mini|Etikett von Basissaatgut Das Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) regelt das „in Verkehr bringen“ von Saatgut und Vermehrungsmaterial und reglementiert damit die Möglichkeiten der Landwirtschaft und des Gartenbaus. Zuständig ist das Bundessortenamt. Umgesetzt wird das Gesetz unter anderem in der Saatgutverordnung.

Saatgutkategorien Es werden folgende Saatgutkategorien unterschieden: Behelfssaatgut muss (nach §14 SaatG) formecht sein; Vorstufensaatgut entstammt der dem Basissaatgut vorausgehenden Generation; Basissaatgut des Züchters (Vorstufe für Zertifiziertes Saatgut), es muss gleichfalls vor dem Verkauf anerkannt werden; Zertifiziertes Saatgut ist in den Sortenlisten eingetragen, amtlich überprüft (Feldbesichtigung) und vor dem Verkauf anerkannt (Zertifikat und Plombe).

Siehe auch Liste von rechtlichen Grundlagen für Saatgut in Deutschland

Weblinks

Gebühren des Bundessortenamtes (pdf; 925 kB), abgerufen am 5. Februar 2010

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