Miami Five (auch: Cuban Five – Die kubanischen Fünf) bezeichnet eine Gruppe von Kubanern, die als Teil eines Spionagenetzwerks in Miami (USA) 1998 verhaftet und 2001 zu hohen Strafen verurteilt wurden.

Die Miami Five gehörten zu einem von Gerardo Hernández angeführten und über mehrere Jahre in Südflorida aktiven Agentenring, dem sogenannten Red Avispa (dt. Wespennetz). Dieser umfasste mindestens 16 Mitglieder. Nur diejenigen fünf Mitglieder, die in dem Strafverfahren nicht mit den US-Behörden kooperierten bzw. denen nicht die Flucht aus den USA gelang, werden als Miami Five bezeichnet. In den kubanischen Medien werden sie meist Los Cinco (die Fünf) bzw. Los Cinco Héroes (die fünf Helden) genannt und als ungerecht inhaftierte Nationalhelden verehrt. Sie hatten im Auftrag der kubanischen Regierung Informationen über Aktivitäten exilkubanischer Organisationen gesammelt, unter anderem Alpha 66, die Kubanisch-Amerikanische Nationalstiftung sowie Hermanos al Rescate.Saul Landau: Infiltrating Alpha 66, Interview mit Gerardo Hernández in: Socialist Viewpoint vom Juli/August 2009, abgerufen am 11. November 2012 (englisch)

Nachdem zuvor schon zwei Mitglieder der Gruppe vorzeitig aus der Haft entlassen wurden, kamen im Dezember 2014 die drei letzten noch verbliebenen Gefangenen im Rahmen eines Gefangenenaustauschs frei.

Der Fall der Miami Five Bei den fünf Männern handelt es sich neben dem ehemaligen Leiter der Red Avispa Gerardo Hernández um Ramón Labañino, Fernando González, Antonio Guerrero und René González. Antonio Guerrero und René González besitzen auch die US-amerikanische Staatsangehörigkeit, die anderen waren zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung noch nicht eingebürgert. Gemäß den im Laufe des Verfahrens bekannt gewordenen Informationen galt das Hauptinteresse des Netzwerks dem in Miami ansässigen und für Lateinamerika zuständigen Südlichen Regionalkommando der Streitkräfte der USA, was von offiziellen kubanischen Quellen teilweise bestritten oder (häufiger) nicht erwähnt wird, obwohl dieselben Quellen in anderen Zusammenhängen regelmäßig die militärische Bedrohung Kubas durch die USA betonen. Der kubanische Auslandsgeheimdienst, dem das in Florida operierende Netzwerk unterstand, war seit 1989 unter dem neu eingesetzten bisherigen Leiter des Militärgeheimdienstes mit einer aus Militäroffizieren bestehenden Führung neu ausgerichtet worden. Guerrero gehörte zum zivilen Personal des Flughafens der US-Marine auf Boca Chica Key. Der tatsächliche Erfolg der Gruppe im Auskundschaften von Militärgeheimnissen war jedoch offenbar gering.Miscues blamed on military’s takeover of Cuban spy agency in: Miami Herald vom 17. September 1998, abgerufen am 16. September 2011 (englisch) Unbestritten ist, dass das Red Avispa außerdem in Südflorida aktive exilkubanische Oppositionsgruppen infiltrierte und beobachtete sowie den Führungsoffizieren in Havanna regelmäßig über deren politische, humanitäre und paramilitärische Aktivitäten berichtete, die von der kubanischen Führung als „verbrecherisch“ oder bisweilen als „terroristisch“ bezeichnet werden. Hauptstreitpunkt in der Bewertung der Aktivitäten ist die Rolle der Gruppe bei der Weitergabe von Information über die geplanten Flüge der exilkubanischen Organisation Brothers to the Rescue. Zwei zivile Flugzeuge dieser Organisation mit amerikanischer Zulassung wurden unter Nutzung dieser Informationen außerhalb des Luftraumes von Kuba im Februar 1996 abgeschossen. Dabei starben vier Exilkubaner.

Weitere Mitglieder des Agentenrings als Belastungszeugen Im September 1998 wurden gleichzeitig zehn Angehörige des Agentenrings verhaftet, vier weitere Verdächtige befanden sich zu dem Zeitpunkt außerhalb der USA und konnten nicht belangt werden. Bei Wohnungsdurchsuchungen stießen die Ermittler auf umfangreiches Beweismaterial. Im Zusammenhang mit der Aufdeckung wurden drei Angehörige der diplomatischen Vertretung Kubas in Washington offiziell zu unerwünschten Personen erklärt und von ihrer Regierung ausgetauscht. Von den zehn enttarnten und verhafteten Mitarbeitern des kubanischen Auslandsgeheimdienstes entschieden sich fünf zur Kooperation mit der US-amerikanischen Justiz: Sie gaben Einzelheiten der Arbeit der Gruppe preis, dienten der Anklage als Belastungszeugen im Hauptprozess, wurden nach Geständnissen wegen illegaler Agententätigkeit zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und sieben Jahren verurteilt und leben nach deren Verbüßung inzwischen in Freiheit. In den Darstellungen der kubanischen Regierung und der mit ihr verbundenen Solidaritätsgruppen bleibt die Existenz dieser fünf Prozessbeteiligten jedoch in der Regel unerwähnt, ebenso wie zwei weitere Mitglieder des Agentenrings, die erst im August 2001, also nach Abschluss der Hauptverhandlung der Miami Five, verhaftet wurden und sich ebenfalls schuldig bekannten.Couple plead guilty in Cuba spy case in: Miami Herald vom 21. September 2001, abgerufen via LatinAmericanStudies.org am 16. September 2011 (englisch) Die verbliebenen Miami Five wurden im Dezember 2000 vor Gericht gestellt. Die 26 Anklagepunkte umfassten Spionage und Verschwörung gegen die Sicherheit der Vereinigten Staaten bis hin (gegen Hernández) zur Verschwörung zum Mord.Cuban spies: Stingless Wasps in: The Economist vom 1. Februar 2001, abgerufen am 15. September 2011 (englisch)

Urteile und Strafmaß Im Juni 2001 wurden die Cuban Five in allen Anklagepunkten von einem Geschworenengericht für schuldig befunden: Gerardo Hernández: zweimal lebenslänglich plus 15 Jahre vor allem wegen Verschwörung zum Mord. Nach Revision 2008 bestätigt. Antonio Guerrero: lebenslänglich plus 10 Jahre. Nach Revision 2009 auf 21 Jahre und 10 Monate reduziert. Ramón Labañino: lebenslänglich plus 18 Jahre. Nach Revision 2009 auf 30 Jahre reduziert. Fernando González: Gefängnisstrafe von 19 Jahren. Nach Revision 2009 auf 17 Jahre und 9 Monate reduziert. René González: Gefängnisstrafe von 15 Jahren. Nach Revision 2008 bestätigt. Vorzeitige Haftentlassung wegen guter Führung am 7. Oktober 2011. Die übrigen zwei Jahre Haft wurden für drei Jahre zur Bewährung unter Auflagen umgewandelt. González, der US-Bürger ist, muss diese Zeit unter Aufsicht der Justizbehörden an einem der Öffentlichkeit unbekannten Ort innerhalb der USA verbringen.First of 'Cuban Five' spy ring freed after 13 years in jail in: The Guardian vom 7. Oktober 2011, abgerufen am 28. September 2012 (englisch) Kuba-Solidaritätsgruppen kritisierten die dreijährige Ausreisesperre für René González als „zusätzliche Strafe“. So sei es González nicht möglich, nach Kuba zu seiner Familie zurückzukehren. Im März 2012 wurde ihm jedoch aus humanitären Gründen eine Sondergenehmigung für einen zweiwöchigen Besuch seines in Kuba lebenden, kranken Bruders erteilt. Im April 2013 entschied das Gericht in Miami, Florida, dass „Der Angeklagte … die Restzeit seiner Bewährungsstrafe in Kuba verbringen [kann] und … nicht in die USA zurückkehren [muss]“.Fall der Cuban Five: René González darf in Kuba bleiben auf amerika21.de Im Urteil gegen Gerardo Hernández wurde ausgeführt: Durch seine Berichte über die exilkubanische Pilotengruppe Hermanos al Rescate (Brüder für die Rettung) hat Hernández dazu beigetragen, dass die kubanische Luftwaffe im Februar 1996 zwei von der Gruppe genutzte Sportflugzeuge abschoss, wobei alle vier Insassen ums Leben kamen. Die ursprünglich als Verein zur Rettung hilfsbedürftiger Bootsflüchtlinge aktiven Hermanos al Rescate hatten die kubanische Führung zuvor wiederholt durch den Abwurf von an die kubanische Öffentlichkeit gerichteten regierungskritischen Flugblättern provoziert – Kuba hatte seit Mai 1995 mehrfach gegen die Verletzung seines Luftraums protestiert. Eine Expertenkommission der zu den Vereinten Nationen gehörenden Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) hatte die Abschüsse untersucht und war entgegen den Angaben der kubanischen Behörden zu dem Schluss gekommen, dass die beiden Abschüsse deutlich außerhalb des kubanischen Luftraums über internationalen Gewässern erfolgten und dass unter Verletzung des im internationalen Luftverkehr üblichen Verfahrens keine Versuche durch die kubanischen Abfangjäger oder Bodenstellen zur Kontaktaufnahme bzw. Umleitung beider Flugzeuge erfolgt waren.

→Abschnitt Der Flugzeugabschuss 1996 im Artikel zu Brothers to the Rescue mit einer ausführlichen Darstellung des Vorfalls

Internationale Proteste gegen das Verfahren mini|Freiheit jetzt!, Plakat in Havanna für die Befreiung der Miami Five Die kubanische Regierung betrachtet die Miami Five als „Gefangene des Imperiums“ und „Kämpfer gegen den Terrorismus“ und fordert deren Freilassung.

In vielen Ländern der Welt, auch in den USA und sogar in Miami selbst, bildeten sich Solidaritätskomitees, die die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens bezweifelten und der US-amerikanischen Justiz schwere Menschenrechtsverletzungen und Rechtsbeugung vorwarfen, darunter die 10 Nobelpreisträger José Ramos-Horta, Wole Soyinka, Adolfo Pérez Esquivel, Nadine Gordimer, Rigoberta Menchú, José Saramago, Schores Alfjorow, Dario Fo, Günter Grass und Máiread Corrigan-Maguire sowie der Linguist und Philosoph Noam Chomsky, die Pulitzer-Preisträgerin Alice Walker, der ehemalige Justizminister der USA Ramsey Clark und der Komponist Mikis Theodorakis,Otto König: Die Kampagne »Free the Cuban five!« Volverán! Sie werden zurückkehren! Sozialismus, 7. Oktober 2013 der mexikanische Senat und Mary Robinson, damalige Staatspräsidentin Irlands und UN-Hochkommissarin für Menschenrechte.

Die Arbeitsgruppe Willkürliche Inhaftierungen der UN-Menschenrechtskommission äußerte erhebliche Zweifel an der Fairness und Durchschaubarkeit des Gerichtsprozesses gegen die Miami-Five, hielt die Höhe der Strafen für unangemessen und kritisierte die Verweigerung elementarer Rechte der Inhaftierten.Gutachten 19/2005 der UN-Arbeitsgruppe (S. 60–65), vom 27. Mai 2005, abgerufen am 28. September 2012 (englisch) Insgesamt bewertete die Arbeitsgruppe den Fall als eine willkürliche Inhaftierung der Kategorie III (Schwerwiegende Zweifel an Durchschaubarkeit und Fairness eines Rechtsverfahrens).

Amnesty International kritisierte die Verweigerung von Einreisevisa für die Ehefrauen von René González and Gerardo Hernández zu Besuchszwecken als ungerechtfertigte Bestrafung. Außerdem rief Amnesty die US-Behörden bis 2010 regelmäßig zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die fünf Verurteilten auf.Amnesty International: Amnesty International Seeks Review of Case of the 'Cuban Five', Pressemeldung vom 13. Oktober 2010, abgerufen am 17. Juli 2013 (englisch)

Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Prozesses

An Verhaftung, Prozessführung und Verurteilung wurde folgendes kritisiert: Die Aufgabe der Fünf sei es nicht gewesen, die USA auszuspionieren, sondern terroristische Gruppen wie CORU, Alpha 66 und Omega 7 zu beobachten, deren Anschläge seit 1959 3.500 Kubaner das Leben kosteten und 2.000 schwer verwundeten. Unter den infiltrierten Gruppen sei auch die von Orlando Bosch gewesen, der bis zu seinem Tod international als Terrorist und Urheber von Bombenanschlägen gesucht wurde. Anträge der Verteidigung, den Prozess außerhalb von Miami durchzuführen, seien abgelehnt worden, obwohl das politische Klima in dieser von Exilkubanern dominierten Stadt ein faires Verfahren unmöglich machen würde, da die Geschworenen im Falle eines „Nicht schuldig“ im Zivilleben schwere Nachteile zu erwarten hätten. Das nach Kuba gesendete Material habe nicht der Geheimhaltung unterlegen, da exilkubanische Organisationen, jedoch keine US-Regierungsinstitutionen ausgespäht worden seien. Den Gesetzen der USA zufolge falle das nicht unter Spionage. Die Angeklagten seien ohne ersichtlichen Grund zum Teil über acht Monate in strenger Isolationshaft ohne Kontakt zu ihren Familien eingesperrt gewesen. Den kubanischen Familienangehörigen (Frauen, Kindern) sei das Einreisevisum in die USA verweigert worden.