Das Amt Wölfersheim war ein Amt der Fürsten von Solms-Braunfels und nachfolgend im Großherzogtum Hessen.

Funktion In der Frühen Neuzeit waren Ämter eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft. Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren hier nicht getrennt. Dem Amt stand ein Amtmann vor, der von der Landesherrschaft eingesetzt wurde.

Geschichte Das Amt Wölfersheim gehörte zum Fürstentum Solms-Braunfels.

Mit der Rheinbundakte Art. 24 Rheinbundakte. von 1806 fiel die staatliche Hoheit über das Fürstentum Solms-Braunfels dem Großherzogtum Hessen zu. Dieses gliederte das Gebiet in das Fürstentum Oberhessen (ab 1816: „Provinz Oberhessen“) ein. Vorgegeben war aber die Einschränkung, dass dem Fürsten der Rang eines Standesherren verblieb und er in seiner ehemaligen Herrschaft weiter hoheitliche Rechte in Verwaltung und Rechtsprechung ausübte. Diese eigenständige Souveränität störte selbstverständlich den Anspruch des Großherzogtums auf das staatliche Gewaltmonopol.

Ab 1820 kam es im Großherzogtum Hessen zu Verwaltungsreformen. 1821 wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und alle Ämter aufgelöst. Für die bisher durch die Ämter wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben wurden Landratsbezirke geschaffen, für die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichte.

Wegen der querliegenden Rechte der Standesherren dauerte das in einigen der von ihnen regierten Gebiete bis 1822, bis diese Reform auch dort vollzogen war, so auch im Bereich Solms-Braunfels: Mit Allerhöchster Entschließung seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs vom 24. April 1822 wurde das ehemalige fürstlich solms-braunfeldische Amt Wölfersheim aufgelöst und dessen Verwaltungsaufgaben auf den neu gebildeten Landratsbezirk Hungen, dessen Aufgaben in der Rechtsprechung dem Landgericht Hungen übertragen. Die neue Landeseintheilung und Organisation der untern Justiz und Verwaltungsbehörden – insbesondere in den fürstlich und gräflich Solmsischen Besitzungen betreffend. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 10. Mai 1822, S. 182.

Bestandteile Zum Amt Wölfersheim gehörten zum Zeitpunkt seines Übergangs an das Großherzogtum Hessen 1806: Dorf-Güll, Gambach Gambach gehörte 1806 zu einem Amt Gambach, 1820 aber zum Amt Wölfersheim (), Griedel, Holzheim, Obbornhofen, Weckesheim und Wölfersheim.

Recht Im Amt Wölfersheim galt das Solmser Landrecht. Das Gemeine Recht galt nur noch, wenn das Solmser Landrecht für einen Sachverhalt keine Bestimmungen enthielt. Das Solmser Landrecht blieb auch, als das Amt Wölfersheim zum Großherzogtum Hessen gehörte, dort weiter geltendes Recht Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 106, sowie beiliegende Karte. , das erst zum 1. Januar 1900 das einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltende Bürgerliche Gesetzbuch ablöste.

Einzelnachweise

Wölfersheim Wölfersheim Kategorie:Butzbach Kategorie:Hungen Kategorie:Münzenberg Kategorie:Pohlheim Kategorie:Reichelsheim (Wetterau) Kategorie:Wölfersheim Kategorie:Aufgelöst 1822