach der amtlichen Klassifizierung zur sowjetischen Intelligenz. Fremdsprachen außerhalb der UdSSR wurden erst ab 1940 ein Anliegen.