Die deutsche Pandemie-Risikoanalyse wurde im Jahr 2012 unter fachlicher Federführung des Robert Koch-Instituts und weiterer Bundesbehörden durchgeführt, die den Titel „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ führt.Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012. In: 17. Deutscher Bundestag. Drucksache 17/12051. 3. Januar 2013. (PDF; 2,2 MB; 88 Seiten)

Sie ist Teil der von der Bundesregierung durchgeführten Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz, die auf Bundesebene der vorsorglichen und strukturierten Befassung mit möglichen bundesrelevanten Gefahren und den bei ihrem Eintritt zu erwartenden Auswirkungen auf die Bevölkerung, ihre Lebensgrundlagen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland dienen.Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2017. In: 19. Deutscher Bundestag. Drucksache 19/9520. 12. April 2019. (PDF; 4,5 MB; 36 Seiten)

Für die Risikoanalyse wurde zunächst ein Szenario über ein Seuchengeschehen erarbeitet, das auf der Verbreitung eines neuartigen Erregers basiert und sich an das in den Jahren 2002/03 aufgetretene Coronavirus SARS (Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom) anlehnt.Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2003. In: Robert Koch-Institut. Berlin. 2004. (PDF; 1,3 MB; 163 Seiten) Es beschreibt eine von Asien ausgehende, weltweite Verbreitung eines hypothetischen neuen Virus, das in der Analyse mit Modi-SARS-Virus bezeichnet wird. Die Pandemie läuft in Deutschland über drei Infektionswellen ab, bis nach drei Jahren der ersten Erkrankungen ein Impfstoff verfügbar ist.

Für das in der Risikoanalyse untersuchte Szenario über das Seuchengeschehen in Deutschland wurden deren Eintrittswahrscheinlichkeit und das zu erwartende Schadensausmaß bestimmt.

Ergebnisse der Risikoanalyse Die Eintrittshäufigkeit wurde mit einmal in einem Zeitraum von 100 bis 1000 Jahren bestimmt.

Das Schadensausmaß wurde mit 78 Millionen Erkrankten ermittelt, die sich in drei Jahren in drei Infektionswellen infiziert hatten. Über den Zeitraum der ersten Welle (Tag 1 bis 411) erkranken insgesamt 29 Millionen, im Verlauf der zweiten Welle (Tag 412 bis 692) insgesamt 23 Millionen und während der dritten Welle (Tag 693 bis 1052) insgesamt 26 Millionen Menschen in Deutschland. Für den gesamten zugrunde gelegten Zeitraum von drei Jahren ist mit mindestens 7,5 Millionen Toten (10 % der Infizierten) als direkte Folge der Infektion zu rechnen. Der volkswirtschaftliche Schaden wurde nicht konkret abschätzbar, er wird aber als immens angesehen, insbesondere dadurch, dass von 7,5 Millionen Verstorbenen etwa vier Millionen Erwerbstätige sind.

Annahmen und Modellierung des Szenarios Die Gesamtbevölkerung in Deutschland wird mit 80 Millionen Menschen angenommen.

Die durchschnittliche Latenzzeit beträgt 3 bis 5 Tage, die infektiösen Phase beträgt 13,1 Tage. Bei Personen, die hospitalisiert werden müssen, beträgt die Dauer 19 Tage, die durchschnittliche intensivmedizinische Betreuung dauert 13,5 Tage. Die Letalität wird mit 10 % der Erkrankten angenommen (entsprechend der SARS-Pandemie im Jahr 2003 mit 11 %). Die Letalität ist mit 10 % der Erkrankten hoch, jedoch in verschiedenen Altersgruppen unterschiedlich stark ausgeprägt. Kinder und Jugendliche haben in der Regel leichtere Krankheitsverläufe mit Letalität von rund 1 %, während die Letalität bei über 65-Jährigen bei 50 % liegt. Ein altersabhängiger Verlauf der Infektion, wurde im Modell jedoch nicht angenommen, d. h., alle Altersgruppen sind gleich betroffen.

Es wird angenommen, dass eine Person nach der Infektion mit Modi-SARS für 360 Tage immun ist, danach kann diese Person durch eine mutierte Version des Virus wieder infiziert werden, was in der Analyse die dritte Welle auslöst. Die Modellierung der Infektionsübertragungen erfolgte anhand der Bevölkerungsdichte. Faktoren wie unterschiedliche Krankheitsverläufe in verschiedenen Altersgruppen oder unterschiedliche Mobilität (von Altersgruppen oder in bestimmten Regionen) blieben unberücksichtigt. Es wurde angenommen, dass infolge der getroffenen Schutzmaßnahmen die Neuerkrankungen abnehmen, was zum Nachlassen der individuellen Schutzmaßnahmen führt (aufgrund einer geringeren subjektiven Risikowahrnehmung), wodurch wiederum die Zahl der Neuerkrankungen zunimmt. Die enorme Anzahl Infizierter, die hospitalisiert werden müssten bzw. im Krankenhaus intensivmedizinische Betreuung benötigen, übersteigt die vorhandenen Krankenhauskapazitäten um ein Vielfaches.

Im Szenario wurde angenommen, dass von Tag 48 antiepidemische Maßnahmen eingeleitet werden, und jeder Infizierte im Durchschnitt nicht mehr drei, sondern 1,6 Personen infiziert. Nach drei Jahren der ersten Erkrankungen steht ein Impfstoff zur Verfügung.

Das in der Risikoanalyse zugrunde gelegte Szenario enthält keine das Pandemieereignis überlagerten Schadensereignisse, wie Ausfälle lebenswichtiger Infrastrukturen (zum Beispiel Arzneimittelversorgung) durch Personalausfälle.

Grundlagen der Risikoanalyse Die von Europäische Kommission im Zusammenwirken mit den Mitgliedstaaten erarbeiteten Leitlinien zur Risikoanalyse und Risikokartierung für das Katastrophenmanagement.Europäische Kommission: Risk Assessment and Mapping Guidelines for Disaster Management, Commission Staff Working Paper, SEC(2010) 1626 final of 21. Dezember 2010.

Das von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitete Rahmenkonzept zur katastrophenbezogenen Risikoabschätzung und Risikofinanzierung enthält die Risikoanalyse als Grundlage eines umfassenden Risikomanagements.Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD): Disaster Risk Assessment and Risk Financing, G20/OECD Methodological Framework, 2012.

Zielsetzung und Bewertung der Risikoergebnisse Anmerkungen der Autoren der Risikoanalyse:

Der Zweck der Risikoanalyse besteht darin, anhand ausgewählter Szenarien zu prüfen, ob die vorhandenen Fähigkeiten sowie die staatliche Vorbereitung auf die Bewältigung der im Rahmen der Risikoanalyse ermittelten möglichen Schäden und Auswirkungen angemessen und ausreichend sind. Während die Analyse der Risiken ein fachlicher Prozess ist, werden die Risikobewertung und die daraus folgende Abwägung und Auswahl von zum Beispiel risikomindernden Maßnahmen in erheblichem Umfang von politischen und gesellschaftlichen Aspekten mitbestimmt. Folglich muss ein entsprechender Dialog zwischen Fachbehörden, Wissenschaft, Politik und Bevölkerung stattfinden.

Der jährliche Bericht an den Deutschen Bundestag wird den jeweiligen Sachstand der Risikoanalyse darstellen. Nach und nach wird so der angestrebte Überblick über die Risiko-Landschaft entstehen (Risikokataster). Erkenntnisse, verwendete Daten und methodisches Vorgehen sind regelmäßig zu überprüfen, zu aktualisieren und ggf. an neue Rahmenbedingungen anzupassen. Bei Bedarf sind zusätzliche Szenarien für neu identifizierte Gefahren zu entwickeln. Erkenntnislücken können durch gezielte Forschungsvorhaben geschlossen werden.

Im Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2017, wurden die aus der 2012 durchgeführten Pandemie-Risikoanalyse abgeleiteten Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen im Sinne einer Risikobewertung zusammengefasst (Auswahl und in gekürzter Fassung):

Die Erstellung eines medizinischen und pharmazeutischen Lagebildes wird empfohlen. In Vorbereitung auf eine Pandemie sollten entsprechende Maßnahmen im Vorfeld geplant werden, dabei Orientierung an dem bestehenden nationalen Pandemieplan von 2016.Nationaler Pandemieplan Teil I Strukturen und Maßnahmen, Robert Koch-Institut, 2. März 2017. Zur Aufrechterhaltung von kritischen Infrastrukturen sollten das besonders exponierte Personal sowie Schlüsselarbeitsplätze (Schlüsselpersonalkonzept) identifiziert und vorgehalten sowie regelmäßig Krisenmanagementübungen durchgeführt werden; wie kann bei Personalausfall dieses kompensiert werden. Das Krisenmanagementkonzept sollte Maßnahmen bei einem dauerhaften Ausfall von Personal vorsehen. Es sollte geprüft werden, Personal zu verpflichten, um lebensnotwendige Grundfunktionen der staatlichen Daseinsvorsorge (zum Beispiel Gesundheit, Grundversorgung) oder sensible Anlagen auch unter extremen Bedingungen weiter sicher betreiben zu können. Hier besteht ggf. gesetzlicher Handlungsbedarf. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel der Erlass eines „Arbeitsvorsorgegesetzes“, da das bestehende Arbeitssicherstellungsgesetz nur im Spannungs-/Verteidigungsfall zur Anwendung gebracht werden kann. Es wird empfohlen zu prüfen, ob eine Erhöhung der Krankenhaus-Bettenanzahl notwendig ist. Durchführung von Infektionsschutzmaßnahmen, die je nach epidemischer Lage implementiert werden können, wie kontaktreduzierende Maßnahmen, Schutzkleidung, Desinfektionsmaßnahmen, Impfung (sobald verfügbar), Einsatz antiinfektiver Arzneimittel (unter Beachtung der Resistenzlage), proaktive und reaktive Schließung von Schulen oder Kindergärten, Absage von Großveranstaltungen, Einschränkung von Grundrechten wie in die Versammlungsfreiheit.

Kommentare zur Risikoanalyse Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie, die wie in der Risikoanalyse durch ein dem SARS-Coronavirus sehr ähnliches Virus ausgelöst wurde, gab es seit März 2020 Kommentare, die auf die Analyse eingingen:

Siehe auch Bill Gates: The Next Epidemic – Lessons from Ebola. April 2015. (amerikanisches Englisch)Bill Gates: The Next Epidemic – Lessons from Ebola. In: The New England Journal of Medicine. 9. April 2015. (amerikanisches Englisch)

Einzelnachweise

Kategorie:Pandemien Kategorie:Politik 2012