Das Gebiet Buntsandsteinfelsen im Rurtal ist ein mit Verordnung von 2000 des Regierungspräsidiums Köln ausgewiesenes Europäisches Vogelschutzgebiet (Schutzgebietkennung DE-5304-401) im Südwesten des deutschen Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union dient der Erhaltung der wildlebenden, im Gebiet ihrer Mitgliedsstaaten heimischen Vogelarten und der Regelung des Schutzes, der Bewirtschaftung und der Regulierung dieser Vögel, ihrer Eier und Lebensräume.Artikel 1 der aktuellen Vogelschutzrichtlinie Für die Betreuung ist die Biologische Station Düren zuständig. Die Flächen sind gleichzeitig auch als Naturschutzgebiet ausgewiesen, dabei Südwestexponierte Wälder und Felsbereiche im Rurtal, Buntsandsteinfelsen bei Blens und Buntsandsteinfelsen im Rurtal von Untermaubach bis Abenden.

Lage Die neun Teilgebiete des insgesamt rund drei Quadratkilometer großen Vogelschutzgebiets „Buntsandsteinfelsen im Rurtal“ liegen im Kreis Düren. Sie erstrecken sich beidseitig der Rur, zwischen dem zur Gemeinde Kreuzau gehörenden Ortsteil Untermaubach im Norden und dem zur Stadt Heimbach gehörenden Hausen im Süden.Karte des Schutzgebiets bei www.protectedplanet.net, abgerufen am 5. Mai 2020.

Beschreibung Das Vogelschutzgebiet „Buntsandsteinfelsen im Rurtal“ wird als ein „bis zu 90 Meter in den anstehenden Buntsandstein eingeschnittenes Tal mit stark zerklüfteten und teils senkrecht zur Rur abfallenden Felsen, Kaminen, Felsspalten und -höhlen, flechten- und moosreicher Pioniervegetation, extrem mageren und trockenen Felsköpfen und -Felsvorsprüngen, Eichen-, Hainsimsen-Buchen-, Schlucht- und Hang- sowie wärmeliebenden Traubeneichen-Trocken- und Weißmoos-Kiefernwäldern“ beschrieben. Es bildet einen durch natürliche Vorgänge entstandenen Großaufschluss, in welchem Böden, Gesteine, Lagerungsverhältnisse, Mineralien und Sedimentstrukturen freigelegt sind.

Das durch die Buntsandsteinfelsen geprägte Schutzgebiet ist für den hier brütenden Uhu von besonderer Bedeutung, er besitzt hier ihr landesweites Schwerpunktvorkommen an Naturfelsen. Wie schwer die Folgen unregulierten Klettersports in Uhulebensräumen im Extremfall sein können, zeigen langjährige Beobachtungen der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen im Gebiet. Der Bruterfolg der Uhupaare im Schutzgebiet stieg von 0,5 Flügge Jungvögel je Brutpaar und Jahr von 1990 bis 1998, auf 0,98 Flügge Jungvögel je Brutpaar und Jahr von 1999 bis 2008 nach dem die Kletterbereiche eingeschränkt wurden. In Abbau befindlichen Steinbrüchen wurden hingegen 2,0 Flüggen je Uhubrutpaar und Jahr nachgewiesen.W. Breuer & S. Brücher: Gefährliche Mittelspannungsmasten und Klettersport: Aktuelle Aspekte des Uhuschutzes Bubo bubo in der Eifel. Charadrius 46 (1–2) 2010, S. 49–55.

Lebensraumklassen

Lebensraumtypen Folgende Lebensraumtypen sind im Vogelschutzgebiet „Buntsandsteinfelsen im Rurtal“ beschrieben: 3260 – Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis 4030 – Trockene europäische Heiden 6430 – Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 8220 – Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation 8230 – Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii 8310 – Nicht touristisch erschlossene Höhlen 9110 – Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 9170 – Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum 9180 – Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion* Anmerkung: * = vom Verschwinden bedroht, die Europäische Gemeinschaft hat eine besondere Verantwortung für ihre Erhaltung.

Schutzzweck Wesentlicher Schutzzweck sind der Schutz und die Wiederherstellung der natürlichen Felsökosysteme und Laubwälder durch eine Reglementierung des Klettersports sowie Lenkung der Wanderer und Spaziergänger. Vor allem die Felsen und Steilhänge sind wichtige Vernetzungselemente im landesweit bedeutsamen Rurkorridor, der drei von sechs Großlandschaften Nordrhein-Westfalens verbindet.

Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen sind aber je nach Art unterschiedlich beschrieben.

Kletterproblematik im Naturschutzgebiet Der Kletterbereich im FFH-Gebiet Buntsandsteinfelsen im Rurtal wird als Klettergarten Nordeifel oder auch Klettergebiet Nideggen bezeichnet. Seit Anfang 2005 gilt dort der Landschaftsplan 3 Kreuzau/Nideggen des Kreises Düren.Kreis Düren: Landschaftsplan 3 Kreuzau/Nideggen Kreis Düren 2005. Die Kletterbereiche befinden sich im Eigentum der Stadt Nideggen, die auch das Klettergebiet Nideggen betreut. Die Stadt verkauft Klettertickets und führt Kontrollen im Gebiet durch. Geklettert darf noch an den Felsen Hirtzley, Effels, den Hinkelsteinen 1–4 und Zwei Brüder.Klettergarten Nordeifel Homepage Sektion Rheinland-Köln e. V. im Deutschen Alpenverein.

Für Rettungsaktionen im Fels und Sanierung der Kletterhaken ist die Bergwacht Nideggen zuständig.

Im Info-Flyer Höhenfieber - Klettern im Rurtal sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst.Höhenfieber - Klettern im Rurtal Info-Flyer auf Homepage Sektion Rheinland-Köln e. V. im Deutschen Alpenverein.

Brutvögel Mittelspecht mini|hochkant=0.8|Mittelspecht Erhaltung und Entwicklung von ausgedehnten, lebensraumtypischen Laub- und Mischwäldern sowie von Hartholzauen mit hohen Alt- und Totholzanteilen, die Erhöhung des Eichenwaldanteils, die Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung geeigneter Waldgebiete, die Verbesserung des Nahrungsangebotes, die Erhaltung von Höhlenbäumen sowie Förderung eines dauerhaften Angebotes geeigneter Brutbäume sowie die Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen von März bis Juni.

Neuntöter Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutzten halboffenen, gebüschreichen Kulturlandschaften mit insektenreichen Nahrungsflächen, die Verhinderung der Sukzession durch Entbuschung und Pflege, die Verbesserung der agrarischen Lebensräume durch Extensivierung der Grünlandnutzung (reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel, extensive Beweidung mit Schafen, Rindern) sowie die Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen von Mai bis Juli.

Schwarzspecht mini|hochkant=0.8|Schwarzspecht Erhaltung und Entwicklung von lebensraumtypischen Laub- und Mischwäldern (vor allem Buchenwälder) mit hohen Alt- und Totholzanteilen (bis zu zehn Bäumen je Hektar), die Vermeidung der Zerschneidung der besiedelten Waldgebiete, die Erhaltung und Entwicklung von sonnigen Lichtungen, Waldrändern, lichten Waldstrukturen und Kleinstrukturen (Stubben, Totholz) als Nahrungsflächen, die Verbesserung des Nahrungsangebotes, die Erhaltung von Höhlenbäumen sowie Förderung eines dauerhaften Angebotes geeigneter Brutbäume (vor allem >120-jährige Buchen) sowie die Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen von März bis Juni.

Rotmilan Erhaltung und Entwicklung von Waldgebieten mit lichten Altholzbeständen sowie von offenen, strukturreichen Kulturlandschaften, die Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der besiedelten Lebensräume, die Erhaltung und Entwicklung von geeigneten Nahrungsflächen (vor allem Grünland- und Ackerflächen, Säume, Belassen von Stoppelbrachen), die Erhaltung der Horstbäume mit einem störungsarmen Umfeld, die Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen von April bis Juli, die Entschärfung bzw. Absicherung von gefährlichen Strommasten und Freileitungen sowie die Reduzierung der Verluste durch Sekundärvergiftungen (Giftköder).

Uhu mini|hochkant|Uhu mit Baummarder im Fang Erhaltung von störungsfreien Felsen, Felsbändern und Felskuppen, der Verzicht auf Verfüllung und/oder Aufforstung von aufgelassenen Steinbrüchen, die Vermeidung der Zerschneidung der besiedelten Lebensräume, das gegebenenfalls behutsame Freistellen von zuwachsenden Brutplätzen, die Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (Februar bis August) wie Lenkung der Freizeitnutzung wie (Klettersport, Motocross) sowie die Entschärfung bzw. Absicherung von gefährlichen Strommasten und Freileitungen.

Wanderfalke Erhaltung von offenen Felswänden, Felsbändern und Felskuppen mit Nischen und Überhängen (natürliche Felsen, Steinbrüche), das gegebenenfalls. behutsame Freistellen von zuwachsenden Brutplätzen, die Erhaltung der Brutplätze an Bauwerken sowie die Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen von März bis Juni.

Wespenbussard Erhaltung und Entwicklung von Laub- und Laubmischwäldern mit lichten Altholzbeständen in strukturreichen, halboffenen Kulturlandschaften, die Erhaltung und Entwicklung von Lichtungen und Grünlandbereichen, strukturreichen Waldrändern und Säumen als Nahrungsflächen mit einem reichhaltigen Angebot an Wespen, die Verbesserung der Nahrungsangebotes, die Erhaltung der Horstbäume mit einem störungsarmen Umfeld sowie die Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen von Mai bis August.

Zusammenhang mit anderen Schutzgebieten Mit dem Vogelschutzgebiet „Buntsandsteinfelsen im Rurtal“ sind folgende, zusammenhängende Schutzgebiete (Liste nicht vollständig) ausgewiesen: FFH-Gebiet „Ruraue von Heimbach bis Obermaubach“ (5304-301) FFH-Gebiet „Buntsandsteinfelsen im Rurtal“ (5304-302)

Landschaftsschutzgebiet „Rurtalhänge zwischen Untermaubach und Abenden“ (LSG-5204-0001)

Siehe auch Liste der EU-Vogelschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen

Weblinks

Das Schutzgebiet beim Bundesamt für Naturschutz

Einzelnachweise

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