Als Gewerk bezeichnet man:

handwerkliche und bautechnische Arbeiten im Bauwesen; siehe Gewerk das Gewerk einer Orgel; siehe Werk (Orgel) in der Softwareentwicklung wird das Endprodukt in manchen Softwareentwicklungsverträgen als Gewerk bezeichnet.

Etymologisch verwandt und eventuell verwechselbar sind die Begriffe: Gewerke (Einzahl) bzw. Gewerken (Mehrzahl), Anteilseigner einer bergrechtlichen Gewerkschaft (bis 1994 mögliche Rechtsform von Unternehmen) Interessenverband von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, siehe Gewerkschaft