Das Amtsgericht Schlitz war von 1879 bis 1943 ein Amtsgericht in Schlitz, heute: Vogelsbergkreis, Hessen.

Örtliche Zuständigkeit Der Gerichtsbezirk umfasste die Gemeinden der ehemaligen Grafschaft Schlitz in der Provinz Oberhessen des Großherzogtums Hessen, später: Volksstaat Hessen. Das waren: Bernshausen (Schlitz), Fraurombach, Hartershausen, Hemmen, Hutzdorf, Nieder-Stoll, Ober-Wegfurth, Pfordt, Queck, Rimbach, Sandlofs, Üllershausen, Ützhausen, Unter-Schwarz, Unter-Wegfurth und Willofs.

Geschichte Gründung Zum 1. Oktober 1879 wurde das Amtsgericht Schlitz gegründet. §§ 1, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197 f. Anlass war das Gerichtsverfassungsgesetz von 1877, das die Gerichtsverfassung im Deutschen Reich vereinheitlichte und nun auch im Großherzogtum Hessen umgesetzt wurde. Funktional ersetzte es das gleichzeitig aufgelöste Landgericht Schlitz. Das Amtsgericht wurde dem Bezirk des ebenfalls neu errichteten Landgerichts Gießen zugeordnet.

Ende Das Amtsgericht Schlitz wurde – bedingt durch Personaleinsparungen im Zweiten Weltkrieg 1943 „stillgelegt“, dann aber 1945–1968 als Zweigstelle des Amtsgerichts Lauterbach betrieben und danach aufgelöst.

Der Bezirk des Amtsgerichts (nunmehr Zweigstelle) Schlitz hatte sich mit Stand vom 1. Juli 1966 nicht geändert.Staats-Anzeiger für das Land Hessen 1966, Nr. 16, Pkt. 354, S. 523 Digitalisat

Übergeordnete Gerichte Dem Amtsgericht Schlitz übergeordnet war das Landgericht Gießen und im weiteren Instanzenzug das Oberlandesgericht Darmstadt.

Amtsgerichtsgebäude Im Jahre 1894 wurde das Amtsgerichtsgebäude errichtet. Es handelt sich um einen zweigeschossigen Backsteinbau (heutige Adresse: Bahnhofstraße 16). Das Gebäude verfügt über aufwendige Sandsteingliederungen (Ecklisenen, Gesimse, Gewänder der Fenster und Türen) und ist im Stil der Neorenaissance gehalten. Auf der rechten Seite ist das großherzogliche Wappen angebracht. An der rechten Schmalseite wurde ein eingeschossiger Erweiterungsbau angeschlossen. Das Gebäude steht als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz.Walter Krug (Herausgeber): Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Kulturdenkmäler in Hessen, Vogelsbergkreis II. Band 2: Schlitz, Schotten, Ulrichstein, Wartenberg, 2016, ISBN 9783806230550, S. 644.

Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Landes Hessen

Einzelnachweise

Schlitz Kategorie:Schlitz (Vogelsbergkreis) Kategorie:Geschichte (Vogelsbergkreis) Kategorie:Organisation (Vogelsbergkreis) Kategorie:Kulturdenkmal in Schlitz (Vogelsbergkreis) Kategorie:Erbaut 1894 Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1968