Das Gebiet Oppenweher Moor ist ein mit Verordnung von 2004 des Regierungspräsidiums Detmold ausgewiesenes und 2007 durch den Landkreises Diepholz erweitertes Europäisches Vogelschutzgebiet (Schutzgebietkennungen DE–3417-471 und DE–3416–302) im äußersten Nordosten des deutschen Landes Nordrhein-Westfalen sowie im Süden Niedersachsens.
Die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union dient der Erhaltung der wildlebenden, im Gebiet ihrer Mitgliedsstaaten heimischen Vogelarten und der Regelung des Schutzes, der Bewirtschaftung und der Regulierung dieser Vögel, ihrer Eier und Lebensräume.Artikel 1 der aktuellen Vogelschutzrichtlinie
Lage Das insgesamt rund neun Quadratkilometer große Vogelschutzgebiet „Oppenweher Moor“ liegt im ostwestfälischen Kreis Minden-Lübbecke (4,71 km²) und im niedersächsischen Landkreis Diepholz (3,94 km²). Es erstreckt sich nördlich und südlich der Landesgrenze, nördlich des zur Gemeinde Stemwede gehörenden Ortsteils Oppenwehe, zwischen dem Dümmer im Westen, der Einheitsgemeinde Wagenfeld im Nordosten und der Stadt Rahden im Südosten.Karte des Schutzgebiets in NRW bei www.protectedplanet.net, abgerufen am 17. April 2020.Karte des Schutzgebiets in Niedersachsen bei www.protectedplanet.net, abgerufen am 17. April 2020.
Beschreibung Das Vogelschutzgebiet „Oppenweher Moor“ wird als „großes Moorgebiet mit ehemaligen Torfstichen, Hochmoorresten, Zwergstrauchheiden, Wollgras- und Pfeifengraswiesen“ beschrieben. Mit bedeutsamen Vorkommen von Übergangs- und Schwingrasenmooren, in denen auch Moorgewässer eingebettet sind, zählt es zu den bedeutendsten Moorbildungen Nordwest-Deutschlands.Steckbrief des Schutzgebiets beim Bundesamt für Naturschutz, abgerufen am 19. April 2020. Es weist eine beeindruckende Anzahl landesweit gefährdeter Vogelarten auf.
Lebensraumklassen
Lebensraumtypen 3160 – Dystrophe (= braungefärbte) Stillgewässer: durch Huminsäuren braungefärbte Stillgewässer (Mooraugen, Teiche oder Seen) mit unterschiedlichen Nährstoffgehalten und niedrigem pH-Wert 4010 – Feuchte Heiden mit Glockenheide: Feuchte Zwergstrauchheiden und Heidevermoorungen im – hier – mitteleuropäischen Raum mit Glockenheide 6230 – Artenreiche Borstgrasrasen: durch Borstgras gekennzeichneten Magerrasen auf meist flachgründigen Böden über saurem Gestein oder Sanden in niederschlagsreichem Klima, in der Regel durch extensive Beweidung entstanden; typische Arten sind neben dem Borstgras beispielsweise Arnika, Heidelbeere oder Hunds-Veilchen 7120 – Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore: Hochmoore, die in ihrem Wasserhaushalt beeinträchtigt oder teilweise abgetorft sind; sie sind zumindest in Teilbereichen auf natürlichem Wege regenerierbar; hochmoortypische Pflanzen machen wesentliche Teile der Vegetation aus 7140 – Übergangs- und Schwingrasenmoore: Moore und Schwingrasen auf Torfsubstraten mit oberflächennahem oder anstehendem, nährstoffarmem Grundwasser oder Verlandungsgürtel und Schwingrasenbildungen an Rändern huminsäurehaltiger oder nährstoffarmer Gewässer 91D0 – Moorwälder: Laub- und Nadelwälder – im Unterwuchs mit Torfmoosen und Zwergsträuchern – auf feucht-nassem Torfsubstrat, oft im Kontakt mit anderen Moorbiotoptypen oder im Randbereich der Moore
Schutzzweck Genereller Schutzzweck sind der Erhalt und die Optimierung einer Niederung mit Schwerpunkt auf großflächigem extensivem Grünland und Wiederherstellung der Moore als Brut- und Rastgebiet vor allem für Kraniche, Wachtelkönige und Weißstörche.
Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich beschrieben.
Brutvögel Baumfalke mini|hochkant=0.6|Baumfalke Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften, von Altbäumen und Altholzinseln, von Überhältern, von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern, von extensiv genutztem Grünland, von Gewässern mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen, von Nistgelegenheiten wie Krähennester, des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten sowie störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 15. April bis zum 15. September.
Bekassine mini|hochkant=0.6|Bekassine Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen, der naturnahen Moore, der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden, der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen, Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben, von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 15. Februar bis zum 15. August.
Blaukehlchen Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche, der Fließgewässer und ihrer Auen, Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen, von frühen Sukzessionsstadien, von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten, des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven sowie die Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 15. März bis zum 15. August
Braunkehlchen mini|hochkant=0.6|Braunkehlchen Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen, Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden, von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen, von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen, von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1. Mai bis 31. August)
Großer Brachvogel mini|hochkant=0.6|Großer Brachvogel Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren, von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen, von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen, von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund, von hohen Grundwasserständen, Erhaltung der naturnahen Moore, Erhaltung der Seggenriede, der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1. Februar bis 31. August).
Kiebitz mini|hochkant=0.6|Kiebitz Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften, Viehweiden, mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur, Grünlandbrachen, Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland, von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen, Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe, der naturnahen Flussniederungen, der Gewässer mit Flachufern sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 1. Februar bis zum 31. August.
Knäkente Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Gräben, der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe, der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen, Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15. April bis 15. September) und Mauser (15. Juni bis 15. September), Erhaltung des im Mündungsbereich langsam fließenden Baches mit Flachwasserzonen sowie Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten.
Kranich Erhaltung großräumiger, offener Landschaften mit freien Sichtverhältnissen und Flugkorridoren, Erhaltung und Entwicklung von geeigneten Nahrungsflächen im Bereich von potenziellen Brutplätzen sowie Vermeidung von Störungen an Brut-, Rast-, Nahrungs- und Schlafplätzen
Krickente mini|hochkant=0.6|Krickente Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben, der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen, der vegetationsreichen Moorseen, der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Gehölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen, Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15. März bis 31. August) sowie der Mauser (1. Juli bis 30. September).
Löffelente Erhaltung des eutrophen vegetationsreichen Flachwassersees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben, Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15. April bis 15. September) sowie der Mauser (15. Juli bis 15. September).
Neuntöter Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten, von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze, Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder, Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft, von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen, Acker- und Wiesenrandstreifen, von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten sowie Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten.
Pirol mini|hochkant=0.6|Pirol Erhaltung und Entwicklung von lebensraumtypischen Weichholz- und Hartholzauenwäldern, Bruchwäldern sowie von lichten feuchten Laubmischwäldern mit hohen Altholzanteilen, Erhaltung und Entwicklung von feuchten Feldgehölzen, Parkanlagen mit alten hohen Baumbeständen, Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines lebensraumtypischen Wasserstandes in Feucht- und Auwäldern sowie Verbesserung des Nahrungsangebotes im Umfeld der Brutplätze.
Der Pirol war 1990 der „Vogel des Jahres“ in Deutschland.
Raubwürger mini|hochkant=0.6|Raubwürger Erhaltung von ausgedehnten extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen mit zahlreichen Büschen, von Heckengebieten mit den dortigen Kleinstrukturen wie Steinriegelhecken, kleinflächige Brachen, sumpfige Senken, Einzelbüsche und -bäume, unbefestigte Feldwege, Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch- und Baumgruppen, Erhaltung von magerem Grünland, von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen, Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln, der quelligen Stellen und sumpfigen Senken, Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 15. Februar bis zum 15. Juli
Rotschenkel