Cum gravissima ist ein Apostolisches Schreiben von Papst Johannes XXIII. in Form eines Motu proprios. Es wurde am 15. April 1962, dem Palmsonntag, in den Acta Apostolicae Sedis (AAS), dem Amtsblatt des Heiligen Stuhls, veröffentlicht.AAS 54 (1962), S. 256–258. Das Dokument legt fest, dass alle Kardinäle – unabhängig davon, welcher Kardinalsklasse sie angehören – vor ihrer Erhebung die Bischofsweihe empfangen haben sollen. Seit 1917 sollten sie zumindest die Priesterweihe empfangen haben. Zuvor wurden auch in Einzelfällen Laien zu Kardinälen erhoben.
Allgemeines Cum gravissima ist eines von dreizehn Motu proprios, die Johannes XXIII. während seines Pontifikats zwischen Oktober 1958 und Juni 1963 veröffentlichte. Es ist in lateinischer Sprache abgefasst, der Amtssprache des Heiligen Stuhls; ferner wurde es auf Spanisch veröffentlicht. Der Titel Cum gravissima leitet sich aus dem ersten Satz des Briefes ab, beginnend mit „Cum gravissima sint munera Sacro Cardinalium Collegio concredita, …“ (übersetzt etwa: „Da die dem Kardinalskollegium übertragenen Aufgaben von größtem Gewicht sind, …“).
Inhaltlich-thematisch steht Cum gravissima in enger Verbindung zu einem weiteren Apostolischen Schreiben von Papst Johannes XXIII., dem nur vier Tage zuvor, am 11. April 1962, veröffentlichten Motu Proprio Suburbicariis sedibus. Dieses legte fest, dass für die suburbikarischen Bistümer eigene Diözesanbischöfe ernannt werden und die Kardinalbischöfe keine Jurisdiktion mehr über sie ausüben sollten.
Cum gravissima bewirkte gemeinsam mit Suburbicariis sedibus, dass die drei Kardinalklassen zu einer reinen Ehrenrangfolge wurden.
Hintergrund Bereits 1917 war im Canon 232 des Codex Iuris Canonici festgelegt worden, dass Kardinäle zumindest die Priesterweihe empfangen haben sollten. Theodulf Mertel war bei seiner Ernennung 1858 der letzte Laie, der Kardinal wurde.
Im Frühjahr 1962 wurde das Zweite Vatikanische Konzil vorbereitet, das schließlich vom 11. Oktober 1962 bis zum 8. Dezember 1965 mit insgesamt 3044 Teilnehmern stattfand, darunter 2498 Konzilsvätern, also Stimmberechtigten. Es wurde von dem damals 80-jährigen Papst Johannes XXIII. mit dem Auftrag zu pastoraler und ökumenischer Erneuerung einberufen. Für viele Treffen war die Rangordnung der einzelnen Funktionsträger der römisch-katholischen Kirche, insbesondere die protokollarische Rangordnung, bedeutsam.
Die protokollarische Rangordnung der römisch-katholischen Kirche richtet sich in erster Linie nach der empfangenen Weihe (Bischofs-, Priester- oder Diakonweihe). Direkt nach dem Papst sind die Kardinäle eingeordnet: Rangmäßig kommt zuerst der Kardinaldekan, es folgen der Kardinalsubdekan und die Kardinalbischöfe. Anschließend kommen der Kardinalprotopriester, die restlichen Kardinalpriester nach dem Kreierungsdatum, der Kardinalprotodiakon und die Kardinaldiakone nach Kreierungsdatum, unabhängig davon, welche Stufe der Weihe sie erhalten haben. Im Anschluss kommen die Patriarchen, soweit sie nicht Kardinäle sind. Entgegen dem Grundsatz standen somit nach der alten Regelung beispielsweise Kardinaldiakone, die nur die Priesterweihe empfangen hatten, rangmäßig über Patriarchen, die immer geweihte Bischöfe sind. Unter anderem mit Cum gravissima beseitigte Papst Johannes XXIII. bisherige Durchbrechungen der den Rang bestimmenden Regeln.
Auswirkungen von Cum gravissima Bischofsweihen am 19. April 1962 Im Vorgriff auf Cum gravissima wurden alle zwölf Kardinaldiakone, die noch nicht die Bischofsweihe empfangen hatten, am 5. April 1962 zu Titularerzbischöfen ernannt. Am 19. April 1962, einem Gründonnerstag, weihte Papst Johannes XXIII. sie persönlich zu Bischöfen. Mitkonsekratoren waren der Präfekt der Kongregation für die Seminare und Universitäten, Giuseppe Kardinal Pizzardo, und der Präfekt der Kongregation für die Ordnung der Sakramente, Benedetto Kardinal Aloisi Masella. Somit waren die Vorgaben von Cum gravissima bereits vier Tage nach der Verkündigung umgesetzt.
+Übersicht über die zwölf Kardinaldiakone, die Papst Johannes XXIII. aufgrund des Motu proprio Cum gravissima am 19. April 1962 zu Bischöfen weihteNr.NameAlterTitularerzbistumTiteldiakonieKurienamtRef1Alfredo Ottaviani71BerrhoeaSanta Maria in DomnicaSekretär des Heiligen Offizium2Alberto di Jorio77Castra NovaSanta PudenzianaPro-Präsident der Päpstlichen Kommission für den Vatikanstaat3Francesco Bracci82IdassaSan Cesareo in PalatioSekretär der Kongregation für die Ordnung der Sakramente4Francesco Roberti72ColumnateSanta Maria in CosmedinKardinalpräfekt des Obersten Gerichtshofs der Apostolischen Signatur5André Jullien79CoroneSan Giorgio in VelabroDekan der Römischen Rota6Arcadio María Larraona74Diocaesarea in IsauriaSanti Biagio e Carlo ai CatinariSekretär der Kongregation für die Ordensleute7Francesco Morano89FallabaSanti Cosma e DamianoSekretär beim Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur8William Theodore Heard78Feradi MaiusSan Teodoroehemaliger Dekan der Römischen Rota9Augustin Bea80Germania in NumidiaSan SabaPräsident des Sekretariats für die Förderung der Einheit der Christen10Antonio Bacci76Colonia in CappadociaSant’Eugenioehemaliger Sekretär der Abteilung für die Breven an die Fürsten11Michael Browne74IdebessusSan Paolo alla Regolaehemaliger Generalmagister der Dominikaner12Anselmo Albareda70GypsariaSant’Apollinare alle Terme Neroniane-AlessandrinePräfekt der Vatikanischen Bibliothek
Bereits damals war es lange Tradition, dass ein Titularbistum mit der Erhebung seines Inhabers zum Kardinal wieder frei wird und ein neuer Titularbischof ernannt werden kann. Entsprechend verloren die am 5. April 1962 ernannten Titularerzbischöfe ihre Titularbistümer am 19. April 1962, dem Tag ihrer Weihe, wieder.
Kardinalskreierungen seit 1962 Seit April 1962 wird einem Priester, dessen Ernennung zum Kardinal durch den Papst angekündigt wurde, in den Wochen bis zur offiziellen Kardinalskreierung ein Titularbistum zugeteilt und die Bischofsweihe gespendet. Beim deutschen Kurienpriester Walter Brandmüller z. B. gab Papst Benedikt XVI. den Entschluss, ihn zum Kardinal zu erheben, am 18. Oktober 2010 im Anschluss an den Angelus bekannt. Am 4. November 2010 erfolgte die Ernennung Brandmüllers zum Titularerzbischof von Caesarea in Mauretania und am 13. November 2010 die Weihe zum Bischof. Am 20. November 2010 fand die Erhebung Brandmüllers zum Kardinal statt und das Titularbistum Caesarea in Mauretania war ab diesen Tag wieder ohne Inhaber. Am 26. November 2011 erfolgte die Ernennung des Vatikan-Diplomaten Marek Solczyński zum Titularerzbischof von Caesarea in Mauretania.
Auf Wunsch des angehenden Kardinals kann der Papst jedoch diesen von der Verpflichtung zur Bischofsweihe dispensieren. Diese Ausnahme trifft zum Beispiel auf Karl Josef Becker, Raniero Cantalamessa, Leo Scheffczyk, Ernest Simoni oder Albert Vanhoye zu. Seit 1994 haben einige Jesuiten auf die Bischofsweihe vor ihrer Erhebung zum Kardinal verzichtet, zuletzt tat dies auch der Dominikaner Timothy Radcliffe im Dezember 2024.
Weblinks Cum gravissima (lateinisch)
Einzelnachweise
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