rechts|180px Der Wiederaufbaufonds () ist ein Konjunkturpaket der Europäischen Union, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in den Mitgliedstaaten einzudämmen und zu mildern. Der Fonds wurde am 12. Februar 2021 formell gegründet.. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 57, 18. Februar 2021, S. 17.
Finanzierungsgrundlage sind der Mehrjährige Finanzrahmen MFR 2021–2027 von über 1 Billion Euro und das temporäre Aufbauinstrument „Next Generation EU“ (NGEU), das die Kommission ermächtigt, an den Kapitalmärkten im Namen der Union Mittel bis zu 750 Mrd. EUR zu Preisen von 2018 aufzunehmen. Die Mitgliedstaaten haften über ihre künftigen Beiträge zum Haushalt der Europäischen Union gemeinschaftlich für die Schulden des Fonds. Sollten Mitgliedstaaten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, müssen die übrigen Mitgliedstaaten über ihren Anteil am EU-Haushalt hierfür einstehen. Der Wiederaufbaufonds führt damit zu schuldenfinanzierten Transfers zwischen den Mitgliedstaaten.Bundesrechnungshof: EU-Wiederaufbaufonds darf keine Dauereinrichtung werden. Sonderbericht, 11. März 2021.
Das Geld soll zwischen 2021 und 2023 an Regionen und Wirtschaftsbereiche, die besonders durch die Wirtschaftskrise seit 2020 geschädigt wurden, in Form von Krediten und nicht zurückzahlbaren Zuschüssen ausgezahlt werden. Der Wiederaufbaufonds ermöglicht damit den Mitgliedstaaten, ihre nationalen Fiskalregeln zu umgehen, beispielsweise die deutsche Schuldenbremse, indem sie auf EU-Ebene Schulden aufnehmen und sich die Gelder anschließend als Zuschüsse zuweisen.vgl. Wolfgang Janisch: Corona-Wiederaufbaufonds: Lizenz zum Schuldenmachen. Süddeutsche Zeitung, 25. Juli 2022.Kay Scheller: EU-Wiederaufbaufonds. Abgerufen am 25. Juli 2022.
Erstmals verschuldet sich die EU als Ganzes. Die EU bekommt somit durch die am 21. Juli 2020 vom Europäischen Rat beschlossene Umsetzung ein neues Finanzierungsinstrument.„Haben uns zusammengerauft“ – EU-Gipfel einigt sich auf historisches Corona-Paket Welt vom 21. Juli 2020
Entstehungsgeschichte Vorgeschichte
Die Europäische Zentralbank beschloss zur Bewältigung der coronabedingten Wirtschaftskrise ein bis Ende 2020 laufendes Hilfspaket mit der Bezeichnung Pandemic Emergency Purchase Programme (kurz PEPP), um Anleihen im Wert von 750 Milliarden Euro zusätzlich zu kaufen.
Am 9. April 2020 einigten sich die EU-Staaten auf ein Hilfspaket im Wert von etwa 540 Milliarden Euro, das Kreditlinien aus dem Euro-Rettungsschirm ESM (240 Milliarden Euro), einen Garantiefonds für Unternehmenskredite durch die Europäische Investitionsbank (200 Milliarden Euro) sowie ein europäisches Kurzarbeitergeld namens „Sure“ (100 Milliarden Euro) umfasst. Laut einer Sprecherin der Europäischen Kommission haben die einzelnen Mitglieder der Europäischen Union (EU), inklusive des 540-Milliarden-Euro-Hilfspakets der EU, mit Stand April 2020 insgesamt 3,4 Billionen Euro mobilisiert, um die wirtschaftlichen Folgen einzudämmen.
Weiter diskutiert wurde ein zusätzlicher Wiederaufbaufonds für die Zeit nach der Pandemie, der über gemeinsame EU-Anleihen (sogenannte „Corona-Bonds“, analog zu den „Euro-Bonds“ aus der Zeit der Eurokrise) finanziert werden könnte. Die Diskussion verlief sowohl auf europäischer Ebene als auch in den EU-Mitgliedsländern kontrovers. Während etwa Frankreich, Italien und Spanien diese befürworten, lehnten vor allem die Niederlande, Österreich, Dänemark und Schweden (die „sparsamen Vier“) eine solche Lösung ab.Kurz und Co. wollen „Kredite für Kredite“, zdf.de, 23. Mai 2020, abgerufen am 25. August 2020 In Deutschland waren weite Teile der Unionsfraktion dagegen, während Bündnis 90/Die Grünen sie befürworteten. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich erst dagegen ausgesprochen.
Am 18. Mai 2020 schlugen Angela Merkel und Emmanuel Macron jedoch einen Hilfsfonds für EU-Staaten in Höhe von 500 Milliarden Euro vor, die die EU-Kommission als Schulden am Finanzmarkt aufgenommen hätte. Nach Zeitungsberichten soll ein wesentlicher Grund für den Meinungswechsel der deutschen Regierung hinsichtlich der Frage, ob Kredite oder Zuschüsse gewährt werden sollen, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 bezüglich der Europäischen Zentralbank gewesen sein. Österreich, Schweden, Dänemark und die Niederlande veröffentlichten einen Gegenvorschlag, wobei als wesentlicher Unterschied das Geld in Form günstiger Kredite an die Mitgliedstaaten gegeben werden soll.
Vorschlag der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen sprach am 13. Mai 2020 auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments über einen Plan für den Wiederaufbau der Wirtschaft. Sie erwähnte dabei, dass das Europäische Parlament ein Mitspracherecht bei einem EU-Programm für den Wiederaufbau hat. Der Plan soll „drei Säulen“ haben:
Der Großteil der Mittel wird im Rahmen des Europäischen Semesters zur Finanzierung wichtiger öffentlicher Investitionen und Reformen ausgegeben, wobei der Wandel hin zu einem „klimaneutralen, digitaleren und widerstandsfähigeren Europa“ unterstützt werden wird. Mehr Wirtschaftswachstum und private Investitionen, wobei von der Leyen den geplanten Fonds InvestEU erwähnte, der von 2021 bis 2027 mehr als 650 Mrd. Euro an zusätzlichen Investitionen in der gesamten EU auslösen soll, und ein neues Instrument für strategische Investitionen (beispielsweise für Investitionen im pharmazeutischen Sektor). Es sollen Programme gefördert werden, die sich in der Krise bewährt haben.
Am Mittwoch, dem 27. Mai 2020, wurde von der Kommission von der Leyen I ein Wiederaufbaufonds („Next Generation EU“) von 750 Milliarden Euro vorgeschlagen, der aus 500 Milliarden Euro an Zuschüssen und 250 Milliarden an günstigen Krediten für die Mitgliedsländer bestehen soll. Der Fonds soll Teil des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR), dem mindestens fünfjährigen Haushalt der Europäischen Union ab 2021, sein. Nach Vorstellung der Kommission soll das Geld nicht vor 2028 und nicht nach 2058 zurückgezahlt werden. Aufgebracht werden könnte es über zusätzliche Einnahmen, wie die Ausweitung des EU-Emissionshandels auf den Schiffs- und Flugverkehr, ein europäisches CO2-Grenzausgleichssystem (englisch: Border Carbon Adjustment), eine Digitalsteuer und weitere Möglichkeiten. Dieser Vorschlag wurde dem Europäischen Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Ergebnis der Verhandlung des Europäischen Rats Rechtsakte
Gem. Art. 21 Abs. 5 der EU-Haushaltsordnung kann in Basisrechtsakten festgelegt werden, dass die von ihnen vorgesehenen Einnahmen bestimmten Ausgaben zugewiesen werden.Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union. Juli 2018. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, abgerufen am 6. Dezember 2022. Diese Basisrechtsakte sind der Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (Eigenmittelbeschluss 2020). In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 424, 15. Dezember 2020, S. 1. und die EU-Verordnung 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise.. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 433 I, 22. Dezember 2020, S. 23.
Art. 5 des Beschlusses 2020/2053 ermächtigt die Kommission, an den Kapitalmärkten im Namen der Union Mittel bis zu 750 Mrd. EUR zu Preisen von 2018 aufzunehmen. Von den aufgenommenen Mitteln können bis zu 360 Mrd. EUR zu Preisen von 2018 für die Gewährung von Darlehen und bis zu 390 Mrd. EUR zu Preisen von 2018 für Ausgaben verwendet werden.
Diese außerordentlichen und zeitlich befristeten zusätzlichen Mittel zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Krise werden gem. Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2020/2094 folgendermaßen aufgeteilt: Unterstützung von bis zu 384 400 Mio. EUR zu Preisen von 2018 in Form von nicht rückzahlbarer Unterstützung und rückzahlbarer Unterstützung durch Finanzierungsinstrumente, die wie folgt aufgeteilt wird: bis zu 47 500 Mio. EUR zu Preisen von 2018 für Struktur- und Kohäsionsprogramme des bis 2022 verstärkten Mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020, einschließlich Unterstützung durch Finanzierungsinstrumente; bis zu 312 500 Mio. EUR zu Preisen von 2018 für ein Programm zur Finanzierung des Aufbaus und der wirtschaftlichen und sozialen Resilienz durch die Unterstützung von Reformen und Investitionen; bis zu 1 900 Mio. EUR zu Preisen von 2018 für Zivilschutzprogramme; bis zu 5 000 Mio. EUR zu Preisen von 2018 für Programme im Zusammenhang mit Forschung und Innovation, einschließlich Unterstützung durch Finanzierungsinstrumente; bis zu 10 000 Mio. EUR zu Preisen von 2018 für Programme zur Unterstützung von Gebieten bei ihrem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft; bis zu 7 500 Mio. EUR zu Preisen von 2018 für die Entwicklung ländlicher Gebiete; bis zu 360 000 Mio. EUR zu Preisen von 2018 in Form von Darlehen für die Mitgliedstaaten für ein Programm zur Finanzierung des Aufbaus und der wirtschaftlichen und sozialen Resilienz durch die Unterstützung von Reformen und Investitionen; bis zu 5 600 Mio. EUR zu Preisen von 2018 für die Dotierung für Haushaltsgarantien und damit verbundene Ausgaben für Programme zur Unterstützung von Investitionen in internen Politikbereichen der Union.
Zweckgebundene Ausgaben Die 27 EU-Regierungen einigten sich am 21. Juli 2020 darauf, die Gesamtsumme von 750 Milliarden Euro nicht abzuändern. Auf Druck von Österreich, Schweden, Dänemark, die Niederlande sowie Finnlands wurde sich darauf geeignet, davon 390 Milliarden Euro als Zuschüsse und 360 Milliarden Euro in Form von rückzahlbarer Darlehen auszuzahlen. Weiterhin wurde vereinbart, dass die Gelder an Reformen zu knüpfen sind. Sollte eine Regierung die Vermutung haben, dass ein Staat seiner Reformpflicht nicht ausreichend nachkommt, kann dieses einen Mechanismus zur Überprüfung auslösen, welcher ultimativ die weitere Auszahlung an das beschuldigte Land stoppt. Weiterhin wurden die Beitragsrabatte verschiedener Länder erhöht, anstatt wie von der EU-Kommission angestrebt, diese abzuschaffen.
Der Wiederaufbaufonds wird zunächst durch Ausgaben neuer Schuldanleihen durch die EU als emittierendes Organ finanziert. Diese Schulden sollen ab 2027 bis 2058 schrittweise beglichen werden. Unter anderem wurde hierzu eine noch einzuführende Digital-, Plastik- sowie CO2-Grenzsteuer auf EU-Ebene beschlossen. Weitere Vorschläge der EU-Kommission ist eine Finanztransaktionssteuer sowie eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage.
Da die EU zwar die Schulden begeht, aber selbst nicht in die Haftung eintritt, sind letztlich die Mitgliedsländer die Garantiegeber. Daher wurde beschlossen, dass jedes Land nur maximal bis zum eigenen Anteil am EU-Haushalt haftet. Für Deutschland wären das bis zu 27 % der beschlossenen 750 Milliarden Euro. Dies entspricht 202,5 Milliarden Euro für den Fall, dass die Rückzahlung durch die EU nicht wie angestrebt klappt. Alle 27 EU-Staaten müssen den sogenannten Eigenmittelbeschluss noch ratifizieren.
Der Großteil des Wiederaufbaufonds (672,5 Milliarden Euro) wird über eine neue „Aufbau- und Resilienzfazilität“ ausgezahlt,COVID‑19: Rat einigt sich auf Standpunkt zur Aufbau- und Resilienzfazilität Retrieved 15 November 2020. die restlichen 77,55 Milliarden Euro über bereits existierende EU-Programme (siehe Tabelle). Das Geld soll zu 70 % zwischen 2021 und 2022 ausgezahlt werden, die restlichen 30 % im Jahre 2023.