Das Referendum über die Verkleinerung des italienischen Parlaments fand am 20. und 21. September 2020 statt. Da das Kabinett Conte keine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern des Parlaments für die hierzu notwendige Verfassungsänderung erreichte, konnte das fakultative Referendum ergriffen werden. Hiervon machten 71 Mitglieder des Senats durch entsprechenden Antrag Gebrauch.

Die Verfassungsänderung sah eine Verkleinerung der beiden Kammern des Parlaments, von 630 auf 400 in der („Abgeordnetenkammer“) und von 315 auf 200 Sitze im („Senat der Republik“) vor. Die Verfassungsänderung gehörte zu den zentralen Wahlversprechen der Movimento 5 Stelle.

Bei der Abstimmung sprach sich eine große Mehrheit von 70 % der gültig Abstimmenden für die Verfassungsänderung aus. Es war damit die erste Reform des italienischen Parlaments, die je im Referendum bestätigt worden war. Sie wurde erstmals mit der Wahl 2022 wirksam.

Hintergrund Die Ausgestaltung des Parlamentarismus in der italienischen Republik ist vor dem Hintergrund der Erfahrungen im Königreich Italien und des italienischen Faschismus entstanden. Die Verfassunggebende Versammlung entscheid sich 1947 bewusst für ein vergleichsweise großes Parlament mit praktisch zwei gleichstarken Kammern. Weiterhin gibt es parlamentarische Vertretungen auf der Ebene der Regionen sowie gewählte Vertretungen in den Provinzen sowie in den Kommunen. Gerade in den Anfangsjahren der Republik und in den bleierner Jahren machte dies die italienische Demokratie sehr widerstandsfähig gegen politische Versuche sie auszuhöhlen.

Der Nachteil war jedoch, dass weitreichende Reformen regelmäßig an politischen Bockaden scheiterten und die italienische Demokratie aufgrund der sehr hohen Zahl an Mandatsträgerinnen und -trägern vergleichsweise kostpielig war. Seit den 1980er Jahren gab es daher immer wieder Überlegungen zu einem teilweisen Umbau des italienischen Parlamentarismus. Alle entsprechenden Anläufe zu entsprechenden Verfassungsänderungen scheiterten jedoch: Die sogenannte Bozzi-Kommission in den 1980er Jahren, die De-Mita-Iotti-Kommission Anfang der 1990er Jahre, die D’Alema-Kommission Ende der 1990er Jahre sowie die Verfassungsreform von Ministerpräsident Silvio Berlusconi im Jahr 2006. Der vor 2020 letzte Versuch einer großen Verfassungsreform war der Renzi-Boschi-Entwurf, der jedoch letztlich im Referendum scheiterte.

Dennoch blieb die Frage nach Reformen am italienischen Parlamentarismus auch in den folgenden Jahren ein politisches Thema. Mit dem Aufstieg des Movimento 5 Stelle (M5S) ab 2009, der sich nicht zuletzt immer wieder gegen die als Kaste bezeichneten älteren Parteien wandte, bekam die Kritik eine neue Richtung. Anstatt den institutionellen Aufbau zu ändern, sollten die gewählten Vertretungen vor allem verkleinert werden. Dies werde nicht nur Steuergelder sparen, sondern diese auch schneller und effizienter machen, so der M5S. Mit der Wahl 2018 wurde der M5S zur stärksten Kraft im Parlament. Er ging eine Koalition mit der Lega per Salvini Premier ein und leitete entsprechende Verfassungsänderungen für eine Verkleinerung des Parlaments ein. Bevor jedoch die notwendigen doppelten Beschlüsse in beiden Kammern erreicht werden konnte, platze die Koalition. Ohne dass es Neuwahlen gab, bildete die M5S im September 2019 eine Koalition mit dem Partito Democratico (PD), dem Bündnis Liberi e Uguali sowie der Kleinstpartei Movimento Associativo Italiani all’Estero. Das kurz darauf gebildete neue Kabinett Conte nahm die Pläne für eine Verfassungsänderung zur Parlamentsverkleinerung wieder auf.

Der Weg zum Referendum Das Referendum wird eingeleitet Nach Artikel 138 der Verfassung der Italienischen Republik müssen Verfassungsänderungen von beiden Parlamentskammern jeweils zweimal in einem Abstand von mindestens drei Monaten beschlossen werden, bei der zweiten Abstimmung muss die Mehrheit der Mitglieder („absolute Mehrheit“) zustimmen. Wird die Änderung in der zweiten Abstimmung nicht in beiden Kammern mit den Stimmen von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder beschlossen, können 500.000 Stimmberechtigte, oder ein Fünftel der Mitglieder einer Parlamentskammer oder die Regionalräte von fünf Regionen innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Verfassungsänderung ein Plebiszit (fakultatives Referendum) verlangen. Die Verfassungsänderung tritt in diesen Fällen nur in Kraft, wenn sie beim Referendum eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen kann.

Konkret sah die Verfassungsänderung vor, dass die Zahl der Sitze der Deputiertenkammer von 630 auf 400 abgesenkt werden sollte, wobei anstatt bislang zwölf nunmehr acht Sitze für Wählerinnen und Wähler aus dem Ausland vorbehalten sein sollten. Im Senat sollte die Zahl der Sitze von 315 auf 200 sinken, wobei auf jede Region mindestens drei Sitze entfielen (jedoch Molise nur zwei und Aostatal nur einer) sowie jeweils ein Sitz auf beiden autonomen Provinzen Südtirol und Trient. Weiterhin sollte klargestellt werden, dass dem Senat nur fünf Senatorinnen und Senatoren auf Lebenszeit angehören dürfen. Die Verkleinerung sollte ab der nachfolgenden Legislaturperiode in Kraft treten.

Bei der zweiten Abstimmung im Senat über die Verkleinerung der Parlamentskammern am 11. Juli 2019 wurde die Zweidrittelmehrheit verfehlt. Daraufhin machten 71 Senatorinnen und Senatoren von ihrem Recht Gebrauch und verlangten ein Referendum. Der Präsident setzte am 28. Januar 2020 den Abstimmungstermin auf den 29. März 2020 fest.

Am 5. März 2020 gab die italienische Regierung bekannt, dass das Referendum wegen der COVID-19-Pandemie verschoben wird. Am 17. Juli 2020 setzte der Präsident der Republik als neuen Termin den 20. und 21. September 2020 fest. Für den gleichen Tag wurden zwei Nachwahlen zum Parlament, mehrere Regionalwahlen und Kommunalwahlen angesetzt.

Haltung der Parteien Partei Abstimmungs-empfehlung Quellen Partei Abstimmungs-empfehlung QuellenMovimento 5 Stelle JaLega JaPartito Democratico JaFratelli d’Italia JaUnion Valdôtaine JaAlternativa Popolare JaCambiamo! JaIdentità e Azione JaPatria e Costituzione JaSüdtiroler Volkspartei Unentschieden "Es gibt einige Für und einige Wider". Die größte Gefahr sah die SVP in der mangelnden Vertretung der Minderheiten und hatte deswegen auch einen Änderungsantrag eingebracht, der angenommen wurde. Siehe Italia Viva UnentschiedenArticolo Uno UnentschiedenForza Italia UnentschiedenPartito Socialista Italiano Nein+Europa NeinSinistra Italiana NeinUnione di Centro NeinMAIE NeinUSEI NeinAzione NeinCentro Democratico NeinRifondazione Comunista NeinVox Italia NeinGreen Italia NeinCentristi per l’Europa NeinPartito Liberale Italiano NeinèViva NeinDemoS NeinCiani (DemoS) spiega il NO al taglio dei parlamentari, TG1, 13 settembre 2020Volt Italia Nein Der Vorschlag zur Verfassungsänderung wurde unter der gelb-grünen Koalition (Fünf-Sterne-Bewegung und Lega) der Regierung Conte I im Parlament eingebracht. In den ersten drei Abstimmungen fand der Vorschlag die Unterstützung von M5S, Lega, Fratelli d’Italia und in Teilen von Forza Italia. Nach dem Bruch der Koalition und der Formierung der neuen Regierung Conte II wurde der Vorschlag in der vierten und letzten parlamentarischen Abstimmung auch von der Demokratischen Partei, Liberi e Uguali und Italia Viva unterstützt. Lediglich 14 Abgeordnete der Kammer von 549 Parlamentariern stimmten dagegen, zwei enthielten sich.

Bis zum angesetzten Abstimmungstermin im September 2020 bröckelte diese große Mehrheit. Widerstand gegen die Verfassungsänderung regte sich dabei in fast allen Parteien. Der damals von Nicola Zingaretti geführte Partito Democratico stimmte Anfang September in einer Wahl des Parteipräsidiums in großer Mehrheit für die Änderung. Allerdings kündigten einige prominente Mitglieder der Partei an, im Referendum mit „Nein“ abzustimmen, darunter beispielsweise die ehemalige Präsidentin der Abgeordnetenkammer Laura Boldrini, Romano Prodi, Arturo Parisi und Rosy Bindi. Matteo Salvini von der Lega kündigte an, die Kürzung der Parlamentarier auch im Referendum zu unterstützen, nachdem die Partei in allen Parlamentsabstimmungen stets dafür abgestimmt habe. Entgegen dieser Aussage kündigten aber einige Parteimitglieder wie der lombardische Regierungspräsident Attilio Fontana oder der stellvertretende Parteisekretär Giancarlo Giorgetti an, gegen die Verfassungsänderung zu stimmen. Silvio Berlusconi kritisierte den Gesetzesvorschlag zur Verfassungsänderung als unausgegoren und populistisch. Forza Italia (FI) gab keine Stimmempfehlung ab. Die Fraktionsvorsitzende von FI in der Abgeordnetenkammer Mariastella Gelmini kündigte an, für die Änderung abzustimmen, die Fraktionsvorsitzende im Senat Anna Maria Bernini wollte dagegen mit „Nein“ stimmen. Matteo Renzi von Italia Viva gab ebenfalls keine Empfehlung ab. Ohne eine entsprechende Wahlgesetzänderung sei die Verfassungsänderung seiner Ansicht nach reine Demagogie. Für die Fünf-Sterne-Bewegung stellt die Reduzierung der Parlamentarier seit ihrer Gründungsphase eine der wichtigsten Reformen überhaupt dar, dementsprechend ließen Beppe Grillo und Luigi Di Maio keinen Zweifel daran, dass die Bewegung beim Referendum mit „Ja“ abstimme. Dennoch kündigten auch einige Parlamentarier des M5S an, mit „Nein“ zu stimmen. Während Giorgia Meloni von Fratelli d’Italia für ein „Ja“ plädierte, warben Emma Bonino von Più Europa und Carlo Calenda von Azione um „Nein“-Stimmen. Gegen die Reform sprach sich unter anderem auch die Associazione Nazionale Partigiani d’Italia aus.

Kritiker sahen durch die angestrebte Verkleinerung des Parlaments die Repräsentativität der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt und die Macht der Parteien gestärkt. Die Reform gehe zudem auf Kosten der kleinen Parteien und der Einfluss der Parteivorsitzenden auf die eigenen Abgeordneten würde zunehmen. Ohne die entsprechende Wahlrechtsänderung bestehe die Gefahr, dass die Arbeit im Parlament blockiert werden könnte, da beispielsweise die Parlamentsarbeit von weniger Mandaten getragen werden müsste. Es handle sich um eine populistische Reform, die der weit verbreiteten antipolitischen Stimmung in der Bevölkerung Rechnung trage. Zudem seien die von den Befürwortern angekündigten Einsparungen verschwindend gering und würden nur etwa 0,007 % des Haushalts ausmachen.

Ergebnis mini|hochkant=0.6|Ergebnis nach Regionen Das fakultative Referendum fand am Sonntag und Montag, den 20. und 21. September 2020 statt. Von den knapp 51 Millionen Stimmberechtigten ab 18 Jahre beteiligten sich 26.050.227 (= 51,1 %) am Referendum. Die Abstimmung unterlag keinem Quorum. Die Abstimmungsfrage lautete:

Von den abgegeben gültigen Stimmen sprach sich eine große Mehrheit von 17.913.259 (= 70 %) für die Änderung der Verfassung aus. Gegen die vorgeschlagenen Änderungen stimmten 7.691.837 (= 30 %). Der Anteil ungültiger Stimmen lag bei 1,7 %.

Die vorgeschlagene Verfassungsänderung wurde in allen Regionen mehrheitlich befürwortet mit fast durchgängig 60–80 % Ja-Stimmen. Die höchste Unterstützung erhielt der Vorschlag in den Marken (79,9 %) und von den Abstimmenden aus dem Ausland (78,2 %), die gerinste in Friaul-Julisch Venetien (59,6 %) und Sardinien (62,4 %).