Unter dem Lehramtsreferendariat oder Studienreferendariat versteht man in Deutschland die „zweite Phase“ der Lehrerausbildung, den Vorbereitungsdienst, für das Lehramt an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.
Um ein Referendariat handelt es sich historisch nur, wenn der Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst abgeleistet wird. Besonders in den Bundesländern, die den höheren und den gehobenen Dienst zu einer Laufbahngruppe zusammengelegt habenDas sind Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein., werden oft alle Anwärter unabhängig von der angestrebten Laufbahn als Referendare bezeichnet. Im Folgenden werden die Oberbegriffe Vorbereitungsdienst und Anwärter anstelle laufbahnspezifischer Begriffe verwendet.
Die Anwärter im Bereich der Lehramtsausbildung/Lehrerausbildung tragen in den meisten deutschen Ländern die Dienstbezeichnung Studienreferendar (StRef), wenn sie für eine Laufbahn im höheren Dienst (Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen) ausgebildet werden, die Lehrer für den gehobenen Dienst die Dienstbezeichnung Lehramtsanwärter (LAA/LAAnw) oder Lehreranwärter (LAnw), meist mit einem Zusatz der Schulrichtung (zum Beispiel Realschullehreranwärter, Fachlehreranwärter). Die Ausbildung zum Lehrer findet im Beamtenverhältnis auf Widerruf statt oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (z. B. an Privatschulen oder wenn keine Verbeamtung gewünscht wird).
Die „erste Phase“ findet an Universitäten bzw. Pädagogischen Hochschulen (Baden-Württemberg) statt. Während sie zum Ziel hat, die wissenschaftlichen Grundlagen in den Fächern und den Berufswissenschaften (Erziehungswissenschaft, Allgemeine Didaktik, Lernpsychologie etc.) für professionelles Lehrerhandeln zu schaffen, ist die zweite Phase auf die praktische Ausbildung im engeren Schulbezug ausgerichtet.
Im Bologna-Prozess ist die Lehrerausbildung durch die Einführung des Master of Education verändert worden.Die Kultusministerkonferenz zur Lehrerausbildung in der Bundesrepublik Deutschland
Ziel der Ausbildung
Ziel der Ausbildung ist das Erlangen von Wissen und Kompetenzen, die für ein qualifiziertes Unterrichten erforderlich sind. Die während des Hochschulstudiums erworbenen fachlichen, didaktischen und pädagogischen Kompetenzen, Erfahrungen und Fertigkeiten sind in engem Bezug zum erteilten Unterricht und zur geleisteten Erziehungsarbeit im Hinblick auf definierte Standards zu erweitern und zu vertiefen. Durch die Ausbildung an Schulen und in Ausbildungsveranstaltungen soll die Fähigkeit zu selbstständigem beruflichen Handeln in Schule, Unterricht und Erziehung erworben werden. Der Anwärter soll unter anderem Stressbewältigungsfähigkeit zeigen, Planungskompetenz für seinen Unterricht entwickeln und eine solide Unterrichtsplanung vorweisen. Auf der Grundlage von Examenslehrproben (auch Prüfungsunterricht/Prüfungslehrprobe genannt) und eventuell durch eine Ausbildungsnote (Vornote) werden die Leistungen begutachtet.
Ablauf der Ausbildung Der Vorbereitungsdienst dauert meistens 18 Monate, in Hessen 21, in Bayern 24 Monate, in Brandenburg hingegen nur 12. Teilweise sind Verkürzungen der Ausbildungszeit unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Anwärter unterrichten, in den Ländern unterschiedlich geregelt, selbstständig bis etwa zum Umfang eines halben Lehrauftrages und absolvieren zusätzlich verschiedene Seminarveranstaltungen, in denen didaktische, methodische und pädagogische Kompetenzen erworben werden sollen. Die Einteilung ist dreigeteilt: Hospitation, Ausbildungsunterricht, eigenständiger Unterricht.
Nach einer unterschiedlich langen Hospitationsphase unterrichten die Anwärter eigenständig – bezeichnet als „eigenständiger“ oder „bedarfsdeckender Unterricht“.
Meistens werden in den Seminaren verschiedene „Bausteine“, die sich aus unterschiedlichen pädagogischen Themen zusammensetzen, erarbeitet bzw. besprochen. Solche Bausteine können beispielsweise Medienkompetenz oder Handlungsorientierung sein. Ferner werden fachspezifische didaktische Fähigkeiten geschult, zum Beispiel die Planung von Experimenten und Übungen. An Seminartagen werden Lehrbeispiele unter bestimmten Schwerpunkten analysiert oder theoretische Grundlagen für den Lehrerberuf gelegt (zum Beispiel Schulrecht und Staatsbürgerkunde). Durch Beratungsbesuche der Fachleiter während des Vorbereitungsdienstes sollen die Anwärter eine Rückmeldung über ihre Leistung erhalten. Die Fähigkeit zur Selbstreflexion soll in diesen Beratungsgesprächen gewonnen werden und in der Hausarbeit über Planung, Durchführung und Reflexion einer mehrstündigen Unterrichtseinheit (teilweise Examensreihe) unter Beweis gestellt werden. Die Ausbildung an den Seminaren findet in der Regel durch Lehrer, die jeweils ein Fach betreuen (Fachseminarleiter/Fachleiter) oder allgemein pädagogische und schulorganisatorische Betreuungsarbeit leisten (Hauptseminarleiter/Fachleiter), statt.
In der nächsten Phase folgt Ausbildungsunterricht, bei dem der Anwärter bei Anwesenheit des Fachlehrers seine Stunden erteilt und diese – im Idealfall – vor und nach der Stunde mit dem Fachlehrer bespricht. In einigen Ländern läuft der Ausbildungsunterricht bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes parallel zum eigenständigen Unterricht. Im eigenständigen Unterricht hat der Anwärter alle Aufgaben eines Lehrers, er erteilt den Unterricht alleine, entwirft Klassenarbeiten und Tests, gibt mündliche und schriftliche Noten und beantwortet an Elternabenden die Fragen der Erziehungsberechtigten. Das Pensum schwankt zwischen acht und siebzehn Stunden, in ähnlicher oder gleicher Höhe kommt jeweils der Ausbildungsunterricht hinzu. Lehreranwärter werden in den meisten Ländern von einem Betreuungslehrer (Mentor) zumindest in der Anfangszeit unterstützt.
Der Abschluss des Vorbereitungsdienstes erfolgt mit der Zweiten Staatsprüfung.Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen – Abgerufen am 19. Oktober 2017 Diese Staatsprüfung besteht aus verschiedenen Prüfungsteilen, dem Ausbildungsunterricht selbst, einer schriftlichen Arbeit, mindestens einem Prüfungsunterricht pro Unterrichtsfach. Teilweise kommt noch eine Beurteilung durch die Schule hinzu. Die Examensnote wird aus den einzelnen Prüfungsteilen, die eventuell unterschiedlich gewichtet werden, gebildet. Die Note der Ersten Staatsprüfung geht nicht in die Note der Zweiten Staatsprüfung ein. Bei einer Bewerbung auf eine Stelle wird aber in allen Ländern eine Bewerbernote oder Leistungsziffer aus beiden Examina (eventuell verschieden gewichtet) ermittelt.
Anwärterbezüge
Neben der Vorbereitungszeit unterliegt auch die Besoldung dem Landesrecht, was zu unterschiedlichen Anwärterbezügen führt. Diese liegen je nach Eingangsamt im Jahr 2026 bei etwa 1620 € bis 1800 € brutto, von denen Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer und die Beiträge für die gewählte Krankenversicherung abgezogen werden müssen, je nach Bundesland zzgl. eines Familienzuschlages bei Verheirateten und eventuell eines Kinderzuschlages.
Als Beamte auf Widerruf haben Anwärter für sich und Angehörige mit keinem oder geringem Einkommen Anspruch auf Beihilfe in Krankheitsfällen, die einen Teil (50 % und in der Regel 70 % für Ehegatten und 80 % für Kinder) der Krankheitskosten abdecken. Der Rest kann mit einer privaten Krankenversicherung abgedeckt werden. Es ist auch möglich sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Diese trägt dann alle Kosten, allerdings entfällt der Beihilfeanspruch. Soweit Anwärter in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis als Angestellte ausgebildet werden, gelten für sie die allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.
Wenn Anwärter Beamte auf Widerruf sind, haben sie keine Beiträge zu Arbeitslosenversicherung geleistet und damit auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Eventuell ist es möglich Arbeitslosengeld II zu beziehen.
Kritik am Vorbereitungsdienst Der Vorbereitungsdienst wird von vielen, die ihn absolvieren oder absolviert haben, kritisch gesehen. Oft wird behauptet, dass Referendare einer enormen Belastung und hohem Leistungsdruck ausgesetzt seien. Dies führe zu Widersprüchen: Der Anwärter solle interessanten Unterricht gestalten, der aus sich heraus Schüler motiviere; genau dies werde ihm aber in einem Ausbildungssystem vermittelt, in dem Noten und das Austesten der psychischen Belastbarkeit im Vordergrund stünden. Zu bedenken ist allerdings, dass sich solche Widersprüche in der Mehrzahl der Berufsausbildungen finden.
Kritiker behaupten oft, dass die Bewertungskriterien für das Referendariat nicht transparent seien. Dabei werden diese in der Regel von den jeweiligen Kultusministerien veröffentlicht.für Baden-Württemberg:
Ein weiteres Problem seien unterschiedliche Auffassungen der ausbildenden Personen, sowohl innerhalb der Studienseminare als auch in den jeweiligen Einsatzschulen, aber auch zwischen diesen beiden Institutionen. Anwärter seien dem Urteil der Fachausbilder ausgeliefert und müssten deren „Moden und Marotten“ folgen. Diese Kritik verkennt jedoch, dass unterschiedliche Auffassungen von Lehren und Lernen irreduzibler Bestandteil der erzieherischen Wirklichkeit sind und ein Austarieren divergierender Anforderungen auch eine von Lehrern zu erwerbende Kompetenz.
Kritik zieht auch der hohe Stundeneinsatz von Anwärtern auf sich. Dies führe zu extrem zeitsparender Stundenvorbereitung. Diese sei jedoch nicht nur didaktisch nicht die beste, ihr Lernpotenzial für die Anwärter sei auch gering. Überdies sei es auch bedenklich, Anwärter – immerhin befinden sie sich noch in Ausbildung – durchgängig eigenverantwortlich zahlreiche Lernprozesse gestalten zu lassen. Auf diese Weise sparten die Länder Stellen von voll ausgebildeten Lehrern ein und könnten ihre Kosten senken. Diese geschehe aber zu Lasten der Unterrichts- und der Ausbildungsqualität.
Evaluationen der Lehrerausbildung beschränken sich in der Regel auf die erste Phase der Lehrerbildung (d. h. das Hochschulstudium), insbesondere auf das schulische Praxissemester. Während es zum Vorbereitungsdienst eine umfangreiche Ratgeber- und Erfahrungsliteratur gebe, fehle es an einem evidenzbasierten Blick: „Eine objektiv-sachliche Auseinandersetzung mit dem Referendariat findet [...] nur in einem begrenzten Maße statt.“ Der Grund hierfür ist, dass universitäre Praxisphasen von den Universitäten organisiert werden. Diesen direkten Zugang können sie für Forschung nutzen. Der Vorbereitungsdienst wird von den Seminaren und den Schulen organisiert, die in der Regel nicht forschend tätig sind; die Universitäten besitzen keinen Zugang. Allerdings deutet sich hier langsam eine Trendwende an, und es werden zunehmend wissenschaftliche Studien zum Vorbereitungsdienst durchgeführt.
Ursprung des Vorbereitungsdienstes Historisch lässt sich das Referendariat (Referendar: der, der aus – vorhandenen – Akten „referiert“) aus den preußischen Reformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts ableiten, und zwar vor allem als Reaktion des Staates auf die Neugründung der Universitäten durch Humboldt, der diesen Einrichtungen erstmals das Wissenschaftsprivileg zugestand. Damit waren die Universitäten in Forschung und Lehre frei und keiner staatlichen Reglementierung unterworfen. Es handelte sich bei dem Referendariat (ursprünglich nur für Juristen und nur ein Jahr) um eine Einrichtung des Staates, für eine staatliche Eignung zu sorgen, in der Gesinnung wie in der Leistung. Folgerichtig ist das Referendariat im Kern bis heute keine reine Berufseingangsphase (auch wenn es solche Elemente geben mag), sondern eine dem unmittelbaren Zugriff der Staatsverwaltung unterworfene Institution im Gegensatz zur freien Lehre der Universität. Die oben aufgeführte Kritik führt genau hierauf den Widerspruch zwischen eigenständigem Unterrichten und Übernehmen der Ausbilderhinweise zurück.
Ablauf in den Ländern Baden-Württemberg