Oskar Schmoll (* 3. Mai 1894 in Karlsruhe; † 1969) war ein deutscher Jurist.
Seine Karriere begann in der Weimarer Republik und kulminierte in der Diktatur des Nationalsozialismus; von Juni 1942 bis April 1945 war er Präsident des Landgerichts Waldshut und Mitglied des Sondergerichts Freiburg. In dieser Eigenschaft war er bei allen Waldshuter Verhandlungen Vorsitzender des Freiburger Sondergerichts in Waldshut. Als gefürchteter Strafrichter verhängte er drakonische Freiheitsstrafen und Todesurteile. Bedingt durch sein von Häme und Aggressivität geprägtes Auftreten steht Schmoll, ebenso wie Roland Freisler, als personifiziertes Beispiel für die Rechtsbeugung der Justiz im Dienst des Nationalsozialismus. In badischen Justizkreisen galt er 1950 „als der berüchtigste Blutrichter in Baden, fanatischer Anhänger der NSDAP, als gefährlicher Denunziant und übelste Erscheinung in der badischen Justiz.“Ministerialdirektor i. R. J. Holler an Staatskommissar für die politische Säuberung in Baden vom 23. September 1950. Staatsarchiv Freiburg, D 180/3-1307.
Leben und Wirken Jugend, Ausbildung und frühe Berufszeit Oskar Schmoll war ein später Sohn des badischen Finanzbeamten Anton Schmoll, der Anfang des Jahres 1900 im Alter von 53 Jahren verstarb. Der Tengener Landwirt Rupert Lauber, ein Verwandter von Oskars Mutter Albertine, übernahm die Vormundschaft für das sechsjährige Kind. Oskar besuchte das Heinrich-Suso-Gymnasium Konstanz und legte im Juli 1914 das Abitur ab. Seine Noten bezeugen, dass er ein fleißiger Schüler mit sehr gutem Betragen und überwiegend guten Leistungen war.Notenspiegel Oberprima A des Heinrich-Suso-Gymnasiums, Konstanz. Am Ersten Weltkrieg nahm Oskar Schmoll nicht teil, da er wegen Versteifung des linken Knies, der eine tuberkulöse Knochenerkrankung in früher Jugend zugrunde lag, wehruntauglich war. Schmoll studierte ab 1914 Rechtswissenschaft in Heidelberg und legte 1918 die erste bzw. 1921 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Mit seinen Leistungen belegte er 1921 den fünfzehnten Rang unter 19 Kandidaten.Personalakte des Reichsjustizministeriums, Bundesarchiv Berlin R 3001/74799. 1921 trat Schmoll als Gerichtsassessor in den badischen Justizdienst ein und verfasste nebenbei an der Universität Heidelberg eine Doktorarbeit über die „Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats in der Aktiengesellschaft.“ Die Promotion endete 1923 mit der Note „3 = cum laude“.Studenten- und Promotionsakten Oskar Schmoll Universitätsarchiv Heidelberg H-II-852/25. 1923 schloss er die Ehe mit der 1½ Jahre jüngeren Maria Anna, einer Tochter des in Baden-Baden ansässigen Finanzbeamten Wilhelm Strasser. Im Dezember 1926 übernahm Schmoll den Posten eines Staatsanwalts in Konstanz, auf dem er bis Ende 1930 verblieb.
NSDAP-Aktivist ab 1931 1923 trat Schmoll der demokratie- und republikfeindlichen Deutschnationalen Volkspartei bei; zwei Jahre später wurde er, obwohl nie Soldat gewesen, Mitglied in deren bewaffnetem Arm, dem Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten. Nachdem Schmoll Anfang 1931 als Amtsgerichtsrat nach Donaueschingen versetzt worden war, trat er zum 1. März 1931 der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 473.096).Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/38610342 Hier profilierte er sich als Agitator bei Parteiveranstaltungen,Berichte der Sicherheitspolizei, Staatsarchiv Freiburg B 695/10-32. was ihm bei der Kreisleitung den Ruhm eines „Vorkämpfer[s] der Baar für den Nationalsozialismus“Fragebogen zur politischen Beurteilung Schmolls vom 31. Juli 1938, Staatsarchiv Freiburg D 180/2-189138. Zitiert nach: eintrug. Die SS attestierte ihm, „einer der gefürchtetsten Gegner des Zentrums“ gewesen zu sein, der sich „immer in den vordersten Reihen für die Bewegung eingesetzt“Sicherheitsdienst der SS, Karlsruhe an Gauleitung Baden vom 10. August 1938, Staatsarchiv Freiburg D 180/2-189138. Zitiert nach: habe. Da Schmoll dabei die Grenzen des Beamtenrechts überschritt, erhielt er vor 1933 mehrere Disziplinarstrafen. Nach der Machtergreifung beteiligte er sich an der Planung eines gewalttätigen Überfalls gegen den Zentrumsabgeordneten Anton Hilbert, den der Donaueschinger Kreisleiter Eberhard Sedelmeyer mit Hilfe von SA-Schlägern im April 1933 ausführen ließ. Zum innersten Zirkel der Macht innerhalb der Kreisleitung gehörend, wirkte Schmoll ab Februar 1933 als parteiamtlicher Referent für Kommunalpolitik maßgeblich bei den personellen Säuberungen in den Rathäusern des Landkreises Donaueschingen mit.
1933–1938 Erster Staatsanwalt in Freiburg Im Dezember 1933 wurde Schmoll zum Ersten Staatsanwalt in Freiburg im Breisgau befördert; zugleich trat er in der örtlichen NSDAP-Kreisleitung den Posten des Rechtsamtsleiters an. Danach, so berichtete das Badische Justizministerium 1947, habe Schmoll, gern in schwebende Verfahren eingegriffen und Kläger, die ihre Rechtsansprüche gegen Parteigenossen geltend gemacht hätten, zu sich vorgeladen und ihnen mit Verhaftung gedroht, wenn sie die Klagen nicht zurück nähmen.Bad. Justizministerium an Statistisches Amt der Stadt Freiburg vom 7. Juli 1947, Hauptstaatsarchiv Stuttgart EA 4/153-534. Zitiert nach: Theodor Hönl (1872–1955), bis 1936 Landgerichtsdirektor in Freiburg, bezeugte 1950: „Die Kreise der Bevölkerung, die genötigt waren, auf seine Vorladung hin vor ihm zu erscheinen, [konnten] niemals sich darüber im klaren sein […], ob sie vor ihm in seiner Eigenschaft als Staatsanwalt oder in der eines Parteifunktionärs erschienen waren.“Hönl an Ministerialdir. a. D. Holler vom 28. September 1950, Staatsarchiv Freiburg D 180/3-1307. Zitiert nach: Die Rechtsanwälte der Betroffenen behandelte Schmoll „sehr unfreundlich, um nicht zu sagen brutal.“Ministerialdir. a. D. Holler an Bad. Staatskommissariat für polit. Säuberung v. 23. September 1950, Staatsarchiv Freiburg D 180/3-1307. Zitiert nach: Hönl bezeichnete Schmoll später als „Totengräber der Beamtendisziplin und Zerstörer der Justiz in unserem Bezirk.“Landgerichtsdirektor a. D. Theodor Hönl an Ministerialdirektor a. D. Holler vom 28. September 1950, Staatsarchiv Freiburg, D 180/3-1307. Zitiert nach
1938–1942 Landgerichtsdirektor und Stellvertretender Vorsitzender des Sondergerichts Mannheim Innerhalb der NS-Justiz verfügte Schmoll über keinen guten Ruf. Emil Brettle, von 1933 bis 1937 Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Karlsruhe, urteilte 1937, Schmolls Charakter mahne zur Vorsicht und sein Geltungsbedürfnis verführe ihn zu Handlungen, die seinem Ansehen abträglich seien. Schmoll strebe zwar das Amt eines Oberstaatsanwalts an, doch gab sich Brettle überzeugt, „kaum je in der Lage [zu] sein, Schmoll dazu vorzuschlagen. An eine Beförderung zum Land- oder Amtsgerichtsdirektor wird […] eher gedacht werden können.“Urteil Brettle auf Schmolls Personalbogen von 1937, Bundesarchiv Berlin R 3001/74799. Zitiert nach: Anfang 1938 bewarb sich Schmoll um eine Stelle als Landgerichtsdirektor in Mannheim. Brettles Nachfolger Ernst Lautz attestierte Schmoll nun plötzlich, er sei ein „befähigter, kenntnisreicher und erfahrener Beamter, der die ihm anvertrauten Strafsachen zielbewußt und tatkräftig fördert und vor Gericht bei souveräner Beherrschung des Stoffes eindrucksvoll vertritt“.Urteil Lautz auf Schmolls Personalbogen von 1938, Bundesarchiv Berlin R 3001/74799. Zitiert nach: Demgemäß wurde Schmoll im September 1938 als Landgerichtsdirektor nach Mannheim versetzt, wo er den Vorsitz einer Strafkammer und den stellvertretenden Vorsitz des Sondergerichts Mannheim übernahm. 1940 lobte ihn die dortige Kreisleitung, dass er seine „Entscheidungen, insbesondere als Strafrichter beim Sondergericht, im Sinne des Nationalsozialismus“Beurteilung Schmolls durch die Kreisleitung Mannheim vom 29. März 1940, Staatsarchiv Freiburg D 180/2-189138. Zitiert nach: treffe.
1942–1945 Landgerichtspräsident und Mitglied des Sondergerichts Freiburg Nach der Besetzung Frankreichs Mitte 1940 bewarb sich Schmoll um eine Verwendung im Elsass, wo die deutschen Besatzer eine neue Justizverwaltung aufbauten. Der Chef der Zivilverwaltung im Elsass, Gauleiter Robert Wagner, erteilte Heinrich Reinle, dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Mannheim, jedoch eine Absage, „da er stärkere Persönlichkeiten im Elsaß für nötig hält. Als Landgerichtspräsident in Baden kann Herr Dr. Schmoll in Vorschlag gebracht werden.“OLG-Präsident Karlsruhe an Reichsjustizminister vom 20. November 1940, Bundesarchiv Berlin R 3001/74799. Zitiert nach: Reinle unterrichtete das Reichsjustizministerium (RJM) über Wagners Wunsch, wobei er einräumte, Schmolls Persönlichkeit sei „etwas umstritten“, doch habe dieser in Mannheim gute Arbeit geleistet: Er (Reinle) „halte darnach die Ernennung Dr. Schmolls zum Landgerichtspräsidenten für durchaus vertretbar, angesichts seiner politischen Verdienste für erwünscht.“Begründung Reinles für den Beförderungsvorschlag zugunsten von Schmoll, Bundesarchiv Berlin R 3001/74799. Zitiert nach: In einer Besprechung, die Ende 1940 zwischen Robert Wagner und dem Staatssekretär im RJM, Dr. Franz Schlegelberger in Straßburg stattfand, wurde die Beförderung Schmolls geregelt. Zum 1. Juni 1942 ernannte ihn die Reichsjustizverwaltung zum Landgerichtspräsidenten in Waldshut und zum Mitglied des Sondergerichts Freiburg. Damit verbunden war der Vorsitz bei allen Waldshuter Verhandlungen des Sondergerichts.
Schmolls Prozessführung in Waldshut Zwischen 1942 und 1945 führte Schmoll den Vorsitz bei zahlreichen Strafverfahren, in denen er und seine Beisitzer die Angeklagten meist wegen staatsfeindlicher Äußerungen oder des Hörens von Auslandssendern zu drakonischen Zuchthausstrafen verurteilten. Die bürgerliche Existenz vieler unbescholtener Bürger wurde auf diese Weise stark beschädigt oder gar vernichtet. In seinen Urteilsbegründungen bewertete Schmoll nicht nur die „Straftaten“ der Verurteilten, sondern unterzog deren Persönlichkeit einer vernichtenden Bewertung. In Waldshut war Schmoll an der Verhängung von mindestens vier Todesurteilen beteiligt. Das Verfahren gegen den am 25. Juli 1944 hingerichteten Metzgermeister Eugen Mülhaupt bildete seinen spektakulärsten Fall: Im April 1944 wurde Mülhaupt zum Tode verurteilt, weil er der deutschen Kriegswirtschaft durch die Angabe unrichtiger Gewichte und durch markenfreie Abgabe eine Fleischmenge von 700 Zentnern entzogen hatte. Der Prozess zog weite Kreise, weil er einen Korruptionssumpf aufdeckte, in den die örtliche NS-Nomenklatura tief verstrickt war.Der Fall wird geschildert in: In seiner Urteilsbegründung richtete Schmoll Mülhaupt auch moralisch hin: „Unkollegial gegen seine Berufskameraden, herrisch und brutal gegen seine Untergebenen, anmassend im Auftreten und schmeichlerisch-schmierig gegen Leute, die ihm Vorteil zu bringen scheinen, das ist Mülhaupt. Ein Mann, der zur Erreichung seiner Ziele über Leichen geht.“Urteilsbegründung im Fall Eugen Mülhaupt, Staatsarchiv Freiburg A 47/1-1909. Zitiert nach: „Man muss sich unwillkürlich fragen, ob sich der Verfasser denn nicht selbst in seinen eigenen Zeilen hätte erkennen müssen“, so Seidelmann. Das Todesurteil sorgte für große Empörung in Waldshut, dessen Bevölkerung „eine Zuchthausstrafe von mehreren Jahren“ für vollkommen ausreichend befand.So der Waldshuter Justizamtmann Karl Helmle in seinem Schreiben an die Spruchkammer Freiburg vom 1. Dezember 1950, Staatsarchiv Freiburg D 180/2-189138. Zitiert nach: