Die Europarente (; PEPP) ist eine private Altersvorsorge. Mit der Europarente entsteht erstmals ein europäischer Binnenmarkt für Rentenprodukte. Die Europarente kann von allen in der Europäischen Union ansässigen Personen genutzt werden, um für das Alter vorzusorgen.

Gegenwärtig haben nur 27 % der Europäer zwischen 25 und 59 Jahren eine private Altersvorsorge abgeschlossen.European Commission, "Capital Markets Union: Pan-European Personal Pension Product (PEPP)", ‘’European Commission’’, 4. April 2019. Abgerufen am 13. Februar 2020. Mit der Europarente reagiert die EU auf den demographischen Wandel, die Entstehung neuer modernen Arbeitsformen und die Möglichkeiten der Digitalisierung. Das PEPP soll den Sparern mehr Auswahl und wettbewerbsfähigere Produkte bieten und gleichzeitig einen starken Verbraucherschutz gewährleisten. Darüber hinaus wird ein entwickelter Markt für die private Altersvorsorge in der EU mehr Ersparnisse in langfristige Investitionen lenken und damit wesentlich zur Entwicklung der Kapitalmarktunion (CMU) beitragen. Eine Prognose von Ernst & Young im Auftrag der Europäischen Kommission erwartet, dass das verwaltete Vermögen in der privaten Altersvorsorge in der EU28 von 0,7 Billionen EUR im Jahr 2017 auf 1,4 Billionen EUR ohne PEPP und auf 2,1 Billionen EUR mit PEPP im Jahr 2030 steigt.EY, "Study on the feasibility of a European Personal Pension Framework", ‘’European Commission’’, June 2017. Abgerufen am 12. Februar 2020.

Das PEPP bietet den Menschen neben den heute verfügbaren betrieblichen und staatlichen Renten zusätzliche Anreize, für ihre Rente zu sparen. PEPPs werden allen Einwohnern eines EU-Mitgliedstaates zur Verfügung stehen, unabhängig davon, ob sie angestellt, arbeitslos, selbständig oder studierend sind. Die Europarente wird insbesondere für international mobile Menschen als auch für Selbständige, die nicht an der staatlichen oder betrieblichen Altersvorsorge teilnehmen, besonders attraktiv sein.

Grundlagen Das PEPP wird durch die Verordnung 2019/1238 geregelt.European Union, "Regulation (EU) 2019/1238 of the European Parliament and of the Council of 20 June 2019 on a pan-European Personal Pension Product (PEPP)", Official Journal of the European Union, 25. Juli 2019. Abgerufen am 16. Februar 2020. Das PEPP ist ergänzend zu den bestehenden staatlichen, betrieblichen und privaten Rentensysteme auf nationaler Ebene. Nach der Verabschiedung durch das Europäische Parlament und der offiziellen Annahme durch den Europäischen Rat wurde die PEPP-Verordnung im Juli 2019 veröffentlicht und wird im August 2020 in Kraft treten.European Commission, "Capital Markets Union: Pan-European Personal Pension Product (PEPP)", ‘’European Commission’’, 4. April 2019. Abgerufen am 14. Februar 2020.

PEPPs können von allen Anbietern angeboten werden, die die Kriterien der PEPP-Verordnung erfüllen, darunter Versicherungsgesellschaften, Banken, Vermögensverwalter, Wertpapierfirmen und betriebliche Pensionsfonds (Institutions for Occupational Retirement Provision Directive 2016). Ein PEPP kann auch von Wertpapierfirmen, die zur Anlageberatung zugelassen sind, oder von allen Versicherungsvermittlern verkauft werden. Für den Verkauf eines PEPP ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Vertrieb auch gleichzeitig der Produktanbieter ist. Es ist zu erwarten, dass traditionelle Akteure wie Versicherungsgesellschaften und Vermögensverwalter zu den ersten Akteuren gehören werden, die ein PEPP anbieten. Aber das PEPP könnte auch eine Gelegenheit für sog. FinTechs oder InsurTechs sein, mit Lösungen in den Markt einzutreten und mit traditionellen Anbietern wie Versicherungsgesellschaften zu konkurrieren. Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) wird ein zentrales Register mit allen PEPP-Produkten führen; dieses Register wird in elektronischem Form öffentlich zugänglich sein. Mit dem slowakischen Unternehmen Finax ist das erste und bisher einzige PEPP im September 2022 auf den Markt gekommen.

Kernelemente der Europarente Die Kernelemente des PEPP sind:European Commission, "Capital Markets Union: Pan-European Personal Pension Product (PEPP)", ‘’European Commission’’, 4. April 2019. Abgerufen am 11. Februar 2020.European Commission, "Factsheet: A pan-European personal pension product", ‘’European Commission’’, 13. Februar 2019. Abgerufen am 11. Februar 2020. Digitaler Vertrieb und Nutzung: Das PEPP wird ein modernes Produkt sein, das online vertrieben und gekauft werden kann, was es gerade für junge Europäer besonders attraktiv macht. Die PEPP-Verordnung erlaubt ausdrücklich eine voll- oder halbautomatische Beratung, was dazu beitragen kann, Eintrittsbarrieren zu senken, grenzüberschreitende Flexibilität zu gewährleisten und die Kosten für den Vertrieb zu senken. Vollständige Transparenz: Die Gebühren und Kosten werden vollständig transparent sein, über ein einfaches Produktinformationsblatt (Key Information Document, KID), das vor dem Kauf bereitgestellt wird, sowie über eine standardisierte jährliche Information während der gesamten Laufzeit des Produkts. Obligatorische Beratung: Die Verbraucher werden auch von der obligatorischen Beratung (mit einem Eignungstest für alle PEPP-Sparer) profitieren, damit sie vor dem Kauf eines Produkts eine fundierte Entscheidung treffen können. Außerdem werden sie auch von einer persönlichen Beratung vor Renteneintritt profitieren, um die für ihre Bedürfnisse am besten geeignete Form der Auszahlung zu wählen. Grenzüberschreitende Übertragbarkeit: Anbieter können PEPP auf gesamteuropäischer Ebene anzubieten, so dass die Sparer weiterhin im selben Produkt sparen können, wenn sie ihren Wohnsitz innerhalb der EU wechseln. Falls die Übertragung nicht möglich ist, können die Verbraucher den Anbieter kostenlos wechseln oder weiterhin auf das PEPP im vorherigen Wohnsitzland einzahlen. PEPPs können jedoch nur auf dem Gebiet der EU angeboten werden. Einfache und erschwingliche Standardoption: Alle PEPP-Anbieter müssen eine einfache und erschwingliche Standardoption anbieten, das sog. „’Basis-PEPP’“. Für das Basis-PEPP sind die Kosten und Gebühren auf 1 % des angesparte Kapitals pro Jahr begrenzt (Kostendeckel). Das Basis-PEPP bietet auch einen Kapitalschutz, um sicherzustellen, dass die Sparer das eingezahlte Kapital zurück erhalten (ohne Berücksichtigung von Kosten und Inflation). Wechselrecht: Die PEPP-Sparer können nach mindestens fünf Jahren ab Vertragsabschluss und bei einem späteren Wechsel nach fünf Jahren ab dem letzten Wechsel den Anbieter wechseln oder eine andere Anlageoption wählen. Der PEPP-Anbieter kann den PEPP-Sparern erlauben, die Anlagemöglichkeiten und den Anbieter häufiger zu wechseln. Flexible Auszahlung: PEPP-Anbieter können den PEPP-Sparern eine oder mehrere Optionen zur Auszahlungen anbieten (Rentenzahlungen, Kapitalwahlrecht, regelmäßige Auszahlungen oder eine Kombination aus diesen). Die Sparer können bei der Kontoeröffnung die Form der Auszahlungen wählen. Falls verfügbar, können die Sparer die Form der Auszahlungen ändern. Die Mitgliedstaaten können verschiedene Formen von Auszahlungen vorsehen. Nachhaltige Investitionen: Die Anbieter werden ermutigt, aber nicht gezwungen, sog. ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) bei ihren Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen (siehe Ethisches Investment). Angesichts der erwarteten Marktgröße und des langfristigen Charakters von Rentenprodukten könnte das PEPP einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeitsagenda im Finanzsektor leisten.

Der PEPP-Sparer kann zwischen sechs Anlagemöglichkeiten wählen. Alle Anbieter müssen ein „Basis-PEPP“ anbieten. Das Basis-PEPP ist eine einfache, erschwingliche und sichere Standardoption, die gleiche Wettbewerbsbedingungen unter den Anbietern und volle Transparenz für die Sparer bietet. Für das Basis-PEPP sind die Kosten und Gebühren auf 1 % des angesparten Kapitals pro Jahr begrenzt. Dies umfasst alle Kosten für Verwaltung, Management und Vertrieb. Kosten für zusätzlichen Leistungen (z. B. Zahlung im Todesfall) oder eine Kapitalgarantie, werden nicht in die Kostenobergrenze einbezogen. Das Basis-PEPP zielt darauf ab, die angesparten Beiträge nach Abzug aller Gebühren bei der Pensionierung zu erhalten. Je nach Art des Kapitalschutzes wird es zwei Arten des Basis-PEPP geben. Für das Basis-PEPP mit Garantie (Typ 1) sind die Anbieter gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die PEPP-Sparer mindestens das investierte Kapital zurückerhalten. Das Basis-PEPP mit anderen Risikominderungstechniken (Typ 2) zielt darauf ab, das investierte Kapital so gut wie möglich zu erhalten, jedoch ohne rechtliche Verpflichtung zur Rückzahlung des Kapitals.EIOPA, , ‘’EIOPA’’, 29. November 2019. Abgerufen am 7. Februar 2020.

Die PEPP Verordnung regelt nicht die steuerliche Behandlung. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, steuerliche Anreize anzubieten oder nicht. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für das PEPP und bestehende nationale Rentenprodukte zu schaffen, ermutigt die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten, den PEPP-Sparern die gleiche steuerliche Behandlung wie ähnliche bestehende nationale persönliche Rentenprodukte zu gewähren.European Commission, "COMMISSION RECOMMENDATION on the tax treatment of personal pension products, including the pan-European Personal Pension Product", ‘’European Commission’’, 29. Juni 2017. Abgerufen am 11. Februar 2020.

Aufsichtsbehörde PEPP-Anbieter werden von den nationalen Aufsichtsbehörden überwacht. Für den Vertrieb der Europarente gelten die Vorgaben der jeweiligen Branche: Versicherungsgesellschaften und -vermittler, die ein PEPP vertreiben, werden der Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (Insurance Distribution Directive, IDD) unterliegen, während Wertpapierfirmen und andere PEPP-Anbieter die Bestimmungen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) anwenden müssen.

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat den Auftrag, eine konsistente Umsetzung und Überwachung des PEPP zu gewährleisten.EIOPA, , ‘’EIOPA’’, 2019. Abgerufen am 14. Februar 2020. Die EIOPA entwickelt dazu technische Standards für die Umsetzung und Beaufsichtigung, führt das Zentralregister aller PEPP-Produkte, überwacht die Entwicklung des Marktes und kann unter bestimmten Bedingungen sogar ein vorübergehendes Verbot oder eine Beschränkung für bestimmte PEPPs aussprechen. Die EIOPA hat zur Unterstützung ein Expertenbeirat (Expert Practitioner Panel on PEPP) eingerichtet.European Insurance and Occupational Pensions Authority, , ‘’EIOPA’’, 05. July 2019. Abgerufen am 10. Februar 2020. Aufgabe des Expertenbeirats ist die Beratung der EIOPA bei der Entwicklung von Vorschlägen zur Umsetzung der Europarente. Das Gremium besteht aus Experten der Versicherungswirtschaft, Vermögensverwaltern, Verbraucherschutz und aus der Wissenschaft.

Mitglieder des Expertenbeirats sind:European Insurance and Occupational Pensions Authority, , ‘’EIOPA’’, 05. July 2019. Abgerufen am 10. Februar 2020. Jean-Paul Andre-Dumont, Luxemburg, Forsides Paul Le Bihan, Frankreich, Union Mutualist Retraite Emanuele Maria Carluccio, Italien, Universität Verona Jens Rosendahl Frederiksen, Dänemark, PFA Sebastian Görgl, Deutschland, Union Investment Edward Hiller, Luxemburg, Fidelity Olav Jones, Belgien, Insurance Europe Herman Kappelle, Niederlande, Aegon Axel Kleinlein, Deutschland, Bund der Versicherten Til Klein, Deutschland, Vantik Christian Lemaire, Frankreich, Amundi Kristine Lomanovska, Lettland, SEB LV Andrew Marker, Vereinigtes Königreich, Vanguard Aidan McLoughlin, Irland, Unabhängiger Treuhänder Jasper De Meyer, Belgien, Europäischer Verbraucherverband Simone Miotto, Italien, PensionsEurope Carlo Parodi, Italien, Intesa Sanpaolo Hugo Prenn, Österreich, Uniqa Insurance Group Tobias Rieck, Deutschland, Allianz Stefan Voicu, Rumänien, BetterFinance Piotr Wrzesinski, Polen, PIU