Das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen ist ein deutsches Bundesgesetz. Es verbietet () die Durchführung von Konversionstherapien an Minderjährigen und an Volljährigen, die nicht wirksam eingewilligt haben, und stellt sie unter Strafe ().„Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ beschlossen: Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Selbstbestimmung FamRZ, 11. Mai 2020. Als Konversionsbehandlungen werden Behandlungen definiert, „die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind“, nicht jedoch die Behandlung „von medizinisch anerkannten Störungen der Sexualpräferenz“ oder operative und hormonelle Geschlechtsangleichende Maßnahmen.() Als Ordnungswidrigkeit geahndet () wird das öffentliche Werben für sowie das öffentliche Anbieten und Vermitteln von Konversionstherapien (). Das Vermitteln einer Konversionsbehandlung an einen Minderjährigen ist grundsätzlich als Beihilfe zur Durchführung der Behandlung gemäß des Strafgesetzbuches in Verbindung mit Abs. 1 strafbar, wenn die vermittelte Konversionsbehandlung durchgeführt wurde.Amtliche Begründung auf

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat erklärt, dass Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit keine Krankheiten seien und keine Indikation für eine Therapie bestünde. Seit 1991 wird in der ICD-10 Homosexualität nicht mehr als psychische Störung aufgeführt, „Transsexualität“ wurde mit Inkrafttreten der ICD-11 im Jahre 2022 aus dem Kapitel der psychischen Störungen gestrichen.Bundespsychotherapeutenkammer: Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit sind keine Krankheiten 18. Dezember 2019.

Der Weltärztebund hat 2013 Konversionstherapien als Menschenrechtsverletzung und als mit der Ethik ärztlichen Handelns unvereinbar verurteilt.Weltärztebund: Homosexualität ist keine Krankheit. Beschlüsse der 64. Generalversammlung des Weltärztebundes vom 16.–19. Oktober 2013 im brasilianischen Fortaleza Pressemitteilung der Bundesärztekammer, 22. Oktober 2013. Der Deutsche Ärztetag hat 2014 vor den negativen Auswirkungen auf die Gesundheit gewarnt.Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer: „Konversions-“ bzw. „reparative“ Verfahren bei Homosexualität: Entschließungsantrag Ärztetags-Drucksache Nr. VII - 11 neu, Mai 2014.Bundesgesundheitsministerium: „Es ist ok, so wie du bist.“ - Therapien zur „Heilung“ von Homosexualität sollen künftig verboten werden 25. Mai 2020. Archiviert vom Original am 22. Mai 2021.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

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