Michael Reinhardt (* 19. Juni 1961 in Frankfurt am Main) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Universität Trier.
Leben und Wirken Reinhardt studierte nach Abitur und Wehrdienst Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Nach einem Auslandsaufenthalt an der University of Cambridge legte er 1985 sein Erstes Juristisches Staatsexamen ab. Nach dem anschließenden Referendariat legte er 1989 das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Im selben Jahr wurde er mit der verwaltungsrechtlichen Schrift Die Eingriffsbefugnisse der Wasserbehörden bei der Sanierung von Altlasten zum Dr. iur. promoviert. 1990 erwarb Reinhardt in Cambridge am Clare-Hall-College den Master of Laws. 1996 habilitierte er sich unter Betreuung von Jürgen Salzwedel und erhielt die Venia legendi für die Fächer Staatsrecht und Verwaltungsrecht.
Seit 1996 hat Reinhardt den ordentlichen Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Trier inne und ist seit 2006 Direktor des Trierer Instituts für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht. Sein Forschungsschwerpunkt liegt vor allem im Wasserrecht. So ist er unter anderem Mitherausgeber von Kommentaren zum Wasserhaushaltsgesetz, Wasserverbandsgesetz sowie zum Bundeswasserstraßengesetz.
Schriften (Auswahl)
Als Hrsg. mit Hasche und div. anderen: Wasserverbandsgesetz. Kommentar. 2. Aufl. 2021 C. H. Beck, ISBN 978-3-406-76353-3.
Weblinks
Michael Reinhardt bei der Universität Trier Michael Reinhardt beim Beck-Verlag
Kategorie:Verwaltungsrechtler (20. Jahrhundert) Kategorie:Verwaltungsrechtler (21. Jahrhundert) Kategorie:Umweltrechtler (20. Jahrhundert) Kategorie:Umweltrechtler (21. Jahrhundert) Kategorie:Hochschullehrer (Universität Trier) Kategorie:Deutscher Kategorie:Geboren 1961 Kategorie:Mann