Der Brudermord (; auch şehzâde katli ‚Prinzenmord‘ oder evlât katli ‚Deszendentenmord‘) war eine im Osmanischen Reich übliche, oft präventive Maßnahme zur Lösung von Erbstreitigkeiten innerhalb des Herrscherhauses. Neben der Vermeidung von Sukzessionskriegen sollte dadurch insbesondere die Unteilbarkeit des Erbes gesichert, mithin Landesteilungen verhindert werden. Im osmanischen Zusammenhang umfasst der Begriff des Brudermordes daher entgegen der Bezeichnung nicht nur die Tötung des (Halb-)Bruders, sondern auch die eines beliebigen erbberechtigten Blutsverwandten. Wurde ein Prinz hingerichtet, so teilten in der Regel auch dessen Söhne das gleiche Schicksal.

Bereits der Dynastiebegründer Osman I. soll im Zwist um die unangefochtene Stammesführerschaft seinen greisen Onkel eigenhändig umgebracht haben. Die ersten belegten Brudermorde fallen in die Herrschaftszeit Murads I., der 1360 zwei aufständische Brüder und 1385 einen rebellierenden Sohn hinrichten ließ. Beim Herrschaftsantritt Bayezids I. 1389 erfolgte erstmals die präventive Tötung eines nicht aufrührerischen Prinzen.

In den letzten Jahren der Regentschaft Mehmeds II., vermutlich zwischen 1477 und 1481, wurde die Tötung der Brüder „um der Ordnung der Welt willen“ (niẓām-ı ʿālem içün) ausdrücklich für angemessen und damit das Opfern bestimmter Einzelner zugunsten des Gemeinwohls für zulässig erklärt. Ihren Höhepunkt erreichte die Praxis unter Mehmed III., der 1595 bei seiner Thronbesteigung 19 Brüder und 1603 seinen ältesten Sohn hinrichten ließ. Mit der Thronbesteigung Mustafas I. im Jahr 1617 wurde zum ersten Mal die Erbfolge vom Vater auf den Sohn durchbrochen und nach dem Prinzip des Seniorats vorgenommen. Eine sowohl von Abdülmecid I. als auch Abdülaziz angestrebte Einführung der Primogenitur blieb letztlich aus, sodass in der neuen Verfassung von 1876 das Seniorat gesetzlich festgelegt wurde.

Thronfolgerecht

Im Osmanischen Reich fehlte es bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts an einer ausdrücklichen und umfassenden Regelung zur Thronfolge.Zur osmanischen Thronfolge eingehend Halil İnalcık: The Ottoman Succession and its Relation to the Turkish Concept of Sovereignty. Aus dem Türkischen von Douglas Howard. In: Halil İnalcık: The Middle East and the Balkans under the Ottoman Empire. Essays on Economy and Society (= Indiana University Turkish Studies and Turkish Ministry of Culture Joint Series. Bd. 9). Indiana University Press, Bloomington (Indiana) 1993, S. 37–69; türkischsprachige Erstveröffentlichung: Halil İnalcık: Osmanlılar’da Saltanat Verâseti Usûlü ve Türk Hakimiyet Telâkkisiyle İlgisi. In: Ankara Üniversitesi Siyasal Bilgiler Fakültesi Dergisi. Bd. 14, Nr. 1, 1959, , S. 69–94 (PDF-Datei; 13,3 MB). Das Fehlen (hausgesetzlich) feststehender Erbschaftsregeln war der Vorstellung einer von Gott gegebenen Herrschaft (ḳuṭ oder ḳut ‚vom Himmel gewährtes Glück, Charisma‘) geschuldet, aufgrund derer die Schaffung eines Thronfolgegesetzes durch Menschenhand als Auflehnung gegen den göttlichen Willen betrachtet wurde.Halil İnalcık: The Ottoman Empire. The Classical Age 1300–1600. Weidenfeld & Nicolson, London 1973, ISBN 0-297-99490-5, S. 59. Erbberechtigt waren indes ausschließlich männliche Mitglieder des osmanischen Herrscherhauses in patrilinearer Abstammung, wobei jeder dieser Abkömmlinge einen gleichwertigen Erbanspruch hatte. Aus diesem Grund erwies sich die Diskreditierung oder Verfemung von unerwartet auftretenden Thronprätendenten als „unecht“ oder „falsch“ (düzme/düzmece), das heißt als nicht der Dynastie angehörig, als ein wirksames Mittel im Kampf um den Thron.Halil İnalcık: The Ottoman Succession and its Relation to the Turkish Concept of Sovereignty. Aus dem Türkischen von Douglas Howard. In: Halil İnalcık: The Middle East and the Balkans under the Ottoman Empire. Essays on Economy and Society (= Indiana University Turkish Studies and Turkish Ministry of Culture Joint Series. Bd. 9). Indiana University Press, Bloomington (Indiana) 1993, S. 37–69, hier: S. 60. Maßgeblich für die Thronfolge sollte die (Durchsetzungs-)Fähigkeit oder Geeignetheit (liyāḳat ‚Idoneität‘) sein, sodass von einem „Überleben des Passendsten“Donald Quataert: The Ottoman Empire, 1700–1922. (= New Approaches to European History. Bd. 34). 2. Auflage. Cambridge University Press, Cambridge u. a. 2005, ISBN 978-0-521-83910-5, S. 90. Original: „survival of the fittest“. gesprochen werden kann. Unter diesen Gesichtspunkten wurde der Ausgang kriegerischer Thronfolgestreitigkeiten als Gottesurteil sowie hinsichtlich des Siegers ipso facto als Ausdruck seiner militärischen Begabung und damit auch seiner Herrschaftskompetenz aufgefasst.Colin Imber: Die Thronbesteigungen der osmanischen Sultane. Die Entwicklung einer Zeremonie. In: Marion Steinicke, Stefan Weinfurter (Hrsg.): Investitur- und Krönungsrituale. Herrschaftseinsetzungen im kulturellen Vergleich. Böhlau Verlag, Köln 2005, ISBN 3-412-09604-0, S. 291–304, hier: S. 295; Halil İnalcık: The Ottoman Succession and its Relation to the Turkish Concept of Sovereignty. Aus dem Türkischen von Douglas Howard. In: Halil İnalcık: The Middle East and the Balkans under the Ottoman Empire. Essays on Economy and Society (= Indiana University Turkish Studies and Turkish Ministry of Culture Joint Series. Bd. 9). Indiana University Press, Bloomington (Indiana) 1993, S. 37–69, hier: S. 60. Letztlich entscheidend bei der Thronfolge war aber der Rückhalt bei den hohen Würdenträgern, ʿUlama' und/oder Janitscharen, die denjenigen unterstützten, der ihnen am geeignetsten oder aus opportunistischem Kalkül am vorteilhaftesten erschien.Friedrich Giese: Das Seniorat im osmanischen Herrscherhause. In: Friedrich Kraelitz-Greifenhorst, Paul Wittek (Hrsg.): Mitteilungen zur osmanischen Geschichte. Neudruck der Ausgabe von 1923–1926. Bd. 2, Biblio, Osnabrück 1972, ISBN 3-7648-0510-2, S. 248–256, hier: S. 253; Ahmet Mumcu: Osmanlı Devleti’nde Siyaseten Katl. 3., überarbeitete Auflage. Phoenix Yayınevi, Ankara 2007, ISBN 9944-931-14-4, S. 174.

mini|Manisa, Verwaltungszentrum des „Prinzensandschaks“ Saruhan. Der hier von Hasan Pascha „detailgetreu“Nuran Tezcan: Manisa nach Evliyā Çelebi. Aus dem neunten Band des Seyāḥat-nāme (= Evliya Çelebi’s book of travels. Bd. 4). Brill, Leiden/Boston/Köln 1999, ISBN 90-04-11485-8 (zugleich Dissertation, Universität Bamberg 1996), S. 232 Anmerkung 300. gemalte Palast, in dem die prinzlichen Statthalter residierten, existiert heute nicht mehr.Enis Karakaya: Manisa. Mimari. In: Türkiye Diyanet Vakfı İslâm Ansiklopedisi. Bd. 27, Ankara 2003, S. 583–588, hier: S. 587 (PDF-Datei; 4,8 MB). Osmanische Miniaturmalerei im Şemāʾil-nāme-i āl-i ʿOs̠mān des Talikizâde, um 1593. Istanbul, Bibliothek des Topkapi-Serail-Museums (TSMK), III. Ahmed, Inv.-Nr. 3592, fol. 10b–11a

Ungefähr ab dem Ende des 14. Jahrhunderts wurde einem osmanischen Prinzen (şeh-zāde‚Königssohn, Prinz‘. Es wird angenommen, dass der Prinzentitel in der Herrschaftszeit Mehmeds I. (1413–1421) eingeführt wurde; siehe ferner Christine Woodhead: S̲h̲ehzāde. In: The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Bd. 9, Brill, Leiden 1997, S. 414.) in einem Alter von etwa fünfzehn Jahren ein anatolisches Sandschak zur Verwaltung übergeben, sodass er als Prinz-Statthalter (çelebi sulṭān) unter Anleitung und Aufsicht eines Erziehers (lālā) Erfahrung in Verwaltungsangelegenheiten sammeln und die Regierungskunst erlernen konnte.Josef Matuz: Das Osmanische Reich. Grundlinien seiner Geschichte. 6. Auflage. Primus Verlag, Darmstadt 2010, ISBN 978-3-89678-703-3, S. 87; Haldun Eroğlu: Osmanlı Devletinde Şehzadelik Kurumu. Akçağ Yayınevi, Ankara 2004, ISBN 975-338-517-X, S. 106, 112; İsmail Hakkı Uzunçarşılı: Osmanlı Tarihi. 10. Auflage. Bd. 1, Türk Tarih Kurumu Basımevi, Ankara 2011, ISBN 978-975-16-0011-0, S. 499. Starb der Großherr, so galt es für einen Prinzen schnellstens in die Reichshauptstadt oder gegebenenfalls ins Heerlager zu eilen und dort den Thron für sich zu beanspruchen. Der Souverän konnte versuchen, Einfluss auf die Nachfolge zu nehmen, indem er seinen favorisierten Sohn als Statthalter eines nicht allzu weit von der Hauptstadt entfernten Sandschaks entsandte. Besondere Bedeutung kam vor diesem Hintergrund den Sandschakzentren Amasya und ab dem 16. Jahrhundert Manisa zu.Dazu eingehend Haldun Eroğlu: Osmanlı Devletinde Şehzadelik Kurumu. Akçağ Yayınevi, Ankara 2004, ISBN 975-338-517-X, S. 108 ff.; vgl. ferner Nuran Tezcan: Manisa nach Evliyā Çelebi. Aus dem neunten Band des Seyāḥat-nāme (= Evliya Çelebi’s book of travels. Bd. 4). Brill, Leiden/Boston/Köln 1999, ISBN 90-04-11485-8 (zugleich Dissertation, Universität Bamberg 1996), S. 25 ff.

Um Unruhen zu vermeiden, wurde der Tod des Sultans bis zur Thronbesteigung (cülūs) des Nachfolgers möglichst geheim gehalten und die Bestattungszeremonie erst nach der Inthronisation abgehalten.Vgl. İsmail Hakkı Uzunçarşılı: Osmanlı Devletinin Saray Teşkilâtı. 3. Auflage. Türk Tarih Kurumu Basımevi, Ankara 1988, ISBN 975-16-0041-3, S. 52. Falls nötig, fand nach der Entnahme innerer Organe und der Einbalsamierung des Leichnams eine provisorische Erdbestattung in einem gewöhnlich aus Walnussholz hergestellten Sarg statt.Zeynep Tarım Ertuğ: XVI. Yüzyıl Osmanlı Devleti’nde Cülûs ve Cenaze Törenleri (= Osmanlı Eserleri Dizisi. Bd. 16). Türkiye Cumhuriyeti Kültür Bakanlığı Yayınları, Ankara 1999, ISBN 975-17-2151-2 (zugleich Dissertation, Universität Istanbul 1995), S. 150. Die Geheimhaltung geschah vor allem aus Furcht vor einem Aufstand der großherrlichen Pfortentruppen, die das bei einem Herrscherwechsel entstehende Autoritätsvakuum – sämtliche Mitglieder des Reichsrats galten als zurückgetreten – nutzen und während einer Thronvakanz ungestraft die Stadt plündern konnten.Vgl. Colin Imber: Die Thronbesteigungen der osmanischen Sultane. Die Entwicklung einer Zeremonie. In: Marion Steinicke, Stefan Weinfurter (Hrsg.): Investitur- und Krönungsrituale. Herrschaftseinsetzungen im kulturellen Vergleich. Böhlau Verlag, Köln 2005, ISBN 3-412-09604-0, S. 291–304, hier: S. 291 f.