miniatur|Statue in der Via del Simonino (Trient), 18. Jahrhundert

Simon von Trient (regionale dt. Varianten auch Simmele von Trient; Simmerl von Trient, italienische Varianten Simone da Trento, beato / san Simonino, * um 1472 in Trient; † 26. März 1475 ebenda) war ein in der römisch-katholischen Kirche als Märtyrer verehrtes Kind, das angeblich einem Ritualmord von Juden zum Opfer gefallen sein soll. Sein Fall ist eine der bekanntesten und langlebigsten antijudaistischen Ritualmordlegenden. Sie wurde erst im Jahr 1965 vom örtlichen Bischof endgültig verworfen.

Der Folterprozess von 1475 gegen die als Täter inhaftierten Juden diente den Betreibern um Fürstbischof Johannes Hinderbach als Grundlage und Rechtfertigung für Judenpogrome. Von den inhaftierten Juden wurden 14 hingerichtet, mehrere starben infolge der Haftbedingungen und der Folter. Einige weitere Ritualmordlegenden und Opferkulte wurden infolge dieses Geschehens geschaffen.

Quellenlage Die Quellenlage zum Trienter Prozess ist im Vergleich zu anderen mittelalterlichen Ritualmordprozessen sehr umfangreich. Insgesamt sind elf teils vollständige, teils partielle Abschriften (davon acht zeitgenössische) der Prozessakten erhalten. Der Autor Ronnie Po-chia Hsia gibt 1992 im Anhang eine quellenkritische Übersicht aller Prozessakten, von denen sich acht in Trient und jeweils eine in New York, Wien und der Vatikanstadt befinden.Ronnie Po-chia Hsia: Trient 1475. Geschichte eines Ritualmordprozesses. New Haven/London 1992. Wolfgang Treue kritisiert diese Darstellung stark, da in ihr mehrere Übersetzungsfehler der Quellen zu finden seien. Zu beachten ist, dass es sich nicht um unmittelbare Mitschriften handelt, sondern sie später auf Grundlage von direkten Prozessmitschriften angefertigt wurden und in erster Linie die Sichtweise der Richter reflektieren. Die Trienter Archive und Bibliotheken enthalten zudem erzählende und juristische Werke und Quellen zur Kultpflege in Trient (Briefe, Notizen, Abrechnungsbücher über Spenden zugunsten von Simon von Trient, Testamente, Protokolle über die bewirkten Wunder). Vor allem das Staatsarchiv (Archivio di Statio di Trento (AST)), aber auch die Biblioteca Comunale di Trento (BCT), das Archivio del Capitolo del Duomo (ACDT) und das Archivio Arcivescovile (AAVT). Treue hat Quellenbestände (Briefe, Testamente, Chroniken und literarische Quellen) aus relevanten norditalienischen Städten (Brescia, Mantua, Padua, Vicenza und Verona) erfasst, um die diplomatischen Folgen des Prozesses und den Kult Simons auch außerhalb von Trient zu rekonstruieren. Die Rezeptionsgeschichte lässt sich mit zunehmender zeitlicher Distanz anhand von Chroniken und der erzählenden Literatur erfassen. Über den archivalischen Bestand hinaus gibt es in Trient und anderen Städten Gemälde und plastische Werke in Kirchen, Privathäusern oder Museen.

Der Trienter Judenprozess Verlauf Am 24. März 1475 erstattete der Vater Simons, der Gerbermeister Andreas Unverdorben und Angehöriger der deutschen Minderheit in Trient, dem Bischof von Trient, Johannes IV. Hinderbach, eine Vermisstenanzeige für seinen einen Tag zuvor verschwundenen und bislang erfolglos gesuchten Sohn. Dieser verwies ihn an den Podestà der Stadt, Giovanni de Salis. Zunächst wurde ein Unfall, genauer ein Hineinfallen und Ertrinken im Gerbergraben in der Via del Fossato, heute Via del Simonino, vermutet. Dies lag nahe, denn als Gerber wohnte Andreas in unmittelbarer Nähe des Flusses. Noch am selben Tag jedoch bat Andreas den Podestà aufgrund eines in der Stadt umhergehenden Ritualmordgerüchts um eine Durchsuchung der drei Häuser der insgesamt etwa dreißig Personen zählenden askenasisch-jüdischen Gemeinde. Die anschließend stattfindende Hausdurchsuchung blieb ergebnislos; aber kurz darauf fanden Angehörige des Haushalts Samuels, des jüdischen Gemeindevorstehers und Pfandleihers, am 26. März (Ostersonntag) den Leichnam Simons. Der Tod war der Autopsie nach kurz zuvor eingetreten, frühestens in der Nacht des Karsamstags. Der bekleidete Leichnam befand sich in einem Graben unter dem Haus Samuels (an der Stelle des späteren Palazzo Salvadori, Ecke Vicolo dell’Adige/Via Manci), der zum Fluss Etsch führte. Die jüdische Gemeinde informierte daraufhin sofort die Obrigkeit. Am nächsten Morgen bei der durchgeführten Erstuntersuchung der Leiche durch den Podestà und den Stadthauptmann Jakob v. Spaur (als Vertreter des Herzogs Sigismund als Grafen von Tirol) bluteten zwei der zahlreichen Wunden in Anwesenheit von fünf Juden. Dies wurde neben Unstimmigkeiten in den Aussagen zum Auffinden des Toten wesentlich als ein Schuldindiz gedeutet, weshalb acht männliche Angehörige der Gemeinde (u. a. die Vorstände der drei jüdischen Haushalte: Samuel aus Nürnberg, Tobias aus Magdeburg und Engel bzw. Angelo aus Verona) sofort festgenommen und im Torre Vanga eingesperrt wurden.Eberhard Kaus: Simon von Trient. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL), Band 33, Nordhausen 2012, Sp. 1263

Kurz darauf wurde ein medizinisches Gutachten durch den bischöflichen Leibarzt Giovanni Mattia Tiberino, den Trienter Arzt Arcangelo Balduini sowie den Chirurgen Cristoforo de Fatis de Terlaco eingeholt. Der Leichnam wies Hautabschürfungen und punktgroße Einstiche auf. Die (christlichen) Ärzte nahmen eine andere Todesursache als Ertrinken an, da der Körper nur wenig Wasser enthalten habe. Die Hautabschürfungen deuteten sie als mit einem Messer zugefügte Schabwunden, die Stichwunden könnten durch Nadelstiche zugefügt worden sein.Paul Willehad Eckert: Der Trienter Judenprozeß und seine Folgen, Wien 1995, S. 92. Aus den Schlussfolgerungen ist ersichtlich, dass in den Gutachten bereits die These vom Ritualmord angelegt ist. Die medizinischen Gutachten waren umso wichtiger, als sie nicht den Wert einer einfachen Zeugenaussage hatten, sondern als Urteil galten.Diego Quaglioni: Das Inquisitionsverfahren gegen die Juden von Trient (1475–1478). In: Susanna Buttaroni, Stanislaw Musiał (Hrsg.): Ritualmord. Legenden in der europäischen Geschichte. Wien/Köln/Weimar 2003, S. 105. Dies führte am 27. März zur Verhaftung von weiteren zehn Mitgliedern der jüdischen Gemeinde. Im Zuge der Ermittlung eingeholte Zeugenaussagen belasteten die Juden weiter. Eine Aussage eines inhaftierten Diebes hatte kein großes Gewicht und alle anderen Aussagen wurden von Leuten getroffen, die allesamt bei den Juden verschuldet waren. Die Zeugenaussagen konnten nach der mittelalterlichen Rechtslehre deshalb nicht als Beweis, sondern höchstens als Indizien gelten, die es den Richtern aber erlaubte, die Juden zu inhaftieren und weiter gegen sie vorzugehen.Diego Quaglioni: Das Inquisitionsverfahren gegen die Juden von Trient. S. 105ff.

Von Anfang an diente die Folter nicht dazu, die Wahrheit herauszufinden, sondern eine Bestätigung des Ritualmords zu erhalten. Diese wurde erreicht, indem auf Schlüsselwörtern wie „Blut“, „Martyrium“ und „Hass auf die Christen“ beharrt wurdeAnna Esposito: Das Stereotyp des Ritualmordes in den Trienter Prozessen und die Verehrung des „Seligen“ Simone. In: Susanna Buttaroni, Stanislaw Musiał (Hrsg.): Ritualmord. Legenden in der europäischen Geschichte. Wien/Köln/Weimar 2003, S. 138 (Google Buch). und Suggestivfragen gestellt wurden, die die erwünschte Antwort bereits unterstellten. Oft fügte der Richter das erwartete Geständnis in seine Frage ein, was der Angeklagte dann nur noch bestätigen musste.Anna Esposito: Das Stereotyp des Ritualmordes in den Trienter Prozessen und die Verehrung des „Seligen“ Simone. S. 140. Entsprachen die Aussagen der Angeklagten nicht den vorgefassten Meinungen der Richter, drohten diese zunächst mit Folter und wandten dann die Folterinstrumente an, bis die Angeklagten die erwünschten Geständnisse ablegten.Paul Willehad Eckert: Der Trienter Judenprozeß und seine Folgen, Wien 1995, S. 94. Dies führte dazu, dass alle Hauptangeklagten eine weitestgehend übereinstimmende Version des angeblichen Rituals abgaben: Tobias, der in Wahrnehmung seines Berufes als Arzt als einziger während der Kartage sein Haus verlassen durfte, hätte Simon entführt und verborgen. An Ostern hätte dann die Marterung und Tötung des Kindes stattgefunden. Vor der Synagoge im Haus Samuels hätte dieser dem Kind, das vom alten Mosè auf einem Stuhl auf den Knien gehalten wurde, den Hals mit einem Tuch verschnürt, sodass sein Jammern nicht zu hören war. Dann hätte Mosè mit einer Zange den Kiefer des Jungen eingeschnitten. Das Gleiche hätten dann Samuel und Tobias getan, wobei darauf geachtet wurde, das Blut des Kindes in einer Schale zu sammeln. Alle Anwesenden hätten dann mit Nadeln auf das Kind eingestochen und dabei Verwünschungen gegen die Christen ausgesprochen. Dann wäre dem Kind das Schienbein eingeschnitten und gleichzeitig eine Beschneidung durch den alten Moses durchgeführt worden. Hier sei Simon schon fast halbtot gewesen und nur noch von den durch die Männer kreuzweise gestreckten Armen auf dem Stuhl aufrecht gehalten worden. Nachdem Simon wiederum mit Nadeln gestochen und die Verwünschungen gegen die Christen wiederholt worden seien, sei er nach nun insgesamt einer halben Stunde an Quälen gestorben. Der Ritus hätte dazu gedient, den Juden christliches Blut zu beschaffen: um die Matzen zuzubereiten, und, mit Wein vermischt, während des Osterritus als Erinnerung an die zehn Plagen in Ägypten die Tafel zu segnen, um Wunden zu heilen, um eine schöne Gesichtsfarbe zu gewinnen, um die Frauen vor Früh- und Fehlgeburten zu schützen und schließlich um dem Gestank, der alle Juden kennzeichne, entgegenzuwirken.Esposito, Das Stereotyp des Ritualmordes, S. 141f.

Die erzwungenen Geständnisse führten im Juni 1475 und Januar 1476 zum Todesurteil gegen insgesamt 14 jüdische Männer. Vier Todeskandidaten erwarben durch ihre Entscheidung, zum Christentum zu konvertieren, das Anrecht auf eine „humanere“ Hinrichtung, also einen Tod durch Erhängen statt durch Verbrennen. Moses, „der Alte“, starb vor der Hinrichtung – wahrscheinlich unter den Bedingungen der Haft und Folter. Von allen wurden die Besitztümer eingezogen.Quaglioni, Das Inquisitionsverfahren, S. 91. Die Frauen der jüdischen Gemeinde waren zunächst unter Hausarrest gestellt, wurden ab Oktober 1475 aber auch unter Folter verhört. Sie sollten nach ihrem Geständnis ebenfalls verbrannt werden, wurden jedoch im Januar 1477, nach ihrer Konversion zu Christen, begnadigt und aus der Haft entlassen. Mindestens zwei der Frauen starben unter den Bedingungen der Haft und der Folter. Alle restlichen Angehörigen der jüdischen Gemeinde wurden aus der Stadt ausgewiesen.Eberhard Kaus, Simon von Trient, Sp. 1265

Der in Trient durchgeführte Prozess war von Anfang an in seiner Rechtmäßigkeit umstritten und wurde mehrmals unterbrochen. Hinderbach erhielt dennoch schließlich am 1. Juni 1478 vom Vatikan die Bestätigung für die formale Korrektheit des Prozesses.Eberhard Kaus, Sp. 1266.

Beteiligte Fürsten und Herrscher Angesichts der Umstrittenheit des Trienter Prozesses war die Haltung der benachbarten Territorialfürsten von großer Bedeutung. Trient war ein geistliches Reichsfürstentum, Hinderbach Fürstbischof. Die Stadt wurde nach italienischem Recht von einem jährlich wechselnden Podestà verwaltet.Paul Willehad Eckert: Der Trienter Judenprozeß und seine Folgen, Wien 1995, S. 91. Herzog Sigismund von Österreich hatte als Landesherr von Tirol ein Kontrollrecht und die Vogtei über Trient inne und wollte diese zusammen mit anderen von ihm wahrgenommenen Ansprüchen bis hin zu einer Landeshoheit ausbauen. Laut Treue beanspruchte er diese nicht nur, sondern besaß sie „nicht de jure, aber de facto“ bereits. Im Trienter Prozess, der somit für ihn eine innenpolitische Angelegenheit war, ergriff er zunächst Partei für die Beschuldigten. Auf seine Anordnung hin wurde das Verfahren vom 21. April 1475 bis zum 5. Juni 1475 ausgesetzt.