Akzise- oder Einnehmerhäuser in Dresden waren Gebäude, an denen seit 1703 von der Stadt die Generalkonsumtions-Akzisesteuer, einem Vorläufer der heutigen Mehrwertsteuer, für die Einfuhr von Waren erhoben wurde. Sie befanden sich meist an den alten Einfallstraßen, die ins Weichbild der Stadt Dresden führten. Trotz Aufhebung dieser Akzisesteuer ab 1834 durch die Gründung des Deutschen Zollvereins wurden trotzdem die Ende des 18. Jahrhunderts eingeführten Chausseegelder an ihnen weiterhin erhoben. Per Gesetz wurde 1884 die Aufhebung der Brücken- und Chausseegelder im Königreich Sachsen zum Ende des Jahres 1885 beschlossen, die Einnehmerhäuser anschließend an Private verkauft, von denen sie zu großen Teilen abgebrochen und durch eine Neubebauung ersetzt wurden.
Akzisehäuser und Hebestellen Gegenwärtig sind nur noch wenige dieser ehemaligen Zollhäuser erhalten, die in der Regel unter Denkmalschutz stehen. Im Denkmaltext der sächsischen Denkmalliste heißt es dazu: „Nach dem Dresdner Eingangsabgabenregulativ von 1855 waren beim Einbringen in das Stadtgebiet 25 „in- und zollvereinsländische“ Waren einer Abgabe unterworfen: Brot, Backwerk, Bier, Fleisch, Wild, Geflügel, Fische, Vieh, Getreide. In den nachfolgenden Jahren ist dieses Regulativ mehrmals den neuen Bedingungen angepasst worden, aber um 1900 mussten nach wie vor Eingangsabgaben an der Gemeindegrenze entrichtet werden. Daran erinnert neben der Hebestelle Weinbergstraße 1 nur noch der markante Fachwerkbau der 40. Hebestelle an der Pfotenhauerstraße 107. Mitte des 19. Jahrhunderts unterhielt die Stadt acht Hebestellen an den Grenzen der Altstadt, vier an jenen der Neustadt und zwei an denen der Friedrichstadt.“Ehem. Zollhaus Johannstadt ID-Nr. 09217167 (abgerufen am 3. Mai 2020)
Gleichwohl gehen diese Einnehmer- bzw. Akzisehäuser historisch weiter zurück, als diese Denkmalbeschreibung. So notierte Fritz Löffler bereits in der ersten Ausgabe seines Werkes Das alte Dresden (Fritz Löffler: Das alte Dresden. Geschichte seiner Bauten. 1. Auflage, Sachsenverlag, Dresden 1956, S. 409), dass diese auf die Einführung der „Generalakzise-Konsumtionssteuer“ von 1703 zurückzuführen seien.Fritz Löffler: Das alte Dresden. Geschichte seiner Bauten. 1. Auflage, Sachsenverlag, Dresden 1956, S. 409 (und alle Folgeauflagen, mit veränderten Seitenzahlen) Die neuere Forschung datiert diese von diesem Datum noch einmal 200 Jahre, d. h. ins 16. Jahrhundert zurück.
Mit Blick auf die Gesetzeslage im damaligen Königreich Sachsen, in dem am 24. Juni 1884 per Gesetz die Aufhebung der Brücken- und Chausseegelder im Königreich Sachsen zum Ende des Jahres 1885 beschlossen wurde, so dass damit die letzten Schlagbäume entfielen:Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1884, S. 145. Vgl. Geschichte der Hauptsteuer- und Hauptzollämter und ihrer nachgeordneten Behörden, Fußnote 20 auf archiv.sachsen.de, abgerufen am 5. Mai 2020 Hier sind die im Folgenden herangezogenen Denkmalbeschreibungen gelegentlich irreführend, die diese noch für „um 1900“ verorten wollen.
Die Erhebung von Brücken- oder Chausseegeldern – wenngleich ohne Schlagbäume – war historisch jedoch noch bis ins 20. Jahrhundert möglich: So wurde bis zur Eingemeindung von Blasewitz nach Dresden im Jahr 1921 ein „Brückengeld“ für das Überqueren des Blauen Wunders erhoben. Einnehmer- oder Akzisehäuser dafür gab es nie.
Positionierung Im Laufe der historischen Entwicklung änderte sich die Lage dieser Kontrollstellen, über die die Stadt erreicht werden konnte. Sie wurden im Rahmen der Stadtentwicklung immer weiter nach außen in die Vorstädte verlagert.
1. Phase – Stadttore Zunächst existierten in der Befestigungsanlage der Stadt zahlreiche Stadttore. Die für den Handel wichtigsten waren: Wilsdruffer Tor (Wilsches Tor) von 1313 bis 1811 Seetor von 1403 bis 1823 Pirnaisches Tor von 1590 bis 1820 Frauentor (an der Frauengasse vor der Kirche Unserer Lieben Frauen) von 1297 bis 1549 Ziegeltor, errichtet um 1550, heute als Teil der Befestigungsanlagen erhalten Georgentor (zuvor Elbtor an der Elbbrücke) und in Altendresden (heutige Innere Neustadt): Schwarzes Tor (auch Bautzner Tor oder Lausitzer Tor) bis 1817 Weißes Tor (auch Leipziger Tor oder Meißner Tor) bis nach 1817
2. Phase – Schläge mit Torhäusern Mit der Anlage der Vorstädte entstanden Torhäuser an den sogenannten Schlägen, die rund um die Innere Altstadt und Innere Neustadt am sogenannten Environweg (entspricht im Westen und Süden dem heutigen 26er Ring) angeordnet waren. Hier waren bis 1885 Schlagbäume errichtet, um das Wege- oder Chausseegeld zu kassieren.Stadtwiki Dresden – Environweg (abgerufen am 3. Mai 2020). Die bekanntesten Schläge in Dresden waren: Freiberger Schlag (Ammonstraße Ecke Freiberger Straße) Falkenschlag (an der Falkenbrücke) Dippoldiswalder Schlag (Reitbahnstraße) Dohnaischer Schlag (an der Bürgerwiese) Pirnaischer Schlag (ehem. Albrechtstraße) Rampischer Schlag (Pillnitzer Straße) Ziegelschlag (Ziegelstraße Ecke Schulgutstraße, am Eliasfriedhof) Bautzner Schlag (Bautzner Straße) Leipziger Schlag (Leipziger Straße/Palaisplatz) Ostraschlag (Ostragehege) Diese Torhäuser existieren bis auf das Torhaus am Palaisplatz (Weißes Tor/Leipziger Schlag) nicht mehr.
3. Phase – Akzise- oder Einnehmerhäuser Diese Hebestellen dienten der Entrichtung des Zolls für eingeführte Waren. Sie wurden weiter nach außen an die Gemeindegrenzen der Vorstädte verlegt. Diese Anlagen sind in der folgenden Liste zusammengestellt.
Liste von ehemaligen Akzise- oder Einnehmerhäusern in Dresden
Quellen Denkmalliste des Landes Sachsen Die Einnehmerhäuser in Dresden – Zeugen der Vergangenheit, in: Sächsisches Tageblatt, Mai 1977 (6 Folgen), siehe online in: paul-rackwitz.de
Weblinks
Einzelnachweise
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