Das Amt Dreieichenhain (auch: Amt DreieichDie neue Eintheilung des Fürstlich Isenburgischen Standesbezirks betreffend vom 23. Januar 1823. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 6 vom 21. Februar 1823, S. 53.) war ein Amt der Grafschaft, später des Fürstentums Isenburg-Birstein, des Fürstentums Isenburg und nachfolgend im Großherzogtum Hessen.
Funktion In der Frühen Neuzeit waren Ämter eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft. Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren hier nicht getrennt. Dem Amt stand ein Amtmann vor, der von der Landesherrschaft eingesetzt wurde.
Bestandteile Dreieichenhain, Geinsheim, Götzenhain, MünsterGroßherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 6 vom 21. Februar 1823, S. 53; , Neuhof (Hof), Offenthal, Schloss Philippseich, zeitweise auch als eigenes „Amt Philippseich“ geführt, Sprendlingen und Urberach
Geschichte Das Amt Dreieichenhain war zunächst eine Verwaltungseinheit des Fürstentums Isenburg-Birstein. Hier galt seit 1578 das Solmser Landrecht, das Gemeine Recht nur noch dann, wenn Regelungen des Solmser Landrechtes für einen Sachverhalt keine Bestimmungen enthielten. Das Solmser Landrecht behielt seine Geltung weiterhin als das Amt im 19. Jahrhundert zum Großherzogtum Hessen gehörte. Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 107, sowie beiliegende Karte. Das Solmser Landrecht wurde erst zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst.
Als das Fürstentum Isenburg-Birstein seine Souveränität in der Zeit des Rheinbundes an das Fürstentum Isenburg verlor, wurde das Amt Dreieichenhain dem Oberamt Offenbach untergeordnet, blieb aber in seinen Grenzen bestehen. Auf dem Wiener Kongress (1815) verlor dann das Fürstentum Isenburg seine Souveränität und wurde zugunsten Österreichs mediatisiert. Art. 52 Haupturkunde des Wiener Kongresses. Österreich, Preußen und das Großherzogtum Hessen schlossen am 30. Juni 1816 einen Staatsvertrag, der das Nähere regelte. Mit Art. 7 Nr. 1 dieses Staatsvertrages wurde das Fürstentum Isenburg weitgehend dem Großherzogtum Hessen zugesprochen. Dazu gehörte auch das Amt Dreieichenhain Schmidt, S, 42, Anm. 132. , das weiter bestand, nun wieder eigenständig.
Das Großherzogtum gliederte das Gebiet in seine Provinz Starkenburg ein. Das Amt gehörte zu den sogenannten „Souveränitätslanden“, da die Einschränkung bestand, dass dem Fürsten der Rang eines Standesherren verblieb und er in seinem angestammten Territorium weiter hoheitliche Rechte in Verwaltung und Rechtsprechung ausübte. Diese eigenständige Souveränität störte selbstverständlich den Anspruch des Großherzogtums auf das staatliche Gewaltmonopol.
1821 kam es zu einer Justiz- und Verwaltungsreform, mit der auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung auf unterer Ebene umgesetzt wurde. Die Ämter wurden aufgelöst, ihre Aufgaben hinsichtlich der Verwaltung neu gebildeten Landratsbezirken, die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichten übertragen. Im Zuge dieser Maßnahme wurde Geinsheim zwischen 1821 und 1823 aus dem Amt Dreieichenhain ausgeschieden und dem Landratsbezirk Dornberg sowie dem Landgerichtsbezirk Groß-Gerau zugeteilt.Die dafür bei LAGIS genannte Jahreszahl 1821 lässt sich im Großherzoglich Hessischen Regierungsblatt nicht finden () Wegen der querliegenden Rechte der Standesherren dauerte das in einigen der von ihnen regierten Gebiete länger, im Bereich des Amtes Dreieichenhain bis 1823. Für die Verwaltung der bisherigen Ämter Dreieichenhain und Offenbach entstand der Landratsbezirk Offenbach, für die Rechtsprechung das Landgericht Offenbach. In: Die neue Eintheilung des Fürstlich Isenburgischen Standesbezirks betreffend vom 23. Januar 1823. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 6 vom 21. Februar 1823, S. 53.
Anmerkungen
Einzelnachweise
Dreieichenhain Dreieichenhain Kategorie:Geschichte (Rhein-Main) Kategorie:Geschichte (Dreieich) Kategorie:Münster (Hessen) Kategorie:Geschichte (Rödermark) Kategorie:Trebur Kategorie:Aufgelöst 1823