Remimazolam ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der Benzodiazepine. Remimazolam wurde in Japan (als Anerem) im Januar 2020 zur allgemeinen Sedierung und in den USA und der EU (als Byfavo) im Juli 2020 bzw. März 2021 zur prozeduralen Kurzzeitsedierung (bei Verfahren, die bis zu 30 Minuten dauern) zugelassen.Remimazolam: First Approval In: Drugs. 2020, doi:10.1007/s40265-020-01299-8. PMID 32274703.

Es wird parenteral angewendet in Form des Benzolsulfonsäure-Salzes, Remimazolambesilat.

Pharmakologische Eigenschaften Der Wirkungsmechanismus gleicht dem anderer Benzodiazepine: Remimazolam bindet an GABAA-Rezeptoren im Gehirn. Wie andere Benzodiazepine zeigt auch Remimazolam keine deutliche Selektivität innerhalb der Subtypen des GABAA-Rezeptors. Die primäre Verstoffwechselung verläuft über Gewebscarboxyesterasen (hauptsächlich CES1) und weitgehend ohne Cytochrom-P450-abhängige Abbauwege. Der resultierende Metabolit CNS-7054 weist eine 300-fach geringere Affinität zum Rezeptor auf und ist somit weitgehend inaktiv.

Remimazolam ist ultrakurz wirksam und hat eine terminale Plasmahalbwertszeit von 37 bis 53 Minuten, die mittlere Halbwertszeit der Verteilung (t1/2α) liegt zwischen 0,5 und 2 Minuten. Bei gesunden Probanden werden mindestens 80 % und bei Koloskopiepatienten 50 % bis 60 % der Dosis in Form des pharmakologisch inaktiven Metaboliten im Urin ausgeschieden.

Nebenwirkungen Unerwünschte Wirkungen wie verminderter Sauerstoffgehalt im Blut (Hypoxie), Minderung des Blutdrucks (Hypotonie) und der Herzschlagfrequenz (Bradykardie) erfordern die Überwachung während der Sedierung und in der Erholungsphase.

Studien Die Zulassung erfolgte auf der Grundlage von Ergebnisse aus drei randomisierten, multizentrischen klinischen Studien (Studie 1/NCT02290873, Studie 2/NCT02296892 und Studie 3/NCT02532647) an 969 Erwachsenen, die sich kurzen Eingriffen unterzogen: Studien 1 und 3 wurden bei Teilnehmern durchgeführt, die sich einer Koloskopie, Studie 2 wurde bei Teilnehmern durchgeführt, die sich einer Bronchoskopie unterzogen. In den Studien wurden die Teilnehmer nach dem Zufallsprinzip in drei Gruppen eingeteilt: Eine Gruppe erhielt Remimazolam, eine Gruppe erhielt Placebo und eine Gruppe erhielt Midazolam (vergleichbares, bereits zugelassenes Medikament mit sedierender Wirkung). Die ersten beiden Gruppen wurden doppelblind behandelt, jeweils mit der Option, bei Bedarf zusätzlich Midazolam zu erhalten. In der dritten Gruppe erhielten alle Teilnehmer nur Midazolam.

In allen drei Studien erhielten die Teilnehmer zusätzlich ein Mittel zur Schmerzkontrolle.

Die Studien 1 und 2 verglichen die Teilnehmer, die Remimazolam erhielten, mit den Teilnehmern der anderen beiden Gruppen und maßen den Erfolg der Sedierung anhand der vorgegebenen Kriterien. Daten aus Studie 3 wurden in erster Linie verwendet, um die Nebenwirkungen von Remimazolam zu bewerten.

Zulassung und Vermarktung Remimazolam ist eine Entwicklung des Unternehmens Paion. Für die Vermarktung von Remimazolam in außereuropäischen Staaten arbeitet die Firma mit Partnern wie Acacia Pharma (USA), Mundipharma (J), R-Pharm (Russland/GUS, TR, MENA-Region) und anderen zusammen.

Paion gibt an, auf der Basis von positiven Ergebnissen in Phase-3-Studien auch in der EU eine Zulassungserweiterung für die Anwendung von Remimazolam in der Allgemeinanästhesie anzustreben.

Handelsnamen

Anerem (J), Byfavo (USA, EU, UK, KOR), Ruima (CN).2026 entschied sich Paion, aufgrund unwirtschaftlicher Rahmenbedingungen Byfavo in Deutschland zum 1. September 2026 vom Markt zu nehmen, so dass das Narkosemittel dort künftig nicht mehr regulär verfügbar ist.Narkosemittel: Aus für Remimazolam, apotheke-adhoc.de, 26. August 2026.

Anwendung im Compassionate Use

Im Juni 2020 erhielt das lokale Ethikkomitee des Krankenhauses in Mailand die Genehmigung für den „Compassionate Use“ von Remimazolam zur Sedierung von Patienten mit schweren COVID-19-Verläufen. Die ansonsten häufig eingesetzten Wirkstoffe Midazolam und Propofol waren unter anderem auch in Kliniken in Italien knapp geworden.

Weblinks Byfavo auf der Website der Europäischen Arzneimittelagentur (EPAR)

Einzelnachweise

Kategorie:Arzneistoff Kategorie:Sedativum Kategorie:Dihydroazepin Kategorie:Pyridin Kategorie:Imidazol Kategorie:Brombenzol Kategorie:Anelliertes Benzol Kategorie:Alkylsubstituierter Heteroaromat Kategorie:Propansäureester Kategorie:Betäubungsmittel (BtMG Anlage III) Kategorie:Carbonsäuremethylester