Die Grafschaft Schlitz war ein Territorium im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und gehörte anschließend zum Großherzogtum Hessen.

Geografie Lage Die Grafschaft lag westlich von Fulda um die Stadt Schlitz herum, heute Vogelsbergkreis in Hessen.

Bestandteile Zur Grafschaft Schlitz gehörten die Stadt Schlitz und 20 weitere Ortschaften und Höfe:Schmidt, S. 25, Anm. 80 und S. 104, Anm. 19 sowie die beiliegende Karte; Johann Andreas Demian: Beschreibung oder Statistik und Topographie des Großherzogthums Hessen, Band 2. LeRoux, Mainz o. J., S. 361. Bernshausen Fraurombach Hartershausen Hemmen Hutzdorf Pfordt Queck Nieder-Stoll Ober-Wegfurth Schloss RechbergGutshof Richthof in Unter-Schwarz, siehe Rimbach Sandlofs Schlitz Üllershausen Unter-Schwarz Unter-Wegfurth UntzhausenDer Ort konnte nicht identifiziert werden. Es handelt sich vermutlich um einen Hof. Willofs

Geschichte Im Alten Reich Die Herren von Schlitz sind seit 1116 urkundlich fassbar. Sie benannten sich nach der Burg, aus der die Stadt Schlitz hervorging, und waren Lehensnehmer des Klosters Fulda. Im Laufe der Zeit errichteten sie eine Herrschaft im Gebiet um Schlitz herum. Seit 1408 nannten sie sich Schlitz von Görtz.

Den Herren von Schlitz gelang es, sich zunehmend von ihrer Lehnsherrschaft abzusetzen und selbständig zu werden. 1546 wurde in Schlitz erstmals evangelisch gepredigt. 1563 erhielten die Herren von Schlitz das Recht, die Pfarrstellen in ihrer Herrschaft zu besetzen. Diese eigene evangelische Landeskirche behaupteten sie erfolgreich während Gegenreformation und Dreißigjährigem Krieg. Dieser traf die Herrschaft schwer: Plünderungen, Hungersnöte und Pest die von 1635 ließen die Bevölkerung der Herrschaft auf ein Drittel schrumpfen. Der Westfälische Friede 1648 bestätigte die Unabhängigkeit der Herrschaft von der Fürstabtei Fulda. 1677 wurden die Herren von Schlitz in den Reichsfreiherrenstand erhoben, 1726 zu Reichsgrafen. Auch von den Kriegen des 18. Jahrhunderts war das Land wieder betroffen, etwa vom Siebenjährigen Krieg (1756–1763).

In der Grafschaft Schlitz galt ein besonderes Partikularrecht.

Es blieb auch in der Zeit, als die Grafschaft Schlitz zum Großherzogtum Hessen gehörte, weiter geltendes Recht,Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 106, sowie beiliegende Karte. das erst zum 1. Januar 1900 das einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltende Bürgerliche Gesetzbuch ablöste.

In Hessen Mit der Rheinbundakte von 1806 fiel die staatliche Hoheit über die Grafschaft Schlitz dem Großherzogtum Hessen zu. Dieses gliederte das Gebiet in das Fürstentum Oberhessen (ab 1816: „Provinz Oberhessen“) ein. Aus der Grafschaft Schlitz wurde das Amt Schlitz gebildet. Das alles geschah aber mit der Einschränkung, dass der Graf dort weiter hoheitliche Rechte in Verwaltung und Rechtsprechung ausübte.

Ab 1820 kam es im Großherzogtum Hessen auch zu Verwaltungsreformen. 1821 wurden auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und alle Ämter aufgelöst. Für die bisher durch die Ämter wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben wurden Landratsbezirke geschaffen, für die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichte. Im Fall des Amtes Schlitz war die Lösung einfach: Es wurde aufgelöst, seine Verwaltungsaufgaben dem neu gebildeten Landratsbezirk Schlitz, seine Aufgaben in der Rechtsprechung auf das neu installierte Landgericht Schlitz übertragen, deren Bezirke jeweils deckungsgleich mit dem des aufgelösten Amtes waren.

Zum 1. Juni 1838 verzichtete der Graf auf die ihm bis dahin noch zustehende Verwaltungs- und Gerichtshoheit in der Grafschaft bis auf wenige Ausnahmen im Bereich Forst und Jagd in den eigenen Waldungen.Bekanntmachung die standesherrlichen Gerechtsame des Herrn Grafen von Schlitz, genannt von Görtz, in Bezug auf Justiz, Polizei und Aufsicht in Kirchen- und Schulsachen an den Staat betreffend vom 6. April 1838. In: Hessisches Regierungsblatt Nr. 20 vom 28. April 1838, S. 259f. Auch firmierte das Gericht weiterhin als „Großherzoglich Hessisches Gräflich Görtzisches Landgericht“.Das Landgericht Schlitz wurde in der Reichsjustizreform 1879 in Amtsgericht Schlitz umbenannt und 1943 aufgelöst (siehe )

Infolge der Verwaltungsreform im Zuge der Märzrevolution gehörte die Grafschaft von 1848 bis 1852 zum Regierungsbezirk Alsfeld und anschließend zum neu gegründeten Kreis Lauterbach.

Siehe auch Schlitz (Adelsgeschlecht)

Weblinks

Anmerkungen

Einzelnachweise

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