Das Heckengelände zwischen Dunningen und Seedorf ist ein vom Landratsamt Rottweil am 9. September 1993 durch Verordnung ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Dunningen.
Lage Das etwa 753 ha große „Landschaftsschutzgebiet Heckengelände zwischen Dunningen und Seedorf“ liegt östlich von Dunningen bis zum Ortsteil Seedorf und westlich von Bösingen. Es gehört zum Naturraum Obere Gäue.
Geologisch umfasst das Gebiet die unteren Schichten des Oberen Muschelkalks von der Trochitenkalk-Formation im Westen über den Plattenkalk der Meißner-Formation bis zum Trigonodusdolomit der Rottweil-Formation im Nordosten des Gebiets. Der Muschelkalk ist teilweise mit Lößlehm überdeckt, die Senken sind mit holozänen Abschwemmmassen verfüllt.
Schutzzweck Wesentlicher Schutzzweck ist laut Schutzgebietsverordnung die Erhaltung der „das Landschaftsbild prägenden Heckenbestände, die aufgrund ihrer Dichte in besonderem Maße einen ausgewogenen Naturhaushalt gewährleisten, zur Vielfalt bzw. Schönheit von Natur und Landschaft beitragen und vielen seltenen - z.T. vom Aussterben bedrohten - Tier- und Pflanzenarten Lebensraum bieten“.
Landschaftscharakter Das Landschaftsschutzgebiet ist weitgehend waldfrei. Es handelt sich um eine kleinstrukturierte Agrarlandschaft mit Äckern und Wiesen, die von zahlreichen Feldhecken gegliedert sind. Im Norden befindet sich ein kleiner Steinbruch.
Zusammenhängende Schutzgebiete Der südliche Teil des Landschaftsschutzgebiets gehört zum FFH-Gebiet Baar, Eschach und Südostschwarzwald.
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Rottweil
Weblinks
Karte des Schutzgebiets im Daten- und Kartendienst der LUBW
Einzelnachweise Geologie nach den Layern zu Geologische Karte 1:50.000 auf:
Kategorie:Landschaftsschutzgebiet im Landkreis Rottweil Kategorie:Geographie (Dunningen) Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa Kategorie:Schutzgebietsgründung 1993