Die Herrschaft Remse war ein bis ins 19. Jahrhundert unter der Patrimonialgerichtsbarkeit der Herren von Schönburg stehender Verwaltungsbezirk unter kursächsischer Lehnsherrschaft. Er entwickelte sich aus dem Besitz des 1533 aufgelösten Klosters Remse und befindet sich heute im sächsischen Landkreis Zwickau.

Bis zum Ende der sächsischen Ämterverfassung im Jahr 1856 bildete die Herrschaft Remse den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge. Verwaltungssitz war das zum Schloss umfunktionierte Kloster Remse in Remse.

Geographische Lage Das kleine Gebiet der Herrschaft Remse befand sich in einem schmalen Streifen beiderseits der Zwickauer Mulde zwischen Glauchau im Südwesten und Waldenburg im Nordosten. Als südlichste der schönburgischen Lehnsherrschaften unter sächsischer Oberherrschaft lag die Herrschaft Remse zwischen den Schönburgischen Rezessherrschaften Glauchau im Südwesten und Waldenburg im Nordosten. Im Nordwesten befanden sich kleinere territorial vom Kerngebiet abgetrennte Parzellen und einige Parzellen der angrenzenden Verwaltungseinheiten. In diesem Bereich grenzte die Herrschaft Remse an das Kreisamt Altenburg des Herzogtums Sachsen-Altenburg und an die unter sächsischer Oberherrschaft stehenden schönburgischen Grundherrschaften Ziegelheim und Tirschheim (lediglich eine Exklave). Das ebenfalls unter sächsischer Oberherrschaft stehende Patrimonialgericht Abtei Oberlungwitz (zwei Parzellen), welches ab 1592 durch die Herrschaft Remse verwaltet wurde, lag als Exklave östlich der schönburgischen Herrschaft Lichtenstein. Im Süden grenze Abtei Oberlungwitz an das sächsische Amt Stollberg.

Das Gebiet der einstigen Herrschaft Remse befindet sich heute im nördlichen Teil des sächsischen Landkreises Zwickau. Die Orte gehören heute zu den Städten Waldenburg und Glauchau sowie zu den Gemeinden Remse, Schönberg und Oberwiera. Abtei Oberlungwitz gehört zur Stadt Oberlungwitz im Osten des Landkreises Zwickau.

Angrenzende Verwaltungseinheiten Die Angaben beziehen sich auf das Kerngebiet der Herrschaft Remse.

Geschichte mini|hochkant|„Roter Stock“, mutmaßlicher Rest der Klosterkirche Remse (Westwerk) Das Kloster Remse (1143 bis 1533) Das wegen seiner roten Farbe des verwendeten Baumaterials als Roter Stock bezeichnete Benediktiner-Nonnenkloster in Remse nördlich von Glauchau soll durch eine Schenkung des römisch-deutschen Königs Konrad III. im Jahre 1143 als Tochterkloster des Klosters Bürgel bei Jena gegründet worden sein. Seit 1216 ist für dieses der Name Remse belegt. Grundlage der wirtschaftlichen Festigung der Anlage war eine Schenkung von 100 Königshufen Rodungsland (rund 50 Hektar) rechts und links der Zwickauer Mulde bei Waldenburg und acht Dörfern an das Mutterkloster in Bürgel. Aufgrund der vom deutschen König getätigten Stiftung war das Kloster reichsunmittelbar und stand unter der Schutzherrschaft des Königs.

Obwohl das Kloster Remse rechtlich keine Selbstständigkeit besaß, war es wirtschaftlich eigenständig. Im Jahr 1254 erwarb es das eigene Vogteirecht, wodurch es sich seinen Schutzherrn selbst aussuchen konnte. Die Wirtschaftlichkeit des Klosters war hingegen gering, obwohl es weitere Dörfer im Umland (Weidensdorf, Kertzsch, Kleinchursdorf, Wickersdorf (anteilig bis 1488), Schwaben (anteilig bis 1488)Schwaben auf der Webseite der Stadt Waldenburg, Oertelshain, Oberwinkel, Ebersbach, Grumbach (bis 1495),Grumbach auf der Webseite der Gemeinde Callenberg Reichenbach (1243–1488),Reichenbach auf der Webseite der Gemeinde Callenberg Oberwiera (Anteil ab 1365), das Rittergut Tettau mit Tettau, Oberdorf und Wünschendorf (1492)Beschreibung der Gemeinde Schönberg und ihrer Ortsteile (PDF; 3,5 MB) auf der einer privaten Webseite, S. 71) hinzuerwerben konnte.

Ab 1254 beanspruchten die Herren von Waldenburg bzw. ab 1375/1378 die Herren von Schönburg die Schutzherrschaft (Vogteirecht) über das Kloster Remse, was der Abt des Klosters Bürgel jedoch abzuwehren versuchte. Die Streitigkeiten zwischen den Schönburgern und dem Kloster, insbesondere um Güter und deren Nutzung, konnten schließlich durch einen Kompromiss beigelegt werden. Den Schönburgern wurde u. a. die Jagd am rechten Ufer der Zwickauer Mulde zugebilligt. Durch die Leipziger Teilung 1485 gehörte das Kloster Remse mit seinem Besitz zum ernestinischen Kurfürstentum Sachsen. Nach Streitigkeiten zwischen dem Kloster Remse und den Herren von Schönburg erfolgte im Jahr 1488 im Torgauer UrteilDie Chronik von Reichenbach auf der Webseite des Heimatvereins Reichenbach durch den sächsischen Kurfürsten Friedrich dem Weisen der Zuspruch von Tirschheim, Reichenbach und Anteilen von Wickersdorf und Schwaben an Ernst von Schönburg.Schwaben auf der Webseite der Stadt Waldenburg Diese unter kursächsischer Lehnsherrschaft stehenden Orte wurden fortan als Grundherrschaft Tirschheim durch die Schönburgischen Herrschaften verwaltet.

Zu Beginn des 15. Jahrhunderts kam das Kloster Remse durch ständigen Erwerb von Grundbesitz zu einer gewissen Blüte. Infolge des Bauernkrieges verließ im Jahr 1525 der letzte Benediktinerabt von Bürgel sein Kloster und ging ins Tochterkloster nach Remse, um von da unterstützt zu werden. Das Kloster Bürgel wurde im Jahr 1526 aufgehoben. Das Tochterkloster Remse wiederum wurde im Zuge der Einführung der Reformation im ernestinischen Kurfürstentum Sachsen und der Säkularisation des geistlichen Besitzes im Jahr 1533 durch den sächsischen Kurfürsten Johann Friedrich I. formell aufgelöst. Den Nonnen wurde es freigestellt, die nunmehrige Domäne zu verlassen oder zu bleiben. Im zweiten Fall mussten sie die Ordenskleidung ablegen und sich den Anordnungen der Visitatoren fügen. In der Folgezeit verfiel die Klosterkirche.

Die Herrschaft Remse (1533 bis 1856) Der als kurfürstliche Domäne genutzte Remser Klosterbesitz ging zehn Jahre später zeitgleich mit den Ämtern Penig und Wechselburg, die gegen die Schönburgischen Ämter Hohnstein, Lohmen, Wehlen in der Sächsischen Schweiz und der Herrschaft Kriebstein bei Mittweida im Jahre 1543 eingetauscht wurden, in den Lehnsbesitz der Herren von Schönburg über. Die Landeshoheit verblieb jedoch beim Kurfürstentum Sachsen. Durch den Erwerb der aus kursächsischer Sicht abgelegenen Herrschaft Remse konnten die Herren von Schönburg eine Lücke zwischen den Schönburgischen Herrschaften Glauchau und Waldenburg schließen. Die Herren von Schönburg nutzten das einstige Kloster zunächst als Rittergut. Später erfolgte der schlossähnliche Umbau. Allerdings residierten die Herren von Schönburg nur selten in dem nach 1750 stark verfallenen Gebäude.

Der Erwerb der Herrschaft Remse im Jahr 1543 erfolgte in einer Zeit, in der die drei Söhne Georg I. von Schönburg-Glauchau (1529–1585),Georg I. von Schönburg-Glauchau in der Sächsischen Biografie Hugo I. von Schönburg-Waldenburg (1530–1566),Hugo I. von Schönburg-Waldenburg in der Sächsischen Biografie und Wolf II. von Schönburg-Penig (1532–1581)Wolf II. von Schönburg-Penig in der Sächsischen Biografie des 1534 verstorbenen Ernst II. von Schönburg (* 1486, † 1534)Ernst II. von Schönburg in der Sächsischen Biografie durch zwei Vormünder vertreten wurden. Dieser Zustand dauerte bis 1550 an, als Georg I. von Schönburg-Glauchau für seine Brüder die Regierungsgeschäfte übernahm. Die drei Brüder schlossen am 1. Mai 1556 einen Familienvertrag über die Aufteilung der Schönburgischen Herrschaften. Die Herrschaft Remse gelangte zusammen mit der Herrschaft Glauchau an Georg I. von Schönburg-Glauchau (1529–1585), welcher die Linie Schönburg-Glauchau begründete. Unter Georgs Sohn August(us) von Schönburg-Glauchau (1583–1610)August von Schönburg-Glauchau in der Sächsischen Biografie erfolgte im Jahr 1592 der Kauf von Abtei Oberlungwitz, welches bisher zum Streubesitz des 1536 säkularisierten Klosters Grünhain und des ihm nachfolgenden Amts Grünhain gehörte. Der Kauf erfolgte als Kompensation des um 1590 an das Kurfürstentum Sachsen abgetretenen schönburgischen Hausklosters Geringswalde. Da es sich bei Abtei Oberlungwitz um ein kursächsisches Rittergut handelte, bildeten die Herren von Schönburg daraus ein eigenes Patrimonialgericht, das der Herrschaft Remse unterstellt wurde.Die Abtei Oberlungwitz im Staatsarchiv des Freistaats Sachsen Aufgrund des plötzlichen Todes des kinderlosen August von Schönburg erlosch die Linie Schönburg-Glauchau im Jahr 1610 bereits in der zweiten Generation. Nach einem fünf Jahre dauernden Konflikt erkaufte Wolf Ernst von Schönburg-Remissau (1582–1623)Wolf Ernst von Schönburg-Remissau in der Sächsischen Biografie im Jahr 1615 die Herrschaften Glauchau und Remse, wodurch er allerdings seine Schulden deutlich vermehrte. Vermutlich war dies ein Grund des Mordes an seinem Bruder Otto Wilhelm von Schönburg (1587–1617)Otto Wilhelm von Schönburg in der Sächsischen Biografie am 28. November 1617 auf Schloss Hinterglauchau. Nach dem Tod von Wolf Ernst von Schönburg-Remissau im Jahr 1623 versuchten seine Geschwister, Wolf Ernsts Sohn Gottfried Ernst von Schönburg-Remissau († 1679)Wolf Ernst von Schönburg-Remissau in der Sächsischen Biografie von der Erbfolge auszuschließen. Auf Veranlassung Kursachsens mussten sie jedoch im Jahr 1628 der Wiederaufnahme in den Familienverband vertraglich zustimmen. Nachdem Gottfried Ernst von Schönburg-Remissau seine Mündigkeit erreicht hatte, erlangte er im Jahr 1647 die volle Erbberechtigung der Linie Schönburg-Glauchau. Er erhielt zunächst nur das Gut Berthelsdorf und im Jahr 1655 die Herrschaft Remse, wohin er auch seine Residenz verlegte. Die Herrschaft Remse war 1651 an Gottfried Ernsts Onkel Christian von Schönburg-Penig (1598–1664) gekommen.Christian von Schönburg in der Sächsischen Biografie Im Jahr 1661 erhielt Gottfried Ernst noch ein Drittel der Herrschaft Glauchau und nach Christian von Schönburgs Tod im Jahr 1664 die Herrschaft Rochsburg. Da die aufgrund der Auswirkungen des vergangenen Dreißigjährigen Kriegs gezeichneten Besitzungen keine ausreichenden Einkünfte boten, versuchte er 1659 vergebens, die Herrschaft Remse wieder zu verkaufen. Von 1666 bis 1671Reiner Groß: Schönburgische Geschichte. Eine Zeittafel. (Broschüre), Hrsg. von Britta Günther, Michael Wetzel, Tommy Schmucker, Chemnitz 2005, (?), S. 22, ohne ISBN verweigerten ihm die Bauern aus Pfaffroda während des sogenannten „Pfaffrodaer Hut- und Triftkrieges“, seine Schafe auf ihren Feldern weiden zu lassen.