mini|Unterschiedliche Ausführung des Grußes: US-General Martin E. Dempsey (links) und der französische General Pierre de Villiers (rechts)

Ein militärischer Gruß (auch Salut) dient in der Tradition der meisten Streitkräfte sowie in anderen militärisch organisierten oder uniformierten Institutionen als gegenseitige Ehrenbezeugung. Er wird international auf ähnliche Weise ausgeführt, wobei Einzelheiten von Nation zu Nation variieren.

Er wird heute durch Anlegen der gestreckten Finger der rechten Hand an den Schirm der Kopfbedeckung oder die Schläfe (wenn man keine Kopfbedeckung trägt) erwiesen, obwohl je nach Situation auch andere Formen des Grußes dem militärischen Gruß entsprechen, beispielsweise die Blickwendung in einer Formation oder das Präsentieren der Waffe. Im weiteren Sinne zählen auch Ehrenbezeugungen wie Salutschüsse, Überflüge, Flaggenschmuck an Schiffen oder das Seite pfeifen zum Begriff des militärischen Grußes.

Ursprung der Ehrenbezeugung

Im deutschen Sprachraum war die älteste Form der Ehrenbezeigung das „Präsentieren der Waffe“, welches seit dem Jahr 1692 bei der „Sächsischen Garde“ für die Wachen vorgeschrieben war. 1726 beschrieb Flemmings „Sächsische Instruction“, wie schwierig es war, wenn „mit dem Gewehr“ gegrüßt wurde. Es gab eine Vielzahl von teilweise recht verwirrenden Einzelanweisungen für den Soldaten, die mit den Worten: „Ziehet seinen Hut ab, und setzt ihn wieder auf“ endeten. In der „Bayerischen Instruction“ aus dem Jahr 1774 kam zum Ausdruck, dass nur vor dem Kurfürsten der „Hut zu ziehen war“.

Vor dem Offizier galt es „Front zu zeigen“, d. h. der Soldat stand still und sah den „Officier frei, beherzt und mit anständiger Miene an, ohne seinen Hut zu ziehen“. Der Grund dieses Wandels lag unter anderem in der geänderten Kopfbedeckung: Bärenfellmütze und auch die Grenadiermütze hatten einen Kinnriemen, beide waren umständlich abzunehmen. Als Ausgleich setzte sich nun das Frontmachen mit dem „Handanlegen“ mit einer Hand an die Kopfbedeckung durch – mit Waffe wurde diese präsentiert.Hans-Peter Stein (Hrsg.): Symbole und Zeremoniell in deutschen Streitkräften vom 18. bis zum 20. Jahrhundert. Hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt, 2. Aufl. Herford 1984, Neudr. Weltbild, Augsburg 1992, ISBN 3-89350-341-2.Friedrich von Rabenau: Die Entstehung unseres militärischen Grußes. In: Militärisches Wochenblatt. 126 (1942), S. 1294–1297.

Militärischer Gruß mit der Waffe mini|Japanische Soldaten der JSDF präsentieren das Gewehr.

Die militärische Ehrenbezeigung mit der Waffe war nach dem preußischen Reglement von 1743 das Vorzeigen des Gewehrs zur Inspektion. Der Kontrolloffizier gab das Kommando „Präsentiert das Gewehr“ und „Das Gewehr flach“, damit von ihm überprüft werden konnte, ob genügend trockenes Pulver auf der Pfanne lag. Aus dieser rein zweckdienlichen Handlung entwickelte sich im 18. Jahrhundert eine Ehrenbezeigung, die dazu diente, die Unterordnung vor dem Kontrollierenden zum Ausdruck zu bringen.

Zwei Hauptformen der Ehrenbezeigung mit der Waffe sind heute noch weltweit gebräuchlich: Präsentieren des Gewehrs: Dabei wird das Gewehr in eine vertikale Position vor den Körper des Soldaten geführt, wobei die Handhaltung unterstreichen soll, dass die Waffe ungeladen, also zur Inspektion bereit ist. Präsentieren/Senken des Säbels: Hier wird zunächst der Griff der gezogenen Blankwaffe zum Gesicht oder zur Brust geführt und der Säbel anschließend am ausgestreckten Arm gesenkt. Das Führen des Griffs zum Gesicht bzw. zur Brust soll verdeutlichen, dass die Waffe mit Überzeugung geführt wird („mit Herz“ bzw. „mit Verstand“). Diese beiden Grundformen sind prinzipiell auf der ganzen Welt identisch, sie unterscheiden sich lediglich in ihren Ausführungen. So ist z. B. beim Präsentieren des Gewehrs die Handhaltung je nach Militärtradition unterschiedlich und die nötigen Kommandofolgen sind verschieden (so kann beispielsweise in den USA die auf dem Boden abgestellte Waffe direkt in den Präsentiergriff genommen werden, in anderen Armeen muss sie zuvor erst geschultert werden).

Mehr und mehr treten diese historischen Exerzierformen mit der Waffe in den Hintergrund, zum einen, weil ihre Einübung Zeit in Anspruch nimmt, die für andere Ausbildungen dringender benötigt wird, und zum anderen, weil moderne Waffen aufgrund ihrer Formgebung und Größe sich erheblich von den historischen Waffen unterscheiden, mit denen diese Griffe ursprünglich exerziert wurden.

Die Nationale Volksarmee (NVA) ließ, wie auch die Bundeswehr heute, das Gewehr nur noch durch die Ehrenposten und durch die Wachtruppen präsentieren. So wird z. B. in der Bundeswehr auf das Kommando „Achtung – Präsentiert!“ die linke Hand schnell an die Mitte des Handschutzes des schräg vorgehängten Gewehrs genommen. Dabei bildet der Unterarm eine gerade Linie zu den gestreckten Fingern. Durch kurzes Schlagen auf den Handschutz wird hierbei durch ein einheitliches, deutlich wahrnehmbares Schlaggeräusch das Präsentieren unterstützt. Auf das Kommando „Hand – ab!“ wird wieder die Ausgangsform (Stillgestanden) eingenommen. Hierbei wird die linke Hand wieder schnell an den linken Oberschenkel genommen, die rechte Hand verbleibt immer an der Schulterstütze.Zentralrichtlinie A2-221/0-0-1280 „Formaldienstordnung“ S. 18, Az. 32-11-06 gültig ab 1. Januar 2015 als Ersatz der ZDv 3/2

Vor allem in solchen Einheiten, die für die Durchführung des militärischen Protokolls zuständig sind, haben sich die ursprünglichen Grußformen mit der Waffe aufgrund ihres höheren Schau- und Repräsentationswerts noch erhalten (vgl. Wachbataillon beim Bundesministerium der Verteidigung). Weitere, spezialisierte Formen des Grußes mit der Waffe sind mittlerweile kaum noch verbreitet bzw. werden nicht mehr angewandt. So exerzierten in Deutschland beispielsweise die preußischen Gardetruppen bis 1914 einen besonderen („friderizianischen“) Präsentiergriff während des Vorbeimarsches, und bis 1945 erwiesen militärische Wachen bei bestimmten Vorgesetzten die Ehrenbezeigung durch das so genannte Ins Gewehr treten (Schultern des Gewehrs).

Deutschland Streitkräfte des Kaiserreichs Offiziere grüßten laut einer Verordnung von 1817 durch Handanlegen an die Kopfbedeckung, vor sogenannten Allerhöchsten Persönlichkeiten galt es zusätzlich „Front zu machen“, also Haltung anzunehmen und stramm zu stehen. Nicht im Offiziersrang stehende Soldaten grüßten Offiziere allgemein mittels Front machen, und seit 1827 durch zusätzliches Handanlegen. Generale und Offiziere, zu denen kein Vorgesetztenverhältnis bestand, wurden auch von Nicht-Offizieren nur per Handanlegen und im Vorbeigehen gegrüßt; das galt analog gegenüber Portepeeunteroffizieren, Feldjägern und Seekadetten I. Klasse (Fähnriche zur See).Buschbeck-Helldorff’s Feld-Taschenbuch für Offiziere aller Waffen der Deutschen Armee zum Kriegs- und Friedens-Gebrauch. Dritte, sorgfältig revidirte (sic) und vervollständigte Auflage. Teil 2. Berlin 1874, S. 198f. Nicht erlaubt war es, „den Vorgesetzten zuerst mit Worten zu begrüßen“. Einen Gruß musste man jedoch mit denselben Worten erwidern, etwa mit „Guten Morgen, Herr (Dienstgrad)“.

Wehrmacht Nach dem Reibert gab es in der Wehrmacht drei Arten von Ehrenbezeigungen:vgl. Wilhelm Reibert, Hellmut Bergengruen: Der Dienstunterricht im Heere: Ausgabe für den Kanonier der bespannten Batterie. 12., neubearb. Auflage. Mittler, Berlin 1940, S. 94–99.

das Vorbeigehen in gerader Haltung, das Stillstehen mit der Front zum Vorgesetzten, das Stillsitzen.

Ehrenbezeigungen wurden erwiesen:

mit Kopfbedeckung unter Anlegen der rechten Hand an die Kopfbedeckung, ohne Kopfbedeckung oder in ziviler Kleidung durch Erweisen des „Hitlergrußes“ bzw. „Deutschen Grußes“, bei Behinderung durch Tragen oder Halten von Gegenständen usw. durch Vorbeigehen in gerader Haltung, durch Stillstehen oder Stillsitzen.

In geschlossenen Räumen war bei dienstlichen Meldungen im Dienstanzug mit Mütze oder im Meldeanzug die Kopfbedeckung abzunehmen und in der linken Hand zu halten. Mit der rechten Hand war der „Hitlergruß“ bzw. „Deutsche Gruß“ zu erweisen.

Die Ehrenbezeigungen waren schnell und straff auszuführen. Sie begannen fünf Schritte vor und endeten zwei Schritte hinter dem Vorgesetzten oder wurden beim Betreten oder Verlassen von Räumen erwiesen. Die Ehrenbezeigungen ohne Gewehr erfolgten:

beim Herantreten an einen Vorgesetzten ist die rechte Hand schnell an die Kopfbedeckung zu legen und ebenso in Grundstellung zu bringen, vor dem Entfernen von dem Vorgesetzten wird die gleiche Ehrenbezeigung wiederholt, im Gehen ohne Kopfbedeckung durch Vorbeigehen in gerader Haltung und Erweisen des Hitlergrußes, im Stehen ohne Kopfbedeckung durch Stillstehen mit der Front zum Vorgesetzten und Erweisen des Hitlergrußes, im Stehen wird die Ehrenbezeigung durch Stillstehen mit der Front zum Vorgesetzten und Anlegen der rechten Hand an die Kopfbedeckung während der Dauer der Ehrenbezeigung, im Stehen, mit Kopfbedeckung durch Anlegen der rechten Hand an die Kopfbedeckung. Dabei wird die rechte Hand schnell an die Kopfbedeckung gelegt, das Handgelenk leicht nach unten gewinkelt, die Finger wie in der Grundstellung. Zeige- und Mittelfinger berühren den unteren Rand der Kopfbedeckung etwa über dem äußeren Winkel des rechten Auges. Der rechte Arm wird etwa in Schulterhöhe gehoben. Der linke Arm ist in der Grundstellung. Nach der Ehrenbezeigung wird der Arm schnell heruntergenommen.

Grußpflicht galt gegenüber Angehörigen aller militärischen Organe, der Parteiorganisationen (beispielsweise der SS) sowie des Reichsforstamts, des Zolls, der Bahnpolizei bzw. des SS-Bahnschutzes und der Polizei. Ebenso musste beim Abspielen der Deutschen Nationalhymne und des Horst-Wessel-Liedes (das meist unmittelbar danach gespielt wurde), gegenüber Fahnen und Feldzeichen der NSDAP, wenn sie im geschlossenen Zug mitgeführt wurden, sowie beim Herantreten an Ehrenmale gegrüßt werden.

In Folge des gescheiterten Hitlerattentats vom 20. Juli 1944 baten die Oberbefehlshaber von Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe den „Führer“ um die Erlaubnis, den „Deutschen Gruß“ anstelle des bisherigen militärische Grußes in der Wehrmacht einzuführen. Dem Gesuch wurde am 24. Juli 1944 entsprochen. Bis Kriegsende hatten nun auch Wehrmachtsangehörige (wie die Waffen-SS usw.) bei allen Gelegenheiten mit ausgestrecktem rechten Arm zu salutieren.

Bundeswehr Die Vorschriften zum militärischen Grüßen wurden im Wesentlichen von der Wehrmacht übernommen. Der größte Unterschied besteht beim Grüßen ohne Kopfbedeckung, die auch für geschlossene Formationen bestand. Die Grußpflicht in der Bundeswehr regelt die Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 „Formen und Feiern der Bundeswehr“ (ehemals ZDv 10/8), die Ausführung des Grußes ist in der Zentralrichtlinie A2-221/0-0-1280 „Formaldienstordnung“ (vormals ZDv 3/2) festgeschrieben.

Die Vorschriften sehen für einen Gruß die Möglichkeiten „Anlegen der rechten Hand an die Kopfbedeckung (bzw. den Kopf)“, „Einnehmen der Grundstellung mit Front zum Vorgesetzten“ oder „Blickwendung“ vor, die je nach Situation angewandt werden. Der Gruß kann jeweils durch einen verbalen Gruß ergänzt werden: „Guten Tag, Herr Leutnant!“ Der Gruß wird von Soldaten in Uniform grundsätzlich gegenüber Angehörigen höherer Dienstgradgruppen erwiesen, allerdings nur bei der ersten Begegnung am Tag und nur innerhalb umschlossener militärischer Anlagen. Eine Ausnahme hiervon sind die unmittelbaren Vorgesetzten und für Soldaten bis einschließlich Hauptfeldwebel der Kompaniefeldwebel: Diese sind bei der ersten Begegnung am Tag zu grüßen, gleich ob sie sich innerhalb oder außerhalb der Kaserne befinden.