mini|Seda Başay-Yıldız neben Abdulkerim Şimşek am Tag der Urteilsverkündung im NSU-Prozess Seda Başay-Yıldız (* 1976 in Marburg) ist eine deutsche Rechtsanwältin. Sie wurde als Anwältin der Nebenklage für die Familie von Enver Şimşek im NSU-Prozess bekannt. Seit August 2018 erhielt sie eine Reihe von Morddrohungen, die mit „NSU 2.0“ unterzeichnet waren und Daten aus Computern der Polizei Hessen enthielten.

Ausbildung Başay-Yıldız wurde in Marburg geboren und wuchs dort auf.Ronen Steinke: Die Spur führt zur Polizei. Süddeutsche Zeitung (SZ), 16. Dezember 2018 Sie studierte Jura in Frankfurt am Main und arbeitet dort seit 2003 in einer Anwaltskanzlei.Danijel Majic: Seda Basay-Yildiz: Kampf dem staatlichen Rassismus. Frankfurter Rundschau (FR), 18. Dezember 2018

NSU-Prozess Von 2013 bis 2018 vertrat Başay-Yıldız vor dem Oberlandesgericht München die Familie von Enver Şimşek, den die rechtsterroristische Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) am 11. September 2000 als erstes von neun Opfern der NSU-Mordserie aus rassistischen Motiven ermordet hatte. Der fünfjährige Prozess klärte die Hauptfragen ihrer Mandanten nicht auf, nämlich welche Helfershelfer die Mörder an den jeweiligen Tatorten hatten, wer die einzelnen Opfer ausgesucht hatte und warum.Pitt von Bebenburg, Hanning Voigts: „NSU 2.0“. Der hessische Polizeiskandal. In: Matthias Meisner, Heike Kleffner (Hrsg.): Extreme Sicherheit. Rechtsradikale in Polizei, Verfassungsschutz, Bundeswehr und Justiz. Herder, Freiburg/Basel/Wien 2019, ISBN 978-3-451-38561-2, S. 134 f. Im Prozess warf sie den Ermittlern schwere Ermittlungsfehler vor und kritisierte, dass Spuren zum Unterstützernetz des NSU-Trios und möglichen Mittätern nicht nachgegangen worden sei. Sie forderte, dazu auch nach einem Urteil weiter zu ermitteln und auch die Akten des Verfassungsschutzes dazu zu öffnen.NSU-Prozess - Der Schmerz von Abdulkerim Simsek. Deutschlandfunk (DLF), 13. Januar 2018

In einem Vorwort 2019 fasste Başay-Yıldız ihre Kritik am Rassismus in deutschen Sicherheitsbehörden zusammen: Diese, nicht nur die Rechtsterroristen, hätten bei den Ermittlungen zur NSU-Mordserie die Menschenwürde der Toten und ihrer Angehörigen verletzt und damit ihren Grundgesetz-Auftrag gebrochen. „Polizeibeamte behaupteten über Jahre gegenüber der Öffentlichkeit und den Hinterbliebenen, sie seien Ehebrecher, Menschen- und Drogenhändler gewesen.“ Sie hätten die Mordopfer verdächtigt, selbst Schuld an ihrem Tod zu sein. Trotz regionaler Unterschiede seien sich die Strafverfolger aller Bundesländer einig gewesen: „Sie verfolgten mit großem zeitlichen und personellen Aufwand jeden noch so entfernten und abwegigen Hinweis auf vermeintliche Verbindungen der Opfer zur organisierten Kriminalität oder eine Verbindung der Opfer untereinander. Hinweise von Zeugen auf als deutsch aussehend beschriebene Tatverdächtige wurden hingegen so gut wie nicht verfolgt. Trotz der Hinweise der Angehörigen wurde ein rassistisches Motiv in keinem der Mordfälle auch nur ernsthaft erwogen und in diese Richtung ermittelt.“ Diese einseitige Ermittlungsrichtung sei nur aus rassistischen Vorurteilen im Polizeiapparat gegenüber der Herkunft der Opfer zu erklären. Das sei kein Schuldvorwurf an individuelle Beamte: „Vielmehr zeigt sich der Rassismus in Abläufen, Einstellungen und Verhaltensweisen, die durch unbewusste Vorurteile, Nichtwissen, Gedankenlosigkeit und rassistische Stereotype zur Diskriminierung führen und Menschen benachteiligen.“ Nachdem die Täter entdeckt wurden, hätten die Behörden der Verunsicherung der Migranten in Deutschland konsequent entgegentreten müssen: „Notwendig wäre eine bedingungslose Aufklärung der Rolle der Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden gewesen. Denn erst durch ihr Handeln haben sie die Verbrechen des NSU ermöglicht. Der Verfassungsschutz selbst hat durch Aktenvernichtungen und offene Lügen die Aufklärung verhindert. Das gegebene Aufklärungsversprechen haben die Behörden systematisch gebrochen“, etwa durch die frühe Einengung der Ermittlungen auf die These eines NSU-Trios und die Nichtfreigabe von Akten. Dieses Verhalten sei „ein Freifahrtschein für die rechte Szene. Netzwerke wurden nicht ermittelt, weil es angeblich keine gab.“ Die Ermittlungsfehler seien keine Einzelfälle, sondern ein strukturelles Problem: „Der Staat verliert seine Glaubwürdigkeit, wenn er bei rechtsextremen Beamten nicht hart durchgreift und diese ohne Wenn und Aber vom Dienst entfernt.“ Nur so könne das verlorene Vertrauen vieler Migranten in den gleichen Schutz durch die deutsche Polizei wiederhergestellt werden. Angesichts der gegenwärtigen Anfeindung, Ausgrenzung und Bedrohung von Menschen als Nichtdeutsche komme es darauf an: „Wir müssen Haltung zeigen und unsere Grundwerte mehr denn je verteidigen. Wer das nicht tut, macht sich mitschuldig.“Seda Basay-Yildiz: Wenn die Würde der Menschen durch die Staatsgewalt angetastet wird. In: Matthias Meisner, Heike Kleffner (Hrsg.): Extreme Sicherheit. Rechtsradikale in Polizei, Verfassungsschutz, Bundeswehr und Justiz. Herder, Freiburg/Basel/Wien 2019, ISBN 978-3-451-38561-2, S. 24–28.

Weitere Prozesse In mehreren Verfahren verhalf Başay-Yıldız Menschen zu Rechtsschutz, welche die öffentliche Meinung als Terroristen vorverurteilt hatte. Bis Mai 2018 verteidigte sie Haikel S., den deutsche Sicherheitsbehörden als terrorverdächtigen Gefährder eingestuft hatten, zunächst erfolgreich gegen seine Abschiebung in sein Herkunftsland Tunesien. Daraufhin erhielt sie bereits anonyme Drohungen. Sie betrachtet diese nicht nur als Angriffe auf ihre Person, sondern auf den Rechtsstaat, und stellte öffentlich klar: „Unsere Grundrechte gelten für jeden. Ich bin erstaunt, dass diese Selbstverständlichkeit überhaupt thematisiert werden muss, dass der Rechtsstaat für alle Bürger gilt.“ Populistische Aussagen von Politikern wie Horst Seehofer und Alexander Dobrindt (beide CSU), der deutsche Rechtsanwälte als Teil einer „Anti-Abschiebe-Industrie“ dargestellt hatte, trügen dazu bei: „Da werden wir Anwälte, Organe der Rechtspflege, plötzlich zu Feinden.“Annette Ramelsberger: Rechtsextremismus: „Die Täter wollen mich einschüchtern, aber ich werde nicht aufgeben“. SZ, 14. Januar 2019.

Im Sommer 2018 verteidigte sie Sami A., einen mutmaßlichen Leibwächter von Osama bin Laden, gegen dessen damalige rechtswidrige Abschiebung. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied im August 2018, dass die Abschiebung offensichtlich rechtswidrig war. Başay-Yıldız warf der Politik vor, „eine Erfolgsstory auf Kosten der Rechtsstaatlichkeit“ zu produzieren. In allen diesen Fällen vertritt sie rechtsstaatliche Grundprinzipien, die auch Terrorverdächtigen Anspruch auf ein faires Verfahren garantieren.

Nach dem Rizinfund in Köln im Juni 2018 klagte die Bundesanwaltschaft zunächst den Tunesier Sief Allah H., später auch seine Ehefrau Yasmin H. an, sie hätten gemeinsam einen islamistischen Terroranschlag geplant und dazu eine Bombe mit dem hochgiftigen Biokampfstoff Rizin gebaut. Başay-Yıldız und ein Kollege verteidigten Yasmin H. im Strafprozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Im Januar 2020 stellten sie mehrere Anträge, um zu beweisen, dass ihre Mandantin nichts vom Bombenbau ihres Mannes gewusst und dieser sie und ihre Kinder verlassen habe, um allein nach Syrien in den Kampf für den Islam zu ziehen.Clemens Schminke: Rizin-Bomber-Prozess: Anwalt von Sief Allah H. verlässt den Gerichtssaal. Kölner Stadt-Anzeiger (KStA), 27. Januar 2020 Im März 2020 beantragten sie ein Gutachten, um zu beweisen, dass der Ehemann auf das Handy seiner Frau zugegriffen und darüber eine Webseite zur giftigen Wirkung von Rizin aufgerufen hatte. Als der Gutachter dies für „extrem unwahrscheinlich“ erklärte, beantragten sie ein weiteres Gutachten. Daraufhin warf die Bundesanwaltschaft ihnen „Prozessverschleppung“ vor.Clemens Schminke: Bundesanwaltschaft wirft Verteidigern Prozessverschleppung vor. KStA, 1. März 2020 Im Schlussplädoyer forderten Başay-Yıldız und ihr Kollege erfolglos, das Verfahren gegen Yasmin H. einzustellen, weil es von Vorverurteilung, Willkür und Verletzungen von Rechtsstaatsprinzipien geprägt gewesen sei. Das Gericht wies den Antrag zurückRizin-Prozess: Neun Jahre Haft für Islamistin gefordert. dpa / KStA, 19. Juni 2020 und verurteilte Yasmin H. gemäß der Anklage zu acht Jahren Haft.

Seda Başay-Yıldız und Ali Aydin waren Verteidiger von Jennifer W. und Sarah O., die wegen des Vorwurfs der IS-Mitgliedschaft und der Versklavung von Jesidinnen vor Gericht standen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte Sarah O. im Juni 2021 zu sechseinhalb Jahren Jugendhaft wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.IS-Rückkehrerin Sarah O. zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Spiegel Online, 16. Juni 2021 Das Oberlandesgericht München verurteilte Jennifer W. im Oktober 2021 zu zehn Jahren Haft wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Beihilfe zum versuchten Mord sowie zu versuchten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.„Sie fühlte sich beim IS zu Hause“. Spiegel Online, 25. Oktober 2021 Beide Angeklagte hatten sich im Prozess vom Islamischen Staat distanziert und bei den Opfern entschuldigt.

Im Oktober 2020 verhängte das Amtsgericht München einen Strafbefehl in Höhe von 18.000 Euro gegen Başay-Yıldız und Aydin, weil sie beim Verfahren gegen Jennifer W. aus dem nichtöffentlichen Prozess gegen Sarah O. zitiert hatten.Anwälte sollen 18000 Euro zahlen. Süddeutsche Zeitung (SZ), 26. Oktober 2020 Das Verfahren wurde nach einem Einspruch gegen Geldauflage eingestellt.Verfahren gegen Anwälte von Terrorverdächtiger eingestellt. Bayerischer Rundfunk, 25. März 2021 Die Angeklagte Jennifer W. wollte ihre Anwälte im Prozess als Pflichtverteidiger entpflichten lassen. Başay-Yıldız selbst hatte auch ihre Entpflichtung als Pflichtverteidigerin beantragt. Das Oberlandesgericht München lehnte den Entpflichtungsantrag jedoch ab.https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-muenchen-prozess-is-rueckkehrerin-anwalte-entpflichtung/

Im Prozess gegen einen Waffenlieferanten des rassistischen Täters, der den Anschlag in München 2016 (22. Juli) ausführte, vertrat Başay-Yıldız die Mutter des 17-jährigen Mordopfers Hüseyin Dayıcık. Seit 2020 vertritt sie die Rechte der Familien von Sedat Gürbüz, Fatih Saraçoğlu und Gökhan Gültekin, die mit weiteren sieben Menschen beim Anschlag in Hanau 2020 (19. Februar) von einem verschwörungsgläubigen Rassisten ermordet worden waren.Martin Bernstein: Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız: Mit Trotz, Mut und der Liebe zum Rechtsstaat. SZ, 11. November 202119. literaturhaus-wo-wart-ihr-nach-hanau-90211360.html „Wir sind hier“ im Literaturhaus: „Wo wart ihr nach Hanau?“ FR, 19. Februar 2021

Im Jahr 2022 hat Başay-Yıldız die Schwestern des Soner A. vertreten, der am 22. Juni 2021 in seinem Wohnhaus in Frankfurt durch Polizeibeamte erschossen wurde.

Engagement Başay-Yıldız ist Mitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte und war Beschwerdeführerin einer Verfassungsbeschwerde gegen das Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) zur automatisierten Datenanalyse oder -auswertung. Das Bundesverfassungsgericht verkündete am 16. Februar 2023, dass einige Regelungen des HSOG in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig seien. Dem Land Hessen wurde seitens des Bundesverfassungsgerichts im Urteil aufgegeben das Gesetz nachzubessern.

Weil dies in der Folgezeit nicht geschah, hat Başay-Yıldız mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte und weiteren Personen eine zweite Verfassungsbeschwerde am 25. Juni 2024 eingereicht.

Mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde ist sie mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen den im Artikel 10-Gesetz (G10) geregelten Einsatz von Staatstrojanern durch deutsche Nachrichtendienste vorgegangen.