Die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB)ÖREB-Kataster, auf cadastre.chÖREB-Kataster, der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, auf swisstopo.admin.ch sind öffentlich-rechtliche Bestimmungen, welche die Nutzung eines Grundstücks in der Schweiz einschränken. Die Eigentumsbeschränkungen sind im ÖREB-Kataster digital verfügbar.

Verschiedene ÖREB ÖREB steht für öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung. Diese betreffen Grundstückbesitzer in der Schweiz und basieren auf zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Regelungen. ÖREB können vom Bund, von den Kantonen oder auch von den Gemeinden vorgegeben sein und betreffen verschiedene Kategorien und Themen des ÖREB. Befindet sich ein Grundstück beispielsweise auf einem oder in der Nähe eines belasteten Standortes, so gelten bestimmte Einschränkungen. Sieht man als Grundstückbesitzer eine bestimmte Nutzung für das eigene Grundstück vor, so gibt es unter Umständen auch hier Einschränkungen. Wichtige Beschränkungen können aufgrund von zulässigen Lärmemissionen oder wegen des Gewässer- und Grundwasserschutzes entstehen.

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Der ÖREB-Kataster Der ÖREB-Kataster fasst jene öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen für jedes Grundstück in der Schweiz zusammen, die gemäss ZGB nicht im Grundbuch angemerkt werden. Der Bund legt minimale Anforderungen an die Darstellung, Inhalt und die Qualität des Katasters fest ( GeoIG). Bestandteile des Katasters können Geobasisdaten, Pläne, Rechtsvorschriften, gesetzliche Grundlagen, Grundstücksinformationen und Hinweise sein ( und ÖREBKV). Der Kataster ist über die kantonalen Geoportale und Geodienste zugänglich.Zugang zum ÖREB-Kataster, auf cadastre.ch Als Hintergrund dienen der Plan für das Grundbuch (Amtliche Vermessung),Amtliche Vermessung Schweiz, auf swisstopo.admin.ch die Landkarte oder ein Luftbild von swisstoposwisstopo.admin.ch.

Alle im ÖREB-Kataster enthaltenen Informationen können in dynamischer und/oder in statischer Form abgerufen und weiterverwendet werden (Katasterauszug).Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) (pdf), auf cadastre.ch Die dynamisch erstellten Auszüge enthalten Informationen für einzelne Grundstücke oder für ganze Gebiete. Der statische Auszug in Form eines PDFs hingegen enthält detaillierte Informationen über die einzelnen ÖREB eines bestimmten Grundstücks ( ÖREBKV).

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Verbindlichkeit Auszüge aus dem ÖREB-Kataster haben nicht die genau gleiche rechtliche Verbindlichkeit wie Grundbuchauszüge, aus denen sich Rechte und Pflichten direkt ableiten lassen (vgl. ZGB und ZGB). Zwar bezeichnet die Bundesgesetzgebung den ÖREB-Kataster als zuverlässig ( ÖREBKV), jedoch haben im Zweifelsfall rechtskräftige Beschlüsse Vorrang ( ÖREBKV). Während swisstopo die Auszüge als amtliche und verbindliche Dokumente einstuft, definiert das Amt für Raumentwicklung Zürich sie in einem Haftungsausschluss (Disclaimer) als rein informativ. Der Kanton Graubünden weist ebenfalls in einem Disclaimer ausdrücklich darauf hin, dass keine Rechte oder Pflichten aus dem Kataster abgeleitet werden können und nur rechtskräftige Originaldokumente massgeblich sind. Da die Kantone jedoch gesetzlich verpflichtet sind, den ÖREB-Kataster in guter Qualität zu veröffentlichen, können sie für Fehler in diesen Daten nicht einfach mit einem Disclaimer die Verantwortung ablehnen. Die Zulässigkeit und Rechtswirksamkeit von solchen Haftungsausschlüssen wird deshalb bezweifelt.

Kategorien und Themen In der Schweiz gibt es zahlreiche Themenbereiche, bei welchen verschiedene öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen zu beachten sind. In der ersten Phase (2012–2019) wurden auf Bundesebene die 17 wichtigsten Eigentumsbeschränkungen aus acht Bereichen in den Kataster aufgenommen. Bund, Kantone und Gemeinden fügen laufend weitere Eigentumsbeschränkungen hinzu.Planung & Etappierung, auf cadastre.ch

alternativtext=Raumplanung ÖREB|50x50pxRaumplanungNutzungsplanung (kantonal / kommunal) Planungszonen (neu, in Aufbau)links|50x50pxStrassen Projektierungszonen Nationalstrassen Baulinien Nationalstrassen

Bau- und Abstandslinien ausserhalb Nutzungsplanung (neu, in Aufbau)links|50x50pxEisenbahnenProjektierungszonen Eisenbahnanlagen Baulinien Eisenbahnanlagenlinks|50x50pxFlughäfenProjektierungszonen Flughafenanlagen Baulinien Flughafenanlagen

Sicherheitszonenplanlinks|50x50pxBelastete StandorteKataster der belasteten Standorte Kataster der belasteten Standorte im Bereich des Militärs

Kataster der belasteten Standorte im Bereich der zivilen Flugplätze

Kataster der belasteten Standorte im Bereich des öffentlichen Verkehrslinks|50x50pxWasser Grundwasserschutzzonen Grundwasserschutzareale

Gewässerraum (neu, im Aufbau)links|50x50pxLärmLärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen)links|50x50pxWaldStatische Waldgrenzen Waldabstandslinien

Waldreservate (neu, in Aufbau)

Entwicklung Der ÖREB-Kataster basiert auf dem Bundesgesetz über Geoinformation und der Verordnung über die Geoinformation (Geoinformationsverordnung, GeoIV).510.620 Verordnung über Geoinformation (Geoinformationsverordnung, GeoIV), auf admin.ch Diese sind seit dem 1. Juli 2008 in Kraft. Das Gesetz bezweckt, dass Geodaten den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Wissenschaft für eine breite Nutzung nachhaltig, aktuell und rasch in geeigneter Qualität und zu angemessenen Kosten zur Verfügung gestellt werden (Artikel 1 GeoIG).Art. 1 Zweck, auf admin.ch Im Anhang 1 der Verordnung über die Geoinformation sind die Geobasisdaten nach Bundesrecht gekennzeichnet, die Bestandteil des ÖREB-Katasters sind.Anhang 1, auf admin.ch Am 1. Oktober 2009 wurde die Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV),510.622.4 Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV), auf admin.ch welche den Inhalt und die Funktionen des ÖREB-Katasters konkretisiert, in Kraft gesetzt. Die Kantone bilden den ÖREB-Kataster in ihren Geoportalen ab und erweitern diesen laufend mit weiteren Themen und Funktionen.

Die Einführung des ÖREB-Katasters erfolgte etappenweise. Die erste Etappe bis Ende 2015 umfasste die Einführung in den Pilotkantonen Bern,, auf geo.apps.be.ch Genf,Consulter le cadastre RDPPF, auf ge.ch Jura,Cadastre des restrictions de droit public à la propriété foncière (RDPPF), auf jura.ch Neuenburg,Cadastre RDPPF auf ne.ch Ob-Öreb-Assistent, auf gis-daten.ch und Nidwalden,Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen Nidwalden (ÖREB-Kataster), auf nw.ch/ Thurgau ÖREB-Kataster, auf geoinformation.tg.ch und ZürichKataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, auf zh.chEinführung des Katasters für öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster): Evaluation der 2. Etappe, Erhebungen 2016/2017 (Nullmessung), auf cadastre.ch. Aufgrund der positiven Erfahrungen haben Bund und Kantone die zweite Etappe ausgelöst. Sie beinhaltet die Einführung des ÖREB-Katasters in den übrigen Kantonen ab 2016. Nach der erfolgreichen Einführung des Katasters bis 2021 sieht die ÖREB-Kataster-Strategie für die Jahre 2020–2023 vor, dessen Bekanntheit zu steigern und damit die Nutzung zu erhöhen.Einführung des ÖREB-Katasters, auf cadastre.ch

Zuständigkeit Der ÖREB-Kataster wird vom Bundesamt für Landestopografie swisstopo und den Kantonen betrieben. Der Bund ist für die strategische Ausrichtung und die minimalen Anforderungen an den Kataster zuständig. Er koordiniert die Harmonisierung der Daten, definiert Methoden und Abläufe und stellt die Datenqualität sicher. Die Kantone regeln die Organisation für die Führung des Katasters und bestimmen die verantwortlichen Organe. Die sogenannte katasterverantwortliche Stelle im Kanton erhält die in den ÖREB-Kataster aufzunehmenden Daten von den zuständigen Stellen. Sie verwaltet diese Daten und stellt sie via kantonales Geoportal der Öffentlichkeit zur Verfügung.swisstopo (2015): Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)

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Einzelnachweise

Kategorie:Kataster- und Landesvermessung Kategorie:Privatrecht (Schweiz)