Die Friedberger Polizeiordnung war ein bis zum Jahr 1900 geltendes Partikularrecht in den Gebieten, die zum ehemaligen Herrschaftsbereich der Burggrafschaft Friedberg gehörten.
Geschichte Durch die Ereignisse des Dreißigjährigen Kriegs sah sich die Burggrafschaft veranlasst, auch im Bereich der öffentlichen Ordnung ihre Herrschaft wieder herzustellen. Der damalige Burggraf von Friedberg, Hans Eitel Diede zum Fürstenstein, griff dabei auf ältere Verordnungen zurück, stellte diese zusammen und leitete einen Konsultationsprozess ein, bei dem die Pfarrer und die Greben (Gemeindevorsteher) einbezogen und aufgefordert wurden, ihre Kommentare zu dem Gesammelten Material abzugeben. Dieses ließ er redaktionell bearbeiten und legte es dem Regiments-Convent, der „Regierung“ der Burggrafschaft, vor. Diese verabschiedete die Friedberger Polizeiordnung am 3. Dezember 1679. Schmidt, S. 78, Anm. 76.
Bereits 1698 – und erneut 1703 und 1723 – beklagte der „Regiments-Convent“, dass kaum noch gedruckte Exemplare der Friedberger Polizeiordnung vorlägen. Aber erst 1729 erschien die zweite (und letzte) Auflage. Schmidt, S. 78, siehe auch Abschnitt „Literatur“.
Dieses Sonderrecht behielt im 19. Jahrhundert seine Geltung auch während der Zugehörigkeit der ehemaligen Burggrafschaft zum Großherzogtum Hessen. Schmidt, S. 107. Das Partikularrecht wurde zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst.
Geltung Materielles Recht Die Friedberger Polizeiordnung behandelte überwiegend Verwaltungs-, Polizei- und Ordnungsrecht. Insofern blieb für den weiten Bereich des Zivilrechts das Solmser Landrecht die – wenn auch subsidiär angewendete – Hauptrechtsquelle. Schmidt, S. 107. Bei darüber hinaus gehenden Regelungslücken war weiter das Gemeine Recht anzuwenden.
Örtliche Geltung Die Friedberger Polizeiordnung galt in der Herrschaft der Burg Friedberg. Die Friedberger Polizeiordnung galt nicht in der Freien Reichsstadt Friedberg. Diese und die Burg waren bis 1834 rechtlich getrennt (Schmidt, S. 79). Diese umfasste Schmidt, S. 26, Anm. 85. die Burg Friedberg mit Burg, Vorstadt und Jägerhaus. das Freigericht Kaichen.
Literatur Quellen Hans Eitel Diede zum Fürstenstein, Burggraf von Friedberg (Hg.): Erneuerte und verbesserte Polizey-Ordnung der Kaiserl. und dess Heil. Reichs-Burg Friedberg. Johann Niclas Hummen, Frankfurt 1680. Erneuerte und verbesserte Polizey-Ordnung der Kayserl. und des Heil. Reichs Burg Friedberg. Ohne die allergeringste Veränd. wieder aufgelegt und gedr. Müller, Giessen ²1729.
Sekundärliteratur Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893.
Anmerkungen
Einzelnachweise
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