Der Irische Freistaat (, ) war von 1922 bis 1937 der Vorgänger der heutigen Republik Irland. Er umfasste 26 der 32 irischen Grafschaften, die durch den Anglo-Irischen Vertrag von 1921 vom Vereinigten Königreich Großbritannien und Irland abgespalten wurden. Der Irische Freistaat entstand im Dezember 1922 und war damit der Nachfolger zweier koexistierender Staaten: des durch die Home Rule geschaffenen Südirland, das seit Januar 1922 von einer provisorischen Regierung unter Michael Collins geführt wurde, sowie der de facto bestehenden Irischen Republik unter Arthur Griffith, die vom Dáil Éireann (House of Assembly) 1919 ausgerufen worden war.
Hintergrund Neben dem Osteraufstand von 1916 und den darauf folgenden Hinrichtungen der Anführer war vor allem der Versuch der Briten, aufgrund des Ersten Weltkrieges die Wehrpflicht in Irland einzuführen, der Grund für einen vermehrten Zulauf zur republikanischen Bewegung und somit zur Partei Sinn Féin. Auch das Gesetz „Representation of the People Act“ aus dem Jahr 1918, das die irische Wählerschaft mit einem Schritt von 700.000 auf ca. 2.000.000 erhöhte, kam der Partei zugute, die bei der Wahl im Jahr 1918 73 von 105 möglichen irischen Sitzen im Westminster-Parlament erreichte. Doch die gewählten Vertreter nahmen ihre Sitze in Westminster nicht ein und versammelten sich stattdessen als revolutionäres Parlament in Dublin, das sie Dáil Éireann (irisch: Versammlung von Irland) nannten. Sie bestätigten die Unabhängigkeitserklärung der irischen Republik von 1916, die sog. Oster-Proklamation. Obwohl dies von einer überwältigenden Mehrheit der irischen Bevölkerung unterstützt wurde, erkannte lediglich Russland den neuen Staat offiziell an. Dies führte zum Irischen Unabhängigkeitskrieg zwischen der „Armee der irischen Republik“ (IRA) und der britischen Armee und endete 1921 im Anglo-Irischen Vertrag.
Der Anglo-Irische Vertrag führte – trotz intensiver Verhandlungen – nicht zu einer eigenständigen Irischen Republik, sondern lediglich zu einem irischen Freistaat mit dem Status eines Dominions innerhalb des britischen Reichs.Imanuel Geiss: Geschichte griffbereit. Band 5: Staaten. Die nationale Dimension der Weltgeschichte. (=rororo-Handbuch 6239), Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1980, ISBN 3-499-16239-3, S. 81. Weiterhin gehörten dem neuen Freistaat lediglich 26 der 32 irischen Grafschaften an, da die sechs Grafschaften im Nordosten der Insel (die das heutige Nordirland bilden) von der Möglichkeit Gebrauch machten, nicht dem Freistaat beizutreten.
Konstitutionelle Strukturen
mini|hochkant|Die Proklamation 1916 Eines der Hauptsymbole der Unabhängigkeitsbewegung.
Die Strukturen des neuen Freistaates basierten auf dem Anglo-Irischen Vertrag und folgten dem Westminster-System. Der Freistaat war als parlamentarische Monarchie verfasst. Staatsoberhaupt war der König des Vereinigten Königreichs (ab 1927 „König von Irland“ genannt), der von einem Generalgouverneur vertreten wurde. Das Parlament (der Oireachtas) bestand aus dem König und zwei Kammern: Dáil Éireann bildete das Unterhaus, Seanad Éireann das Oberhaus. Die Exekutivgewalt des Königs wurde durch ein Kabinett, das Executive Council of the Irish Free State, ausgeführt, dessen Vorsitz ein Premierminister (President of the Executive Council of the Irish Free State) hatte.
Die Regierungen Zwei politische Parteien regierten den Irischen Freistaat zwischen 1922 und 1937: Cumann na nGaedheal unter W. T. Cosgrave (1922–32) Fianna Fáil unter Éamon de Valera (1932–37)
Michael Collins beschrieb den Anglo-Irischen Vertrag einst als „Freiheit, um die Freiheit zu erreichen“. Der Vertrag brachte die meisten Symbole, Machtbefugnisse und Funktionen der Unabhängigkeit, einschließlich eines funktionierenden demokratischen Parlaments, einer Exekutive und Judikative sowie einer schriftlichen Verfassung, die durch den Freistaat geändert werden konnte. Es bestanden lediglich folgende Einschränkungen: Der britische König blieb König in Irland. Die britische Regierung blieb durch den Generalgouverneur ein Bestandteil der irischen Staatsführung. Der Irische Freistaat hatte, wie alle Dominions, einen untergeordneten Status gegenüber dem Vereinigten Königreich. Dies bedeutete, dass durch den Freistaat keine eigene Staatsbürgerschaft entstand, der König durch einen Repräsentanten vertreten wurde und dass sämtliche staatlichen Dokumente das britische Staatssiegel tragen mussten.
All dies änderte sich in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts durch diverse Reformen. 1927 veränderte der Royal and Parliamentary Titles Act die Rolle des Königs in den Dominions. Er war nicht mehr König in Irland (usw.), sondern König von Irland. Dadurch spielte der britische König keine Rolle mehr in den einzelnen Dominions – jedes Dominion hatte einen eigenen König. Dadurch verlor die britische Regierung sämtliche Einflussmöglichkeiten bezüglich der Ernennung oder der Beeinflussung der Generalgouverneure und somit den Einfluss in dominion-internen Angelegenheiten.
Doch der irische Freistaat ging noch weiter. Man akzeptierte die Entsendung fremder Botschafter nach Irland (dies hatte noch kein Dominion zuvor getan) und „registrierte“ den Vertrag, der auf britischer Seite als internes Dokument zwischen Großbritannien und dem Dominion galt, als internationales Dokument beim Völkerbund. Durch die Statuten von Westminster (1931) wurde weiterhin eine Entscheidung der Commonwealth-Konferenz bestätigt, die die Dominions in die Lage versetzte, sämtliche Gesetze und Verfassungen zu ändern, auch wenn diese ursprünglich durch die britische Regierung bestimmt worden waren.
Dies führte in Irland zu zwei grundlegenden Bewegungen: Irland suchte (und erhielt) die Einwilligung des Königs für einen eigenen irischen Minister und den Ausschluss sämtlicher britischer Minister, die bisher dem „König von Irland“ unterstellt waren. Die Abschaffung der britischen Siegel auf offiziellen Dokumenten und Ersetzung derselben durch ein irisches Freistaatensiegel.
Als Eamon de Valera im Februar 1932 Präsident des Exekutivrates wurde und nachdem er diverse Dokumente gelesen hatte, sagte er über die Errungenschaften seines Vorgängers W. T. Cosgrave zu seinem Sohn Vivion: „Sie waren großartig!“ Aufgrund der nahezu vollkommenen Handlungsfreiheiten konnte de Valera noch einige Schritte weitergehen.
Der Regierungsrat (Executive Council of the Irish Free State) Der Regierungsrat (irisch ) hatte formell die Rolle, den Generalgouverneur, der die exekutive Gewalt im Namen des Königs ausüben sollte, zu unterstützen und zu beraten. Ihm standen ein Präsident (President of the Executive Council) und ein Stellvertreter vor. Der Regierungsrat konnte durch ein Misstrauensvotum abgewählt werden. Zusätzlich zur Exekutivmacht hatte der Rat folgende Rechte: Einberufung und Auflösung des Parlaments – dieses Recht konnte allerdings nicht von einem Rat ausgeübt werden, der das Vertrauen des Dáil verloren hatte; Kommando über die irischen Defensivstreitkräfte – die Entscheidung über den Kriegseintritt musste mit der Zustimmung des Oireachtas getroffen werden; Ernennung von Richtern; Einbringung von Finanz-Gesetzentwürfen in das Oireachtas.
Ursprünglich sah die Verfassung vor, dass der Regierungsrat aus 5 bis 7 Mitgliedern (und zusätzlich dem Präsidenten) bestehen sollte; durch eine Verfassungsänderung 1927 wurde die Maximalgröße aber auf 12 angehoben. Weiterhin war ursprünglich festgelegt, dass jedes Mitglied einen Sitz im Unterhaus haben sollte; durch eine Änderung 1929 konnte ein Mitglied des Regierungsrates auch einen Sitz im Senat haben.
Entzog die Mehrheit des Unterhauses dem Rat das Vertrauen, konnte das Unterhaus den Regierungsrat zum Rücktritt zwingen. Es war jedoch erlaubt, das Amt bis zur Wahl der Nachfolger auszuüben. Weil ein Regierungsrat, der das Vertrauen des Dáil verloren hatte, keine Auflösung des Parlaments beantragen konnte, entstand die Möglichkeit einer politischen Patt-Situation. Falls nach einem erfolgreichen Misstrauensvotum der Regierungsrat zurücktritt und das Dáil sich nicht auf einen neuen Rat einigen kann, entsteht eine Situation, die nicht durch eine neue Wahl aufgelöst werden kann, da dafür der Dáil durch den Regierungsrat aufgelöst werden müsste.
Geschichte Der Regierungsrat wurde 1922 direkt mit der Freistaatenverfassung eingeführt. Er ersetzte die beiden bisherigen Kabinette: das Aireacht der irischen Republik und die provisorische irische Regierung. Der Freistaat hatte den Status eines Dominions, und auch der Regierungsrat leitete sich von den Regierungsorganen in anderen Dominions ab, unterschied sich aber doch in einigen Punkten: Erstens war er ein Kabinett (im Gegensatz zu den sonst üblichen Staatsräten) und zweitens war im Freistaat der Präsident des Regierungsrates das Regierungsoberhaupt (im Gegensatz zum sonst üblichen Generalgouverneur).
Unter der Verfassungsänderung Nr. 27 im Jahr 1936 wurde der Posten des Generalgouverneurs abgeschafft. In den verbleibenden Monaten des Freistaates übernahm der Regierungsrat einen Großteil von dessen Aufgaben. Der Regierungsrat wurde 1937 aufgrund der neuen irischen Verfassung durch ein neues Kabinett ersetzt.
Präsident des Regierungsrates (President of the Executive Council) Der Präsident des Regierungsrates (irisch: Uachtarán na hArd-Chomhairle) war der Regierungschef des irischen Freistaates. Er wurde durch den Dáil Éireann (Unterhaus) vorgeschlagen und durch den Generalgouverneur ernannt. Er benötigte das Vertrauen des Dáil, um im Amt zu bleiben.
Obwohl der Präsident des Regierungsrates theoretisch durch den Generalgouverneur ernannt werden musste, war dieser durch die Verfassung an die Nominierung durch das Dáil gebunden (aus dem gleichen Grund war der Generalgouverneur (eigentlicher Inhaber der Exekutivmacht) nur ausführende Gewalt des Präsidenten des Regierungsrates). Nach dessen Aufstellung nominierte der Präsident die verbleibenden Mitglieder des Rates, die der Generalgouverneur daraufhin offiziell ernannte. Der Präsident hatte die Möglichkeit aus sämtlichen Unterhausabgeordneten seinen Vize-Präsidenten zu wählen, der allerdings vom Dáil angenommen werden musste. Für den Fall, dass der Präsident das Vertrauen des Dáil verlor, musste er, zusammen mit seinem Kabinett, zurücktreten; er konnte sein Amt bis zur Wahl seines Nachfolgers aber weiterhin ausüben.
Die Machtbefugnisse des Präsidenten waren geringer als die des heutigen Taoiseach oder vergleichbarer heutiger Premierminister. Folgende zwei gravierende Unterschiede gibt es: Er konnte nicht einzelne Mitglieder des Exekutivrates entlassen. Der Exekutivrat konnte lediglich als Ganzer aufgelöst werden. Er konnte nicht alleine die Auflösung des Parlaments verlangen – dies war nur durch Beschluss des gesamten Rates möglich.
Das Ergebnis dieser Einschränkungen war (nach Brian Farrell), dass der Präsident des Regierungsrates eher als Vorsitzender galt als dessen Anführer. Die schwache Position stammte aus der Tatsache, dass sein Amt nach dem Vorbild des britischen Premierministers vor 1918 geschaffen wurde, als dessen Machtbefugnisse im Gegensatz zu der Zeit danach noch eingeschränkt waren; er galt als „Erster unter Gleichen“.
Vizepräsident des Regierungsrates (Vice-President of the Executive Council) Der Vizepräsident des Regierungsrates (irisch: Leas-Uachtarán na hArd-Chomhairle) war der Stellvertreter des Präsidenten. Der Vizepräsident wird durch den Präsidenten vorgeschlagen und durch den Generalgouverneur ernannt. Dieser hatte aber per Verfassung keine Möglichkeit den gewünschten Vize abzulehnen.