mini|Gemeinsame Demonstration von Deutschen und Türken am Tatort im Juni 1993 mini|Untere Wernerstraße 81, Kastanien wachsen an der Stelle des abgebrannten Hauses mini|Spuren der Brandruine hinter dem Zaun

Der Brandanschlag von Solingen war ein im nordrhein-westfälischen Solingen verübtes Verbrechen, dem am frühen Morgen des 29. Mai 1993 fünf Menschen zum Opfer fielen. Die Tat hatte einen rechtsextremen Hintergrund.

Historischer Kontext

Einige Monate nach der ersten Begeisterung über die deutsche Wiedervereinigung 1990 begann im Sommer 1991 eine mehrjährige „Pogromstimmung“ in Teilen der deutschen Bevölkerung, die sich in einer Welle rassistischer und ausländerfeindlicher gewaltsamer Ausschreitungen insbesondere gegen Asylbewerber äußerte (siehe dazu Asyldebatte bzw. Liste flüchtlingsfeindlicher Angriffe in Deutschland 1990 bis 2013). Angefangen mit den Ausschreitungen von Hoyerswerda und in Rostock-Lichtenhagen, bei denen es nur durch Zufall nicht zu Todesopfern gekommen war, verübten Nachahmungstäter auch im westlichen Bundesgebiet weitere Anschläge, die mehrere Todesopfer forderten. 1992 kamen bei dem rechtsextrem motivierten Mordanschlag von Mölln zwei Mädchen und ihre Großmutter ums Leben.Matthias Quent: Rassismus, Radikalisierung, Rechtsterrorismus. Wie der NSU entstand und was er über die Gesellschaft verrät. Beltz Juventa, Weinheim/Basel 2016, S. 177–179. Zum Kontext Ulrich Herbert: Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert. C. H. Beck, München 2014, S. 1171–1180.

Tathergang des Mordanschlags Laut dem Geständnis eines der vier Tatverdächtigen, das dieser später im Prozess jedoch widerrief, fand am Freitag, dem 28. Mai 1993, ein Polterabend in einem Solinger Kleingartenvereinsheim statt. Im Laufe des Abends waren drei Tatverdächtige so angetrunken, dass sie die Festgesellschaft störten und vom Vereinswirt und zwei anwesenden jugoslawischen Bürgern (von den Tätern fälschlicherweise für Türken gehalten) des Vereinsheims verwiesen wurden. Die drei Tatverdächtigen begegneten kurz darauf dem vierten (16-jährigen) Tatverdächtigen und planten die Tat. Die vier Personen beschafften sich danach Benzin und drangen in den Hausflur der Familie Genç ein. Dort übergossen sie eine Truhe mit Benzin, formten eine Zeitung zu einer Fackel und zündeten den Brandsatz an.

In dem Zweifamilienhaus der Familie Genç in Solingen-Mitte, das von Bürgern türkischer Abstammung bewohnt war, erlitten 17 Menschen zum Teil bleibende Verletzungen. Fünf Menschen kamen ums Leben:

Gürsün İnce (* 4. Oktober 1965) Hatice Genç (* 20. November 1974) Gülüstan Öztürk (* 14. April 1981) Hülya Genç (* 12. Februar 1984) Saime Genç (* 12. August 1988)

Gürsün İnce und ihre Nichte Saime Genç erlagen ihren Verletzungen nach einem Sprung aus dem Fenster. Ein sechs Monate alter Säugling, ein dreijähriges Kind und der 15 Jahre alte Bekir Genç wurden mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. Er erlitt schwerste Verbrennungen und unterzog sich seit dem Anschlag insgesamt 30 Operationen und Hauttransplantationen. 14 weitere Familienmitglieder erlitten zum Teil lebensgefährliche Verletzungen.

Die fünf Opfer des Brandanschlags wurden nahe Taşova in der Türkei beigesetzt. An der Trauerfeier nahmen zahlreiche türkische Regierungsmitglieder teil sowie Bundesaußenminister Klaus Kinkel als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland. Wie schon beim Mordanschlag von Mölln, bei dem Bundeskanzler Helmut Kohl nicht an der Trauerfeier teilnahm und sein Regierungssprecher Dieter Vogel sagte, die Bundesregierung wolle nicht in einen „Beileidstourismus“ verfallen, weigerte sich Kohl auch nach dem Anschlag von Solingen, an der Trauerfeier teilzunehmen.

Ermittlungen Die Polizei und Beamte der Sonderkommission SOLE des Bundeskriminalamtes, ansässig beim Polizeipräsidium Wuppertal, nahmen am 4. Juni 1993 drei junge Männer bzw. Jugendliche im Alter zwischen 16 und 23 Jahren aus der Solinger Neonazi-Szene aufgrund eines vorläufigen Haftbefehls wegen Mordes und schwerer Brandstiftung fest. Die Tatverdächtigen wurden zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe geflogen. Zwei Ermittler der Bundesanwaltschaft führten im Beisein von Vertretern des Bundeskriminalamtes die Vernehmungen. Auch der vierte Tatverdächtige wurde nach den ersten Festnahmen ermittelt.

Am 5. Juni 1993 hatten die Ermittlungsbehörden nach rund zehnstündigen Vernehmungen die Tat größtenteils aufgeklärt. Zwei der festgenommenen Männer entsprachen dem gängigen Täterbild: Jugendliche mit zerrüttetem Elternhaus, frühzeitig gewaltauffällig, der rechtsextremen Szene zugehörig. Die beiden anderen Tatverdächtigen passten indes nicht ins übliche Raster. Einer wuchs in einer Solinger Handwerkerfamilie auf, der vierte entstammte einer Arztfamilie. Diese beiden bestreiten bis heute vehement, etwas mit dem Anschlag zu tun gehabt zu haben.

Die Ermittlungsbehörden machten allerdings auch Fehler: So wurden Gesprächsprotokolle nicht geführt, Brandschutt nicht gesichert und Fingerabdrücke nicht genommen. Dennoch sprach Generalbundesanwalt Alexander von Stahl von „erstklassiger kriminalistischer Arbeit“.

Urteile Der sechste Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verurteilte den 24-jährigen Markus Gartmann (er gestand die Tat, widerrief jedoch später sein Geständnis; er war zum Tatzeitpunkt 23 Jahre alt) wegen fünffachen Mordes, 14-fachen Mordversuches und besonders schwerer Brandstiftung zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Der 18-jährige Felix Köhnen (zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt), der 19-jährige Christian Reher (zum Tatzeitpunkt ebenfalls 16 Jahre alt) und der 22-jährige Christian Buchholz (zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt) wurden zur höchsten Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt.

Nach Revisionen wurde das Urteil 1997 vom Bundesgerichtshof bestätigt. Das Landgericht Wuppertal verurteilte die vier Täter im Mai 2000 zur Zahlung von 250.000 Mark Schmerzensgeld an Bekir Genç. Das Urteil konnte jedoch damals noch nicht vollstreckt werden, da zwei Täter noch in Haft saßen. Christian Buchholz gab an, kein Geld zu haben, und Felix Köhnen war nicht erreichbar. Das Meldeamt verweigert einem Pressebericht von 2003 zufolge die Herausgabe der Anschrift mit der Begründung, dass der Haftentlassene eine schützenswerte Person sei.

Inzwischen sind alle vier aus der Haft entlassen worden, zwei von ihnen vorzeitig wegen guter Führung.

Am 25. Mai 2023, kurz vor dem 30-jährigen Jahrestag, brachen drei der Verurteilten, Felix Köhnen, Markus Gartmann und Christian Buchholz ihr Schweigen, beteuerten öffentlich ihre Unschuld und verurteilten die Tat.

Reaktionen und Gedenken mini|Spruchbänder auf der gemeinsamen Demonstration

Der Solinger Anschlag war 1993 der Tiefpunkt einer Welle fremdenfeindlicher, rassistischer Anschläge auf Menschen ausländischer Herkunft in Deutschland. Erst drei Tage vorher hatte der Bundestag am 26. Mai 1993 das deutsche Asylrecht verschärft und die Drittstaatenregelung eingeführt.

Der Anschlag löste heftige Reaktionen aus. Am Abend des 30. Mai 1993 demonstrierten erneut rund 3.000 überwiegend nationalistisch eingestellte türkische Migranten in der Innenstadt von Solingen und zerstörten mehrere Fenster von Geschäften und Autos. Die Polizeikräfte wurden durch Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) und der GSG 9 verstärkt. 62 Demonstranten wurden kurzzeitig festgenommen. Am 5. Juni 1993 zog eine angemeldete Demonstration in Solingen erneut gewaltsame Ausschreitungen nach sich. Aus Angst vor Krawallen kamen statt der von dem Veranstalter geplanten 50.000 Demonstranten nur etwa 12.000. Bereits zu Beginn flogen Steine in die Menge, und rivalisierende türkische Gruppen und deutsche Autonome gerieten aneinander. Offenbar wurden die Auseinandersetzungen aus dem Umfeld der rechtsextremen Grauen Wölfe angestachelt.

Bei diesen Ausschreitungen gerieten nationalistische türkischstämmige und linksorientierte kurdischstämmige Migranten aneinander, und es kam zu Auseinandersetzungen zwischen diesen beiden Gruppierungen und der Polizei. Auch deutsche Autonome waren an den Krawallen beteiligt. Vier Beteiligte und 15 Polizisten wurden verletzt. Es entstand Sachschaden im Wert mehrerer Millionen D-Mark. Auch in anderen Städten, beispielsweise in Bremen und Hamburg, kam es zu Krawallen. Auf dem Veranstaltungspodium sprach u. a. Ulle Huth vom Verein Solinger Künstler.

Für die Angehörigen der Opfer haben die Ford-Werke in Köln am 1. Juni 1993 insgesamt 100.000 DM und am 2. Juni der Bertelsmann-Konzern eine Million DM an Spenden zur Verfügung gestellt und den Betrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung unter Johannes Rau treuhänderisch übergeben.

Konstantin Wecker veröffentlichte 1993 die CD/Single Sage Nein!, deren Erlös für die Behandlung und Rekonvaleszenz der Schwerverletzten des Brandanschlages von Solingen verwendet wurde. mini|Gedenktafel für die Opfer In der Unteren Wernerstraße Nr. 81 erinnern nur noch ein paar Kellerstufen an das Haus der Familie Genç. Ein grüner Drahtzaun steht davor, am linken Ende davon steht ein Gedenkstein mit der Inschrift „An dieser Stelle starben als Opfer eines rassistischen Brandanschlags Gürsün Ince, Hatice Genç, Gülüstan Öztürk, Hülya Genç und Saime Genç“. 1998 hat die Stadt gemeinsam mit dem Verein „SOS Rassismus“ Terrassen angelegt und darauf auf Wunsch der Familie Genç fünf junge Kastanien gepflanzt.

mini|hochkant|Hülya-Platz in Frankfurt am Main (2004) In Frankfurt-Bockenheim wurde zum Gedenken an Hülya Genç und die anderen Opfer der kleine Platz zwischen Friesengasse und Kleiner Seestraße 1998 als Hülya-Platz benannt. Von einer Bürgerinitiative wurde auf diesem Platz eine mannshohe Nachbildung des Hammering Man aufgestellt, die hier auf ein Hakenkreuz einschlägt. Mittels einer Kurbel und einer Fahrradkette konnte man diese schlagende Bewegung selbst ausführen. Nach wiederholtem Vandalismus an dieser und einer Ersatzskulptur wird nun der Einbau von Gedenkplatten im Boden in Erwägung gezogen.

Im Frühjahr 1998 wurde in Erinnerung an Saime Genç im Bonner Stadtteil Dransdorf eine Straße am Ring des neu errichteten Gewerbeparks Bonn-West nach ihr benannt, der Saime-Genç-Ring. In der abgelegenen Straße wurde erst am 20. Jahrestag des Verbrechens mit einem Schild auf den Hintergrund zur Namensgebung hingewiesen. 2020 hinterfragte die Schweizer Regisseurin Güzin Kar mit dem preisgekrönten Kurzfilm Deine Strasse diese Art von Erinnerungskultur.

Genç-Preis für friedliches Miteinander Am 26. Mai 2008, kurz vor dem 15. Jahrestag des Anschlags, wurde im Solinger Theater und Konzerthaus im Rahmen einer Gedenkveranstaltung erstmals der mit 10.000 Euro dotierte Genç-Preis für friedliches Miteinander vergeben. Er wurde von der Türkisch-Deutschen Gesundheitsstiftung mit ihrem Gründer und Ideengeber Yaşar Bilgin gestiftet und sollte zukünftig alle zwei Jahre vergeben werden. Die ersten Preisträger waren der Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma und Kamil Kaplan. Schramma erhielt die Auszeichnung für seine Rolle als Vermittler im Streit um den Bau der Kölner Großmoschee. Kaplan verlor bei der Brandkatastrophe von Ludwigshafen im Februar 2008 mehrere Angehörige. Trotz des großen Verlusts habe er „viel beachtete Worte des Ausgleichs, der Besonnenheit, der Verständigung und Versöhnung gefunden, damit inmitten einer aufgeheizten Atmosphäre ein starkes Zeichen gesetzt und einen überaus positiven Einfluss auf die öffentliche Stimmungslage genommen“, heißt es in der Begründung der Jury.

Anlässlich des 20. Jahrestags wurde der Genç-Preis im Juni 2013 zum zweiten Mal verliehen. Preisträger waren Sebastian Edathy, der Vorsitzende des ersten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages, sowie Tülin Özüdoğru, deren Vater Abdurrahim im Jahre 2001 zum Opfer der rechtsextremen Mordserie des NSU an Migranten wurde.

Reaktionen im Ausland