Unter Mülltrennung, fachlich Abfalltrennung, versteht man das getrennte Sammeln unterschiedlicher Abfallarten durch Privathaushalte, private Unternehmen und Dienststellen im öffentlichen Dienst. Dieser Vorgang kann auch noch in Abfallverwertungsanlagen vorgenommen werden. In diesem Fall stellt die Anlieferung von Abfall eine Vorbereitungshandlung für die eigentliche Mülltrennung dar. Sortenreiner Abfall kann oft unmittelbar als Sekundärrohstoff (z. B. Altstoffe, Aushubmaterial) wiederverwendet werden. Nicht zu Wertstoffen verarbeitbare Materialien werden im Zuge einer Abfallentsorgung (etwa als Restmüll, gemischter Bauschutt, Sondermüll/Problemstoff) durch Deponierung, Verbrennung usw. beseitigt.

Neben der Abfallvermeidung im engeren Wortsinn und der unmittelbaren Wiederverwendung tragen die Elemente der Kreislaufwirtschaft, nämlich die Mülltrennung zur Rückgewinnung von Wertstoffen und das Altstoffrecycling, in großem Maße zum Schutz der natürlichen Ressourcen, zum Umweltschutz sowie zur Energieeinsparung bei. Die Prinzipien der Abfallvermeidung, der Mülltrennung und der Wiederverwertung von Wertstoffen bilden die Grundlage der modernen Abfallwirtschaft. Alle drei Prinzipien sollen der Minimierung der Menge des „Abfalls zur Beseitigung“ dienen.

Grundlagen Mülltrennung wird zum einen durch den Verursacher selbst durchgeführt und zum anderen beim nachträglichen Sortieren in Müllsortieranlagen (Splitting). Inzwischen existieren ausgereifte automatisierte technische Sortieranlagen, die auch gemischte Siedlungsabfälle (teilweise) sortenrein trennen können. Der Recyclingcode auf Produkten aus Kunststoff und anderen Leichtverpackungen erleichtert die Erkennung und sortenreine Trennung verschiedener Sekundärrohstoffe.

Wenn im Rahmen der Mülltrennung bestimmte Artikel einer neuen Nutzung zugeführt werden können, so gelten diese nicht oder nicht mehr als Abfall.

Mülltrennung umfasst zwei von der Verursachergruppe abhängige Aspekte: die Trennung von Hausmüll in Privathaushalten (und ähnlichen Einrichtungen) die Trennung von Abfall in Gewerbe und Industrie (einschließlich öffentlicher Wirtschaft) Während für Hausmüll möglichst flächendeckend einheitliche Mülltrennungssysteme erwünscht sind, die sich in die kommunale Abfallwirtschaft einfügen, sind in Unternehmen branchen- und produktangepasste Speziallösungen vonnöten, die sich in die internen betriebswirtschaftlichen Abläufe eingliedern.

Getrennt werden muss nicht nur der Abfall aus Konsum und Produktion (Primärabfall), sondern auch der Sekundärabfall, der aus der Entsorgung entsteht (Müllverbrennungsaschen und -schlacken, Schreddergut, Klärschlamm, Reste der Tierkörperverwertung).

Durch eine recyclinggerechte Konstruktion wird die spätere Trennung von Wertstoffen bereits bei der Güterproduktion berücksichtigt.

Eine gute Mülltrennungsquote (das Verhältnis sortenrein getrennten Abfalls zum Restmüll) ist erforderlich, um eine hohe Recyclingquote (das Verhältnis wiederverwerteter Altstoffe zu Müllverbrennung und Deponiemüll) und eine möglichst saubere thermische Verwertung zu erreichen.

Während Mülltrennung in den Anfangsjahren der grünen Bewegung auf Freiwilligkeit beruhte, ist sie in Industriestaaten heute sowohl für Privathaushalte wie Unternehmen gesetzlich geregelt. Die Finanzierung der getrennten Entsorgung erfolgt meist über Müllgebühren, Steuern oder Abgaben auf Produkte (Vorfinanzierung im Verkauf).

Deutschland mini|Öffentliche Glas- und Papiercontainer in Deutschland

Seit 2015 schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz Getrennthaltungspflichten für Bioabfälle (§ 11: „Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme“) sowie für Papier-, Metall, Kunststoff- und Glasabfälle (§ 14: „Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung“) vor. Zur Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung führte § 14 Recyclingquoten ein, die spätestens ab 2020 einzuhalten waren.

In Deutschland wird die Mülltrennung und -abfuhr allerdings regional unterschiedlich gehandhabt. Die Art und Weise der Umsetzung ist umstritten.

Grundsätzlich muss in Deutschland der im Alltag anfallende Abfall getrennt werden in: Altglas (meist separat als Weiß-, Grün- und Braunglas bzw. Buntglas). Altpapier, sonstige Leichtverpackungen (Verpackungsmüll aus Kunststoff, Metallen und Verbundmaterial) Bioabfall Restmüll. Zusätzlich bestehen oft dezentrale Sammelstellen für Altkleider und Elektroschrott, gelegentlich auch für Korken. Der Einzelhandel ist verpflichtet, leere Batterien sowie Leuchtstofflampen zurückzunehmen.

Entsorgung der verschiedenen Abfälle: Altbatterien aller Art (kostenfrei im Einzelhandel oder Sammelstellen zu hinterlassen, da abgegolten durch die Abgabe der Hersteller für die Entsorgung), Altöl und Ölkanister (kostenfrei an Sammelstellen zu hinterlassen; abgegolten durch die Abgabe der Hersteller für die Entsorgung), Arzneimittel (z. T. kostenlose Rücknahme an den Schadstoffannahmestellen mancher Städte/Landkreise, ansonsten Entsorgung über Apotheken), Bauschutt (Kleinmengen gegen geringe Gebühr an Sammelstellen zu hinterlassen), Bioabfall, braune Tonne (kostenfrei für den Haushalt; Abfuhr und Verwertung sind mit den Gebühren für den Restmüll abgedeckt), Einwegflaschen und -dosen (Rückgabe in Getränkeverkaufsstellen gegen Erstattung des Dosen- oder Flaschenpfandes) Elektronikschrott (kostenfrei an Sammelstellen zu hinterlassen, da abgegolten durch die Abgabe der Hersteller), Grünabfall/Gartenabfall (kostenfrei an Sammelstellen zu hinterlassen; Verwertung ist mit den Gebühren für den Restmüll abgedeckt), Glas (kostenfrei für den Haushalt, da Abfuhr und Verwertung kostendeckend für den Entsorger) Metallschrott (kostenfrei an Sammelstellen zu hinterlassen; Verwertung ist mehr als kostendeckend für den Entsorger), Papier und Pappen, blaue Tonne (kostenfrei für den Haushalt; Verwertung ist kostendeckend für den Entsorger), Pfandflaschen (Rückgabe in den Verkaufsstellen gegen Erstattung des Flaschenpfandes), Restmüll, schwarze Tonne oder schwarzer Sack (kostenpflichtig, fester Tarif mit Mindestvolumen pro Einwohner), Schadstoffsammlung (kostenfrei an Sammelstellen zu hinterlassen, Abfuhr und Verwertung mit den Gebühren für den Restmüll abgedeckt), Sperrmüll (an Sammelstellen gegen geringe Gebühr zu hinterlassen oder kostenfreie Abholung auf Anforderung; Abfuhr und Verwertung wird aus den Gebühren für den Restmüll beglichen), Straßenkehricht (Aufnahme und Abfuhr nur an endgültig hergestellten Straßen durch die kommunale Straßenreinigung, abgegolten durch die Grundsteuer), Textilien (Sammelcontainer und Sammelstellen; Verwertung ist kostendeckend für den Entsorger), Verpackungsabfall, gelber Sack oder gelbe Tonne (abgegolten durch die Abgabe der Verpackungsindustrie – duales System).

Abfall-Aufkommen und Verwertungs-Quoten In Deutschland fallen jährlich etwa 350 Mio. t Abfälle an. Der größte Anteil, etwa 200 Mio. t, sind mineralische Abfälle. Von den mineralischen Abfällen sind ca. 100 Mio. t Boden und Steine, ca. 73 Mio. t Bauabfall (Bauschutt), ca. 15 Mio. t Aschen und Schlacken aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsprozessen, ca. 7 Mio. t Hüttensand und Hochofenschlacke sowie ca. 6 Mio. t Stahlwerksschlacke. Der größte Anteil des Bodenmaterials wird bei Verfüllungsmaßnahmen eingesetzt. (PDF; 1,5 MB), S. 133.

Von den 455 kg Müll, der pro Kopf in deutschen Haushalten im Jahr 2009 anfiel, waren 199 kg Haus- und Sperrmüll, 143 kg Wertstoffe und etwa 111 kg Bioabfall.

2007 wurden in Deutschland etwa 10 % der Kompaktleuchtstofflampen ordnungsgemäß entsorgt, was deutlich unter den Rücklaufquoten anderer Länder liegt und von Umweltverbänden als unzureichend kritisiert wurde. Dadurch seien allein .

Sammelsysteme, Verbände und Richtlinien 1961 wurde in der Bundesrepublik mit der Gründung des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) das Sammeln von Abfällen und Wertstoffen neu organisiert. Es entstanden Dienstleister wie Sulo, Trienekens, Rethmann und Edelhoff. Etwa zur selben Zeit entstand in der DDR das überregionale Sammelsystem SERO.

Mit dem dualen System (ehemals auch Grüner Punkt) wurde in Deutschland eine beim Kauf von Konsumartikeln vorgeleistete Finanzierung für automatisiert trennbare Materialien eingeführt, um verursacherseitigen haushaltsnahen Abfall durch die Entsorgungsbranche dem Recycling zuzuführen. Damit wird Abfall zu einem Wirtschaftsgut.

Um Rohstoffe effizient wiederverwerten zu können, fordert das Kreislaufwirtschaftsgesetz, den Müll vorzusortieren. § 11 benennt die Abfallarten: Papier, Glas, Kunststoffe, organische Abfälle, Metalle, Elektrogeräte, Sperrmüll. Soweit hierfür gesonderte Müllsammelbehälter zur Verfügung gestellt werden, muss der Müll entsprechend getrennt entsorgt werden.

Seit 2005 gilt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das die Rücknahme von Elektrogeräten regelt.

Die 2017 grundsätzlich modernisierte Gewerbeabfallverordnung regelt die Handhabung und Dokumentationspflichten in diesem Bereich.

Österreich In Österreich ist Mülltrennung – neben gemeinsamen EU-Recht – im zentralen Abfallwirtschaftsgesetz des Bundes geregelt, der Umgang mit Restabfall in der Deponieverordnung, help.gv.at und den Landesgesetzen., help.gv.atRechtsgrundlagen, lebensministerium.at Mülltrennung ist im Allgemeinen Aufgabe der Gemeinden (Straßensammlung/​Müllabfuhr, Betrieb von Recyclinghöfen, Mistplätzen u. a.), in einigen Bundesländern haben sich diese zu gänzlich oder großteils zu Verbänden zusammengeschlossen, so etwa die Niederösterreichischen Umweltverbände, welche großteils bezirksweise organisiert sind, die Abfallwirtschaftsverbände (AWV) Kärnten oder der burgenländische Müllverband (BMV), welcher das ganze Burgenland umfasst.

Einzelne Aspekte werden in zentralen Mülltrennungs- und -sammlungssystemen abgewickelt, so das Verpackungsrecycling im ARA System, das von der Altstoff Recycling Austria und ihren Tochterunternehmen (etwa die Firma ARES für betriebliche Entsorgungslösungen) und Branchenrecyclinggesellschaften betrieben wird,, ara.at oder die Trennung und Entsorgung radioaktiven Mülls durch die Nuclear Engineering Seibersdorf (NES) des Austrian Institute of Technology.

In Österreich wird der gesamte Abfall – zumindest in Großgruppen – getrennt erfasst: Es fallen (Stand 2010) jährlich etwa 52 Millionen Tonnen Abfall an, davon knapp 50 Mio. t Primärabfall. 32 Mio. t sind mineralischen Ursprungs, 25 Mio. t davon sind Aushubmaterialien, die schon in der Bauwirtschaft getrennt anfallen und – bis auf die große Menge – weitgehend unproblematisch sind, 5,2 Mio. t feste Siedlungsabfälle (etwa Bauschutt). 4 Mio. t sind Holzabfall, knapp 2 Mio. t Altmetall, 1,8 Mio. t Papierabfall. Nahrungsabfall umfasst etwa 1 Mio. t, sonstiger biologisch verwertbarer Abfall 2 Mio. t. Knapp 400.000 t stammen aus Tierhaltung und Schlachtung (tierische Nebenprodukte – eine eher problematische Gruppe – insgesamt etwas über 1 Mio. t). Der Rest, eine Menge von grob 5 Mio. t, ist gewerblicher und Industrieabfall diverser Abfallgruppen. Gefährlicher Abfall beläuft sich auf etwa 1 Mio. t (also 2 % des Gesamtabfalls).Umweltbundesamt, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft – Abteilung VI/3: , Abbildung Anteile ausgewählter Abfallgruppen im Jahr 2010 (Basis 51,72 Mio Tonnen), S. 7; Tabelle Aufkommen an Abfällen (Primär- und Sekundärabfälle) im Jahr 2010 – Gliederung nach Abfallgruppen gemäß ÖNORM S 2100 (Angaben in Tonnen), S. 8; und diverse Abschnitte aus 1.2 Zusammenfassung der Bestandsaufnahme zur Abfallwirtschaft in Österreich, S. 2 ff (pdf, lebensministerium.at).

Zum Zwecke der Aufbereitung und Verwertung werden 62 % davon getrennt, die nationale Recyclingquote ist europaweit führend. Für die thermische Behandlung stehen 15 %.Statusbericht 2012, Abbildung Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Jahr 2010 (Basis: 51,74 Mio. Tonnen), S. 9.