Das FFH-Gebiet Küstenbereiche der Flensburger Förde von Flensburg bis Geltinger Birk ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein und der nördlichste Teil der „Landschaft Schleswig-Holsteinische Ostseeküste“, der aus naturfachlicher Bewertung heraus laut Landschaftssteckbrief des Bundesamtes für Naturschutz zur Kategorie „Schutzwürdige Landschaft mit Defiziten“ zählt. Ein Teilgebiet ist die Meeresfläche der Ostsee. Ein Teil der Wasserfläche vor der Geltinger Bucht und der Geltinger Birk überschneidet sich mit dem europäischen Projekt „Baltic Sea Protected Area (HELCOM)“. Die Behörde mit Sitz in Helsinki berichtet an die Umweltdatenbank der UN (UNEP). Es ist ein grenzübergreifendes Projekt mit dem Königreich Dänemark und besteht aus 14 Schutzgebieten. In diesem Artikel wird nur auf den bundesdeutschen Teil Bezug genommen.
FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung links|mini|Diagramm 1: FFH-Lebensraumklassen
Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen für dieses FFH-Gebiet Küstenbereiche der Flensburger Förde von Flensburg bis Geltinger Birk wurde im Februar 2006 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im August 2000 der Naturschutzbehörde der EU als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Die Managementpläne für die Teilgebiete sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten veröffentlicht worden, siehe unten. Das FFH-Gebiet überschneidet sich flächenmäßig mit einer Vielzahl von Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Vogelschutzgebieten. Einzelheiten hierzu, siehe Managementpläne der Teilgebiete. Die maritimen Lebensraumklassen nehmen die größte Fläche im FFH-Gebiet ein, siehe Diagramm 1.
FFH-Erhaltungsgegenstand Die Größe des FFH-Gebietes von gut 10 km² bei einer max. Ausdehnung von 34 km ergibt eine Vielzahl von Erhaltungsgegenständen. Gelistet sind 30 „Lebensraumtypen von besonderer Bedeutung“, davon 7 prioritäre Lebensraumtypen (LRT). Dazu kommen noch 4 Arten von „besonderer Bedeutung“. Die Liste wird vervollständigt durch 2 „Lebensraumtypen von Bedeutung“ und 1 „Art von Bedeutung“. Die Flensburger Förde ist erdgeschichtlich gesehen eine junge Landschaft. Ihre heutige Form erlangte sie erst vor 6500 Jahren mit dem Ende der Littorina-Transgression, innerhalb der die bis dahin trockene Förde durch den Anstieg der Ostsee sich mit Wasser füllte.
FFH-Erhaltungsziele Ziele sind die Erhaltung und ggf. Wiederherstellung der o. a. Erhaltungsgegenstände. Für das Gesamtgebiet sind diese im Amtsblatt für Schleswig-Holstein Ausgabe Nr. 39/40 Kiel, 2. Oktober 2006 niedergelegt.
Übergreifendes Ziel Erhaltung der bestimmenden Lebensräume von der Küste bis ins Wasser.
FFH-Ziele für Lebensraumtypen und Arten von besonderer Bedeutung Beispielhaft sei hier der Lebensraumtyp 1230 „Atlantik-Felsküsten und Ostsee-Fels- und -Steilküsten mit Vegetation“ genannt:
Bewahrung und ggfs. Erneuerung
der Dynamik der Fels- und Steilküsten mit den für den Lebensraum charakteristischen Formationen, der Flächen ober- und unterhalb der Steilküsten, um natürlichen Erdabtrag sicherzustellen, der möglichst natürlichen Ablagerungsdynamik, Strömungsausbildung am Ufer der Steilküsten, der für diesen Lebensraum charakteristischen Formationen.
In gleicher Art und Weise erfolgt dies für alle anderen FFH-Erhaltungsgegenstände.
FFH-Managementpläne der Teilgebiete In einem FFH-Managementplan werden Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Erhaltungsziele festgelegt. Angesichts der Größe und Vielfältigkeit des beschriebenen FFH-Gebietes geschieht dies auf der Ebene der Teilgebiete. Die Teilgebiete werden in der Folge von West nach Ost im Einzelnen behandelt.
Teilgebiet „Kluesries“ Das „Teilgebiet Kluesries“ liegt am Nordrand der Stadt Flensburg im Stadtbezirk Klues und umfasst den östlichen Randbereich des Waldes Kluesries (auch: Klueser Wald genannt) sowie das Fördeufer Ostseebad. (Karte 153-1123-393p). Der Geltungsbereich des Managementplans bezieht sich nur auf den Strandabschnitt zwischen der Seebrücke von Ostseebad und der Marina Wassersleben.
Gebietscharakteristik Das Teilgebiet „Kluesries“ ist ca. 280 ha groß, wobei der größte Teil aus Wasserfläche besteht. Auf der Landseite überwiegt die bewaldete Fläche. 11,2 % ist Eigentum des Landes Schleswig-Holstein. Der in diesem Plan behandelte landseitige Teilbereich mit einer Größe von 14,8 ha des Landes ist Eigentum der Stadt Flensburg.
Gebietsbeschreibung und Geltungsbereich Das Gebiet besteht als Lebensraumtyp meistens aus Waldmeister-Buchenwald mit Rotbuchen, Esche und Berg-Ahorn. Der Boden wird von Waldmeister, Scharbockskraut und Gewöhnliches Hexenkraut bedeckt. An einigen Orten kommt Wald-Schwingel, Efeu und Buschwindröschen vor. Als Fließgewässer durchquert der Moorbach das südliche Gebiet. Nördlich der mit Wald bedeckten Steilküste beginnt ein Strandabschnitt mit Promenade und einer Grünanlage.
Schutzstatus Das FFH-Gebiet unterliegt dem Verschlechterungsverbot nach § 33 Abs. 1 BNatSchG. Innerhalb des FFH-Gebietes befinden sich gesetzlich geschützte Biotope in Form von Quellbereichen und natürlichen und naturnahen Bächen. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieser gesetzlich geschützten Biotope führen können, sind verboten (§ 30 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG in Verbindung mit § 21 LNatSchG).Nach § 61 BNatSchG i. V. m. § 35 des LNatSchG besteht entlang der Küstenlinie landwärts ein 150 m breiter Schutzstreifen, in dem keine baulichen Anlagen errichtet oder wesentlich verändert werden dürfen. Das Teilgebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet der Stadt Flensburg – Landschaftsteil „Kluesrieser Gehölz mit Fördeufer Wassersleben-Ostseebad“ (Verordnung vom 14. März 2001) und liegt im Schwerpunktbereich des landesweiten Biotopverbundsystems Nr. 529 „Wälder nördlich Flensburg (Kluesries, Riesholz)“ (Landschaftsrahmenplan Stand Januar 2020).
FFH-Erhaltungsgegenstand Auf dem Gebiet sind drei FFH-Lebensraumtypen gefunden worden:
1220 Mehrjährige Vegetation der Geröll-, Kies- und Blockstrände (Gesamtbeurteilung A) 9130 Waldmeister-Buchenwälder (Gesamtbeurteilung B) 2110 Primärdünen (Gesamtbeurteilung B) Tierarten nach Anhang II und IV FFH-Richtlinie sind nicht vorhanden.
FFH-Erhaltungsziel Aus den o.g. FFH-Erhaltungsgegenständen sind alle drei als FFH-Erhaltungsziel übernommen worden:
9130 Waldmeister-Buchenwald Im Managementplan sind 7 Ziele für die Erhaltung des Lebensraums „Waldmeister-Buchenwald“ beschrieben.
1220 Mehrjährige Vegetation der Kiesstrände Im Managementplan sind 6 Ziele für die Erhaltung des Lebensraums „Mehrjährige Vegetation der Kiesstrände“ beschrieben.
2119 Primärdünen Im Managementplan sind 5 Ziele für die Erhaltung des Lebensraums „Primärdünen“ beschrieben.
Maßnahmen zur Erreichung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele Die Maßnahmen werden in einem Maßnahmenplan und einer Maßnahmenkarte festgehalten und ständig aktualisiert. Vorrangig ist hierbei, den aktuellen Stand trotz der starken Freizeitnutzung zu erhalten, invasive Arten zu bekämpfen und längerfristig den noch vorhandenen Bestand an Nadelhölzern durch Laubbäume zu ersetzen.
Verantwortlichkeiten Zuständigkeit und Verantwortlichkeit liegen beim Technischen Betriebszentrum (TBZ) der Stadt Flensburg und bei der Bundeswasserstraßenverwaltung. Zuständige Naturschutzbehörde ist die Untere Naturschutzbehörde Flensburg.
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Teilgebiet NSG Twedter Feld Das Naturschutzgebiet Twedter Feld hat eine Fläche von 90 ha. Es befindet sich vollständig auf dem Flensburger Stadtgebietsiehe Karte (152-1123-393o.pdf)
Gebietscharakteristik Gut 50 % der Fläche besteht aus Wald mit Buchen, Stiel-Eichen, Ahorn, Erlen und Birken. Die andere Hälfte besteht im Wesentlichen aus Grünland, Knicks, und kleinen stehenden Gewässern. Das Gebiet ist durch Fuß-, Reit- und Radwege erschlossen. An den 10 Zugängen und innerhalb des Gebietes befinden sich Infotafeln, sowie Spender für das Faltblatt „Twedter Feld“ des Besucherinformationssystems (BIS) des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein.
Einflüsse und Nutzungen Das NSG Twedter Feld war bis in die 1990er Jahre ein Militärisches Sperrgebiet. Nach der Schließung des Truppenübungsplatzes wird es als Naherholungsgebiet der Flensburger Bevölkerung genutzt.
Schutzstatus Wie alle FFH-Gebiete in Deutschland unterliegt das FFH-Gebiet „Küstenbereiche der Flensburger Förde von Flensburg bis Geltinger Birk“ dem Verschlechterungsverbot gem. § 33 Abs. 1 BNatSchG (siehe Ziffer 1.1). Das in diesem Plan behandelte Teilgebiet ist deckungsgleich mit den Grenzen des NSG „Twedter Feld“. Hier gilt nach § 23 BNatSchG, „dass alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen, nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten sind“. Einige Biotoptypen des Teilgebietes unterliegen dem gesetzlichen Biotopschutz nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG. Die natürlichen Gewässer unterliegen dem gesetzlichen Biotopschutz nach § 30 Abs. 2, Nr. 1 BNatSchG. Vernässtes Grünland und Moore sind nach § 30 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG gesetzlich geschützt. Die an den Ufern der Gewässer vorhandenen Erlen- und Birkenbrücher sind nach Abs. 2, Nr. 4 BNatSchG geschützt. Vorhandene Heideflächen sind nach § 30 Abs. 2 Nr. 3 BNatSchG geschützt. Die für die Landschaft Angeln typischen Knicks sind nach § 21 LNatSchGgeschützt.
FFH-Erhaltungsgegenstand Auf dem Gebiet gibt es: 9 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 206, 22. Juli 1992, S. 16–23, Anhang I „NATÜRLICHE LEBENSRAUMTYPEN VON GEMEINSCHAFTLICHEM INTERESSE, FÜR DEREN ERHALTUNG BESONDERE SCHUTZGEBIETE AUSGEWIESEN WERDEN MÜSSEN“. der FFH-Richtlinie 1 FFH-Arten nach Anhang II. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 206, 22. Juli 1992, S. 24–49, Anhang II „Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen“. und IV. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 206, 22. Juli 1992, S. 52–63, ANHANG IV „Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse“. der FFH-Richtlinie
als „Weitere Arten und Biotope“ im Sinne der Richtlinie wurden gefunden:
4 Lurcharten, (dazu zählen Frösche und Schlangen) 1 Falter 69 Pflanzen
FFH-Erhaltungsziele Im Managementplan sind für 10 Lebensraumtypen Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet festgelegt.
Analyse, Bewertung und Maßnahmen Jedes dieser Ziele wurde eingehend analysiert, bewertet und ein gesonderter Maßnahmenkatalog erstellt. Zur besseren Übersichtlichkeit und als Arbeitspapier wurde zu den 18 Einzelmaßnahmen jeweils ein Maßnahmenblatt erstellt und in einer Maßnahmenkarte festgehalten. Maßnahmenblatt Nr. 6.2.1: Pflege und Entwicklung der Heide- und Borstgrasrasenflächen Maßnahmenblatt Nr. 6.2.2: Pflege der Übergangs- und Schwingrasenmoore durch Mahd oder Beweidung Maßnahmenblatt Nr. 6.2.3: Beibehaltung der Nichtnutzung der Waldbestände Maßnahmenblatt Nr. 6.2.4: Gehölzrückschnitt Maßnahmenblatt Nr. 6.2.5: Keine Absenkung von Wasserständen Maßnahmenblatt Nr. 6.2.6: Gewässerrandstreifen Maßnahmenblatt Nr. 6.3.1: Überprüfung des Kammmolchvorkommen Maßnahmenblatt Nr. 6.3.2: Schaffung von Pufferzonen für Übergangs- und Schwingrasenmoor Maßnahmenblatt Nr. 6.3.3: Beibehaltung der extensiven Grünlandnutzung Maßnahmenblatt Nr. 6.3.4: Wiederherstellung eines natürlichen Wasserregimes Maßnahmenblatt Nr. 6.3.5: Optimierung/Sanierung vorhandener Gewässer/Gewässeranlage Maßnahmenblatt Nr. 6.3.6: Ringelung von Nadelholz Maßnahmenblatt Nr. 6.3.7: Fließgewässerrenaturierung