mini|Haupteingang der Behörde, März 2022

Das Landesamt für Einwanderung (LEA) ist die Ausländerbehörde der deutschen Hauptstadt. Mit rund 670 Beschäftigten und jährlich 400.000 vorsprechenden Kunden ist sie die größte Ausländerbehörde Deutschlands.

Standort Das Landesamt für Einwanderung hat seinen Hauptsitz im denkmalgeschützten Gebäudekomplex am Friedrich-Krause-Ufer 24 im Berliner Ortsteil Moabit. Der zwischen 1937 und 1938 nach Plänen des Architekten Egon Eiermann errichtete Bau diente ursprünglich als Verwaltungsgebäude der Auer-Gesellschaft. Der sachlich gestaltete Stahlbetonskelettbau gilt als frühes Hauptwerk Eiermanns und zeichnet sich durch seine klare Gliederung sowie die für den Architekten typische funktionalistische Formensprache aus. Das Gebäude steht als Baudenkmal unter Denkmalschutz und wird seit 2020 vom Landesamt für Einwanderung genutzt.

Geschichte Das Berliner Landesamt für Einwanderung ging aus dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hervor. Zuvor war das nun eigenständige Landesamt nur eine Abteilung im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Die Eröffnung fand am 15. Januar 2020 statt.

Gründe für die Schaffung des Landesamtes sind nach Angaben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport der demografische Wandel und der daraus entstehende Fachkräftemangel. Außerdem soll das Landesamt eine Reaktion auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15. August 2019 sein. Das von der Bundesregierung erlassene Gesetz ist am 1. März 2020 in Kraft getreten. Damit Fachkräfte schneller vermittelt werden können, wurde das Ziel gesetzt, im neuen Landesamt u. a. bürokratische Hindernisse abzubauen, ein Beschwerdemanagement einzuführen und ein Dolmetscher-Service einzurichten.

Zudem sollte das Landesamt als erste eigenständige Einwanderungsbehörde eines Bundeslandes auch ein politisches Signal in Richtung Willkommenskultur sein. Andreas Geisel (damaliger Senator für Inneres und Sport) sagte bei der Eröffnungsrede: „Berlin ist das Symbol für Weltoffenheit und Toleranz“.

Erster Direktor wurde Engelhard Mazanke, der bereits seit 2011 die Ausländerbehörde innerhalb des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten leitete.

Beim Direktor direkt angegliedert war von 2020 bis zu seinem Tod im Jahr 2023 der ehrenamtliche Ombudsmanns Wolfgang Wieland, der in seiner Funktion Einwanderer durch Information und Beratung unterstützte und Ansprechpartner für die Mitarbeiter – beispielsweise für Verbesserungsvorschläge – war. Diese Funktion wurde nicht erneut besetzt.

Aufgaben und Organisation Das Landesamt für Einwanderung nimmt als Ausländerbehörde von Berlin den Vollzug des Ausländerrechts wahr. Vertreten wird die Behörde durch den Direktor.

Die Behörde ist in sieben Abteilungen gegliedert (Stand: 2024):

Abteilung A – Asylangelegenheiten Abteilung B – Besondere Aufgaben Abteilung E – Einwanderung Abteilung S – Staatsangehörgkeitsangelegenheiten Abteilung R – Kriminalitätsbekämpfung und Rückführung Abteilung G – Grundsatz und Querschnitt Abteilung P – Prozess und Recht

Aufsicht Die Rechts- und Fachaufsicht übt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport aus.

Weblinks Website des Landesamtes für Einwanderung

Einzelnachweise

Einwanderung Kategorie:Ausländerrecht (Deutschland) Kategorie:Migrationspolitik (Deutschland) Kategorie:Behördengründung 2020