Das Amtsgericht Ebern war ein von 1879 bis 1973Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25. April 1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz im unterfränkischen Ebern, bestand aber bis 2005 als Zweigstelle des Amtsgerichts in Haßfurt weiter.
Geschichte Im Jahre 1804 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Ebern errichtet. Von 1806 bis 1814 war es zwischenzeitlich ein Landgericht im Großherzogtum Würzburg. Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 errichtete man in Ebern ein Amtsgericht, dessen Sprengel sich aus den Gemeinden des bisherigen Landgerichtsbezirks zusammensetzte. Übergeordnete Instanzen waren das Landgericht Bamberg und das Oberlandesgericht Bamberg.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1932 wurde das Amtsgericht Baunach aufhoben und dessen Bezirk mit dem Bezirk des Amtsgerichts Ebern vereinigt.Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 25. November 1931 (GVBl. S. 327) Mit Wirkung zum 1. Juli 1973 wurde das Amtsgericht Ebern aufgehoben, das Amtsgericht blieb aber zum bis 1. August 2005 als Zweigstelle des Amtsgerichts in Haßfurt bestehen., Mainpost vom 17. Juni 2005
Einzelnachweise
Ebern Kategorie:Ebern Kategorie:Geschichte (Landkreis Haßberge) Kategorie:Organisation (Landkreis Haßberge) Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1973