mini|Waldeck 1712–1921 mini|Grafschaft Waldeck im Jahr 1645 mini|Grafschaft Pyrmont waldeckischen und paderbornischen Anteils (1794)
Das Land Waldeck entstand im Mittelalter um die Burg Waldeck an der Eder im Nordwesten des heutigen Landes Hessen als selbständige Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches. 1712 wurde es zum Fürstentum mit der Residenzstadt Arolsen (heute Bad Arolsen), das zudem von 1848 bis 1921 staatsrechtlich mit der Grafschaft Pyrmont zu Waldeck-Pyrmont vereinigt war. Die Waldecker Grafen und Fürsten entstammten dem Haus Waldeck.
Infolge der Novemberrevolution von 1918 wurde aus dem Fürstentum ein Freistaat. 1922 wurde Pyrmont wieder abgetrennt und in Preußen eingegliedert; der verbliebene Freistaat Waldeck wurde 1929 durch Eingliederung in die preußische Provinz Hessen-Nassau aufgelöst.
Von 1942 bis 1974 gab es mit dem damaligen Landkreis Waldeck noch einmal eine Gebietskörperschaft, deren Territorium etwa dem ehemaligen Freistaat entsprach und die danach im neu gebildeten hessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg aufging.
Die Historische Kommission für Hessen hieß ehemals „… für Hessen und Waldeck“; der Name lebt heute beispielsweise auch bei der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck oder dem Hessisch-Waldeckischen Gebirgs- und Heimatverein fort.
Staatssymbole Waldecker Stern Das Symbol aller waldeckischen Staaten war der sogenannte „Waldecker Stern“, ein achtstrahliger schwarzer Stern auf goldenem Grund. Dieser geht zurück auf das Wappen derer von Schwalenberg aus Lippe, in das der Stern vor gut 1000 Jahren integriert wurde. Als Nachkommen nahmen die Grafen und späteren Fürsten von Waldeck den Stern in das Haus- und Familienwappen auf. Erstmals nachgewiesen ist dies im Jahre 1180, als die Grafen von Schwalenberg die Burg Waldeck erwarben. Alle Gemeinden auf ehemalig waldeckischem Territorium tragen heute den Stern in ihren amtlichen Wappen. Manche, wie Bad Arolsen oder Korbach, führen nur den halben Waldecker Stern; auch sind Abwandlungen mit vertauschten Farben (Bad Wildungen) oder weniger Strahlen (Waldeck) zu sehen (siehe unten).
Der Stern erfreut sich als lokales Symbol großer Beliebtheit, so ist er bspw. auf zahlreichen Fahnen, Autoaufklebern oder Wandtellern sowie in der lokalen Kunst oder als städtebauliches Element zu finden.
Flaggen Landes- und Staatsflagge Die Landesfarben von Waldeck entsprechen den Farben der deutschen Trikolore des Revolutionsjahres 1848. Die schwarz-rot-goldene Flagge des Deutschen Bundes war nicht nur für Deutschland angenommen worden, viele Landesfürsten akzeptierten eine Verfassung und nahmen für ihr Land ebenfalls die schwarz-rot-goldene Flagge an, so auch in Waldeck. Die Verfassung für das Deutsche Reich 1848/1849 wurde nie unterschrieben, denn vor allem widersetzte sich Preußen allen demokratischen Bestrebungen und sogar die schwarz-rot-goldene Flagge wurde dort verboten. In anderen Ländern des Deutschen Bundes allerdings nicht, so auch in Waldeck. Für die Zeit vor der Revolution ist lediglich eine Flagge mit anderer Farbreihenfolge (rot-gold-schwarz) überliefert. Diese Farben gehen mindestens auf das Jahr 1814 zurück, als der Fürst eine Verordnung erließ, auf der es hieß: „Jeder Mann in der Miliz soll als Erkennungszeichen eine rot-gelb-schwarze Kokarde tragen.“ Gelb und Schwarz waren bereits 1692 sicherlich die Farben des Landes.
Eine schwarz-rot-goldene Flagge mit dem Waldecker Stern in der Mitte ist auch überliefert und noch heute im Museum auf Schloss Waldeck ausgestellt (siehe unten). Dass es sich um ein Unterscheidungsmerkmal handelt, um vielleicht die Dienstflagge von den allgemein gebräuchlichen Landesfarben zu unterscheiden, kann nur vermutet werden. Diese Flagge nahm später der Landkreis Waldeck an.
Flagge des Fürsten Die Flagge des Fürsten war ursprünglich einfarbig gelb mit dem Waldecker Stern in der Mitte und ein weißes Obereck mit einem roten Ankerkreuz darin, das Wappen der Grafschaft Pyrmont (siehe oben). Diese Flagge scheint in der Umstellungsphase auf Schwarz, Rot und Gold außer Dienst gestellt worden zu sein. Der Heraldiker Hugo Gerhard Ströhl schreibt um 1897, dass diese Flagge nicht mehr verwendet wird, und der Fürst, auf Nachfrage am Fürstlichen Hof, keine besondere Flagge mehr verwenden würde, lediglich die Landesfarben Schwarz, Rot und Gold. Nach neueren Quellen scheint um 1900 eine neue Fürstenstandarte eingeführt worden zu sein, eine (wie die Landesflagge) horizontal gestreifte Flagge in Schwarz, Rot und Gold jedoch erscheint im mittleren roten Streifen das mittlere Staatswappen des Fürstentums.
Wappen Die zentralen Elemente der Heraldik der waldeckischen Staaten sind ein schwarzer Stern auf Gold, der Stern von Waldeck (siehe Abschnitt „Waldecker Stern“) und ein rotes Ankerkreuz auf Silber, das Wappen der Grafschaft Pyrmont. Beide Fürstentümer waren ab 1631 in einer Hand und bildeten zusammen das Fürstentum Waldeck-Pyrmont.
Stammwappen des Hauses Waldeck Blasonierung des Stammwappens des Hauses Waldeck: „In Gold ein achtstrahliger schwarzer Stern. Auf dem Helm mit schwarz-goldenen Decken ein offener, je mit dem Stern belegter goldener Flug“
Ursprüngliches Stammwappen des Hauses Waldeck: „In Gold ein achtstrahliger schwarzer Stern. Auf dem Helm mit schwarz-goldenen Decken ein mit sieben goldenen Federn bestecktes, schildartiges Schirmbrett, darin in Gold der achtstrahlige, schwarze Stern.“Stern über dem Waldecker Land. In: hna.de, 13. Dezember 2012, abgerufen am 25. März 2023.
Aus dem Federschirmbrett entwickelte sich der offene Flug.
Waldeck-Pyrmont: Großes Staatswappen Das große Staatswappen des Fürstentums führt einen zweimal gespaltenen und zweimal geteilten Schild mit aufgelegtem Herzschildchen, welches das alte Wappen des Fürstentums Waldeck zeigt. Im ersten und neunten Feld erscheint das Wappen der Grafschaft Pyrmont, im zweiten und achten Feld das Wappen der Herrschaft Rappoltstein (auf die die Waldecker Fürsten seit 1793 einen nur vage begründeten Anspruch erhoben), im dritten und siebten Feld das Wappen der Herrschaft Hohenach/Hohenack (beide im Elsass), im vierten Feld das Wappen der Herrschaft Tonna in Thüringen (die von 1640 bis 1677 zu Waldeck gehörte), und im sechsten Feld das Wappen der Herrschaft Geroldseck (dabei handelt es sich um Grand-Geroldseck im Elsass, nicht um Hohengeroldseck im Ortenaukreis).
Auf den Schild ruhen fünf Spangenhelme: Herrschaft Hohenach Rappoltstein Waldeck und Pyrmont Tonna Geroldseck
Als Schildträger dienen zwei goldene Löwen, die auf einen Ornament stehen, um das ein schwarzes Band mit der Devise „PALMA SUB PONDERE CRESCIT“ (Die Palme wächst unter der Last) geschlungen ist.
En schönes Beispiel für die Gestaltung des großen Staatswappens ist auf dem Vereinsdoppeltaler von Waldeck und Pyrmont von 1847 („Dicke Emma“) in Form des neunfeldigen Wappenschilds auf einem Hermelinmantel unter dem Fürstenhut zu sehen.
Landeshymne Das Lied Mein Waldeck war ab 1879 bzw. 1890 die Landeshymne des Fürstentums Waldeck. Sie ist auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts bei nahezu allen Einwohnern des Waldecker Lands bekannt und erklingt regelmäßig bei Festen. Die Melodie stammt von Benjamin Christoph Friedrich Rose (1755–1818) und der Text von Pfarrer August Koch (* 10. Januar 1857 in Wrexen; † 1934).Otto Boehm: Die Volkshymnen aller Staaten des deutschen Reiches. Beiträge zu einer Geschichte über ihre Entstehung und Verbreitung. Hinstorff, Wismar 1901, S. 68–72.Friedhelm Brusniak: „Unter dieser Eiche lasst euch nieder.“ Ein „Kunstlied im Volksmund“ aus Waldeck. Jahrbuch für Volksliedforschung, 43 (1998), S. 26–32 (Vorschau).
Daten Flagge: Schwarz-Rot-Gold seit 1848 Hauptstadt: 1655–1918 Arolsen Residenz: 1180–1655 Schloss Waldeck, 1655–1918 Residenzschloss Arolsen Staatsform: Grafschaft, ab Januar 1712 Fürstentum, ab 1918 Freistaat Einwohnerzahl: 56.224 (1871), 55.816 (1925) Gründung: 1180 Grafschaft Waldeck, 1712 Fürstentum Waldeck, 1849 Fürstentum Waldeck-Pyrmont Landeshymne: Mein Waldeck
Geschichte Ursprung Ahnherren der Grafen von Waldeck und späteren Fürsten von Waldeck und Pyrmont waren im männlichen Stamm die Grafen von Schwalenberg (mit Widekind I. als Stammvater).
Erstmals bezeugt ist die Burg Waldeck über der Eder im Jahre 1120. Nach dieser Burg nannte sich ein Zweig der Grafen von Schwalenberg ab 1180, nachdem Volkwin II. von Schwalenberg die Burg durch seine Heirat mit Luitgard, der Tochter des Grafen Poppo I. von Reichenbach und Hollende und Erbin von Waldeck, erworben hatte. Im Laufe der Geschichte gelang es diesem Geschlecht, ein kleines Herrschaftsgebiet im heutigen Nordhessen aufzubauen.
Grafschaft Waldeck bis 1712 Zunächst war Waldeck ein Lehen des Erzbistums Mainz. 1379 wurde die Grafschaft Reichslehen.Johann Adolph Theodor Ludwig Varnhagen: Grundlagen der Waldeckischen Regentengeschichte, Bd. 1. Göttingen 1824, Nr. 88. Nach dem Tod des Grafen Heinrich VI. 1397 spaltete sich die Familie in zwei Linien auf, die ältere Landauer Linie mit Adolf III. und die Waldecker Linie mit Heinrich VII., die einander zeitweise sogar befehdeten. Beide Linien begaben sich 1431 bzw. 1438 aus Finanznot – aber auch unter dem Eindruck des endgültigen landgräflichen Sieges über Kurmainz im Jahre 1427 und der daraufhin erfolgten Lehnsauftragung der Grafschaft Ziegenhain an Hessen – unter die Lehnshoheit der Landgrafschaft Hessen (ab 1576 Hessen-Kassel). Der Landgraf zahlte den Grafen von Waldeck ein Lehnsgeld zur Schuldentilgung und übernahm auch deren verbleibende Schulden.Thomas Brückner: Lehnsauftragung. Inaugural-Dissertation. Juristische Fakultät der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität, Würzburg 2002, S. 68.
Die Waldecker Linie teilte sich 1486 nach dem Tod Heinrichs VIII. erneut in die Linien Waldeck-Wildungen und Waldeck-Eisenberg. Als die ältere Landauer Linie 1495 mit Otto IV. erlosch, ging ihr Besitz zurück an die Linien Wildungen und Eisenberg. 1526 und 1529 führten Philipp IV. von Waldeck-Wildungen und Philipp III. von Waldeck-Eisenberg die Reformation ein. Mehrere Erbteilungen führten zum Entstehen weiterer verschiedener Linien und Nebenlinien, die aber 1692 durch die neuere Wildunger Linie wiedervereint wurden.
1625 gelangte durch Erbvertrag auch die Grafschaft Pyrmont an die Grafen von Waldeck, die sich fortan Grafen von Waldeck und Pyrmont nannten. Eine Vereinigung der beiden räumlich getrennten Herrschaftsgebiete im staatsrechtlichen Sinn erfolgte jedoch erst im 19. Jahrhundert.
1639 wurde Graf Philipp Dietrich von Waldeck aus der neuen Eisenberger Linie Erbe des letzten Grafen von Pallandt-Culemborg und übernahm die Grafschaft Culemborg im Gelderland mit den Herrschaften Werth im Münsterland, Palant und Wittem. Ihm folgte 1664 sein Bruder Graf Georg Friedrich zu Waldeck nach; er nannte sich demgemäß „Georg Friedrich Graf und Herr zu Waldeck, Pyrmont und Cuylenburg, Freiherr zu Tonna, Paland, Wittem, Werth.“ 1682 wurde er von Kaiser Leopold I. als Fürst von Waldeck in den Reichsfürstenstand erhoben. Nachdem seine vier Söhne alle vor ihm verstorben waren, führte er am 12. Juni 1685 durch Vertrag mit seinem Vetter, dem Grafen Christian Ludwig aus der neueren Wildunger Linie, die Primogenitur im Gesamthaus Waldeck ein. Kaiser Leopold I. bestätigte diesen Vertrag 1697. Nach Georg Friedrichs Tod 1692 wurde Christian Ludwig somit Alleinherrscher über die Gesamtgrafschaft.
Die Grafschaft Cuylenburg und die Herrschaft Werth fielen 1714, auf Grund der im November 1680 vollzogenen Heirat von Georg Friedrichs zweiter Tochter Sophia Henriette (1662–1702) mit Herzog Ernst von Sachsen-Hildburghausen, an Sachsen-Hildburghausen. 1640 war auch die Herrschaft Tonna in Thüringen, als Lehen der Herzöge von Sachsen-Altenburg, durch Erbschaft an Waldeck-Pyrmont gekommen; sie wurde allerdings 1677 an Herzog Friedrich I. von Sachsen-Gotha-Altenburg verkauft.
Fürstentum Waldeck 1712 bis 1848