mini|Beichte in der Heilig-Kreuz-Basilika in Warschau (2023) Die Beichte (lat. confessio; Bußsakrament) ist das von Christen praktizierte Bekenntnis einer schuldhaften Verfehlung des Pönitenten oder Beichtkindes vor einem Beichtvater. Das Gespräch unter vier Augen wird auch Ohren-, Einzel- oder Privatbeichte genannt.mini|Ein Beichtstuhl in der katholischen Kirche St. Peter in MainzDie Beichte unterscheidet sich von anderen Seelsorgegesprächen dadurch, dass sie auf eine formelle, meist sakramentale Sündenvergebung im Namen Christi hinzielt, gewöhnlich ausgedrückt mit den Worten „Ich spreche dich los von deinen Sünden“. In der römisch-katholischen und den orthodoxen Kirchen ist das Bußsakrament eines der sieben Sakramente und kann nur von einem Priester gespendet werden.

In anglikanischen und lutherischen Kirchen wird neben der Privatbeichte die sogenannte „allgemeine Beichte“ im Rahmen eines Gottesdienstes angeboten. Die altkatholische Kirche kennt – neben der Form des persönlichen Beichtgesprächs – das Bußsakrament als Versöhnungsfeier auch ohne individuelles Schuldbekenntnis.

Neutestamentliche Grundlegung Die Kirchen beziehen sich in der Lehre vom Bußsakrament auf biblische Aussagen wie diese:

„Jesus sagte noch einmal zu ihnen: ‚Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert.‘“

Jesus zu seinen Jüngern: „Amen, ich sage euch: Alles, was ihr auf Erden binden werdet, das wird auch im Himmel gebunden sein und alles, was ihr auf Erden lösen werdet, das wird auch im Himmel gelöst sein.“

Grundlage für die Sündenvergebung und Versöhnung des Menschen mit Gott ist dabei der Kreuzestod Jesu Christi als Sühneopfer, der als heilswirksames Handeln Gottes für die Menschen interpretiert wird, durch das die Sündenfolgen beseitigt werden und die Menschen für die Begegnung mit Gott disponiert werden:

„Gott wollte mit seiner ganzen Fülle in ihm (Jesus Christus) wohnen, um durch ihn alles auf ihn hin zu versöhnen. Alles im Himmel und auf Erden wollte er zu Christus führen, / der Frieden gestiftet hat am Kreuz durch sein Blut... Er hat euch durch den Tod seines sterblichen Leibes versöhnt, um euch heilig, untadelig und schuldlos vor sich hintreten zu lassen.“

„Wenn jemand in Christus ist, dann ist er eine neue Schöpfung: Das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist geworden. Aber das alles kommt von Gott, der uns durch Christus mit sich versöhnt und uns den Dienst der Versöhnung aufgetragen hat. Ja, Gott war es, der in Christus die Welt mit sich versöhnt hat, indem er ihnen ihre Verfehlungen nicht anrechnete und unter uns das Wort von der Versöhnung aufgerichtet hat.“

Geschichte mini|Beichte, aus einer Serie der sieben Sakramente, von Padre Ghedini (1779) Die biblischen Texte zur Beichte lassen nicht deutlich erkennen, ob sie privat oder öffentlich abgenommen wurde. Die erste nichtbiblische Erwähnung findet sich in der Didache, wo die Beichte erwähnt wird, aber nicht der Ritus, nach dem dieses Sakrament gespendet wurde. Auch der Hirte des Hermas kannte die Beichte, ging aber nicht auf die äußere Form ein. Irenäus von Lyon schilderte eine öffentliche Beichte im Detail. Origenes verlangte die öffentliche Beichte im Fall von schwerwiegenden Sünden. Aus seiner Forderung kann man schließen, dass bei lässlichen Sünden die private Beichte genehmigt war. Die Entwicklung zur privaten bzw. Ohrenbeichte nahm ab dem Jahr 200 stets zu. Die Ohrenbeichte wurde oft bei Eremiten oder Priestern in Mönchsorden abgelegt. Der hl. Augustinus von Hippo († 430) erwähnt die öffentliche Beichte in keiner seiner Schriften; daraus schließt man, dass die Beichte im 5. Jahrhundert überwiegend privat bzw. in der Form der Ohrenbeichte abgelegt wurde. Allerdings wurde erst seit dem 9. Jahrhundert der Ablauf der Beichte vereinheitlicht, aber auch nur in groben Zügen. Die iroschottischen Mönche verbreiteten die Ohrenbeichte in ganz Europa.Bertrand Kurtscheid: A History of the Seal of Confession. London 1927, S. 1–115.

Das Beichtgeheimnis ist seit Anbeginn ein als selbstverständlich geltender Bestandteil des Bußsakramentes, allerdings gab es auch Verletzungen der absoluten Vertraulichkeit durch den Beichtvater. So musste das Schweigegebot kirchenrechtlich geregelt werden, was beim Vierten Laterankonzil (1215) geschah. Canon 21 (Omnis utriusque sexus) ordnete an, dass „jeder Gläubige […], der ins entscheidungsfähige Alter gekommen ist, […] wenigstens einmal jährlich allein seinem eigenen Priester alle Sünden treulich bekennen und […] die auferlegte Buße nach Kräften zu erfüllen suchen“ muss.Viertes Laterankonzil, Canon 21. Zitiert in der Übersetzung nach: Reinhold Mokrosch, Herbert Walz (Bearb.): Mittelalter (= Heiko A. Oberman (Hrsg.): Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen, Band 2). Neukirchener Verlag des Erziehungsvereins, Neukirchen-Vluyn 1980, ISBN 3-7887-0623-6, S. 123. Zudem verfügte der Canon im Fall eines gebrochenen Beichtgeheimnisses die Suspension des Priesters.http://www.internetsv.info/Archive/CLateranense4.pdf Er musste auf Lebenszeit in einem strengen Kloster Buße tun. Nach geltendem Kirchenrecht hat die Verletzung des Beichtgeheimnisses die sofortige Exkommunikation des Priesters zur Folge.Codex Iuris Canonici (1983), can. 960–991 und 1388

Mit der Reformation entstanden einige Kritikpunkte an der bestehenden Praxis. Im 19. und 20. Jahrhundert erfuhr die Beichte in einigen liturgisch orientierteren Zweigen des Protestantismus wieder einen Aufschwung.

Das Zweite Vatikanische Konzil und die damit einhergehende Liturgiereform in der katholischen Kirche betonten die Heilswirkung dieses Sakramentes und legte deshalb Wert darauf, dass dieses Sakrament als „Feier der Versöhnung“ (mit Gott, der Kirche und den Menschen) verstanden wird:

Aus diesem Grund wird das Bußsakrament auch als Sakrament der Buße und Versöhnung bezeichnet.

Katholische Kirche mini|Beichte auf einem Priestergrabstein mini|Priester beichtet bei Priester, außerhalb des Beichtstuhls, Frankreich (2024) Jeder Gläubige, der das Unterscheidungsalter erreicht hat, ist verpflichtet, wenigstens einmal im Jahr seine schweren Sünden zu bekennen. (). Den Gläubigen wird empfohlen, auch ihre übrigen („lässlichen“) Sünden zu beichten („Andachtsbeichte“)KKK, 1458: „Das Bekenntnis der alltäglichen Fehler, der läßlichen Sünden, ist genaugenommen nicht notwendig, wird aber von der Kirche nachdrücklich empfohlen [Vgl. K[onzil] v. Trient: DS 1680; CIC, can. 988, § 2]. Das regelmäßige Bekenntnis unserer läßlichen Sünden ist für uns eine Hilfe, unser Gewissen zu bilden, gegen unsere bösen Neigungen anzukämpfen, uns von Christus heilen zu lassen und im geistigen Leben zu wachsen. Wenn wir in diesem Sakrament öfter das Geschenk der Barmherzigkeit Gottes empfangen, wird es uns drängen, selbst barmherzig zu sein wie er“..

Darüber hinaus sind alle Gläubigen zur häufigen Beichte eingeladenNachsynodales Apostolisches Schreiben Sacramentum caritatis, 21, vor allem in den Bußzeiten der Kirche und vor den hohen Festtagen. Darüber hinaus sind diejenigen, die sich einer schweren Schuld bewusst sind, zum Empfang des Bußsakraments verpflichtet. Wer sich bewusst ist, eine Todsünde begangen zu haben, darf selbst dann, wenn er tiefe Reue empfindet, die heilige Kommunion nicht empfangen, bevor er die sakramentale Absolution erhalten hat.Katechismus der katholischen Kirche, 1457

Mit diesem „Dienst der Versöhnung“ (2 Kor 5,18) sind die Apostel und ihre Nachfolger beauftragt.Katechismus der katholischen Kirche, 1442. mini|Amerikanische Militärbeichte, Deutschland (1945)

Voraussetzungen In der römisch-katholischen Kirche versteht man unter Beichte entweder das Sündenbekenntnis als solches oder den Gesamtvorgang der Spendung des Bußsakramentes. Das Bußsakrament bewirkt die Wiederherstellung der Taufgnade, die für das ewige Leben bei Gott notwendig ist. Für eine gültige Beichte müssen fünf Voraussetzungen gegeben sein: Gewissenserforschung, Reue, guter Vorsatz, Bekenntnis und Wiedergutmachung (Katholischer Erwachsenen-Katechismus).

Die Gewissenserforschung zielt vor der eigentlichen Beichte darauf ab, sich der Sünden und ihrer Umstände bewusst zu werden. Die Reue ist der wichtigste Teil der Beichte. Ohne Reue ist eine Vergebung der Sünden nicht möglich. Was man nicht bereut, kann man nicht gültig beichten. Man unterscheidet zwischen der vollkommenen Reue (aus Liebe zu Gott) und der unvollkommenen Reue. Die vollkommene Reue ist der Wunsch des frommen Herzens, sich aus Liebe zu Gott ganz von der Sünde abzuwenden und sich voll zum Vertrauen in die Liebe Gottes, zur Gemeinschaft mit Jesus Christus zu bekehren. Bei der unvollkommenen Reue kann auch die Angst vor ewiger oder zeitlicher Strafe durch Gott oder die Angst vor der Verfehlung des ewigen Ziels überwiegen. Der gute Vorsatz muss in der Absicht bestehen, in Zukunft alle schweren Sünden zu meiden. Für eine gültige Beichte ist das Bekenntnis aller bewussten schweren Sünden (auch Todsünden) nötig, deren man sich seit der Taufe erinnert und die noch nicht durch eine sakramentale Beichte vergeben worden sind. Eine Sünde ist dann schwer, wenn ein Gebot Gottes in einer wichtigen Sache, mit klarem Bewusstsein und in freier Entschiedenheit übertreten worden ist. Es wird auch geraten, weniger schwere, sogenannte lässliche Sünden zu bekennen. Die Wiedergutmachung besteht zunächst in der Pflicht, begangenes Unrecht soweit irgend möglich zu begleichen, beispielsweise muss Gestohlenes zurückgegeben werden. Zum anderen soll das Bußwerk helfen, die Folgen der Schuld in Solidarität mit der Kirche abzutragen. Hinsichtlich der Genugtuung, der Beseitigung der Sündenfolgen also, bildet die Kirche als Communio sanctorum eine zeitliche und ewige Gemeinschaft mit Christus und seinen Heiligen.

Somit kann keine wirksame Lossprechung bekommen, wer keine Reue über seine Sünden empfinden will, wer die nächste Sünde oder die Gelegenheiten zur Sünde nicht meiden will, wer seinen Feinden nicht verzeihen, fremde Ehre nicht wiederherstellen oder anderes Unrecht nicht ausgleichen will, obwohl er es könnte.

Feier mini|Klosterkirche Wiblingen, Ulm, BeichtstuhlEs gibt zwei ordentliche Formen der Feier des Bußsakraments: die Feier der Versöhnung für Einzelne die gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit Bekenntnis und Lossprechung der Einzelnen (forma sollemnior: Caeremoniale Episcoporum Nr. 251) Für Menschen in Lebensgefahr vorgesehen ist die gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit allgemeinem Bekenntnis und Generalabsolution. Das Einzelbekenntnis darin vergebener schwerer Sünden muss, falls der Gläubige überlebt, so bald wie möglich nachgeholt werden ().

Die gottesdienstlichen Ordnungen finden sich in: Die Feier der Buße nach dem neuen Rituale Romanum. Studienausgabe, hrsg. von den Liturgischen Instituten Salzburg, Trier und Zürich, Einsiedeln u. a. 1974. Die pastorale Einführung ist auch im Internet zugänglich., sbg.ac.at

Die Feier der Versöhnung für Einzelne hat folgende Gestalt: Begrüßung Nach dem Betreten des Beichtstuhls oder -zimmers macht der Beichtende das Kreuzzeichen und beginnt mit folgenden Worten:

BeichtenderPriester (1.) Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen. (2.) Gott, der unser Herz erleuchtet, schenke dir wahre Erkenntnis deiner Sünden und Seiner Barmherzigkeit. (3.) Amen. 

Falls genügend Zeit vorhanden ist, kann der Priester ein Schriftwort lesen oder sprechen.

Bekenntnis und Genugtuung Nun erfolgt das eigentliche Bekenntnis der Sünden im Beichtgespräch. Der Priester kann dem Beichtenden am Ende des Gespräches eine angemessene Buße zur Genugtuung für seine Sünden auftragen. Diese kann den Charakter eines Gebets oder eines Werkes der Nächstenliebe haben.

Reuegebet und Lossprechung