mini|Ausbreitung von COVID-19 über die Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns mini|Landkreise und kreisfreie Städte in Deutschland nach bestätigten Infektionen pro 100.000 Einwohner, Stand: 17. November 2021
Die COVID-19-Pandemie in Bayern tritt als Teil der weltweiten COVID-19-Pandemie auf und markiert durch die erste in Deutschland bestätigte Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus den Beginn der COVID-19-Pandemie in Deutschland.
Am 27. Januar 2020 wurde erstmals in Deutschland eine COVID-19-Erkrankung bei einem Mann aus dem oberbayerischen Landkreis Starnberg bestätigt.Coronavirus: Der Ausbruch in Bayern Süddeutsche Zeitung, 26. März 2020.Patient aus Bayern: Erster Coronavirus-Fall in Deutschland tagesschau.de, Stand 28. Januar 2020.
Stark betroffen im Freistaat wie auch in Deutschland ist sowohl bei den Infektionsraten als auch insbesondere bei den Todesfällen der Landkreis Tirschenreuth, jeweils unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl. Gemessen an der Anzahl Todesfälle je Einwohner sind ebenfalls deutschlandweit die Städte Schwabach und Passau sowie die Landkreise Wunsiedel, Regen, Rosenheim und Coburg ebenfalls stark betroffen. (Stand: 9. März 2021)
Der landesweite Katastrophenfall bestand vom 16. März 2020 bis einschließlich 16. Juni 2020, vom 9. Dezember 2020 bis inklusive 6. Juni 2021 und vom 11. November 2021 bis inklusive 11. Mai 2022.
Vom 2. April 2020 bis 21. Oktober 2020 hatte Bayern unter allen deutschen Bundesländern die höchste Gesamtanzahl von Infizierten je 100.000 Einwohner; vorher war dies Hamburg, danach Berlin.
Am 27. Dezember 2020 begannen in Bayern wie auch in den anderen Bundesländern die offiziellen Impfungen gegen COVID-19 mit dem Wirkstoff BNT162b2 der Firmen Biontech und Pfizer.
Statistik
Der erste Infektionsfall in Europa wurde am 27. Januar 2020 bei einem 33-jährigen Mitarbeiter des Automobilzulieferers Webasto in Stockdorf festgestellt. Dieser hatte sich während einer firmeninternen Schulung bei einer am 19. Januar aus Shanghai angereisten Kollegin infiziert. Der Erkrankte hatte am Wochenende 25./26. Januar leichte Erkrankungssymptome und war am Montag wieder zur Arbeit gekommen; erst eine Mitteilung aus China über den Krankheitsnachweis der Kollegin führte zu seiner Untersuchung. Er wurde im Klinikum Schwabing behandelt bzw. isoliert. Zwischenzeitlich hatten er oder seine Kollegin 13 weitere Webasto-Mitarbeiter oder indirekt deren Angehörige infiziert.Coronavirus Coronavirus: Siebter Infektionsfall in Deutschland bestätigt. In: Zeit online, 31. Januar 2020(Matthias Wjst. Die frühe Phase der COVID-19-Pandemie in Bayern. Dtsch Med Wochenschr 2021; 146(01): e1-e9)
Zwischen dem 12. und 27. März kam es in einem Pflegeheim in Würzburg zu zwölf Todesfällen.
Infektionsfälle Die insgesamt höchste Anzahl an Infizierten je 100.000 Einwohner wiesen der Bezirk Niederbayern (7312,) bzw. die Stadt Hof (9.559), die niedrigsten Zahlen der Bezirk Unterfranken (5.033) bzw. der Landkreis Würzburg (3.507) auf. Der bayerische Durchschnitt betrug insgesamt 6.238 Infizierte je 100.000 Einwohner; dies war eine Zunahme um 236,5 Infizierte je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen (Stand: 31. Oktober 2021).
Bestätigte Infektionen (kumuliert) in BayernBereits vor dem 28. Februar 2020 infizierten sich ab 27. Januar 2020 insgesamt 14 Webasto-MitarbeiterHier sind Fälle aufgelistet, die dem RKI über den Meldeweg oder offizielle Quellen mitgeteilt wurden. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handelt, kann es zu Abweichungen bzw. zeitlichVerzögerungen zwischen den RKI-Fällen und Angaben anderer Stellen, etwa der betroffenen Bundesländer oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO), kommen.(nach Daten des RKI aus COVID-19-Pandemie in Deutschland)
Bestätigte Infektionen (neue Fälle) in Bayern(nach Daten des RKI aus COVID-19-Pandemie in Deutschland)
Seit dem 1. April 2020 veröffentlicht das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auch die Werte für die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner Bayerns (die Zunahme der Infektionsfälle innerhalb der letzten sieben Tage für das jeweilige Datum, gerechnet je 100.000 Einwohner). Durch die Mittelung über die zurückliegenden sieben Tage werden Schwankungen in den an das LGL gemeldeten Daten reduziert. Der jeweils höchste Wert in den Infektionswellen betrug 78 am 6. April 2020, 220 am 17. Dezember 2020 und 188 am 19. April 2021: 7-Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohner in Bayern
Todesfälle Die höchste Gesamtanzahl an Todesfällen wiesen der Bezirk Oberbayern (4.775 Todesfälle) bzw. die Stadt München (1.372 Todesfälle) auf. (Stand: 31. Oktober 2021)
Bestätigte Todesfälle (kumuliert) in BayernVor dem 12. März 2020 gab es in Bayern keinen COVID-19-Todesfall.(nach Daten des RKI aus COVID-19-Pandemie in Deutschland)
Bestätigte Todesfälle (täglich) in BayernDer negative Wert für den 17. März 2020 ergibt sich durch die Korrektur der Meldedaten des 15. und 16. März 2020.(nach Daten des RKI aus COVID-19-Pandemie in Deutschland)
Hospitalisierung Mit Inkrafttreten der vierzehnten Infektionsschutzverordnung am 2. September 2021 sind neben dem Indizenz-Schwellenwert von 35 Infektionen je 7 Tage pro Landkreis bzw. Kommune die bayernweiten Ampelschwellenwerte von 1.200 Einweisungen in Kliniken oder Krankenhäuser innerhalb 7 Tagen (Warnstufe „gelb“) oder 600 belegten Intensivbetten (Warnstufe „rot“) aufgrund vorgegeben (aktuell gilt die Warnstufe „grün“, Stand 31. Oktober 2021):
Einweisungen innerhalb 7 Tagen und Anzahl belegter Intensivbetten
Anmerkungen
Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung mini|Besuchsverbotsschild in der München Klinik Bogenhausen (Mitte März 2020) mini|Abgesperrter Spielplatz in Kaufbeuren (22. März 2020) mini|Drive-In-Station für SARS-CoV-2-Tests in München (Anfang April 2020)
Einschränkung von Besuchsrechten Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 13. März 2020 wurde Kontaktpersonen der Kategorien I und II entsprechend der Definition durch das Robert Koch-Institutvgl. Kontaktpersonennachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 RKI, Stand 18. März 2020. sowie Personen, die sich in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben,vgl. RKI, Stand 27. März 2020. der Zugang zu Krankenhäusern, vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung untersagt.
In der Pressekonferenz vom 30. März 2020 kündigte Ministerpräsident Markus Söder an, dass die Einschränkung der Besuchsrechte bis 19. April 2020 weiterhin bestehen bleibe. Des Weiteren gelte für die besonders betroffenen Landkreise Tirschenreuth, Miesbach, Rosenheim und Erding nun „Masken- und Schutzpflicht“ in den Altenheimen.
In der Pressekonferenz vom 5. Mai gab Ministerpräsident Söder den Beschluss des bayerischen Kabinetts bekannt, dass ab dem 9. Mai wieder Besuche von einer festen Kontaktperson unter strengen Hygiene- und Schutzmaßnahmen erlaubt sind.
Aufhebung des Sonntagsfahrverbots für Lkw Ebenfalls am 13. März wurde bis zum 29. März das Sonntagsfahrverbot für Lastwagen ( StVO) aufgehoben, um den Gütertransport zu erleichtern. Für Transporte von haltbaren Lebensmitteln und Hygieneartikeln war das Verbot bereits eine Woche zuvor ausgesetzt worden.
Eine weitere Aufhebung vom Sonntagsfahrverbot für Bayern erfolgte für den Zeitraum 23. Mai 2021 bis 30. Juni 2021.
Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen
Mit Bekanntmachung vom 16. März 2020Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16. März 2020, Az. 51-G8000-2020/122-67 wurden öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen, der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen wie Badeanstalten, Kinos, Bars und Diskotheken, Theater, Museen, Sport- und Spielplätze, aber auch Bordelle sowie Gastronomiebetriebe jeder Art untersagt. Ausgenommen sind Betriebskantinen und die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Untersagt wurde auch die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art, ausgenommen insbesondere der Lebensmittel-, Getränke- und Tierbedarfshandel, Apotheken und Banken, Postfilialen sowie der Online-Handel. Diese Betriebe durften abweichend von den regulären Ladenöffnungszeiten an Werktagen von 6:00 bis 22:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 12:00 bis 18:00 Uhr öffnen.
Am 27. März 2020 wurden diese Bestimmungen in die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung übernommen.Bayerische Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV), BayMBl. Nr. 158
Bereits frühzeitig (21. April) abgesagt wurde mit dem Oktoberfest das weltweit größte Volksfest in München. Es hätte vom 19. September bis 4. Oktober 2020 stattfinden sollen. Zeitgleich wurde auch das eigentlich alle vier Jahre parallel zum Oktoberfest stattfindende Bayerische Zentral-Landwirtschaftsfest abgesagt. Das Gäubodenvolksfest (etwa 1,4 Millionen Besucher jährlich) mit Ostbayernschau – eigentlich geplant 7. bis 17. August 2020 – wurde am 16. April mit Hinweis auf die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten vom 15. April abgesagt.
Großveranstaltungen wurden bundesweit bis Ende August 2020 untersagt. Dies wurde durch die Bundeskanzlerin Angela Merkel zusammen mit den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen.
In der Pressekonferenz vom 5. Mai gab Ministerpräsident Söder bekannt, dass auf Beschluss des bayerischen Kabinetts am 18. Mai Außenbereiche von Gaststätten (bis 20:00 Uhr), am 25. Mai Speiselokale im Innenbereich (bis 22:00 Uhr) und am 30. Mai Hotels unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen dürfen. Spielplätze sind seit dem 6. Mai wieder geöffnet. Seit 11. Mai dürfen alle Geschäfte ungeachtet ihrer Größe wieder öffnen. Ebenfalls seit 11. Mai können Zoos, botanische Gärten, Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten wieder öffnen. Auch bestimmte Einzelsportarten wie beispielsweise Tennis, Leichtathletik, Segeln oder Golf sind wieder erlaubt.
mini|Reduziertes Platzangebot für erlaubte Veranstaltungen auf dem Kurplatz von Bad Griesbach-Therme im Juli 2020 Erste Lockerungen für Veranstaltungen beschloss das Kabinett in seiner Sitzung vom 16. Juni 2020. Entsprechend sind private Veranstaltungen, die nicht für ein beliebiges Publikum angeboten werden (Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen, Geburtstage etc.), mit bis zu 50 Teilnehmern in geschlossenen Räumen und 100 Anwesenden unter freiem Himmel seit 22. Juni 2020 wieder erlaubt.
Katastrophenfall vom 16. März bis 16. Juni 2020 Im Zusammenhang mit den Veranstaltungsverboten und Betriebsuntersagungen gab Ministerpräsident Markus Söder am 16. März 2020 die Feststellung des Katastrophenfalls öffentlich bekannt (Art. 4 BayKSG).Corona-Pandemie: Feststellung des Katastrophenfalls vom 16. März 2020 (BayMBl. Nr. 115) Jedoch tritt bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten im Sinne des Nr. 3, 3a IfSG das Bayerische Katastrophenschutzgesetz als die generellere Regelung hinter dem Infektionsschutzrecht zurück.Dirk Uwer, Norman Koschmieder: Katastrophenfall Corona-Pandemie: Zur Hilfe verpflichtet Legal Tribune Online, 26. März 2020.
Als Maßnahmen zur Regulierung des „allgemeinen Lebens“ kündigte er in der Pressekonferenz vom 16. März 2020 unter anderem die Einführung von Grenzkontrollen an der österreichischen Grenze an.