mini|Bestätigte Fälle von SARS-CoV-2-Infektionen:
Die COVID-19-Pandemie in Polen tritt als regionales Teilgeschehen des weltweiten Ausbruchs der Atemwegserkrankung COVID-19 auf. Das Ende 2019 neu aufgetretene Virus SARS-CoV-2 aus der Familie der Coronaviren verursachte die Pandemie. Die COVID-19-Pandemie hat sich seit Dezember 2019 von China ausgehend weltweit ausgebreitet.
Am 13. März 2020 gaben Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki und Gesundheitsminister Łukasz Szumowski den Lockdown Polens und die Schließung der Grenzen bekannt; viele polnische Unternehmen waren hart davon betroffen.sueddeutsche.de vom 31. Mai 2020: Ende eines Aufschwungs. Ab Mitte April wurde der Lockdown schrittweise gelockert.
Im September stieg ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen: In der 37. Kalenderwoche (7. bis 13.) wurden 3228 Neuinfektionen registriert, in der 38. (14. bis 20.) 5088 und in der 39. (21. bis 27.) 8088. Im Oktober stiegen die Zahlen massiv an (bis auf ungefähr 30.000 registrierte Neuinfektionen an einem einzigen Tag) und im November blieben sie hoch (siehe #Statistik).
Ab Anfang 2021 verbreitete sich weltweit die ansteckendere Alpha-Variante; zugleich begann die Impfkampagne gegen COVID. In der zweiten Märzhälfte 2021 registrierte Polen mehrfach mehr als 30.000 Coronafälle an einem einzigen Tag; im gesamten März waren es über 600.000 (siehe unten). Ein Lockdown wurde begonnen und von April bis Juni 2021 stufenweise gelockert.
Im Sommer 2021 verbreitete sich weltweit die ansteckendere Delta-Variante. Seit Ende September 2021 ist die Zahl der Neuinfektionen stark gestiegen (vierte Welle). Seit Ende November 2021 verbreitet sich die noch ansteckendere Omikron-Variante. Am 28. Dezember 2021 wurden 794 COVID-Tote und 15.571 Neuinfektionen registriert.
In Polen sind 59,9 % der Einwohner vollständig geimpft (Stand: 15. Januar 2023).https://www.corona-in-zahlen.de, abgerufen am 1. September 2022. Zum Vergleich: Deutschland 70,89%; Tschechien 61,78%; Ukraine 30,98%.
Verlauf mini|400px|Anzahl der bestätigten Infektionen (blau) und Todesfälle (rot) nach Angaben der WHO. Am 4. März 2020 wurde der erste Fall einer COVID-19-Erkrankung in Polen bestätigt. Der Patient wurde auf der Isolierstation des Klinikums in Zielona Góra behandelt.Poland Reports First Coronavirus Case – Health Minister, 4. März 2020, usnews.com Er gab an, zuvor in Nordrhein-Westfalen den Karneval besucht zu haben. Am 12. März 2020 wurde der erste COVID-Tote registriert.
Am 6. und 7. Juni wurden in ganz Polen 576 und 575 neue COVID-Fälle registriert; der Schwerpunkt lag in der vom Bergbau geprägten Region Schlesien (Oberschlesisches Industriegebiet, dem zweitgrößten Ballungsraum Polens). Zwölf Bergwerke (zehn des PGG-Konzerns und zwei des Unternehmens Jastrzębska Spółka Węglowa) wurden deshalb für drei Wochen geschlossen.FAZ.net vom 8. Juni 2020 12:06
Am 4. Oktober zählte Polen über 100.000 COVID-Infizierte. Am 2. Dezember 2020 war es etwa eine Million – eine Verzehnfachung in 59 Tagen (pro Tag durchschnittlich plus 4 %).
Reaktionen und Maßnahmen von Politik und Wissenschaft
Ordnungsrechtliche Maßnahmen Maßnahmen ab März 2020 Am 9. März 2020 gab der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki bekannt, an den Grenzübergängen der Hauptverkehrsachsen Gesundheitskontrollen einzuführen.
Morawiecki verkündete am 11. März 2020 zudem, dass der Unterricht in den Schulen in Polen zunächst vom 12. März bis zum 25. März 2020 ausgesetzt würde; gleichzeitig würden Kindergärten und Krippen geschlossen. Die ersten zwei Tage galten dabei als Übergangsfrist, in der Kinder und Jugendliche zwar betreut, jedoch nicht unterrichtet wurden. Auch die staatlichen und privaten Universitäten und Fachhochschulen wurden geschlossen.
Der polnische Gesundheitsminister Łukasz Szumowski erließ am 13. März 2020 eine Verordnung, die im Wesentlichen folgende Maßnahmen umfasste: Einstellung des grenzüberschreitenden Personenflug- und Zugverkehrs ab dem 15. März 2020 (Güterverkehre waren nicht betroffen) Schließung der polnischen Grenzen für Ausländer ab 15. März 2020 (polnische Staatsbürger und Inhaber einer Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis sind nicht betroffen) verpflichtende 14-tägige Quarantäne für aus dem Ausland einreisende polnische Staatsbürger ab 15. März 2020
Darüber hinaus wurden am 13. März 2020 Einschränkungen für bestimmte Unternehmen angekündigt: Restaurants, Cafés und Bars durften Speisen zwar weiterhin verkaufen, der Verzehr vor Ort wurde allerdings untersagt. Einschränkungen gab es auch für Einkaufszentren: In diesen durften nur Apotheken, Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Wäschereien geöffnet bleiben. Alle öffentlichen, staatlichen und religiösen Versammlungen mit mehr als 50 Teilnehmern wurden untersagt. Zugleich wurden auch alle Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen, Diskotheken, Sportvereine, Museen, Bibliotheken, Spielhallen und Kinos geschlossen.
Am 20. März 2020 rief die Regierung den Epidemiezustand aus (zuvor befand sich das Land seit dem 14. März 2020 im Zustand der Epidemiegefahr (polnisch Stan zagrożenia epidemicznego)). Dadurch erhält die Regierung die Befugnis, Verordnungen zu erlassen, welche die Bewegungsfreiheit der Bürger zeitweilig einschränken den Verkehr oder Gebrauch bestimmter Gegenstände und Lebensmittel zeitweilig einschränken oder verbieten den Betrieb in bestimmten Einrichtungen und Arbeitsstätten zeitweilig einschränken Veranstaltungen und öffentliche Versammlungen verbieten Hygienemaßnahmen anordnen, sofern deren Umsetzung auf den Betrieb bestimmter Produktions-, Dienstleistungs-, Handels- oder sonstiger Einrichtung bezieht die Bereitstellung von Immobilien, Räumlichkeiten, Grundstücken und Transportmitteln zum Zwecke der Epidemieabwehr anordnen verpflichtende Schutzimpfungen für bestimmte Personengruppen anordnen. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet das Gesetz zur Prävention und Bekämpfung von Infektionen und Infektionskrankheiten beim Menschen (polnisch Ustawa o zapobieganiu oraz zwalczaniu zakażeń i chorób zakaźnych u ludzi).
Zugleich wurden weitere Maßnahmen beschlossen, etwa die Erhöhung der Strafe beim unerlaubten Verlassen einer angeordneten Quarantäne von 5.000 auf 30.000 Złoty. Schulen und Universitäten wurden angewiesen, Unterricht per E-Learning durchzuführen; die bereits zuvor bis zum 25. März 2020 angeordnete Schließung dieser Einrichtungen wurde bis zum 10. April 2020 verlängert. Darüber hinaus wurden 19 Krankenhäuser zu Spezialkrankenhäusern für Infektionskrankheiten erklärt. Diese sollen ausschließlich Patienten mit Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion behandeln.
Am 24. März 2020 gab die Regierung die Einführung weiterer Maßnahmen bekannt, darunter Einschränkungen der individuellen Bewegungsfreiheit; erlaubt sind fortan lediglich Wege von und zur Arbeitsstelle, zur (freiwilligen) Unterstützung Hilfsbedürftiger und zur Erledigung notwendiger Tätigkeiten des täglichen Lebens. In der Öffentlichkeit wurden Gruppengrößen von mehr als zwei Personen untersagt, es sei denn es handelt sich um Familienangehörige. Für öffentliche Verkehrsmittel wurde eine Maximalbelegung von 50 % der Sitzplatzkapazität angeordnet. Jegliche Art von Versammlungen, Treffen, Veranstaltungen und sonstigen Zusammenkünften wurde untersagt. Eine Ausnahme bilden weiterhin religiöse Veranstaltungen; diese sind jedoch auf maximal fünf Teilnehmer beschränkt. Arbeitsstätten sind von diesem Versammlungsverbot ausgeschlossen
Am 31. März 2020 gab die Regierung eine umfangreiche Liste weiterer, ab dem 1. April 2020 gültiger, Maßnahmen bekannt: In Geschäften wird die Höchstzahl der Kunden auf das Dreifache der Anzahl an Kassen beschränkt Auf Märkten, Messen, Ständen und Basaren wurde die Höchstzahl anwesender Personen auf das Dreifache der Anzahl an Verkaufspunkten beschränkt In Postämtern wurde die Höchstzahl anwesender Personen auf das Doppelte der Anzahl der Schalter beschränkt Baumärkte müssen an Wochenenden geschlossen bleiben Ab 2. April 2020 müssen alle Kunden in Geschäften Einmalhandschuhe tragen Zwischen 10:00 und 12:00 Uhr dürfen Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe ausschließlich Personen im Alter über 65 Jahren bedienen. Ausnahmen bilden Tankstellen (durchgängig für jedermann geöffnet) und Apotheken (zwischen 10:00 und 12:00 Uhr auch für Personen im Alter unter 65 Jahren geöffnet, sofern eine das Leben oder die Gesundheit des Kunden unmittelbar bedrohende Situation vorliegt). Schließung aller Hotels und sonstigen Unterkünfte (Ausnahmen bestehen für Personen in Isolation oder Quarantäne, medizinisches Personal, Personen auf Dienstreisen und Montage sowie Personen, deren Aufenthalt vor dem 31. März 2020 begonnen hat) Ausdehnung der verpflichtenden Quarantäne auf alle Personen, die in einem Haushalt mit einer Person leben, die sich bereits in Quarantäne befindet Schließung aller Friseurgeschäfte, Schönheitssalons, Tattoo- und Piercingstudios Aussetzung aller Rehabilitationsbehandlungen und Massagen (Ausnahmen bestehen, sofern die Maßnahme für die Gesundheit des Patienten unbedingt erforderlich ist) Verbot des Aufenthalts in der Öffentlichkeit für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sofern sie nicht von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten beaufsichtigt werden Schließung aller Strände und öffentlichen Grünflächen, Parks, Promenaden, Boulevards, botanischen und zoologischen Gärten sowie Verbot der Benutzung von ausleihbaren Stadträdern Verpflichtender Mindestabstand von zwei Metern zwischen Fußgängern (Ausnahmen bestehen für Eltern mit pflegebedürftigen Kindern bis zum 13. Lebensjahr, Menschen mit Behinderung und deren Betreuer sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität) Grundsätzliche Anordnung von Telearbeit für die Beschäftigten aller öffentlichen Einrichtungen (Ausnahmen bestehen in Fällen, in denen die Erledigung der wesentlichen Aufgaben in Telearbeit nicht sichergestellt werden kann) Begrenzung der Höchstzahl an Fahrgästen auf 50 % der Sitzplatzkapazität in allen Verkehrsmitteln mit mehr als neun Sitzen (d. h. auch in nichtöffentlichen Verkehrsmitteln) ab 2. April 2020 Verpflichtung von Maßnahmen zum Arbeitnehmerschutz für alle Unternehmen ab 2. April 2020 (Verwendung von Einweghandschuhen oder Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Mindestabstand zweiter Arbeitsplätze von 1,5 m; Ausnahmen sind zulässig, wenn die objektiven Gegebenheiten die Einhaltung des Abstandes unmöglich machen, etwa in Produktionslinien, in diesen Fällen muss der Arbeitgeber geeignete Schutzausrüstung zur Verfügung stellen)
Am 9. April 2020 verkündete die Regierung, dass ab dem 16. April 2020 das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit verpflichtend sei. Gesundheitsminister Łukasz Szumowski stellte später klar, dass das Gesicht statt mit einem Mund-Nasen-Schutz auch mit anderen geeigneten Mitteln, etwa einem Schal oder einem Tuch bedeckt werden könne.
Die bereits zuvor erlassenen Reisebeschränkungen (Grenzkontrollen etc.) wurden am 13. Mai 2020 bis zum 12. Juni 2020 verlängert.
Lockerung der Maßnahmen von April bis Juni 2020 Am 16. April 2020 gab die Regierung bekannt, die zuvor angeordneten Maßnahmen in vier Schritten lockern zu wollen.
Einzelhandel, religiöse Einrichtungen, Parks und Wälder Im ersten Schritt, der ab dem 20. April 2020 stattfand, galten folgende Maßnahmen: Erhöhung der Höchstzahl von Kunden in Geschäften auf das Vierfache der Kassenzahl bei Geschäften unter 100 m² Verkaufsfläche; in größeren Geschäften auf einen Kunden pro 15 m² Verkaufsfläche Wiedereröffnung von Parks und Wäldern zu Erholungszwecken (die Abstandsregeln bleiben jedoch in Kraft) Erhöhung der Höchstzahl von Teilnehmern an der Heiligen Messe und anderen religiösen Veranstaltungen auf eine Person pro 15 m² Fläche der Glaubenseinrichtung Aufhebung der Ausgangssperre für Jugendliche über 13 Jahren (jüngere Kinder dürfen sich weiterhin nur unter Aufsicht eines Elternteils oder einer Erziehungsperson in der Öffentlichkeit aufhalten)