Der Hau-Krawall war ein Straßentumult in Karlsruhe am 22. Juli 1907, dem Tag der Urteilsverkündung im Mordfall Carl Hau. Dabei erfolgte zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung zeitweise der Einsatz militärischer Kräfte. Er ging als „Straßenkampf im Frieden“ (Ferdinand von Notz) in die Geschichte ein.
Ansturm auf einen Mordprozess Karlsruhe, die Hauptstadt des Großherzogtums Baden, war im Juli 1907 dem Besucheransturm auf den Mordprozess Carl Hau kaum gewachsen. Vor dem Gebäude des Landgerichts Karlsruhe bildeten sich lange Schlangen von Bürgern, die die Verhandlung verfolgen wollten. Die gesamten regulären Polizeikräfte der Stadt und des Kreises Karlsruhe (70 Beamte) wurden aufgeboten, um des Andrangs Herr zu werden. Bald zeigte sich jedoch, dass dies nicht ausreichte; es wurde zunächst auf die berittene Gendarmerie und schließlich auf das in der Nähe stationierte Militär zurückgegriffen. Zum Einsatz kamen zwei Kompanien des 1. Badischen Leib-Grenadier-Regiments Nr. 109 unter dem Kommando des Hauptmanns Ferdinand von Notz, der darüber 19 Jahre später einen Bericht verfasste. Am Tag der Urteilsverkündung belagerten etwa 20.000 Schaulustige das Gerichtsgebäude; mehrfach wurde versucht, die Postenketten zu durchbrechen. Einen derartigen Auflauf von Neugierigen hatte es noch bei keinem Prozess im Deutschen Reich gegeben.
Verlauf des Straßentumults Während der ersten Tage der Gerichtsverhandlung gegen Rechtsanwalt Hau fand sich besonders in den Abendstunden jeweils eine größere Anzahl Neugieriger auf den Straßen um das Gerichtsgebäude ein. Sie verhielten sich ruhig, ohne Kundgebungen, und leisteten den Weisungen der Polizeiorgane zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs bereitwillig Folge.
Am Abend des 20. Juli 1907 zeigte sich bei diesem Publikum das Bestreben, die Zeugin Olga Molitor aus der Nähe zu sehen, und deshalb wurde von Seiten der Polizei nach Schluss der Verhandlung der Familie Molitor ein anderer als der vom Publikum erwartete Weg zur Fahrt vom Gerichtsgebäude zum Hotel „Rotes Haus“ angewiesen. Vor dem Hotel wurden die Insassen des Wagens erkannt und sofort von Zudringlichen umgeben. Unter dem Schutz einiger Polizeibeamten fuhr der Wagen in das Hoftor ein, ohne dass es zu Ausschreitungen kam.
Am letzten Verhandlungstag (Montag, 22. Juli 1907) umstand von Mittag an eine stetig wachsende Menschenmenge das Gerichtsgebäude, insbesondere in der Stephanienstraße. Das Polizeiaufgebot wurde zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs und zur Regelung des Zutritts zum Gebäude erheblich verstärkt; um 20 Uhr war die gesamte verfügbare Schutzmannschaft zur Stelle. Um 20.15 Uhr trat eine einstündige Pause ein, während der auf Anordnung des Gerichts der Sitzungssaal geräumt wurde.
Die Menschenmenge auf der Straße war inzwischen auf einige Tausend angewachsen und machte hier und dort Versuche, die Schutzmannskette zu durchbrechen und gewaltsam die Gebäudeeingänge zu erreichen. Am Haupteingang zum Schwurgerichtssaal war der Andrang am stärksten. Dort hatte sich ein Aufgebot von etwa 25 Schutzleuten, einigen Chargierten und Polizeikommissaren auf Befehl des Polizeidirektors Otto Seidenadel, der persönlich die Sicherheitsmaßnahmen leitete, zu einem Halbkreis zusammengezogen und wehrte Schulter an Schulter das Andrängen der Menge ab.
Die Warnrufe der Polizeibeamten blieben erfolglos und wurden mit Pfeifen und Johlen erwidert. Als einigen mit Zulasskarten versehenen Personen der Eintritt gestattet wurde, drängte die Menge lärmend nach und achtete nicht auf erneute Warnrufe der Polizei und die Androhung des Waffengebrauchs. Die Schutzmannschaft vermochte dem Vorstoß nicht mehr Stand zu halten, griff auf Befehl des Polizeidirektors zum Säbel und drängte die Menge auf die Fahrbahn der Straße zurück. Die besonneneren Elemente entfernten sich freiwillig und unterstützten damit die Anstrengungen der Polizei. Die erregte Menge aber wich nur unter Pfeifen und Gejohle vor der Waffe zurück und ließ sich kaum in einiger Entfernung vom Eingang halten.
Der Polizeidirektor rief nunmehr die berittene Gendarmerie herbei und erbat militärische Unterstützung. Die erstere, unter Schreien und Pfeifen von der Menge empfangen, erhielt vom Polizeidirektor die Weisung, die Schutzmannschaft in der Aufrechterhaltung des augenblicklichen Zustandes bis zum Eintreffen des Militärs zu unterstützen.
mini|Einsatzbefehl vom 22. Juli 1907Transkription des Befehls: Eilt! Karlsruhe 22. J. 07. Kommandantur Befehl.
Das Leib Grenadier Regiment hat sofort eine Compagnie (mit scharfen Patronen) vor das Amtsgerichts Gebäude in der Stefanien-[sic!] straße zur Unterstützung der Polizei zu senden.
An das Leib Grenadier [Frh von?] Reibnitz Regiment
Inzwischen waren der großherzogliche Amtsvorstand Hans von Krafft-Ebing und der Stadtkommandant Freiherr v. Reibnitz auf dem Schauplatz des Geschehens erschienen. Die beiden von der Militärkommandantur entsandten Kompanien des Leib-Grenadier-Regiments unter dem Befehl des Hauptmanns Ferdinand von Notz, gleichfalls mit Johlen und Pfeifen empfangen, trafen bald darauf ein und räumten nun die Stephanien-, Linkenheimer-, Akademie- und später auch die Waldstraße, in welcher die Tumultuanten zwischen den aufgehäuften Pflastersteinen sich gewalttätig widersetzten und mit Steinen nach den Truppen warfen.
Nachdem um 2 Uhr nachts das Urteil im Gerichtssaal verkündet worden war und das Gebäude sich entleert hatte, zogen die Truppen ab, und es wurde der weitere Sicherheitsdienst wieder von der Schutzmannschaft übernommen.
Im Ganzen wurden acht Verhaftungen solcher Tumultuanten vorgenommen, die den polizeilichen oder militärischen Anordnungen hartnäckig sich widersetzt hatten. Verletzungen durch den Gebrauch der Waffen seitens der Polizei und des Militärs waren nicht zu verzeichnen.Gerichtsverhandlung gegen Rechtsanwalt Hau. In: Karlsruher Zeitung vom 23. Juli 1907.
Gerichtliche Aufarbeitung Das Karlsruher Schwurgericht beschäftigte sich am 25. September 1907 in einer längeren Sitzung mit dem Straßentumult, der während der Verhandlungen des Hau-Prozesses stattgefunden hatte.
Die Anklagebehörde hatte gegen acht Angeklagte Anklage zumeist wegen Widerstands und Beleidigung gegen Mannschaften der bewaffneten Macht erhoben, gegen einen Angeklagten auch wegen schwerer Körperverletzung, begangen durch einen Steinwurf. Die sämtlich erschienenen Angeklagten gehörten meist bürgerlichen Berufen an (Kaufleute, Weinreisender, Friseur, Kutscher) und machten nicht der Eindruck von Radaubrüdern. Als Verteidiger von vier Angeklagten fungierten die Rechtsanwälte Paul Frühauf, Albert Gönner, H. Haas und Rödelstab-Bruchsal.
Die Anklagen wurden getrennt und nicht wegen Aufruhrs erhoben. Sie wurden erst zu Beginn der Sitzung, die unter dem Vorsitz des Oberamtsrichters Ritter vor sich ging, zwecks gemeinsamer Verhandlung verbunden.
Es waren zirka 40 Zeugen, zumeist Militärs, darunter auch die in jener Nacht kommandierenden Offiziere, geladen. Die Verhandlung ging von 10 Uhr mit kurzer Unterbrechung bis 16.30 Uhr. Die umfangreiche Beweisaufnahme ergab, dass sich die zumeist unbestraften Angeklagten aus Neugierde und nicht aus Krawall-Lust vor dem Landgericht eingefunden hatten, und dass diese Konflikte mit den Organen der Behörde, abgesehen von zwei Fällen, verhältnismäßig nicht allzu schwerer Natur waren. Es entstand vor Gericht der Eindruck, und dies wurde auch von den Verteidigern hervorgehoben, als ob die eigentlichen Radaumacher sich der Justiz entzogen hätten.
Die Beweisaufnahme ergab außerdem, dass das zur Absperrung kommandierte Militär sich unter recht schwierigen Verhältnissen korrekt benommen und trotz des besonders an der Waldstraße in erheblichem Maße aufgetretenen Widerstands und vereinzelter Angriffe der Menge keine zu scharfen Maßnahmen ergriffen hatte.
Das Urteil wurde nach halbstündiger Beratung um 18.15 Uhr gesprochen; es lautete: Schlosser Albert Kiefer, gegen den die schwerste Anklage wegen Widerstands und erschwerter Körperverletzung, letztere begangen durch einen Steinwurf, vorlag, wird wegen Widerstands zu einer Geldstrafe von 30 ℳ, ev. 10 Tage Gefängnis, verurteilt. Kutscher Joseph Sadtler wegen Widerstands zu einer Gefängnisstrafe von 5 Wochen. Arbeiter Adolf Weißbrod wegen öffentlicher Beleidigung zu einer Haftstrafe von 10 Tagen. Hausbursche Karl Kunich wegen Widerstands zu einer Gefängnisstrafe von 3 Wochen. Weinreisender Hermann Schaub wegen öffentlicher Beleidigung zu einer Haftstrafe von 10 Tagen. Friseur Gottlieb Stadelbauer wegen Widerstands zu 1 Woche Gefängnis und wegen Beleidigung zu 1 Woche Haft. und 8. Die Angeklagten Maler Joseph Damm und Betriebswerkstättearbeiter Jakob Becker werden von der erhobenen Anklage freigesprochen.
Der Militärkommandantur wurde die Befugnis der Veröffentlichung der wegen Beleidigung ergangenen Urteile zugesprochen.
In der Begründung des Urteils wies der Vorsitzende darauf hin, dass die Angeklagten sich nicht in erheblichem Maß an dem Straßentumult beteiligt hatten, wenn denselben andererseits auch klar sein musste, dass derartige Widerstände oft unabsehbare Folgen für die Beteiligten selbst wie für die befehligten Soldaten nach sich ziehen konnten. Bedauerlich sei, dass die Haupttäter und insbesondere die Haupträdelsführer, die sich an den Steinwürfen beteiligt hatten, nicht ermittelt werden konnten.
Bei der Strafzumessung sei zugunsten der Angeklagten die leidenschaftliche Erregung der Massen in jenen Tagen zu berücksichtigen. Beim Angeklagten Kiefer sei der Steinwurf gegen den Grenadier Rehnig nicht mit Sicherheit nachgewiesen. Der Kutscher Sadtler habe sich ganz ungehörig benommen, als er trotz Gestattung der Durchfahrt mit der Peitsche auf die absperrenden Mannschaften schlug. Die den Angeklagten Schaub und Stapelbauer nachgewiesenen Beleidigungen seien bei der gesellschaftlichen Stellung der Angeklagten nicht zu niedrig einzuschätzen. Bezüglich der Angeklagten Damm und Becker habe die Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte für eine Beteiligung ergeben.Der Straßentumult vom 22./23. Juli vor dem Karlsruher Schöffengericht. In: Badische Presse vom 25. und 26. September 1907.
Zeitgenössische Kommentare Über das Vorgehen des Militärs:
Über das Verhalten des Publikums:
Quellen Gerichtsverhandlung gegen Rechtsanwalt Hau. In: Karlsruher Zeitung. 23. Juli 1907.https://www.pkgodzik.de/fileadmin/user_upload/Hau-Krawall/1907-07-23_Gerichtsverhandlung_gegen_Rechtsanwalt_Hau.pdf Der Straßentumult vom 22./23. Juli vor dem Karlsruher Schöffengericht. In: Badische Presse. 25. u. 26. September 1907.https://www.pkgodzik.de/fileadmin/user_upload/Hau-Krawall/1907-09-26_Der_Strassentumult_vor_dem_Schoeffengericht.jpg Die Vorgänge auf der Straße. In: Badische Presse. Mittagsausgabe 23. Juli 1907.https://www.pkgodzik.de/fileadmin/user_upload/Hau-Krawall/1907-07-23_Die_Vorgaenge_auf_der_Strasse.pdf Die innere Politik der Woche [Kommentar zum Karlsruher Mordprozess Hau]. In: Neue Preußische Zeitung. Morgen-Ausgabe, Nr. 349, 28. Juli 1907.https://www.pkgodzik.de/fileadmin/user_upload/Hau-Krawall/1907-07-28_Die_innere_Politik_der_Woche.jpg
Presseecho Requirierung des Militärs. In: Der Volksfreund. 27. Jg. Nr. 168, Erstes Blatt, Karlsruhe, 23. Juli 1907.https://www.pkgodzik.de/fileadmin/user_upload/Hau-Krawall/1907-07-23_Requirierung_des_Militaers.jpg Die „Straßenrevolution“. In: Der Volksfreund. 27. Jg. Nr. 169, Karlsruhe, 24. Juli 1907.https://www.pkgodzik.de/fileadmin/user_upload/Hau-Krawall/1907-07-24_Die_Strassenrevolution.jpg Baden. Begleiterscheinungen zum Prozeß Hau. In: Schwäbische Kronik. Mittagsblatt. Nr. 340, 24. Juli 1907.https://www.pkgodzik.de/fileadmin/user_upload/Hau-Krawall/1907-07-23_Begleiterscheinungen.pdf Wilhelm Raupp: Im Strom. Eines Geistigen Tragödie in fünf Bildern. In: Braunschweiger Landeszeitung. 17. März 1926 (mit einem beigefügten Kommentar von Ferdinand von Notz).https://www.pkgodzik.de/fileadmin/user_upload/Hau-Krawall/1926-03-17_Im_Strom.pdf
Literatur