mini|Ehemaliger Kartellsitz des Mitteldeutschen Braunkohlen-Syndikats am Nordplatz 11 in Leipzig
Das Mitteldeutsche Braunkohlen-Syndikat war ein Wirtschaftskartell mit Sitz in Leipzig. Als Vereinigung von Unternehmen der Montanindustrie im mitteldeutschen Braunkohlerevier sollte es die Förderung, den Eigenverbrauch und den Absatz seiner Mitglieder für Rohkohle, Briketts, Nasspresssteine und Koks regeln. Das Syndikat bestand von 1909 bis 1913 in Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und von 1919 bis 1942 zusätzlich als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Obwohl das Syndikat ab 1919 ein staatliches Zwangskartell war, wies es zeit seines Bestehens von allen deutschen Kohlesyndikaten die geringste Geschlossenheit und geringste innere Stabilität auf. Zu den bedeutendsten Mitgliedern zählten die böhmischen Kohlemagnaten Ignaz und Julius Petschek, die das Syndikat anfangs bekämpften, später als Wettbewerbsinstrument für sich nutzten.
Die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten änderte grundsätzlich nichts an dem bestehenden Kartellsystem. Jedoch führte ab 1939 die Mobilisierung und Umstellung der deutschen Volkswirtschaft auf totale Kriegsproduktion zu einer Reorganisation des Wirtschaftslenkungsapparats, weshalb im Jahr 1942 die Liquidation des Syndikats eingeleitet wurde. Die endgültige Auflösung erfolgte auf Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland am 20. Mai 1946.
Allgemeines Wirtschaftskartelle, darunter Kohlensyndikate, waren in Deutschland bis 1945 legal und genossen Rechtsschutz. Sie entwickelten sich seit dem späten 19. Jahrhundert in nahezu allen Branchen und vielen Ländern zu einer regulären Form der firmenübergreifenden Kooperation. Vor allem Unternehmen der Grundstoffindustrie schlossen sich nach den Erfahrungen der sogenannten Gründerkrise sowie der darauf folgenden Phasen wirtschaftlicher Instabilität zu diversen Kartellen zusammen. Diese Entwicklung wurde von der Reichsregierung durch eine kartellfreundliche Rechtsprechung sowie von den Banken stark unterstützt, welche die Bildung von Kartellen einer sonst fälligen Marktbereinigung durch Firmenzusammenbrüche favorisierten. Breite Gesellschaftskreise waren von der positiven Wirkung von Kartellen überzeugt. Dazu zählten auch Arbeitnehmer und Gewerkschaften, die geregelte Märkte und Produktion dem ungehemmten Wettbewerb vorzogen, da damit mehr Arbeitsplatzsicherheit und regelmäßige Einkünfte verbunden waren.
Die anschwellende Konzentrationsbewegung im mitteldeutschen Braunkohlengebiet mit ihren zunehmenden Aufschlüssen neuer und immer größerer Kohlenfelder hatte eine Produktionssteigerung zur Folge, mit der die Nachfrage nicht mehr Schritt halten konnte. Das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage führte zu Preisunterbietungen, durch welche Unternehmer gezwungen waren, mittels weiterer Erhöhung der Produktion einen Ausgleich für die infolge der fallenden Preise entgangenen Gewinne zu schaffen. Dazu erhielt die mitteldeutsche Braunkohle Konkurrenz britischer Steinkohle, vor allem aber böhmischer Braunkohle. Um in den deutschen Markt zu dringen, verkauften die ausländischen Händler ihre Kohle zu Dumpingpreisen.Walter Herrmann: Das Kapital im mitteldeutschen Braunkohlenbergbau. Dissertation. Philosophische Fakultät der Universität Leipzig, 1930. Verlagsdruckerei Georg Weigel, 1933, S. 44f.
Der vernichtende Wettbewerb drückte den Preis unter die Rohstoffgewinnungskosten, fügte zahlreichen Unternehmen schwere Verluste zu und führte zur Einschränkung oder völligen Stilllegung von Betrieben. Bergwerke, die auf schwacher finanzieller Grundlage und unter Inanspruchnahme hoher Kredite entstanden waren, brachen völlig zusammen. Ein Beispiel hierfür ist die Grube Elise II im Geiseltal, deren Aufschluss im Jahr 1902 und Stilllegung zwölf Monate später erfolgte. Mit den hohen Kapitalverlusten und Schwankungen ging ein Abgleiten der Löhne, ein extremes Hire and Fire und eine wachsende Arbeitslosigkeit einher. Zur Sicherung des Kapitalrisikos strebte daher eine steigende Zahl mitteldeutscher Bergwerksunternehmer Zusammenschlüsse und gemeinsame Vereinbarungen für eine gleichmäßige Preis- und Absatzgestaltung an.Gottfried Lehmann: Das Mitteldeutsche Braunkohlensyndikat in Leipzig. Universität Greifswald, 1930, S. 12f.
Während bis zum Jahr 1919 für Montanunternehmen die Kartellbildung freiwillig erfolgte, trat nach Gründung der Weimarer Republik das Kohlenwirtschaftsgesetz in Kraft, welches die deutsche Kohlenwirtschaft unter die Oberaufsicht des Staates stellte und die Bildung von Zwangssyndikaten vorschrieb. Unternehmenskartelle galten nicht als schädlich, sondern wurden von vielen Zeitgenossen als modernes und positives Wirtschaftsinstrument angesehen. Anders als heute, ging die Lehrmeinung davon aus, dass mit Kartellbildungen die Entstehung von Monopolen verhindert werden könne. Speziell für den mitteldeutschen Braunkohlenbergbau hielten Wirtschaftswissenschaftler Ende der 1920er Jahre fest, dass ohne das Syndikat ein ruinöser Preiskampf entstehe, bei dem nicht nur die wenigen noch vorhandenen kleinen Unternehmen untergehen würden, sondern auch viele größere Aktiengesellschaften.
Führende Volkswirte waren davon überzeugt, dass ein ruinöser Wettbewerb zu schweren gesamtwirtschaftlichen Schäden führt. Die Erfahrungen hatten gezeigt, dass selbst große Unternehmen unter Verwendung aller verfügbaren finanziellen Ressourcen die Preise weit unter Selbstkosten herabsetzten, um bei Absatzkämpfen mithalten zu können. Deshalb sollten durch die Bildung von Kartellen eine Stabilität der Preise und die Existenzsicherung einer Vielzahl kleiner und großer Marktteilnehmer erreicht werden. Darüber hinaus sollte die Zwangskartellierung während der Weimarer Zeit eine Zunahme der nach dem Ersten Weltkrieg in Deutschland bestehenden Kapitalarmut sowie einen Ausverkauf deutscher Unternehmen und den Abfluss von Gewinnen ins Ausland verhindern.Gottfried Lehmann: Das Mitteldeutsche Braunkohlensyndikat in Leipzig. Universität Greifswald, 1930, S. 48f.Josef-Wilhelm Knoke: Kartelle – eine historische Betrachtung. Internationale Journalisten-Vereinigung Hamburg, 2010. Die Auswärtige Presse e. V., abgerufen am 25. Oktober 2019.
Vereinigungsbestreben Die ersten Braunkohlenverbände in Mitteldeutschland erstreckten sich ausschließlich auf bestimmte Teilgebiete:
Im Norden des Gebiets entstanden 1892 die Magdeburger Generalkonvention und die Helmstedt-Oscherslebener Konvention. Vier Jahre später wurde der Rohkohleabsatz im Helmstedt-Magdeburger Revier einer gemeinsamen Verkaufsstelle vereinigter Braunkohlenwerke in Magdeburg übertragen, die aufgrund ihres losen Aufbaus nur von kurzer Dauer war. Im Jahr 1900 erfolgte die Gründung des Braunkohlensyndikats zu Helmstedt und im Jahr 1902 die Gründung des Magdeburger Braunkohlensyndikats.
Im Süden des mitteldeutschen Gebietes, in dem zahlreiche Gruben dicht beieinander lagen und die dem Wettbewerb der böhmischen Händler am meisten ausgesetzt waren (Versorgungskampf um die Industriebetriebe und Privathaushalte der Städte Leipzig und Dresden), erfolgte im Jahr 1890 von 21 Bergwerksunternehmen die Gründung des Vereins Sächsisch-Thüringischer Braunkohlenwerke. Die Vereinigung verlegte im Sommer 1904 ihren Sitz nach Halle bei gleichzeitiger Umbenennung in Preisvereinigung mitteldeutscher Braunkohlenwerke.
Die Gruben im Bornaer Revier und Meuselwitz-Altenburger Revier schlossen sich ebenfalls im Jahr 1904 zu einem Kartell, dem Verkaufsverein der sächsischen Braunkohlenwerke mit Sitz in Leipzig, zusammen und traten noch im selben Jahr als eine in sich geschlossene Gruppe der Preisvereinigung mitteldeutscher Braunkohlenwerke in Halle bei.
Dieser Preisvereinigung schloss sich schließlich noch der im Jahr 1907 im Zeitz-Weißenfelser Revier mit Sitz in Halle entstandene Verkaufsverein Thüringischer Braunkohlenwerke an, der seine Ursprünge in dem 1884 gegründeten Weißenfels-Zeitzer Bergwerksverein hatte.
Im Westen Mitteldeutschlands war im Jahr 1905 der Zusammenschluss von sieben Bergwerken zum Verkaufsverein der hessischen Braunkohlenwerke mit Sitz in Kassel erfolgt, das in loser Verbindung zum Rheinisch-Westfälischen Kohlen-Syndikat stand.
Im Osten des Gebiets, dem Bitterfelder Revier, bestand seit 1909 ein eigenes Kartell mit dem Namen Verkaufsverein Bitterfelder Braunkohlenwerke. Diese Vereinigung erwies sich bis zum Jahr 1919 als äußerst stabil und erfolgreich, weil ausnahmslos alle Bergwerksunternehmen im Raum Bitterfeld dem Kartell beitraten, die eine maßvolle Preispolitik verfolgten.Gottfried Lehmann: Das Mitteldeutsche Braunkohlensyndikat in Leipzig. Universität Greifswald, 1930, S. 17–18.
Während der Depression der Jahre 1906 und 1908 wurde mehrmals versucht, die unterschiedlichen Kartelle im mitteldeutschen Braunkohlerevier zu einem stabilen Syndikat zusammenzufassen. Als Vorbild diente das Rheinisch-Westfälische Kohlen-Syndikat, welches als ein Muster der Organisationkunst und über Jahrzehnte hinweg aufgrund der ausgewogenen Machtbalance zwischen Anteilseignern, Management, Arbeitnehmern, Gewerkschaften und Arbeitgebern weltweit als ein „Idealkartell“ galt.Holm A. Leonhardt: Kartelltheorie und Internationale Beziehungen. Theoriegeschichtliche Studien. Hildesheim 2013, S. 84.
Als ungünstige Faktoren für die Bildung eines gemeinsamen Kartells in Mitteldeutschland erwiesen sich die Ausdehnung des Gebiets und die regionale Aufsplitterung des Bergbaus. Das mitteldeutsche Braunkohlerevier war kein engbegrenztes, wie das rheinische oder ostelbische Braunkohlerevier, sondern verfiel in zahlreiche teilweise weit voneinander entfernte Einzelreviere. Die nördlichsten Gruben lagen in der Umgebung von Helmstedt. Sie gehörten dem Helmstedt-Magdeburger Revier an, das sich bis zum Nordrand des Harzes erstreckte. Östlich bildete die Elbe von Magdeburg beginnend bis nach Dresden die Grenze, und südlich gehörte ganz Ostthüringen zum mitteldeutschen Revier. Dazu kamen die rund 300 Kilometer von den Kernrevieren entfernten Bergwerke in der Umgebung von Kassel.Gottfried Lehmann: Das Mitteldeutsche Braunkohlensyndikat in Leipzig. Universität Greifswald, 1930, S. 11.
Erschwerend für die Kartellbildung im mitteldeutschen Bergbau wirkte zudem ein unterschiedliches Bergrecht, da das Gebiet in mehreren Gliedstaaten lag. Dazu zählten das Königreich Sachsen, die preußischen Provinzen Sachsen und Hessen-Nassau sowie die Herzogtümer Anhalt, Braunschweig und Sachsen-Altenburg. Beispielsweise galt in den Revieren Meuselwitz-Altenburg und Zeitz-Weißenfels bis zum Jahr 1918 noch die kursächsische Bergordnung, wonach der Eigentümer eines Flurstückes automatisch die Nutzungsrechte für die darunter liegenden Bodenschätze besaß. Im restlichen Preußen waren die Bodenschätze Eigentum des Staates.Georg-Agricola-Gesellschaft (Hrsg.): Von Georgius Agricola zum mitteldeutschen Braunkohlenbergbau. Aspekte der Montangeschichte. Georg-Agricola-Gesellschaft, Zeitz, 2006, S. 79.
In den Gebieten der kursächsischen Bergordnung entstand eine sehr große Anzahl einzelner Bergwerke. Faktisch besaß hier jeder Bauer oder Handwerker mit Landbesitz Schürffreiheit, wodurch sich viele dem aufstrebenden Braunkohle-Industriezweig zuwandten. Auch zahlreiche Unternehmer von Zuckerfabriken oder Ziegeleien erwarben in diesen Regionen Land und eröffneten eigene Gruben. Hierin liegt die Ursache der starken Konkurrenz in den mitteldeutschen Revieren sowie die Ursache der fehlenden finanzstarken Montanunternehmen. Erst nach 1910 erfolgten Konsolidationen, bei denen wenige kapitalkräftige Gesellschaften übrig blieben.Walter Herrmann: Das Kapital im mitteldeutschen Braunkohlenbergbau. Dissertation. Philosophische Fakultät der Universität Leipzig, 1930. Verlagsdruckerei Georg Weigel, 1933, S. 8f.
Syndikat von 1909